Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 28 (1911)
- Issue
- 41 (13.10.1911)
- Date
- 1911-10-13
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3020846-3021927-3021969--20578-3045625- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 680 Dr. Alochs Wochenschrift Nr. 41 Maimonides klar und deutlich aufgezeiat, daß es verboten ist, falsch zu schwören, selbst wenn man eine Thorarolle nicht anfaßt, geschweige denn, wenn sie irgendwie beschädigt ist, indem einzelne Buchstaben verwischt sind, oder ein Blatt fehlt und dergleichen (sie selbständig zu beschädigen oder zu verletzen, in welcher Absicht auch immer, ist unbedingtes religiöses Verbot); wenn man dem Schwörenden eine Thora oder Bibel in die Hand gibt, so hat das keine andere Bedeutung, als ihm den Ernst der feierlichen Handlung zum Bewußtsein zu bringen, und die Strafe, die in der Thora auf den Meineid gesetzt ist." Soweit Jecheskel Landau. Das alles ist klar und selbstverständlich, und man sollte eigentlich erwarten dürfen, daß derartige, „die Juden" betreffende Behauptungen mit größerer Vorsicht aufgestellt und wiederholt werden, als es hier wiederum geschehen ist." q- * * Zum arischen Meineidsaberglauben erhalten wir nachstehende Zuschrift: In dem jüngsten Heft des von dem Grazer Univ.-Profeffor Dr. Hans Groß herausgegebenen „Archivs für Kriminalanthropologie und Kriminalistik" befindet sich an letzter Stelle (Seite 190ff) ein Aufsatz, betitelt: „Jüdischer Meineidsaberglaube" vom Amtsrichter Dr. W. Schütze in Tessin i. M. (Mecklenburg). Unter dem Mantel der Wissenschaftlichkeit werden hier einige Stellen aus einem „Handbuche der Judenfrage" von Theodor F r i t s ch e wiedergegeben, von denen die erste die altbekannte verleumderische Auslegung des Kol Nidregebetes betrifft. Das ausführliche Zitat schließt bezeichnenderweise mit Luthers Ausspruch: Trau keinem Fuchs auf weiter Heid, Und keinem Jud' bei seinem Eid. Amtsrichter Schütze bezeichnet nun dieses Gebet als „ganz besonders gefährlich" und sagt weiter wörtlich. „Der Talmud und der Schulchan-Aruch, wie vor allem eine große Zahl rabbinischer Schriften, aus denen F r i t s ch e a. a. O. S. 263 ff. unter genauer Stellenangabe in Uebersetzungen und Auszügen haarsträubende Dinge mitteilt, bieten wohl unstreitbar einen unerschöpflichen Stoff für jeden Juden, der Bedarf nach einem Kautschuk-Gewissen gegenüber Leuten anderen Stammes spürt. Das muß der heutige Richter wissen, damit er für die Beurteilung von Beschuldigten, Zeugen und Sachverständigen in jeder Richtung gebührend prüfen und abwägen kann." „Anschauungen und Lehren, die Jahrhunderte gewirkt", heißt es zum Schluffe, „verschwinden langsam und glimmen im Aberglauben fort . . . ." Vorerst die Bemerkung, daß das G r o ß'sche „Archiv" einen guten Ruf in der kriminalistischen Welt genießt und in Oesterreich und in Deutschland in Richterkreisen viel gelesen wird. — Der Herr Amtsrichter ermahnt also seine Kollegen zur besonderen Vorsicht gegenüber den von Juden abgelegten Eiden, er, der vom Schulchan-Aruch offenbar keine blaffe Idee hat, ebenso wenig von der „großen Zahl rabbinischer Schriften". Es ist ihm nur unglücklicherweise einmal ein Büchlein unter die Hände gekommen, das sich zwar den hochtrabenden Namen „Handbuch" beilegt, sonst aber gar nichts anderes darstellt, als ein tendenziöses Pamphlet, von denen 60 auf ein Dutzend gehen; die Lektüre dieses Büchleins löst nun bei dem „großen Kriminalisten" Schütze sofort einen Artikel aus. Wenn dem Herrn Amtsrichter das Gebiet der wider die Juden erhobenen Beschuldigungen intereffiert, natürlich nur vom kriminalistischen Standpunkte aus, so sei er auf eine reichhaltige Literatur, verwiesen, insbesondere aber möge er daran erinnert werden, daß es gerade Mecklenburg war, dem ehemaligen Sitze zahlreicher blühender jüdischer Gemeinden, welche um die Mitte des 14. Jahrhunderts, zur Zeit des „schwarzen Todes" mit Stumpf und Stiel ausgerottet worden sind, u. zw. unter Beschuldigung, daß die Juden die Brunnen mit gekochter Erde vergiften, damit die Christen daran stürben. Nicht blos