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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1911-06-23 · 25 (23.6.1911) · page 11

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
28 (1911)
Issue
25 (23.6.1911)
Date
1911-06-23
Page
– (sequence 11)
Language
German
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Nr. 25 Dr. Blochs Wochenschrift Seite 419 Feuilleton. Zwei Märtyrer. Ein Kapitel au § der z u schreibenden Geschichte der Juden in Szenitz (Neutraer Komitat) Von Bernhard Mandl (Vndapest). Alljährlich, wenn am zweiten Tage des lieblichen Wochenfestes in der laubgeschmückten und blumenduftigen Synagoge zu Szenitz während des Mussafgottesdienstes der ergreifend flehentliche Ruf „Jiskor" verhallt und die Hochernfte Andachtsfeier um das Seelenheil der Verstorbenen ausklingt, wird dort vom Vorbeter im klagenden Tone noch ein rührendes Seelengebet (El mole raclmmiin) angestimmt, in welchem unter feierlich ernstem Schweigen der versammelten Beterschar die Namen zweier Märtyrer laut erwähnt werden, die einst unter unsäglich gräflichen Qualen für die Heiligung des Gottesnamens unschuldig ihr Leben aushauchten. Die älteren Gemeindemitglieder hören diesem alljährlich am Schewuothfeste sich wiederholenden pietätsvollen Gebete nunmehr schon fast gleichgiltig zu, die Jugend und die Fremden aber schauen fragend die Alten an, welche aber darüber kaum etwas mehr zu sagen wissen, als was der kurze Tert dieser ergreifenden Mage enthält: ein R. Moses ben Jakob und ein R. Benjamin S'ew b. R. Jehuda wurden am zweiten Schewuothtage unter hochnotpeinlichem Verfahren grausam Hingerichtei. Wessen sie angeklagt wurden, in welchem Jahre und wo sie den Märtyrertod erlitten, davon haben die wenigsten nur eine dunkle Ahnung, die ihnen aus den Sagenvarianten in Erinnerung geblieben, welche dort noch vor einem halben Jahrhundert darüber im Umlauf waren. Schriftliche Aufzeichnungen darüber konnten trotz vielen Suchens nicht aufgestöbert werden und hat es solche in Gemeindeschriften gegeben, so sind sie angeblich bei einem großen Brande vernichtet worden. Der heiße Wunsch, das historische Dunkel zu erhellen, das über dem tragischen Geschick dieser alljährlich einmal auch beim Gottesdienste im Andenken ihrer Glaubensgenossen auflebenden Märtyrer ruht — dieser Wunsch begleitete Schreiber dieses viele Jahre hindurch in seinen Forschungen nach Daten zur Geschichte seiner Heimatsgemeinde, bis es ihm eines Tages endlich vergönnt war, im ungarischen Landesarchiv und, den weiteren Spuren folgend, bald darauf auch im Nentraer Komitatsarchiv auf jene staubbedeckten Faszikel zu stoßen, aus denen alle Umstände ihres unschuldigen tiefergreifenden Todes in schauerlicher Lebendigkeit auftauchen. Der entsetzliche Vorfall spielte sich im Jahre 1739 ab unter der Jurisdiktion des Grafen Joseph Nyary, des mächtigen Feudalen und Erbherrn der im nordwestlichen Teile des Neutraer Komitates gelegenen Herrschaft Berencs, in und um das Städtchen Szenitz, das infolge der schon Ende des 17. Jahrhunderts beginnenden und von den ungarischen Adeligen begünstigten Einwanderung mährischer Juden damals schon eine organisierte jüdische Gemeinde von mehr als 50 Familien hatte und ein wichtiger Handelsplatz geworden. Im Verlaufe des Szenitzer Dramas zeigen sich alle mittelalterlichen Begleitmomente wie: Judenhaß, Verdächtigung, Foltern und hochnotpeinliches Verfahren in rascher, überhasteter Aufeinanderfolge und der Fall ist ein 1ypMes Analogon zu den im selben Jahrzehnt in Spanien noch oft vorkommenden Juden-Auto-da-fes und zu den auch noch in Ungarn in. eben demselben Jahre offiziell geschehenen Verbrennungen von Heren, die unter Folterqualen all' das gestanden, wessen Richter sie beschuldigten und Henker aus ihnen