Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 28 (1911)
- Issue
- 20 (19.5.1911)
- Date
- 1911-05-19
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 330 Dr. Blocks WockenWrift war nicht bloß ein großer jüdischer Theologe, er war auch ein begeisterter Ungar, ein Vorkämpfer für die Rechte und Selbständigkeit der Stefanskrone, er genoß deswegen schon bei Lebenszeit hohe Verehrung in Kreisen ungarischer Patrioten, die auch seinem Sohne und Nachfolger ihre Zuneigung und Wertschätzung bewahren. _ Sir Rufus Jsaacs — Lord Chief Justice. In der seriösen englischen Tagespresse erhält sich seit einigen Tagen das Gerücht, daß der gegenwärtige Attorney General Sir Rufus Jsaacs in allernächster Zeit zum obersten Richter von England, mit welcher Stelle die Lordschaft verbunden ist, ernannt werden wird. Der gegenwärtige Chief Justice, Lord Awbury, soll nämlich zum Law-Lord, d. h. zum Richter der Lordkammer. ernannt werden und seine Stelle soll nun Sir Rufus Isaacs einnehmen. Sir Rufus wäre dann der erste Jude, der eine solche Stelle in England einnehmen würde. Ein offizieller Bericht über die wirtschaftliche Lage der eingewanderten Inden. Der jüngste Bericht des nordamerikanischen Handelsdepartements enthält interessante Daten über die Juden der nordamerikanischen Republik. In den Jahren 1904—08 kamen 1,600.000 Einwanderer nach Amerika, davon waren 403,772 Juden. Gegenwärtig gibt es in Rewyork 6 Stadtteile, die fast ausschließlich von Juden bewohnt werden und kurzweg als jüdische Ghetti bezeichnet werden können. Laut.einem statistischen Ausweise der Chicagoer Handelsvereinigung gibt es in dieser Stadt 50,000 Juden, die unter einander sich ausschließlich des Jargons als Umgangssprache bedienen. In Cleveland, wo bis 1900 Juden und Italiener nur in geringer Zahl vorhanden waren, bilden diese heute einen bedeutenden Teil der Bevölkerung. Dasselbe gilt auch von Philadelphia, Baltimore, Cincinnati und anderen Städten. Früher kamen die jüdischen Emigranten, gleich den übrigen, in der Absicht nach Amerika, um daselbst eine neue Existenz zu begründen. In den letzten 2 bis 3 Jahren kamen die Juden zumeist bloß, um sich ihren bereits dort befindlichen Verwandten anzuschließen. 93% der im Jahre 1908 nach Amerika gekommenen jüdischen Einwanderer wurde die Landung deshalb gestattet, weil sie zu ihren bereits in Amerika befindlichen Familienangehörigen gekommen waren, wie z. V. Frau und Kinder zum Manne und Vater, der Vater zu seinen Kindern usw. Ueberhaupt übt die Familie auf die Juden eine große Anziehungskraft. Hinsichtlich der Berufe nahmen die Juden den wichtigsten Platz in dem Schneidergewerbe und dem Handel mit fertigen Kleidern ein. In der letzten Zeit jedoch hat sich dieses Verhältnis stark verschoben. Heute kommt auf je 100 italienische Schneiderinnen bloß eine jüdische. Heute wird die Kleiderkonfektion zum größten Teile von Italienerinnen als Heimarbeit betrieben. Hingegen ist die Zigarettenfabrikation fast ausschließlich Heimarbeit jüdischer Mädchen und Frauen. In Cleveland ist die Hauptbeschäftigung der Juden der Kleiderhandel und die Zigarrenfabrikation. In Pitisburg gab es im Jahre 1909 200 jüdische Motorführer und Tramway-Kondukteure. Von 1000 aus Rußland eingewanderten jüdischen Familien liegen Aeußerungen über ihr Hausbudget vor. Sie verdienen alle mit Ausnahme von 5 Familien 10 bis 30 Dollars die Woche, Der Verdienst der Frauen in den jüdischen Familien ist sehr gering. Die jüdischen Familien bewohnen durchschnittlich vier Räume, so daß jeder Raum durchschnittlich von 2 Personen bewohnt wird. Trotz der berüchtigtsten Enge im unteren Ostende von Rewyork, das zumeist von Juden bewohnt ist, ist die Sterblichkeit daselbst keine größere, als in den geräumigeren Stadtteilen. Dieses Ergebnis ist, wie