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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1911-06-16 · 24 (16.6.1911) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
28 (1911)
Issue
24 (16.6.1911)
Date
1911-06-16
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 398 Dr. Blochs Wochenschrift ' '; Nr- 24 sprung nachzuweisen sucht? Es ist dies eine begründete Vermutung, und die wir Ursache haben, mit all dem Interesse, welches sie verdient, gründlicher zu untersuchen. Für jetzt beschränken wir uns auf ein einfaches Resume des Manuskripts. Wenn die „Vorstellung" in ihrem großen Ganzen anfechtbar ist, so verdienen doch gewisse Details, gesammelt zu werden, denn sie beruhen auf einer unbestreitbaren geschichtlichen Grundlage: Als die Juden ums Jahr 1500 aus der Provence verjagt wurden, folgten einige von ihnen, welche in Avignon blieben und in.ihrer Freiheit nicht gestört sein wollten, dem'Rate der Synagogen von Konstantinopel und anderer levantjschen Städte und bekehrten sich zum Schein zur katholischen Religion. Es war dies der einzige Ausweg, um in Freiheit und Sicherheit zu leben.. Namentlich drei Brüder ließen sich taufen. Der Graf von Gkgnon diente dem einen als Pate und gab ihm den alten Familiennamen Aymar. Etienne Chaussegres ließ den zweiten taufen und gab ihm seinen Namen Etienne (Stephan): der dritte wurde Andrem genannt, seine Nachkommen, um besser ihren Ursprung zu verhüllen, nahmen den Namen Thomassin an. Diese neuen Christen bereicherten sich in einigen Jahren und ihr Vjermögen überstieg bald die Summe von 100,000 Talern. Ihr Erfolg und ihr so rasches Gedeihen übten einen unwiderstehlichen Einfluß auf ihre Glaubensgenossen aus, welche in Masse sich zur Taufe herbeidrängten. Man hat sie im Lande immer Neophyten genannt, d. h. Neu- Christen, wie . man sie in Portugal QKristlavos nuevos nennt. Ihre Ausschreitungen, sagt der Verfasser, ihr wucherisches Treiben hätten sie aus der Provence vertrieben, wenn nicht Louis XII. in seiner Geldbedrängnis ihr Anerbieten hätte annehmen müssen, zu seinen italienischen Kriegen eine große Summe Geldes beizutragen. Sie wurden nach dieser Zeit zu verschiedenen Malen mit Taren und anderen Auflagen gebrandschatzt. Diese abhängige Stellung verletzte sie tief und sie versuchten um jeden Preis, sich davon zu befreien. Das sicherste Mittel war, in die geistlichen Staatsämter eintreten zu können. Aber die geistliche Kaniere war den getauften Juden durch die kanonischen Vorschriften verschlossen; die Städte, bei denen sie in geringer Achtung standen, vertrauten ihnen ebenfalls kein Amt an. So blieb denn als einziger Ausweg das Parlament, wo die Verkäuflichkeit der Stellen ihnen den Eintritt gestattete. Sie wurden Parlamentsmitglieder seit der Regierung Karl IX. Die Kinder der getauften Juden kauften die Stellen: die anderen Neophyten ahmten ihnen nach, und in so großer Anzahl, daß sie bald die Hälfte des Parlaments ausmachten. Eine andere Beschwerde: Die Nachkommen Aymars, Stephans und Thomafsins heirateten untereinander : aus Gefchwister-Kinder wurden Schwäger und um sich vor jeder Feindseligkeit, zu schützen, denn sie fühlten sich genau überwacht, mußten alle ihre Söhne in die gerichtliche Magistratur eintreten. Im Jahre 1587 ließ Wilhelm Aymar, Aeltester. des Parlaments, seinen Sohn zum Generalprokurator emennen, trotz einer lebhaften Opposition, welche sich in Vorstellungen an den König äußerte. Es kamen die Wirren von 1588, welche ihm erlaubten, jedjen Widerstand zu besiegen. Stephan ließ ebenfalls einen der Seinen zum..Oreikier elvi" ernennen und erlangte durch dieses für schnödes Geld erkaufte Amt einen bedeutenden Einfluß und hohes Ansehen. Die Neophyten wurden eilte wirkliche Macht, sie hatten sämtliche Gerichte und Kanzleigebührenämter