Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 28 (1911)
- Issue
- 18 (5.5.1911)
- Date
- 1911-05-05
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr 18 WoWnsMst Seite 397 Rekonvaleszentenheim kennt nurausschließlich unentgeltliche Verpflegung, es ist, wie sein Name besagt, nur für arme jüdische Frauen und Kinder, das heißt, nur für solche, die sich laut dazu bekennen. Der arme Jude, der nicht vollkommen erwerbsunfähig ist, nimmt aber im allgemeinen öffentliche Ärmen-Jnstitute nicht gern in Anspruch. „Dalles" und „Geiweh" vertragen sich schlecht! — Sehr wahr! Doch ebenso wahr ist es, daß diese beiden vereint bei uns Juden sehr häufig zu finden find. Es wäre mehr als gedankenlos, wollte man uns das, wollten wir uns das zum Vorwurfe machen, statt stolz zu sein auf diese historisch, richtiger gesagt, psychologisch in den Tiefen der jüdischen Volksseele begründete Tatsache: Freie Menschen auf ihrem eigenen Grund und Boden waren unsere Ahnen mit bis ins kleinste Detail gesetzlich festgelegten Normen für allgemeine Armenpflege, wie sie heute, im 20. Jahrhundert, im Zeitalter des sogenannten Sozialismus noch kein Staat der Welt aufzuweisen vermag. Der Arme durfte das Almosen, das man ihm reichte, nie als demütigend empfinden, der Reiche gab es ihm in Ausführung eines heiligen Gesetzes, dankbar, daß ihm Gelegenheit geboten wurde, das Gesetz zu erfüllen. „Der Arme wird nicht aufhören im Lande", doch eine Bettler käste hat es in unserer Mitte nie gegeben und gibt es heute nicht. Der Schnorrer ist nicht Schnorrer, weil sein Vater einer war, sondern weil harte Schicksalsschläge ihn zum Schnorrer gemacht. Oft arbeitet er selbst fich noch empor, stets aber werden seine Kinder mit eiserner Energie und selten ohne Erfolg ein menschenwürdigeres Dasein fich zu erkämpfen suchen. Wenn das mit so viel guter, schöner Abficht ins Leben gerufene Rekonvaleszentenheim seinem Zwecke in vollem Umfange zugeführt werden soll — der Verein und seine unermüdliche Präsidentin setzen alles daran, um dieses Ziel zu erreichen — so ergibt sich aus dem Vorhergesagten klar und deutlich nur ein einziger Weg. Da das jüdische Rekonvaleszentenheim, mit jüdischem Gelde und von einem jüdischen Vereine gegründet, nicht in ein interkonfessionelles umgewandelt werden kann, wo binnen Jahresfrist in dem ehemals jüdischen Rekonvaleszentenheim zur Wahrung seines interkonfessionellen Charakters vielleicht einmal eine Paradejüdin Aufnahme fände — so muß die „Philantropia" derart ausgestaltet werden, daß sie den altbiblischen Vorschriften i. 6. Ideen moderner Wohlfahrtspflege entspricht und auf den jüdischen Volkscharakter gebührend Rücksicht nimmt. Sie schaffe die Möglichkeit der entgeltlichen Aufnahme in ihr Heim und ändere ihren Titel in „Rekonvaleszentenheim Philantropia für jüdische Frauen und Kinder" unter Weglaffung des Attributes „arme". Die innere Einrichtung des Heimes, Hausordnung rc., werden von dieser Maßnahme in keiner Weise berührt. Den Verein kostet sie nichts als eine kleine, leicht durchführbare Statutenänderung, macht ihn jedoch mit einem Schlage populär und ermöglicht es jenem weitaus größten Teile der armen jüdischen Bevölkerung, der sich nichts schenken taffen will, dem schwer um seine Existenz ringenden Kleinkaufmann, der aus geschäftlichen Rückfichten ein prononziertes Armeninstitut nicht in Anspruch nehmen kann und darf, die Segnungen eines jüdischen Rekonvaleszentenheimes gegen geringes Entgelt zu genießen. — Wer, unentgeltliche Aufnahme erbittet, erhalte sie auch fernerhin, aberunauffällig. Erst dann würde die „Philantropia" zu einer echt