Hunderte, sondern viele Tausende Juden fanden damals den Tod, so daß Mecklenburg hernach nahezu gänzlich judenleer blieb. Auch die Ritualmordbeschuldigung, über die gleichfalls eine reichhaltige Literatur besteht, möge dann' vom Herrn Amtsrichter nicht übersehen werden, er möge sie nur von der höheren Warte der Kriminalistik in jener Weise wissenschaftlich verwerten, wie er es mit der Meineidsbeschuldigung tut und es wird ihm ganz zweifellos gelingen, eine berüchtigte „Leuchte" der Wissenschaft zu werden. Staunen muß man nur darüber, daß eine solche Stilübung, wie die vorliegende, vom Amtsrichter Schütze . in einer Zeitschrift vom Range des G r o ß'schen „Archivs" Aufnahme gesunden hat. Dem Herausgeber Professor Groß liegen wohl andere als rein'wissenschaftliche Ziele fern. In seiner steirischen Gutmütigkeit läßt er es zu, daß sich ihm mancher Unwürdiger an die Rockschöße hängt, statt ihn mit einem wohlverdienten Fußtritt abzustoßen. Was man dem Professor Groß in diesem Falle entschieden zum Vorwurfe machen muß, ist sogenannte culpa in eligendo, d. h. Verschulden in der Wahl seines Mitarbeiters. Es ist doch offenkundig, daß der Aufsatzschreiber, wie er teilweise selbst zugibt, von der Sache nicht das Mindeste versteht und sich mit ihr überhaupt nie sonst beschäftigt hat. Das könnte man schließlich noch ruhig hinnehmen, daß nämlich mal einer über etwas schreibt, wovon er nichts versteht; eine nicht genug verdammenswerte Frechheit aber ist es» wenn Schütze, bloß auf seine Unkenntnisse gestützt, andere Richter für Parteilichkeit auffordert. Dies geschieht, wenn er sie zur besonderen Vorsicht gegenüber den von Juden abgelegten Eiden ermahnt. Eine besondere Gefahr erblickt er in den Juden, die Bedarf nach einem Kautschuk-Gewissen gegenüber Leuten anderen Stammes spüren. Schon diese Schreibweise zeigt deutlich, wie man diesen „Gelahrten" einzuschätzen hat. Ihm diene zur Antwort: Traurig ist es, wenn Jemand, sei es wer immer, ein Kautschuk-Gewissen hat, viel trauriger aber ist es, wenn ein Richter, obgleich zur strengsten Objektivität und Gewissenhaftigkeit verpflichtet, sich nicht scheut, seine Gehässigkeit und Voreingenommenheit gegen eine Klasse von Menschen in dieser Weise offen an den Tag zu legen, und wenn er es versucht, seine Amtskollegen zu gleicher Voreingenommenheit anzustiften; denn der ärgste Verbrecher, der gemeinste Schuft ist und bleibt der parteiische Richter. __ Die Vorgänge in Kiew. (Eine Hetzversammlung am Kolnidre-Abend. Der Hetzredner stürzt vom Schlage gerührt von der Tribüne). Seit der Ermordung Stolypins leben die Juden in Kiew in Furcht, barem Schrecken und in steter Todesangst. Die Behörden haben zwar Maßnahmen gegen Pogrome getroffen. Doch wird die Hetze offen und latent betrieben und besonders in der Form von Totenfeiern für Stolypin wird die Agitation fortgesetzt. Nun hat es den Echtruffen in Kiew beliebt, in der Jomkippur-Nacht, gerade als die jüdischen Bewohner Kiews in den Synagogen zum Gebet versammelt waren, eine Monstre-Versammlung im Saal der Kaufmannschaft, dem größten Saal der Stadt, eine Seelen-Gedächtnisfeier für Stolypin abzuhalten und die gesamte russische Bewohnerschaft Küws zur Teilnahme an dieser Feier aufzufordern. Nachdem bereits mehrere Hetzreden gegen die Juden absolviert waren, begann der Bischof für das „Seelenheil des von den Juden ermordeten Stolypin" ein Gebet zu sprechen, allein kaum hatte er diese Worte gesprochen, stürzte er Plötzlich vom Schlage gerührt zusammen. Zwei Aerzte, Teilnehmer der Versammlung, eilten herbei, doch waren die Hilfsversuche vergebens. Selbst Christen in Kiew sagen: Man hätte an diesem Abend eine solche Versammlung nicht abhalten sollen. Stolypin über die Lage der Juden. In der „Rosja" gibt Siromjatnikow einen Ausspruch Stolypins wieder, den dieser im Jahre 1906 getan habe. Danach sagte Stolypin: „Juden werfen Bomben. Wißt Ihr aber, wie die Juden im Ansiedlungsrayon leben? Habt Ihr schon einmal die jüdische Armut gesehen? Wenn ich unter solchen Bedingungen leben müßte — ich glaube, ich hätte wahrscheinlich auch Bomben geworfen."