Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 28 (1911)
- Issue
- 32 (11.8.1911)
- Date
- 1911-08-11
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 32 Dr. -Mocks Wochenschrift Seüe 523 Erscheinungen, in Ausbildung der Halachah, einer neuen Idealität des Gebens. Nur soll die Traditio» Führer, aber nicht Fessel des Gewissens sein. Auch nicht so sehr das Alter, als die Wahrheit gewisser Lehren soll erwiesen werden. Das Zeremonialgesch, welches das Leben mit gesetzlicher Ordnung durchflicht, ist auch ein ethischer Faktor, denn durch die Beziehungen aller Lebeusregeln zu Gott entsteht Einheit der Person und der Gesamtheit. Wegen des Partikularismus verschwinden die Völker mit Auflösung des Staates. Im Judentum hingegen herrscht ideale Gemeinschaft durch gemeinschaftliches Ideal. Quellen der Ethik find ferner die Poesie. Wohltätigkeitsinstitutionen. Sprichwörter, Sitte, endlich die Historik, weil der Jude für seine Religion, nicht aber pro. oris atque focis (Für Acker und Herd) kämpft. Alle Betätigungen der Volksseele müssen wir betrachten, nicht aber einzelne Gelegenheitssprüche. In den „Prinzipien der Ethik" wird gezeigt, daß die Künt'sche Formel bereits vollständig zum Ausdrucke kam. So im V. B. M. 30, 11—14, daß das Gesetz nicht von jenseits des Meeres, nicht vom Himmel herab zu erringen, sondern im eigenen Innern des Menschen „in Deinem Munde "und Deinem Herzen" zu finden sei. Kantisch zu reden heißt dies, nicht heteronom, sondern autonom ist Dir das Sittengesetz. Den kategorischen Imperativ erkennen wir in den Ausdrücken na®1? oder dö® ö®1? ja selbst die Wendung Kant's, daß die heilige Scheu vor.dem Sittengesetz sich in Liebe verwandle, findet der Verfasser in dem Ausspruche, daß man pon der nx-" zur rnn« schreite. Er widerlegt Hartmann, den Philosophen des Unbewußten, der behauptet, daß jede theistische Ethik notwendig hetoronom sein müsse. Was aber nicht richtig ist. Im Gegenteil, weil das Sittengesetz aus der Natur des Menschen entspringt, deshalb wurde es von Gott empfohlen. — Die christlichen Kirchenväter und Scholastiker, wie Tertullian, Oeeam, Duns-Skotus usw., behaupten, daß lediglich der Wille Gottes,bestimme, was sittlich sei, Und wenn Gott das Gegenteil gewollt hätte, so würde sein Wollen auch gut sein. Diesem Standpunkte gegenüber mag Hartmann recht behalten.. Doch konsequentermaßen läßt Lazarus nichtjüdische, ethische Systeme unbeachtet. Ihm ist es einzig und allein um das Judentum zu tun. — Utilistische, cudemonistische Prinzipien werden verworfen, weil sie den Charakter der Ethik aufheben. Lohn und Strafe, die wir oft verbunden mit sittlichen Gesetzen finden, sind nur psychologische Mittel zur Aneiferung und Unterlassung gewisser Normen, aber nicht Grund des Gesetzes. — Der Charakter der jüdischen Sittenlehre ist universalistisch und verkündet die Einheit Gohtes, des Weltalls, der Menschen. Daraus folgt die gemeinsame Pflicht Aller zum Aufbau der sittlichen Welt. Die jüdische Ethik ist Sozialethik, jedoch fehlt ihre soziale Durchbildung, weil die reale Grundlage, der Staat, fehlte. — Diese Erklärung ist viel sympathischer, als die im II. Teile, § 503, gegebene, ziemlich zweifelhafte Begründung, daß „organisatorische Tätigkeit oder Erfindung nimmer die Stärke jüdischen Geistes gewesen sei". -Der zweite Abschnitt handelt von den „Zielen und Sittlichkeit", die Lazarus in der Heiligung des Lebens findet. Das Verhältnis des Menschen zur Natur ist folgendes: Nicht vergöttern dürfen wir sie wie die Griechen, aber auch nicht als gottverlassen ansehen, wie der buddhistische oder christliche Asketismus. Sie ist die reale Grundlage der Ethik. Auch nicht Bekämpfung der menschlichen Natur, nur Beschränkung derselben wird gefordert. Auch das scheinbar Asketische im Judentum hat einen anderen