der offizielle Bericht hervorhebt, zunächst der hygienisch einwandfreien Lebensweise der Juden und dann der strengen Aufsicht der Behörden über die öffentliche Reinlichkeit zu danken. _ Zustiee of Supreme Court Samuel Kalisch. Rewyorker Blätter veröffentlichen sympathische Berichte über die Ernennung des berühmten Rechtsgelehrten Samuel Kalisch in Rewyork zum Richter am Obersten Gerichtshöfe im Staate New Jersey. Diese Ernennung ist eine um so größere Auszeichnungals Kalisch sich um die Stelle gär nicht beworben hat und Gouverneur Wilson, mit Umgehung aller Bewerber, die Ernennung vollzog. Kalisch gilt als einer der bedeutendsten Kriminalisten der Vereinigten Staaten. Der Einfluß des rabbinischen Schrifttums auf die Kirchenväter. Zu diesem Thema bietet der berühmte Orientalist der Wiener Universität Hofrat D a v. Heinr. Müller in einer letzthin erschienenen Abhandlung (Die Deutungen der hebt. Buchstaben bei Ambrosius, Sitzungsberichte der kais. Akad. d. W. in Wien, Bd. 167, 2. Hölder 1911) einen höchst interessanten Beitrag. Der Kirchenvater Ambrosius (lebte im 4. Jhrhd.) beschäftigt sich in seinem Kommentar zum 119. Psalm eingehend mit der Deutung der Namen des hebr. Alphabetes. Die Art seiner Deutung, die wesentlich von der Deutung der hebräischen Buchstabennamen bei den anderen Kirchenvätern abweicht, fällt auf. Wenn, um nur ein Beispiel herauszugreifen, Hieronymus den Buchstaben 2 durch äomns — Haus wiedergibt, so ist dies durch die einfache Ethymologie des Wortes hinreichend erklärt. Wenn aber Ambrosius denselben Buchstaben durch CJonfnsio — Verwirrung wiedergibt, so liegt hier unstreitig eine agadische Deutung vor. Wem hat nun Ambrosius seine Deutung entlehnt? Versuchen wir es zunächst mit seinen unmittelbaren Gewährsmännern. Von Origines, den er erwiesenermaßen benützt hat, kann er sie nicht entlehnt haben. Denn die erhaltenen Fragmente des Origines haben diese Deutungen nicht. Daß gerade diese Partie im Kommentar deL Origines verloren ging, ist deshalb schwer anzunehmen, weil auch bei EUsebius, der ebenfalls von Origines abhängig ist, keine Spüren dieser Deutung äufgefunden werden können. Etwa Philo, den Ambrosius reichlich ausgeschrieben hatte, als Autor dieser Deutungen anzunehmen, geht auch schwer, da von ihm, dem Allegbristen trat exöchen, keine Schrift über die Buchstaben auf uns gekommen ist. In seiner genialen Art, die Zusammenhänge rasch und mit sicherem Blicke zu erfassen, geht Müller, der zur Untersuchung dieses Themas durch eine Anfrage über eiüe schwierige Textstelle geführt wurde, alle diese Fragen durch und kommt zu einer Lösung, die geeignet ist, auch über eine andere Frage Licht zu verbreiten, nämlich über das Alter dieser Art von Buchstabendeutungen im jüdischen Schrifttum überhaupt. Daß man die Namen und die graphische Form der Buchstaben zu pädagogischen Zwecken äuslegte, wissen wir ja aus Sabbath 104 a. Wie ist es aber mit jenen ausführlichen Deutungen, wie sie uns als altjüdifches Gut bei Ambrosius begegnen, die in der späteren Zeit zu allerhand mystischen Spekulationen verarbeitet wurden? Müller zieht zu diesem Behufs das uns in zwei Fassungen erhaltene, oftmals gedruckte Und von Ä. I e l l i N e k in seinem Beth Hamidrasch III nach den besten Ausgaben wieder abgedruckte Otioth di R. Äkiba zum Vergleiche heran. IN diesem apokryphen Midrasch, der vor nicht langer Zeit durch den verdienten August Wünsche ins Deutsche übersetzt wurde, findet sich in der Tat eine Reihe voü Erklärungen, die sich mit denen bei Ambrosius vollständig decken und somit auf eine gemeinsame ältere Quelle Hinweisen» So finden 'wir, Um andem früheren Beispiel festzuhalten, innerhalb der langatmigen Erklärungen zum 2 den Satz n’22 ^2^2. Mn diesem Satz fand M. mit Recht das „confusio" des Ambrosius.