in ihrer Hand. Was Thomassin anbelangt, so überläßt er seinen Posten als Ratsherrn seinem ältesten Sohn und läßt, seinen jüngeren zum zweiten Advokaten ernennen. Der gegen sie eingenommene Minister verweigert erst seine Genehmigung, allein man überlistet ihn und täuscht seinen guten Glauben. Man muß außerdem nicht ubersehen» daß der erste Staatsanwalt, ein Herr Rabasie, ihr Onkel durch Verschwägerung ist. Die Mitglieder des Parlaments find genötigt, eine Geschäftsordnung einzufuhren, gemäß welcher die drei Stimmen, die der zwei Prokuratorkn und die des zweiten Generaladvokaten, nur als eine zählen dürfen. ' Diese Geschäftsordnung hat die Mißbräuche jedoch nicht abgeschafft und in Abwesenheit des Generaladvokaten genießen die Neophyten eine unumschränkte Herrschaft, welche allgemeine Klagen hervorruft. Die Entrüstung wird aber durch folgendes noch Mehr erhöht: Aymar hat feinen Sohn, welcher Generalprokurator war, zum ersten Präsidenten ernennen lassen wollen, ' man gewährt es ihm, aber Unter der Bedingung, daß', dann die aufgegebene Generalprokuraturstelle keinem der Semen zufalle. Er geht darüber hinweg, und indem er einem Beschluß des Parlamentshofs zuvorkommt, läßt er einen andern seiner Söhne ernennen. Für diesesmal sucht er um eine Dispens nach und wenn sie bewilligt wird, so wird man einen Vater mit seinen zwei Söhnen in einer Versammlung sitzen sehen vün 30 Mitgliedern, in welcher durch ihre Verwandten und ihre Verschwägerungen die Neophyten die Majorität bilden werden. Und das ist nicht alles: Aymar hat für seinen dritten Sohn die Erbberechtigung seines Ratsamts erhalten. Durch Erlässe vom Jahre 1598 wurden alle derartigen Erbberechtigungen widerrufen. Dessenungeachtet» dankt Aymar während seiner letzten Krankheit zugunsten seines Sohnes ab, was nicht bestätigt wurde. Wieder genesen, erachtet er seine Abdankung als nicht geschehen» und übt sein Amt weiter aus. Aus allem dem sollte folgender Schluß gezogen werden: Die Kinder Aymars sollen ihrer Aemter entkleidet werdenDer Präsident, weil er sein Amt ohne Dispens gegen die Geschäftsordnung inne hat, der Generalprokurator, weil sein Posten keinem Mitglied seiner Famiste übertragen werden sollte, der letzte endlich, weil sein Vater sein Amt niedergelegt und die Aufnahme dieses Amtes Kraft der Erbberechtigung nicht gestattet ist. Man kann nicht dulden, daß drei Brüder in einem Provinzialparlament sind.; : i | Hiermit sei denn die höchste Angehörigkeit dargetan! Was nun die Gegenmittel anbelangt, so gibt sie der Verfasser der „Vorstellung an den König" mit einer Ueberfülle und einer Kraft an, welche Zeugnis gibt von der Größe seines Hasses: er wiederholt alle Verleumdungen, die man gegen die Juden schleudert, er fügt noch neues hinzu. — Wir wiederholen seine Gründe, ohne etwas wegzulassen. Es wäre ein Ruhm würdig des Königs, seinen Urahn Philipp dem Schönen nachzuahmen, welcher die Juden austrieb, dieselben wenn nicht aus dem Lande, jedoch aus den großen Staatskörperschaften zu verjagen, welche sie überfluten und welche sie der Verachtung durch ihre verübten Mißbräuche preisgeben. Ueberdies verpflichten die Gesetze und die Vernunft Seine Majestät, dieser Beschwerde Rechnung zu tragen. Die kanonischen Gesetze vor allem brandmarken die Neophyten als unwürdig und verschließen ihnen den Zulaß zu öffentlichen Aemtern. Noch kürzlich haben die Jesuiten und die Hauptorden der Christenheit in ihren Kapiteln und Versammlungen entschieden, daß sie niemanden aufnehmen werden, der nicht 6 Ahnen zu Christen hat! (qui n’ait passe la septieme race!)~ Diejenigen aus Valencia und Majorka (in ihren Orden), welche die dritte Generation als Christen noch nicht durchlebt haben (also welche nicht drei Ahnen haben) werden

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