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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1911-07-07 · 27 (7.7.1911) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
28 (1911)
Issue
27 (7.7.1911)
Date
1911-07-07
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 446 Dr. Mochs Wochenschrift Nr. 27 werden könnte, bei Judenverfolgungen weit mehr gezügelt, als angespornt und aufgestachelt haben. Dagegen hat der große, in so vieler Hinsicht moderne Gegner des Papsttums, Kaiser Friedrich II., im Jahre 1237 unumwunden erklärt, . die imperialis auctoritas habe den Juden ad perpetuarn judaici sceleris ultionem eine perpetua servitus auferlegt. Und gleich unanfechtbar steht die Tatsache da. daß in der ersten, roheren Hälfte des Mittelalters die Juden im ganzen und großen eine bessere, menschlichere Behandlung erfuhren, als in der zweiten, sonst mehr zivilisierten. Es ist charakteristisch hiefür, daß die Sage vom ewigen Juden, die demjenigen einen schauerlichen Fluch der Rache in den Mund legt, der selbst am Kreuze für seine Mörder gebetet hat, zum erstenmal im 13. Jahrhundert von Matthäus Paris erwähnt ist. Bekannt ist Karls des Großen Judenfreundlichkeit; die oft wiederholten Kirchengesetze, daß die Juden keine Christen heiraten, kein christliches Gesinde halten, mit Christen nicht zusammen speisen sollten, sind ein Beweis dafür, daß im Volke kein Nationalhaß gegen sie herrschte. Das wiederholte Einschärfen dieser Verbote hätte doch wohl keinen Sinn, wenn das Verbotene sich nicht oft ereignet hätte. Aus der berühmten Schrift des Erzbischofs Agobard: De insolentia Judaeorum geht klar und deutlich hervor, daß die Juden unter Ludwig dem Frommen beim Kaiser eine mächtige Hilfe gegen lokale Intoleranz fanden. Agobard selbst fordert trotz seiner antijüdischen. Gesinnung, daß dem jüdischen Herrn, welcher durch die Taufe eines Sklaven gezwungen wird, denselben freizulassen, der volle Kaufpreis zurückerstattet werde. Unter Karl dem Kahlen bestraft das berühmte Edictum Pistense von 864 den Verkauf unreinen Goldes und Silbers, wenn sich ihn ein Höriger oder Leibeigener zu Schulden kommen läßt, mit Auspeitschung; ein Freier oder Jude wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Noch beredter ist folgende Tatsache: Zur Zeit Kaiser Heinrichs II. (des Heiligen) trat der Kaplan eines Herzogs Kourad, namens Wecelin, zum Judentum über, was den Kaiser im höchsten Grade erzürnte, gleichwohl aber ihm keine andere Strafe eintrug, als die einer gelehrten Widerlegung. Ein ähnlicher Fall trug sich unter Ludwig dem Frommen zu, wie Hrabanus Maurus (contra Judaeos, Kap. 42) erzählt. In den folgenden Jahrhunderten wäre ein solcher Mann zweifellos verbrannt worden! Noch unter Heinrich IV., also unmittelbar vor dem Ausbruche der Kreuzzüge, war die.Reichsgewalt den Juden wohlgesinnt. Ein aus dem Jahre 1074 stammendes kaiserliches Privilegium für die Stadt Worms redet von Judaei et ceteri Wormatienses, u. zw. in einer Urkunde, in der die Wormser allen Uebrigen als Muster gepriesen werden. Das Speiersche Privilegium Heinrichs IV. vom Jahre 1090 setzt für die Verwundung eines Juden ein höheres Wergeld auf, als der Sachsenspiegel für die Verwundung eines Rjtterbürtigeu: dort nämlich 1 ar Gold, hier 9 U Silberpfennige. 6 Jahre zuvor hatte Bischof Rüdiger von Speier, als er das Dorf Altspeier zur Stadt zog, es geradezu für eine Ehrensache erklärt, jüdische Mitbürger zu haben: sumex Spirensi villa urbem facerem, putavi melius amplificare honorem loci nostri, si et Judaeos colligerem. Er wies ihnen, wie wir Remliugs Urkundenbnch zur Geschichte der Bischöfe zu Speier (Nr. 57) entnehmen, bei dieser Gelegenheit ein mit Mauern umgebenes Stadtviertel an, um sie vor etwaigen Belästigungen des Pöbels zu sichern, er erteilte ihnen völlige Handelsfreiheit in der Stadt und bis zum Hafen, das Recht, Grundbesitz zu erwerben, einen Begräbnisplatz, eigene Gerichtsbarkeit, die B^ugnis, christliche Sklaven und Dienstboten zu halten, Fleisch au Christen zu verkaufen, das sie selbst nicht essen dürfen U. s. w. Es sind im wesentlichen dieselben Rechte, welche die Schutzjuden im fränkischen Reiche unter Ludwig dem Frommen besessen haben. Wie - schon unter ihm jüdische