Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 28 (1911)
- Issue
- 28 (14.7.1911)
- Date
- 1911-07-14
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 462 Dr. Blochs Wochenschrift Nr. 26 um das Forderungs-, beziehungsweise Schuldenkonto des v Einzelnen in Ordnung zu halten." Wir haben ihm darauf \ zu erwidern, daß sich die biblische Sprache wohl zuweilen ■ dem einfache» Volksbewußtsein anschließt, das von Haus; aus auf Nützlichkeit gerichtet ist. Um die Uebung des Guten zu empfehlen, wird Lohn verheißen; um vom Bösen abzu- « schrecken, wird mit Strafe gedroht. Es soll auch nicht be- ‘ stritten werden, daß viele Weise des Talmuds gegen das kindliche, schlichte Volksbewußtseiu, das jede Handlung nach ihren ErfolgM würdigt, oft, vielleicht allzuoft, sich nachgiebig erwiesen, das Walten göttlicher Gerechtigkeit in der Zumessung von' Maß für Maß erörtert haben. Der pädagogische Gesichtspunkt war eben der herrschende: Die Menschen überhaupt und das zunächst nur natürlich geartete Bewußtsein der großen Volksmasft insbesondere bedürfen der Erziehung und Entwicklung, um allmählich die Stufe reiner Sittlichkeit zu erklimmen. Erscheint demnach die häufige Anpreisung des sittlichen Gehorsams wegen des Lvhnge-vinns und der Strafvermeiduug pädagogisch gerechtfertigt, so ist doch die Gefahr, bei dieser Anschauung der Natur des Sittlichen stehen zu bleiben, nicht gering, und vom rein ethischen Standpunkte ist sie verwerflich. Eben darum waren neben diesen Hinweisungen auf Lohn und Strafe die zahlreichen Aussprüche allgemein anerkannt, welche sich ausdrücklich auf die Abweisung des Lohns nicht bloß als Grund des Gesetzes, sondern auch als Beweggrund seiner Erfüllung beziehen. Schon von einem der ältesten Vertreter, wenn nicht Begründer des spezifisch rabbiuischen Geistes, von Autigonus ans Socho, der Simon dem Gerechten unmittelbar folgte, stammt die Sentenz: „Seid nicht gleich den Dienern, die dem Herrn anfwarten in der Absicht, ihr Teil zu erhalten, sondern wie die Diener, die dem Herrn ohne solche Absicht dienen. Vielmehr die Ehrfurcht vor dem Himmel sei über Euch." Augereiht seien ihr einige rabbinische Aussprüche, die sich mit der strengen Abweisung jeder Nebenabsicht bei der Gesetzesersüllung beschäftigen. Ich verweise auf die energische Verwerfung jeder Lohntheorie durch R. Pinchas und R. Szimon und auf den Ausspruch des Ben Asai, der da lautet: „Nur eine gute Handlung zieht eine andere nach sich, wie eine Uebertretung eine andere Uebertretuug; denn der Lohn einer guten Tat ist eine gute Tat und der Lohn einer Sünde die Sünde»" Wo bleibt da die vertragsmäßige oder, um Sombart mehr aus dem Herzen zu sprechen, die geschäftsmäßige Regelung aller Beziehungen zwischen Jahve und Israel, welche die jüdische Religion dem Kapitalismus verwandt macht? Der angebliche spezifisch jüdische Handelsgeist, der, von alexaudrinischen Juden abgesehen, merkwürdigerweise nirgends im Alrertum wahrzunehmen ist, ist übrigens durchaus nicht den Juden eigentümlich. Er trieb üppigere Blüten bei den Griechen und den angeblich nur für den Kriegsdienst begabten Römern. Die Zerstörung Karthagos und Korinths war wohl nur die Folge des Konkurrenzneides römischer Kaufleute. Und in der Gegenwart? Ich führe als Exempel au, daß Mark Twain einmal auseinandergesetzt hat, warum die Juden in Amerika keine Rolle spülten: weil die Iankees ebenso gerieben (smart) seien wie die Juden, wenn nicht geriebener. Und dasselbe behaupten die Schotten für sich. Ist ein Volk schon reif genüg, um des eigentlichen Handels zu bedürfen, aber noch zu unreif, um selbst einen nationalen Kaufmanusstand zu haben, so liegt es in seinem eigenen Interesse, daß ein fremdes, höher kultiviertes Volk durch einen sehr tief eindringenden Aktivhandel einstweilen die Lücke ausfülle. Damit verbindet sich freilich immer eine merkantile Bevormundung des niedriger kultivierten Volkes, oft sogar eine wirtschaftliche Bevormundung überhaupt. Jahrhundertelang sind die Juden gleichsam der kaufmännische Vormund der neueren Völker gewesen, zum Nutzen der letzteren selbst und nicht ohne