Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 28 (1911)
- Issue
- 34 (25.8.1911)
- Date
- 1911-08-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 660 Nr. 34 Die Brutalitäten gegen den jüdischen Tischler wurden begangen auf Grund von Gesetzen, welche bei .Beginn des Antisemitismus in Ungarn entstanden sind. Man glaubte vor einigen Iahren in der jenseitigen Reichs- Hälfte dem schönen Beispiel Rußlands und Rumäniens folgen zu sollen und hat eine Gesetzgebung gegen Einwanderer aus dem Auslande begonnen, die sich in erster Linie gegen die galizischen Juden richtete. Auch eine eigene Grenzpolizei wurde ins Leben gerufen und sie hat ihre Vollmachten recht fleißig benützt. Solche Brutalitäten. wie jetzt die gegen den Tischler, wurden sehr häufig begangen, auch gegen Leute, welche seit Dezennien im Lande waren, Frauen aus Ungarn geheiratet und keinen anderen Grund zur Klage gegeben hatten, als daß sie aus Galizien waren. Das Traurigste an diesen Dingen aber war, daß diese Gewaltakte gegen Juden von den--jüdischen Abgeordneten im ungarischen Reichstag ^ausdrücklich gebilligt wurden. Diese jüdischen Parlamentarier glaubten, in das richtige und populäre Horn zu stoßen, wenn sie sich ausdrücklich gegen die chasarische, das ist gegen die galizilche, Einwanderung verwahrten. Sie hatten dafür zwar nicht wenig versteckten und offenen Spott von den arischen Ungarn zur Antwort gekommen, welche sehr viel Sinn für nationalen Stolz besitzen. Das hinderte aber die parlamentarischen Vertreter der ungarischen Juden nicht, bis in die allerletzte Zeit immer wieder gegen die galWschen Juden löszuziehen und sich selbst auf diese ebenso beliebte als lächerliche Art als die besseren Juden zu bezeichnen. Diese Herren und ihr Anhang haben nun von dem hochadeligen und gewiß auf Popularität bedachten Ministerpräsidenten eine sehr scharfe Lektion erhalten. Graf Khuen-Hedervary sagte, er mißbillige die Ausweisung arbeitssamer Bürger, wenn sie kein strafbares Delikt begangen haben oder sonst kein staatliches Interesse ihre Ausweisung erheische. Insbesondere verurteile er eine solche Verfügung in dem Falle, wo sie den .Anschein konfessioneller Verfolgung, des Antisemitismus erwecken könnte, den der Ministerpräsident und mit ihm die ganze ungarische Regierung verabscheuen. Man muß diese edlen Worte des Grafen ganz besonders registrieren und hervorheben. Der hohe Staatsmann hätte gewiß mit einigen humanen Redensarten über das Meritorische des Falles hinüberkommen, hätte, sogar dem Tischler sein Recht wirklich zurückgeben können, ohne auf das heikle Thema des Antisemitismus einzugehen. Aber es war dem Grafen Khuen-Hedervary offenbar ein inneres Bedürfnis, die Kulturschande der Judenhetze weit von sich abzulehnen und zurückzuweisen. Er tat dies in der denkbar schärfsten Weise pnd mit Ausdrücken, welche ganz abseits liegen von der sonstigen Reserve leitender Staatsmänner in verantwortungsvollen Stellungen. Man sieht aus allen diesen Umständen, daß es dem ungarischen Ministerpräsidenten ein inneres Bedürfnis war, der Judenhetze Abscheu und Verachtung auszudrücken und sie für seine Person wÄt äbzulehnen. Wenn er das zugleich für die ganze Regierungtat, so muß er seiner Sache ganz sicher gewesen sein, denn er kann in seiner hohen Stellung ein Dementi oder den Widerspruch eines Ministerkollegen nicht