Charakter, so z. B. das Fasten geschieht nicht aus Verachtung des körperlichen, sondern hat rein symbolische Bedeutung. Die Grundstimmung des jüdischen Gemüts ist ernst und heiter. Der vergnügte, übersatte Pessimismus (Schopenhauer) wird verworfen. Nur. die Gesamtheit ist heilig, «nnp in der Einzahl finden wir nur in Beziehung auf Gott, aber nie in Bezug auf einzelne Menschen. Der isolierte Mensch ist nie sittlich. Vereinigung ist das Ziel aller Külturtätigkeit. Die höchste Idee ist der Friede und der Weltfriede muß als Ideal ewig leben». Diese Ideen — im ersten Teile vorgetragen — bilden die Prinzipienlehre der Ethik. Der nun erschienene II. Teil enthält mehr die praktische Anwendung derselben, wie dies die Ueberschriften der in denselben enthaltene dritte und vierte Abschnitt zeigt: „Der Weg zur Sittlichkeit" und ferner „Die Gestaltung der Sittlichkeit, welche geschaffen werden soll." Hier wird die Aufgabe schwieriger, die Gedanken in kontinuierlichem Zusammenhang vorzutragen.. Die meisten Paragraphen sind deskriptiven Charakters^ Denn nun gilt es, das objektive und immanente System in der Mannigfaltigkeit ethischer Schöpfungstätigkeit nachzuweisen; oft wieder sind dieselben wahre kleine Monographien, ethische Essays in Miniatur, die, wohl schön gruppiert, doch oft nur lose zusaminenhängen. Die vorgetragenen Prinzipien sind überall mit Belegen aus den Quellen versehen, in weit größerem Maße als im ersten Band, und erinnern stark an die Vortragsweise von Abuhabs „N6uvra8 Hamnaur.“ Einige Skizzen blieben leider unausgeführt, aber schließlich sind diese Lücken nicht so bedeutend, als daß wir den Fortschritt der Gedanken nicht darstellen könnten. Zur Geschichte des Handelsrechtes der Inden in Rußland. Der jüngste Stoß, den der russische Ministerpräsident Stolypin den jüdischen Kaufleuten in Rußland versetzt hat, indem er dem Ministerrat den Vorschlag unterbreitete, den Kredit den Juden einzuschränken, ist für die russischen Blätter eine naheliegende Veranlassung, einen Rückblick auf die Geschichte des Handelsrechtes der Juden in Rußland zu werfen. Die erste Bekanntschaft Rußlands durch den Juden wurde durch den Handel gemacht. Schon in den ältesten Zeiten, als die Stadt Kiew mit Konstantinopel Handelsbeziehungen anzubahnen versuchte, konnte sie der Hilfe der Juden nicht entrqten, Aer Fürst von Kiew. Swatopolk II.. gab den Juden fast unbeschränkte Handelsrechte. Erst gegen Ende des XVI. Jahrhunderts ging von Moskau eine judenfeindliche Handelspolitik aus, langer als 100 Jahre hindurch stand der Ukas Theodor Alerejewitsch, wonach Juden, sei es mit Handelsware oder ohne Handelsware, Moskau nicht passieren durften, in Kraft. In den Handelsverträgen, die Rußland im Jahre 1678 mit Polen schloß, findet sich die Bedingung, daß Kaufleute zwischen den beiden Ländern, mit Ausnahme von Juden, frei verkehren dürfen. Erst im XVIII. Jahrhundert wurden den jüdischen Kaufleuten einige Erleichterungen gewährt. In dem Erlaß Peters II. aus dem Jahre 1728 wird den Juden die Zufuhr von Waren auf die Märkte gestattet, jedoch nur en gros, während der Detailverkauf auf den Märkten nach wie vor verboten blieb. Dieses Verbot wurde jedoch 1734 auf ausdrückliches Verlangen der Bevölkerung wieder aufgehoben. Mit der Thronbesteigung Elisabeth der Frommen haben auch diese freundlichen Beziehungen zu den jüdischen Kaufleuten ein Ende gefunden. In einem Erlasse aus hem Jahre 1744 befiehlt Elisabeth den Juden, ihr Gold und Silber zu nehmen und sie aus dem Lande zu vertreiben Auf Drängen der Bevölkerung in Littauen und Kurland hat wohl der Senat den Versuch gemacht, bei Elisabeth eine Handelserlaubnis für die Juden zu erwirken, doch iwurde er schroff abgewiesen und erhielt den Befehl, überhaupt keine Gesuche zu Gunsten der Juden anzunjehtmen.