Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 28 (1911)
- Issue
- 24 (16.6.1911)
- Date
- 1911-06-16
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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r»r. 24 Dr. Mvchs Wochenschrift Telle SS? in den letzten Jahren zahlreiche Privatschulen errichtet, deren Schüler bis zu 80?/o chis Juden bestehen. Der Jude hungert, spart sich und seinen Bindern den Bissen vom Munde ab, um nur die erwachsenen Binder studieren zu lassen und ihnen auf diese Weise die Möglichkeit zu schaffen, dem engeren Ring der „Tscherta" zu entrinnen. Die Auswanderung schließlich entzieht der Tscherta die gesunden, arbeitsfähigen Elemente und Zurückbleiben die kranken, Schwächlichen und Greise. Die natürliche Folge dieser unbeschreiblichen Armut innerhalb des engen Ansiedlungsgebietes ist das Aufkeimen nie gekannter Krankheiten im Ghetto, die epidemisch wirkend, auch auf die christliche Bevölkerung ausgedehnt werden. Und das ist kein Wunder, wenn ntan bedenkt, daß ijn einem Raum von 4 Kübikklafter Luft 10—15 Menschen ihr Leben fristen müssen. _ Verbot christlicher Namen für Juden in Rußland. ’ Berlin. Aus Petersburg wird gemeldet: Der neue Oberprokurätor des Heiligen Synod hat dem Minister des Innern mitgeteilt, der Synod halte es mit dem Standpunkt der russischen Kirche unvereinbar, daß Juden christliche. Namen tragen. Infolgedessen ist ein entsprechendes Verbot an alle Rabbiner sowie an die geistlichen Behörden erlassen worden. Die „Neue Freie Presse" erhält vom Oberrabbiner Dr. Güdemann folgende Zuschrift: „Geehrter Herr Redakteur! Das „Verbot christlicher Namen für Juden in Rußland", wovon ein Telegramm in Ihrer heutigen Morgennummer Mitteilung macht, erinnert daran, daß die preußische Regierung anfangs der Dreißigerjahre des vorigen Jahrhunderts ebenfalls die Absicht hatte, ein derartiges Verbot zu erlassen, aber von der Ausführung dieser Absicht dadurch abgehalten wurde, daß ein Mitglied der jüdischen Gemeinde in Posen, das von der Vorbereitung des erwähnten Verbotes Wind bekommen hatte, seinem neugeborenen Sohne den hebräischen Namen Jesus erteilen zu wollen erklärte. Die Episode gab Z u n z Veranlassung zur Abfassung der berühmten Schrift „Namen der Juden" (1836), worin nachgewiesen wird, daß es keine ^christlichen Namen gibt (denn selbst Christus ist nur die griechische Uebersetzung des hebräischen Messias), aber auch keine jüdischen, da die Juden in Persien persische, in Palästina griechische, in Spanien arabische und spanische und ebenso slavische, deutsche usw. Vornamen geführt haben. Die jetzigen sogenannten jüdischen Vornamen sind nur Verstümmelungen oder archaistische Formen aus verschiedenen Sprachen. Hochachtungsvoll Oberrabbiner Dr. Güdemann." Inden als Mitglieder des Parlaments in der Provence. Aus einem Vortrage von Solomon L e v h. Mein. Vortrag berührt heute eine Episode in der Geschichte altfranzösischer Parlamente, zu Anfang des 17. Jahrhunderts, in welcher Abkömmlinge unserer Glaubensgenossen eine Rolle gespielt haben sollen. Bevor ich jedoch auf den jeigentlichen Gegenstand zurückkomme, möchte ich mir, zur Vermeidung von Mißverständnissen, gestatten, über die Einrichtung der altfranzösischen Parlamente zu sprechen. Sie dürfen mit unsern Volksvertretungen, gleichviel aus welcher Art von Wahlrecht sie hervorgegangen sein mögen, nicht verwechselt werden. Diese Parlamente.waren einfach oberste Gerichtshöfe, die ihrer Natur gemäß in verschiedenen Provinzen des alten Frankreich ihren Sitz hatten. Alle Klagen über todeswürdige Verbrechen gelangten an diese Parlamente zur Entscheidung!. Auch waren sie die