riskieren. Der ungarische Ministerpräsident und sein ganzes Kabinett haben also eine geharnischte Erklärung abgegeben gegen die antisemitische Haltung eines Teiles der ungarischen Gentry samt der verlogenen Begründung dieser Haltung; ferner gegen die schmachvolle Prostitution eines Teiles und der Vertreter der jüdischen Gesellschaft. Was aber noch wertvoller ist und mit größter Dankbarkeit zu verzeichnen ist: Graf Khuen-Hedervary hat auch über die Leitha herübergesprochen, wo nicht alle Staatsmänner den Antisemitismus verabscheuen trotz der Staatsgrundgesetze und trotzdem bewiesen ist> daß die jüdische Korruption eine Erfindung und die antisemiilische Korruption eine Tatsache ist. Die hallenden Worte Khuen-Hedervarys werden auch in diesem Kreise gehört werden und ihre durch Herzenswärme und Ueberzeugung verstärkte Wirkung nicht verfehlen. Dir Juden im statistische« Jahrtmche der Stadt Wie« für das Jahr 1909. Von Dr. Arnold Ascher. (Schluß.) Die Zahl der jüdischen Volksschüler betrug im Jahre 1909 17.895, und zwar 8285 Knaben und 9610 Mädchen, hievon besuchten 1722 Knaben und 3001 Mädchen die Bürgerschulklassen und 6563 Knaben und 6609 Mädchen die allgemeinen^ Volksschulklassen. ' Jüdische männliche Lehrpersonen standen in Verwendung: im Jahre 1905 . 92 „ 1906 91 „ „ 1907 73 * * 1908.76 „ „ 1909 73 Jüdische Lehrerinnen standen in Verwendung: im Jahre 1905 ., ... 62 „ „ 1906 60 „ „ 1907 . ... . . . . .50 * „ 1906.. . . . ... 54 „ 1909 52 Von den 73 jüdischen männlichen Lehrpersonen waren: 3 Direktoren an Bürgerschulen 7 Oberlehrer 17 Bürgerschullehrer I. Klasse 45 Volksschullehrer I. „ 1 - H. „ Von den 52 jüdischen weiblichen Lehrpersonen, waren: 8 Bürgerschullehrerinnen I. Klasse 43-Volksschullehrerinnen I. „ 1 » II. „ 42 Lehrer erteilten Unterricht in Religion, überdies waren 44 besondere.Religionslehrer angestellt, und zwar 27 an Bürgerschulen und 17 an allgemeinen Volksschulen. Außer den kommunalen Volksschulen besuchten 348 jüdische Knaben und 364 jüdische Mädchen Privatvolksschulen und 13 Knaben Schulen für israelitische Sprache und Religion. * Einen erfreulichen, immer aber noch viel zu geringen Aufschwung nehmen die Kinderhorte; wohl verzeichneten wenigstens die Knabenhorte schon 156 Knaben, was bedeutet jedoch diese Ziffer gegenüber den 4291 katholischen Knaben; noch verschwindender sind wohl 52 (!) jüdische Mädchen gegenüber 4738 katholischen. Unter den Unterrichtsanstalten für nicht vollsinnige Kinder nimmt die erste Stelle das Allgemeine österreichische israelitische Taubstummeninstitut ein; es standen in 7 Klassen 10 männliche und 1 weibliche Lehrkraft in Verwendung; die Gesamtzahl der Zöglinge betrug 59 männnliche, 42 weibliche, darunter schulpflichtig 49 Knaben und 32 Mädchen; 63 Zöglinge wurden unentgeltlich verpflegt, Auslagen 54.217 K 80 h; weiters das israelitische Blindeninftitut mit 11 männlichen und 4 weiblichen Lehrkräften; in 3 Klassen wurden. 24 Knaben (16 schulpflichtig) und 16 Mädchen (9 schulpflichtig) unterrichtet. 5 Zöglinge wurden unentgeltlich verpflegt, Auslagen 3600 K 10 h. Schließlich sei bemerkt, daß in sämtlichen Wiener Kindergärten 1165 jüdische Kinder eingeschrieben waren. Im Abschnitte XV finden wir die Daten über das außerordentlich segensreiche Wirken des Spitales der Wiener israelitischen Kultusgemeinde: Anzahl der Betten..170