Grundeigentümer genannt werden, so gehörte noch lauge nachher nach den wohl übertriebenen Angaben des Chronisten Rigord die Hälfte der Stadt Paris den Juden, und in Nordfrankreich hat erst Philipp August die Freizügigkeit der Juden abgeschafft. In Frankfurt a. M. waren mehrere Juden im Besitze von Häusern, Weingärten und anderen Grundstücken, auf welchen Zehnten und andere Abgaben zugunsten des Bartholomäus-Stiftes ruhten. Von den früheren christlichen Besitzern waren diese Abgaben stets entrichtet worden, die jüdischen aber verweigerten sie, wie Kriegk in seinem 1862 erschienenen Buche „Frankfurter Bürgerzwiste" erzählt. Das Stift wendete sich darauf klagend an den Papst. Dieser gebot einem Mitglied der Mainzer Kirche, die Juden zu zwingen, daß sie entweder die gesetzlich begründeten Abgaben entrichten oder die betreffenden Grundstücke zurückgeben. Um die Juden dazu zu zwingen, solle nötigenfalls den Christen der Verkehr mit ihnen untersagt werden, und wenn etwa die Zeugen, deren man bei der Ausführung des päpstlichen Befehls bedürfe, aus Gunst,, Haß oder Furcht die Aussage verweigerten, so solle man sie durch Anwendung kirchlicher Strafen dazu zwingen. Man konnte also damals die Besorgnis hegen, daß christliche Bürger entweder aus Haß gegen die Geistlichkeit oder aus Sympathie für die Juden odec aus Furcht vor ihnen sich weigern würden, ein für sie nachteiliges Zeugnis abzulegen. . Mit alledem will ich natürlich nicht gesagt haben, daß die erste Hälfte des Mittelalters von aller Mißhandlung einzelner Juden freigeblieben sei. Ungerechtigkeit hat es leider zu jeder Zeit gegeben. Was ich behaupte, ist nur dies, daß die Juden von germanischen Völkern iyi früheren Mittelalter jedenfalls viel besser behandelt worden sind, als im spätern. Dies läßt sich auch daraus leicht erklären, daß die Juden damals ein großes Bedürfnis der Volkswirtschaft befriedigt haben, welches lange Zeit kein anderer befriedigen konnte — das Bedürfnis des gewerbsmäßigen Himdelsbetriebes. Die germanischen, zum Teil auch die romanischen Völker fühlten bereits dieses Bedürfnis, ohne jedoch aus eigenen Mitteln zu seiner- Befriedigung reif zu sein, während die Juden schon damals dazu vorzüglich geeignet waren. Das jüdische Volk hatte sich während seiner politischen Selbständigkeit unter der strengen Zucht des mosaischen Gesetzes auf zwei Zweige der Volkswirtschaft beschränkt, auf Ackerbau und Viehzucht. Der Handel wurde aus Furcht vor der geistigen Vermischung mit den heidnischen Nachbarn verschmäht. Auch in den ersten Jahrhunderten nach Christus und nach der Zerstreuung des Volkes über weite Länder blieb es seinen alten Sitten getreu. Josephus rühmt im Anfang des 2. Jahrhunderts den Fleiß seiner Volksgenossen im Handwerk und Feldbau. In der römischen Literatur findet sich keine Spur davon, daß die Juden sich dem Handel ergeben hätten. Auch die äußerst blutigen Empörungen der Juden in Egypten, Cyrene und auf den Inseln zeigen, daß sie keine Handel- oder trödeltreibende Bevölkerung bildeten, denn diese Pflegt nicht zu den Waffen zu greifen. Die Ungunst der Behältnisse, die Verwehrung des Bodenbesitzes hat die Juden dem Handel in die Arme getrieben, keineswegs aber die Veranlagung der jüdischen Rasse, der spezifisch jüdische Handelsgeist, für. den man in dem „zähen, durch nichts von seinem Ziele abzubringenden Willen der Juden", in ihrem „Eigennutz", ihrer „abstrakten Denkart" eine Erklärung findet. Die überragende Geistigkeit der Juden bringt es nach Sombarts jüngstem Werke mit sich, daß bei ihnen zu allen Zeiten die verschiedenen Berufe in dem Maße höhere oder geringere Geltung gehabt haben, als sie größere oder geringere Ansprüche an geistige und vor allem — umgekehrt — geringere und höhere Ansprüche an physische Leistungen stellten. „Es mag Judenschaften gegeben haben und noch heute geben, in denen schwere und körperliche Arbeit gerne und mit Vorliebe geleistet wird. Aber auch die Juden der Talmudzeit zogen die Berufe vor, die weniger Anforderungen an körperliche Tätigkeit stellten." Ich möchte unseren Nationalökonomen auf den Ausspruch des R. Zadok aufmerksam machen, der da lautet: „Gebrauche die Thora nicht als

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