Anerkennung dieses Nutzens. Aber jede Vormundschaft wird lästig, wenn sie länger dauern will, als die Unreife des Mündels, und ganze Völker eman- , zipieren sich, wie die Menschen nun einmal zu sein Pflegen,! nur unter Kämpfen von der Bevormundung durch andere Völker. Die Judenverfolgungen des spätern Mittelalters sind zum großen Teile ein Produkt der Handelseifersucht. Sie hängen mit dem ersten Aufblühen des nationalen Handelsstandes auf innigste zusammen. Es ist geradzu von typischer.Bedeutung, daß in England die erste große Gesellschaft für den auswärtigen Handel 1296 gegründet wurde, also unter demselben König, welcher die Juden vertrieben hatte. Das erste Aufblühen des nationalen Handelsstandes fällt bei den meisten Völkern in die Zeit der Kreuzzüge, namentlich in Deutschland, wo das 12. Jahrhundert und der Anfang des 13. eine Periode mächtigsten wirtschaftlichen Aufschwunges ist mit unzähligen Städtegründungen, Kolonisationen usw. Hier fand bekanntlich die erste große Judenverfolgung im Jahre 1096 statt, und zwar vorzugsweise in den Gegenden, wo Städtewesen und Bürgertum am frühesten reiften, wie im Rheingebiete. Wo sich das Heraureifen des nationalen Bürgertums und Kaufmannsstandes früher oder später einstellte,. als im Zeitalter der Kreuzzüge, da sind regelmäßig die Judenverfolgungen früher oder später ausgebrochen. So meint Graetz, daß Byzanz der Ausgangspunkt aller Judenbedrückuugen im Mittelalter gewesen sei. War doch in Byzanz die Kulturüberlieferung aus dem Altertum niemals völlig unterbrochen und diese Stadt während des ganzen früheren Mittelalters der ers^e, Handelsplatz der Christenheit! In Italien, also dem zuerst reifenden Volke des Abendlandes, wird schon atzß hem Jahre 865 ' eine große Judenvertreibung erwähnt,... nachdem 5 Jahre zuvor jede Ausübung der Steuer- und Richtgewalt über Christen durch jüdische Beamte verboten worden war. Die Vepetianer haben 945 ihren Schiffspatronen das Mitnehmen jüdischer Passagiere verboten, was doch deutlich auf Handelseifersucht als Beweggrund hinweist. Das südöstliche Frankreich, das sich früher entwickelt hat, als das nördliche, war schon im 6. Jahrhundert judenfeindlicher, wie ja auch nachher in Beziöres und Toulouse besonders früh organisierte Judenverfolgungen stattgefundeu haben. . Der Osten von Deutschland hat der Handelsarbeit der Juden viel länger bedurft und diese eben darum auch viel länger geschont. Zu Stendal erhielt 1297 jeder Jude, der 10 Mark Silber im,.Vermögen hatte, das Bürgerrecht. In Schweidnitz und Glogau war am Schluffe des 13. Jahrhunderts der Eid eines Juden vor Gericht ebenso giltig, wie der eines Christen. Kein Christ wurde vor Gericht als alleiniger Zeuge wider einen Juden angenommen. Die Juden standen unmittelbar unter der Jurisdiktion des Herzogs. Wenn einer von ihnen in Not um Hilfe schrie und die christlichen Nachbarn ihm nicht halfen, so wurden sie mit 30 Mark bestraft. Verleumdung eines Juden wegen Christenmordes wurde mit derselben Strafe belegt, welche den Juden getroffen hätte, wenn die Beschuldigung erwiesen worden wäre. Man sieht hieraus, daß die öffentliche Meinung bereits von dem Judenhasse des mittleren und westlichen Deutschland angesteckt war; aber die Obrigkeit widerstand noch dem vollen Ausbruche der Krankheit. In Wien gebot das 1267 abgehaltene Konzil den Juden, von ihren Aeckern u. s. w. den Zehent zu entrichten, woraus zur Evidenz hervorgeht, daß sie Grundstücke zu eigen haben konnten. Gehen wir noch weiter nach Osten, so ist es bekannt, daß die polnischen Könige die Juden förmlich ins Land gerufen haben, um zwischen Adel und Bauern eine Art Bürgertum zu bilden, das minder staatsgefährlich wäre, als die deutschen Einwanderer. Man weiß, wie spät und schwer die slavischeu Bürger es überhaupt zu einem eigenen, echten nationalen Bürgerstand bringen. Schon Boleslaw gab den Juden 1264 ein Privilegium, das Kasimir der Große 1334 bestätigte und Kasimir IV. 1447 erneuerte.. In der letzten Redaktion wird unter anderem den Juden ausdrücklich das gemeinsame Baden mit Christen gestattet, ferner das Behalten und Vererben