Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 28 (1911)
- Issue
- 28 (14.7.1911)
- Date
- 1911-07-14
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Sette 460 Dr. Blochs Wochenschrift die Zusammenfassung aller deutsch-antisemitischen Elemente zu gemeinsamer, wirtschaftlicher, fruchtbringender Arbeit." Der konfessionelle Frieden soll also nur innerhalb der christlichen Bekenntnisse gelten, zwischen Römisch-Katholischen, Protestanten, Griechisch-Orthodoxen rc., eventuell dürften auch die Mohammedaner einbezogen werden, da ja bekanntlich Dr. Lueger die Erbauung einer Moschee in Wien in Aussicht nahm und die „neuen Männer" sich von den Traditionen Dr. Luegers kaum so weit entfernen werden, daß sie die Mohammedaner den Juden gleichstellen würden. Aber die Juden den Mohammedanern gleichzustellen — das geht nicht, . so weit darf die „konfessionelle Duldsamkeit" auch der neuen Partei nicht getrieben werden. Es geht einfach nicht; die Wiener Bevölkerung hat, indem sie die antisemitische, christlichsoziale Partei in Wien stürzte, ihren Wunsch nach dem konfessionellen Frieden ausschließlich zwischen den christlichen Bekenntnissen und nach Zusammenfassung aller antisemitischen Elemente kundgegeben, so erklärte Herr Gufsenbauer. Wir dachten bisher, die Wahlen hätten gerade das antisemitische Element zum alten Eisen geworfen, aber Herr Gufsenbauer ist ja Gemeinderat und muß es infolge besten bester verstehen. Deshalb predigt er ja auch den konfessionellen Frieden — mit Ausschluß der Juden. . . . „Jüdisch" als Umgangssprache. Nach der Volkszählung wurden in Galizien und in der Bukowina von den politischen Behörden zahlreiche Personen mit Geld strafen belegt, weil sie bei der Ausfüllung der Volkszählungsbogen in der Rubrik Umgangssprache „Jüdisch" eingetragen hatten. Zahlreiche Personen erhoben nun die Beschwerde an das Reichsgericht, da sie in dem durch die Straferkenntnisse ausgedrückten Verbot, das „Jüdisch" als Umgangssprache anzuführen, die Verletzung des staatsgrundsetzlich gewährleisteten Rechtes auf Wahrung der Nationalität und Sprache erblickten. Ueber sechs Beschwerden hatte das Reichsgericht unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Dr. v. Grabmayr zu verhandeln. Der Beschwerdevertreter Doktor Margulies führte aus, daß sich die Juden in Galizien im täglichen Leben des sogenannten Jargons bedienen. Diese Sprüche, erklärte der Redner, verfüge über eine umfangreiche Literatur und gegen zweihundert Zeitungen erscheinen in dieser Sprache, der in Galizien der Charakter der Landesüblichkeit nicht abgesprochen werden könne. Von dem Gesichtspunkte des interkonfessionellen Verwaltungsrechtes betrachtet, seien die Juden jedenfalls eine Religionsgenoffenschaft, vom Standpunkte des Nationalitätenrechtes aber eine Nation. Der Vertreter des Ministeriums des Innern, Hofrat v. Herrmann, erwiderte, daß die Beschwerden, sofern sie ohne Zusammenhang mit den Ordnungsstrafen die Rechtsgiltigkeit der Verordnung bekämpfen, unzulässig seien und daß das Begehren an das Reichsgericht um Aufhebung der Strafen unzulässig sei. Weiter wies der Regierungsvertreter darauf hin, daß nach einem Erkenntnis des Reichsgerichtes die Juden nicht als Nation und die jüdische Sprache auch in Galizien und in der Bukowina nicht als landesübliche Sprache gelten könne. Die Juden seien, da sie keine gemeinsame Sprache haben, nicht als Volksstamm anzusehen. Das Erkenntnis des Reichsgerichtes ist Montag den 10. Juli 1911 publiziert worden. Es wurde zu Recht erkannt: Durch die angefochtenen Straferkenntuiffe hat eine Verletzung des den Beschwerdeführern im Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes gewährleisteten Rechtes auf Wahrung ihrer Sprache nicht stattgesunden. Die Beschwerden wurden ferner, soweit in diesen vom Reichsgerichte die Aufhebung der Straferkenntniffe verlangt wurde, als unzulässig zurückgewiesen. In den sehr umfangreichen Gründen des Erkenntnisses wurde betont, daß den Beschwerdeführern nicht das Recht zusteht, die Ministerialverordnung vom 20. Dezember 1910 über die Volkszählung an sich zu bekämpfen. Im Zusammenhänge mit den angefochtenen Straferkenntniffen hatte das Reichsgericht allerdings in die Prüfung