Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 28 (1911)
- Issue
- 25 (23.6.1911)
- Date
- 1911-06-23
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 414 Dr. Blochs zu lassen und so wurde das „Wahlgeschäft" zu Ende gebracht. Mein das vergossene Blut schreit um Sühne, die öffentliche Meinung der gesamten zivilisierten Welt ist über die Vorgänge entrüstet und fordert Rechenschaft. Größtenteils fielen bloße Zuschauer zum Opfer, so der französische Sprachlehrer Eugen Berthelot. drei Frauen, ein Akademiker und ein Kind; sonst sind größtenteils Arbeiter erschossen worden, auch der reiche Kaufmann Mühl befindet sich unter den Toten. Nicht weniger als zweiundzwanzig Tote und an die fiebenzig Schwerverletzte hat die Schlacht von Drohobycz gekostet. Nun möchten die Schuldigen die Schuld von sich abwälzen uud das Lemberger Amtsblatt bringt eine Darstellung, die alle Schuld auf diejenigen schiebt, gegen die die Schüsse gerichtet waren. Man habe die Ueberfüllung (!??) in dem Wahllokal nicht dulden können und darüber seien die Zionisten so aufgeregt gewesen, daß daraus dann das ganze Unglück entstand. Aber daß man die Wahlhyänen der Regierung in dem Wahllokal nach Willkür schalten ließ, daß man die oppositionellen Wähler durch Militär fernhielt, darüber schweigt des Sängers Höflichkeit. Und auch das Schießen soll nicht vom Militär ausgegangen sein. Während es ftüher hieß, das Militär sei mit Steinen beworfen worden, will man jetzt der Welt einreden, aus einem Hause sei ein Revolverschuß abgefeuert worden und diesen habe „das Militär mit Schüssen beantwortet". Das Militär? Der kommandierende Oberleutnant erklärt, zum Feuer nicht kommandiert zu haben! Und wer trägt die Verantwortung für das, was das Militär in solchen Zeiten tut? Und ist jede Menschenmenge schutzlos preisgegeben, wenn ein Soldat zu schießen sich entschließt? Alle diese Fragen drängen sich auf, wenn man die Verantwortung der Statthalterei liest. Es ist nicht ausgeschlossen, daß man zur Verhaftung unschuldiger Personen schreiten wird, um sie vor der Oeffentlichkeit als die intellektuellen „Urheber" des Unglücks auszugeben. So hat man Dr. Aberdach verhaftet, und erst über Einschreiten der Advokatenkammer beim obersten Gerichtshof wieder freigelassen. Das Leichenbegängnis der Opfer. Drohobycz, 20. Juni. Sechs von den gestern Getöteten wurden heute nachmittags in aller Stille beerdigt. Den Särgen durften nur die nächsten Angehörigen folgen. Ansammlungen in den Straßen, die der Leichenzug passierte, wurden nicht geduldet. Ter Friedhof warvollständig mit Militär abgefperrt. Militär und Gendarmerie patrouillieren in den Straßen, doch herrscht überall Ruhe. Von den Dächern wehen Trauerfahnen, die Geschäfte sind gesperrt. Eine Abordnung oppositioneller Wähler hat sich heute nach Lemberg begeben, um beim Statthalter über die gestrigen Vorfälle Beschwerde zu führen. Eine Protestkundgebung in Wien. Die Jüdischnationalen Wiens haben beschlossen, in den nächsten Tagen aus Anlaß der Drohobyczer Katastrophe eine große Protestversammlung zu veranstalten und eine Sammlung für die Hinterbliebenen der Opfer einzuleiten. Die jüdischnationalen Korporationen der Wiener Hochschulen haben Trauer angelegt und beabsichtigen, sich deputativ bei den Leichenfeierlichkeiten vertreten zu lassen. Ein Hilfskomitee. Zu Gunsten der hilflosen Hinterbliebenen der unglücklichen Opfer ist über Anregung des Herrn Alexander S ch o r r ein Hilfskomitee in Bildung begriffen. Herr Alexander Scho rr hat zu diesem Zwecke K 1000.