höchste gerichtliche Berufungs-Instanz. Außerdem schlichteten sie die Streitigkeiten zwischen den sog. Etats generanx, der damaligen ständigen gegliederten Reichs-Vertretung und der königlichen Beamten. Nur in einem Punkte kann eine Aehnlichkeit mit den heutigen Parlamenten zugestanden werden: die Gesetze, Edikte und Ordonnanzen, welche vom Könige ausgingen, mußten von den Parlamenten, sollten sie Rechtskraft haben, registriert werden. Jedoch wurden diese Parlaments-Prärogative, sobald das Parlament sich herbeiließ, die Registrierung eines Gesetzes verweigern zu wollen, dadurch wieder vernichtet, daß der König durch sein persönliches Erscheinen im Parlament, was man ein lit de justice nannte, den unweigerlich auszuführenden Befehl zur Registrierung der Gesetze geben konnte. Ein Dokument, von dem wir die Analyse geben, ist aus einem Manuskript der Bibliothek des Arsenals zu Paris entnommen, und hat zam Titel: „Vorstellung an den König über die Unordnung welche vom Parlamentshof der Provence eingerissen ist, infolge des Nepotismus und des Protektionswesens der Neophiten des Jahres 1611." Wir können jetzt den historischen Wert des besagten Schriftstückes, der vielleicht sehr bestreitbar ist, nicht diskutieren. Es erscheint zweifelhaft, daß man ein authentisches Werk vor sich hat, welches an den König voni Frankreich gerichtet sein und welches wirklich geschehene Dinge ertzählen soll, die nicht eingebildete Mißbräuche enthüllen. Es ist vermutlich nur ein Pamphlet, welches die feierliche Form der Vorstellung entlehnt, um seinen Behauptungen mehr Gewicht zu geben und um die nicht unterrichteten Persönlichkeiten zu überraschen. Die Schroffheit des Angriffes offenbart uns eine jener raffinierten» Juristengehässigkeiten, die mit einer außerordentlichen Kunst und nicht ohne inneres Behagen Verleumdung auf Verleumdung aufhäufen. In dieser ebenso klaren wie geschickten Auseinandersetzung, in welcher die Leidenschaft sich nicht im geringsten bemüht, sich zu verbergen, errät man irgend eine verletzte Eigenliebe, irgend einen enttäuschten Ehrgeiz, ein bedrohtes Interesse, welches, um sich zu verteidigen, vor keinem, auch noch so häßlichen Manöver zurückschreckt, der Neid und die Eifersucht zeigen sich hier in ihrer ganzen Blöße. Es hat ganz gewiß getaufte Juden in der Provence gegeben. Unsere Geschichtsschreiber des Mittelalters bezeugen es zu öfteren Malen. Im Herzen blieben sie aber immer noch Juden. Da ist z. B. Jbn Verga, der uns! mitteilt, daß sie noch während langer Zeit nachher gewisse überlieferte Gebräuche beibehielten: die Frauen besonders blieben denselben sehr treu. Aber, fügt er hinzu, es sind nur unbewußte Gewohnheiten, die sie sich selbst nicht mehr erklären können. Man fragt sie, warum sie Freitag abend Lichter anzünden und bessere Speisen Herrichten und sie antworten: Weil es unsere Mütter auch so gemacht Haben. Hat man in den so heftig angegriffenen Mitgliedern des Parlaments die Nachkommen dieser getauften Juden anzusehen? Das scheint um so leichter, als der anonyme Verfasser der Vorstellung, welcher aus den Quellen schöpfen will, sie als von Avignon abstaMmend erklärt, wo die Juden ungehindert und öffentlich! ihrem Kultus oblagen. Der verstorbene Historiker Herr Isidor Loeb in Paris hat bereits auf ein Werk aufmerksam gemacht, dessen Verfasser eine große Anzahl edler Familien der Provence in der öffentlichen Meinung herabzusetzen sucht, indem er sie anklagt, Juden unter ihren Vorfahren zuhaben. Befindet man sich vielleicht einer gleichen Taktik gegenüber, welche bestimmt ist, die Mitgliedjer des Parlaments zu treffen, indem man ihren jüdischen Ar-