der Frage einzugehen, ob die jüdische Sprache als Umgangssprache, als Sprache eines Volksstammes anzusehen ist. Diese Frage mußte verneint werden. Die sogenannte jüdische Nr. 28 Sprache, eine Art Lokalsprache, ein Dialekt, erklärt das Reichsgericht, ist keine Sprache, die von allen Juden und allenthalben speziell in Oesterreich, dem Geltungsgebiete des Staatsgrundgesetzes, gesprochen wird. Selbst in Galizien und in der Bukowina wird die jüdische Sprache nicht von der ganzen Judenschaft als Umgangssprache angesehen. In die Frage, ob die Juden als Volksflamm anzusehen find, ging diesmal das Reichsgericht nicht ein, da es sich nur um eine angebliche Verletzung des Rechtes auf Wahrung und Pflege der jüdischen Spräche, nicht der Nationalität handelt. Die europäische» Mächte und die marokkanischen Juden. In einem aus Tanger, Ende Juni datierten Leitartikel der „Kölnischen Zeituug" vom 3. Juli lieft man folgende Mitteilungen: „Wie zum Schutz der Deutschen in Fez, so hat der deutsche Konsul Dr. Kassel während der letzten Unruhen die marokkanische Regierung veranlaßt, vorbeugende Maßregeln auch zum Schutze der Juden zu treffen, und zwar der deutsche Konsul allein. Die andern Konsuln weigerten sich, irgendwelche Schritte zu tun mit der Ausrede: die Juden wären als Marokkaner zu betrachten und müßten sich in ihr Schicksal fügen wie die andern. Nun ja, die Juden sind wohl Marokkaner, solange Ordnung im Lande herrscht. Mit dem Augenblicke, wo die Volksmaffe freie Hand bekommt, hört aber für sie der Jude auf, Mensch zu sein, da wird er als Schlachtopfer dem Zorn des.Pöbels ausgeliefert. Mit dem Augenblicke, wo französische Truppen sich nach Fez in Bewegung setzten, war aber zu ^befürchten, daß in Fez die Erregung so stark werden würde, daß -kein Halten mehr möglich sei. In dieser Erwägung verwandle sich Konsul Kassel rechtzeitig bei der Regierung und bestand auf wirksamen Vorsichtsmaßregeln, die er ausgearbeitet hatte, um gegebenenfalls Plündereien und Metzeleien im Judenviertel vorzubeugen, was dank seinem energischen Auftreten auch vollständig gelang! Die Moral von der Geschichte: Solange die Franzosen und Engländer Vorwände benötigen, um erstrebenswerte Ziele im Orient zu verfolgen, sind alle Mittel gut genug, sogar die Judenfrage, um Einmischungsgründe zu bieten.. So mußte eine Bittschrift der Juden in Debdu und die telegraphische Verwendung des Pariser Zentralkomitees der Alliance Jsraelite für die Juden von Debdu bei der französischen Gesandschast in Tanger die Besetzung dieser am Muülja gelegenen ostmarokkanischen Stadt vorbereiten. Sind aber die Ziele erreicht oder beiseite gelegt worden, wie hier in diesem Falle, so kümmert man sich wenig um „Humanität" und dergleichen mehr. Vor drei Jahren sagte Herr Pichon, daß Mulai Hafid die Juden zwänge, am Sabbat zu arbeiten. Damals waren Ziele zu erstreben! Heute sagt sein Vertreter in Fez, die Juden seien eben Marokkaner: Am Ziel! Andere Beispiele: Als die Europäer in Fez nach der Beschießung Casablancas beim Ausbruch der revolutionären Ereignisse die Hauptstadt verlassen mußten, da beschlossen der französische und der englische Konsularvertreter, die Reise nach der Küste am Samstag onzutreten, um die Juden nicht mitnehmen zu müssen. Der deutsche Konsul verschob daraufhin seine Reise um einem Tag, auf den Sonntag, so daß die deutschen, französischen und englischen jüdischen Schutzbefohlenen unter seinem Schutze reisen konnten. Nach der Beschießung Casablancas kümmerte sich in der teilweise in Trümmer gelegten Stadt kein Franzose, auch kein Konsul, um die im Mellach (Judenviertel) zurückgebliebenen ärmsten Juden. Deutsche waren es, die unter die hungernden Juden im Mellach von Casablanca zuerst Nahrungsmittel und Geld verteilten. Später trafen Abgesandte der Alliance aus Tanger ein und halfen wirksam. Hunderte von flüchtigen Juden nahm der deutsche Dampfer Arkadia damals auf. Rührend war es, als die Leute von dem braven Kapitän Abschied nahmen und ihm ihren Dank auslprachen: „Ihr Deutsche seid die einzigen, von denen wir Güte empfangen haben." Freilich, die französischen Soldaten zwangen die Juden mit Stockschlägen, die verpesteten Leichen in der Stadt zusammenzuschleppen.