jüdischaltruistischen Schöpfung, wie sie ihre Gründer gewiß auch beabsichtigt haben, und ein Appell des Vereines an die Opferwilligkeit der Wiener Judenschaft müßte ohne Zweifel von viel klingenderem Erfolge begleitet sein, als im gegenwärtigen Zeitpunkte. Ilona Löwy, Wien. Das Kerbst des Schofarblaseus i« Wrffely a. d. March im Jahre 1719. Nach Mitteilungen des gräfl. Magnis'schen Schloßarchivars u. k. k. Konservators L. Nopp in Straßnitz, veröffentlicht vom Kultusbeirat David Weis in Straßnitz. Durch die Liebenswürdigkeit des obengenannten Herrn Archivars, der vor Kurzem auch das Schloßarchiv, der Graf Chorinskyschen Herrschaft in Wessely a. d. March in Ordnung brachte, habe ich Kenntnis erlangt von einem im Wesselyer Archive erliegenden, das Verbot des „Hornblasens" (Schofarblasen) der dortigen Juden betreffenden Akt aus dem Jahre 1719, und will den Inhalt desselben, der nicht nur von lokaler Bedeutung ist, sondern das allgemeine jüdische Interesse erwecken dürste, vorerst kurz skizzieren und dann den Sachverhalt wortgetreu nach den Originalien veröffentlichen. Den Wesselyer Iuden wurde im Iahre 1719 von dem damaligen Gutsbesitzer, dem Baron Zeletzky. Domherrn zu Olmütz, das „Hornblasen" (Schofarblasen) verboten und der betreffende „Schulsinger" bestraft. Ueber die durch den damaligen „Landesjuristen und Sollizitator der mährischen Iudenschaft", Löbl Aron, namens der Wesselyer Iuden beim König! Amt der Landeshauptmannschaft erhobene Beschwerde wurde der Besitzer der Wesselyer Herrschaft zur Aeußerung hierüber aufgefordert und ihm gleichzeitig bedeutet, „die Iuden in ihren hergebrachten Zeremonien nicht zu beirren. Der obengenannte Gutsbesitzer äußerte sich dann über die Beschwerde, daß er die Iuden am Hornblasen nicht gehindert habe, nur den Schulsinger, der unter den Fenstern des Schlosses geblasen und die nächtliche Ruhe gestört, gestraft habe. Ein Beamter dieser Herrschaft hat auch dann den Iuden bedeutet, daß sie machen können, was sie wollen, — und auch dann berichtet, daß sie 3 Tage in der Synagoge nacheinander geblasen haben. Auf diese Art ist das Verbot des „Hornblasens" hinfällig geworden und folgen nun die betreffenden Aktenstücke. 1. Klagedes Landesjuristen Löbl Aron, präs. 17. Sept. 1719. Hochlöb. Königl. Ambt der Landeshaubtmannschaft. .Gnädig hoch gebiettende Herren, Herren! Ich Khann nicht Unterlassen denen selben wehemitig gehorsamb. in Nahmen gesambter Mährischen Iudenschaft Vorrnbringen, wie die Iuden von Wessely Ihre gnaden H. Baron Zeletzky, Thumherrn zu Olmütz (Tit.) gehörig, sich wehemitig beschweret haben und gebetten wir sollen sich ihrer annehmen und gehörigen orths Beybringen, wie Ihr Schulsinger auf den Horn geblasen hat, gebräuchlich wie unsere Iüdische Ceremonien und glauben mit sich bringet das Wir 4. Wochen Vor unserem Newen Iahr alle Tag auf den Horn Blassen Müssen auch 2 Tag wehret das Newe Iahr, welches den 15 ten und 16 ten 7 bris dieses Monatts sein, und einfallen wirdt und da missen wür die gantze zwey Tag große gebett in der Sinaco mit Schallen und Blaffen auf den Horn Verrichten. Vermäg der fünff Bücher Moyses, welches Weldt Kindig, daß Solches der Iüdische glauben mit sich bringet. und wie der Schulsinger zu Wessely' an denn Horrn geschallet und geblassen hat. so hat man solchen auf den ösel gesetzet und an Iedweden Fuß zwey Zügel angehangen, und wollen weiter nit zu lassen das Blossen, auf den Horn, welches würklich wider unser allergnädigst Erhalte Privileg!) Ihro May. daß wür Unserer Ceremonien Unseres Jüdischen Glaubens gemeß ohne Einiger Widerred gebrauchen und üben können, auch Kein Herr *