— gespendet. Zur Angelegenheit Hilsner. Der VereinzurAbwehrdesAntisemitismus hat an den I u st iz m i n i st e r n ach st ehe n de Eingabe gerichtet, von der wir hoffen, daß sie endlich die gewünschte Wirkung haben möge. Euere Exzellenz! Angesichts der vor kurzem stattgehabten Audienz des Dr. Scheu in der H i l s n e r-Angelegenheit hält es die tiefergebenst Unterzeichnete Vereinsleitung für ihre dringendste WochenWtst Nr. 25 Pflicht, dem obersten Hüter der Gerechtigkeit das einschlägige Materiale in jener kurzen prägnanten Form zu überreichen, welche ihn in Stand setzt, diesen merkwürdigsten aller neuzeitlichen Prozesse in seiner ganzen Tiefe rasch und sicher zu erfassen. Es ist dies die kürzlich bei A. W. Hayn's Erben in Berlin anonym unter dem Titel „Der Fall Hilsner, ein europäisches Justizverbrechen" erschienene Broschüre, die tatsächlich alle zur Beurteilung wichtigen Momente in gedrängter Kürze aufzählt und welche daher der tiefergebenst Unterzeichnete Vereinsvorstand bittet, geneigtest entgegennehmen zu wollen. Und wenn er sich ferner erlauben darf, bezw. erlauben muß, auch aus dieser Uebersicht das Wesentliche auszuziehen, so ergeben sich als einzige Grundlagen für die furchtbare Verurteilung zum Tode wegen der beiden Hilsner angedichteten Morde bezw. der Mitschuld an denselben A) im ersten Falle (Agnes Hruza) 1) eine Hose, von der es keineswegs sichergestellt ist, daß Hilsner sie in der — ebenfalls nicht sicherzustellenden — Stunde des Mordes getragen habe, 2) zwei kleine Flecke auf derselben, welche a) nicht mit Sicherheit als Blut zu agnoszieren waren, d) sich nicht auf der Vordersondern auf der Rückseite befanden; 3) Die spätere Aussage eines keineswegs einwandfreien Individuums, welches H i l s n e r auf ca. 676 Meter Entfernung erkannt haben will, u. zw.: a) an einem Orte sich befindend, welcher zweifellos die — unbekannt gebliebene — Mordstelle nicht war, b) in einer Weise indifferent sich bewegend, welche weder mit der Vorbereitung, noch mit der Ausführung, noch mit der Nach Verrichtung nach dem Morde in irgend einem Zusammenhang stehen konnte. Abgesehen von der an sich begreiflichen Tatsache, daß solche Konstatierungen auf eine derartige Entfernung nicht möglich sind, wurde diese lächerliche Angabe durch aä hoc angeordnete kommisfionelle Versuche, außerdem aber durch wissenschaftliche Experimente seitens einwandfreier Autoritäten gründlich widerlegt; B) im zweiten Falle (Marie Klima) lediglich die beiläufige Aehnlichkeit der Begleitumstände bei Auffindung der Leiche, bezw. des S k e l?t t e s, von dem es a) nicht absolut sichergestellt war, ob es der Vermißten oder einer anderen Person angehört habe, b) wobei der Tag, e) sowie die Art des Mordes ganz unaufgeklärt geblieben sind, da sich keinerlei Verletzungen zeigten. Bekanntlich fand die Untersuchung gegen Hilsner nur zufolge einer beispiellosen Agitation in antisemitischem Sinne statt, eine förmliche Hetze, die sich im Laufe der Verhandlung zu einem sinnlosen Paroxismus steigerte und zur Terrorisierung führte. Nur auf diesen Umstand, d. i. die Auspeitschung der schlimmsten Triebe, ist denn auch die Urteilsfällung zurückzuführen, die unter anderen Umständen, wenn es sich nicht um einen armen schutzlosen Juden gehandelt hätte, ganz undenkbar wäre. Gewiß ist nur der grenzenlose, schon mit der Muttermilch eingesogene Judenhaß die eigentliche Ursache dieser himmelschreienden Rechtsbeugung, gewiß läßt sich auch heute noch die gegen den Verurteilten herrschende Gleichgiltigkeit, da es sich „nur um einen Juden" handelt, nur auf dieses Moment, zum Teil auch auf die Nachwirkung des Terrors zurückführen. Wir hegen die Ueberzeugung, daß wenn unter ganz gleichen Umständen ein Nichtjude ob dieser rätselhaften Mädchenmorde, sei es unter dem Verdachte der sexuellen oder einer anderen Verfehlung zur Verantwortung gezogen