herauspressen wollten. Doch hören wir nun aus den Akten die traurige Geschichte unserer Märtyrer, die der mittelalterlich gehandhabten Gerichtsbarkeit eines Magnaten zum Opfer fielen. Zwei Berichte: ein Auszug aus dem Urteilsprotokoll und der von der ungarischen Hofkanzlei abverlangte und von dem Skalitzer Stuhlrichter am 30. Juni 1739. also 17 Tage nach der Exekution abgefaßte Bericht*) können uns zur Grundlage der traurigen Erzählung dienen. Wir wählen den letzteren, als den scheinbar unparteiischeren, vollständigeren, logischer stilisierten, und nicht den verschrobeneren und unleserlicheren Protokollauszug, der von der Hinrichtung des Märtyrers Benjamin Wolf aus Sasvar (Sassin, Schoßburg) überhaupt schweigt, was selbstverständlich bedenklich erscheint. Am 10. Mai 1739, in der Nacht von Sonntag auf Montag, wurde in der Szenitzer katholischen Kirche ein Einbruch verübt und bei diesem Sakrilegium eine Monstranz und ein Ziborium geraubt. Bald nachher wurde ein gewisser Georg Petrassek (Christ) eingezogen, der sehr verdächtig schien und nachdem er verschiedener Diebstähle vom öffentlichen Ankläger fpiocurator fiscal is) überführt und auch freiwillig geständig war, zum Tode verurteilt und zum Richtpkatz geführt. Um aber noch andere, eventuell von ihm begangene Verbrechen aufzudecken, wurde .die Hinrichtung aufgeschoben und der Delinquent auf die Folter gespannt. Schon beim zweiten Grade derselben gestand er unter anderen bösen Tqten auch den Szenitzer Kirchenraub ein und bei weiterer Fortsetzung der Tortur nannte er als Komplizen den Christen Johann Jrlyna, den Juden a l am o n Lebl, mit seinem gleichnamigen Sohne Salam o n**), und zuletzt auch den Borsteher der jüdischen Gemeinde zu Szenitz, Moses Jakob, sämtlich unter der Gerichtsbarkeit der Berencser Herrschaft stehend. Nun wurde der dem Tode geweihte Petrassek behufs Konfrontation mit den von ihm angegebenen Mitschuldigen vom Richtplatz zum Gerichte zurückgeführt und alle von ihm Bezeichneten sofort eingezogen. Der Delinquent — von den Martern gewiß schon erschöpft und sich nichts sehnlicher als den Tod wünschend — blieb, ihnen gegenüber gestellt, bei seiner Behauptung ihrer Mitschuld, worauf er zum Richtplatz zurückgeführt und hingerichtet wurde. Nun kam die Reihe der Marterqualen an die auf diese Weise Neuverdächtigten. Alle wurden, wie wir einem anderen beiliegenden Schriftstücke entnehmen, ungewöhnlichen Torturgraden unterworfen «tu eoniiiienti ad insoiitos toiturae gradus tracti). Salonwn Lebt bekannte sich schon nach dem 4. Grade des beschuldigten Verbrechens schuldig und als dies sein mit ihm konfrontierter kaum 18 jähriger Sohn hörte, gestand auch dieser, worauf beide das Sakrament der römisch-katholischen Kirche annahmen***). Johann Jrlyna bekannte sich erst beim 12. Grade schuldig, Moses Jakob, der Judenrichter, aber blieb sämtlichen an ihm angewendeten fürchterlichen Folterqualen hindurch standhaft bei der Beteuerung seiner Unschuld. Trotzdem wurde auch er, wie die übrigen drei, zum Tode verurteilt. Allein die herrschaftliche Jurisdiktion hatte als vermeintliche Sühne des Kirchenraubes der jüdischen Opfer noch nicht genug! Das Martern mit den Foltergraden wurde an den Verurteilten noch acht Tage hindurch fortgesetzt, wobei Salamon Lebl den Sasvarer Juden Benjamin Wolf als *) Neutraer Kam. Arch. Jratok. 11/247 u. XXI/5431. **) Dürfte wohl Schalem oder Salman geheißen haben, da der Sohn bei L bzeiten des Vaters nie den gleichen Namen erhielt, oder mag nur ein Stiefsohn des Salamon Lebl gewesen sein. ***) Ob sie dies deshalb taten, weil sie sich wirklich mitschuldig fühlten und durch die Taufe ihr Leben zu retten glaubten, wird wohl nie ergründet werden. gssa nwiiirinaaeM a

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