Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 28 (1911)
- Issue
- 18 (5.5.1911)
- Date
- 1911-05-05
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Sette £96 Dk. Blvchs gleich den Polen auf eine Kurie reduziert oder sonst beschränkt, sondern ganz einfach ausgeschaltet und wie Lust behandelt worden. In den Provinzen, für welche das Gesetz gilt, find fast alle großen und kleinen Städte über die Hälfte von Juden bevölkert (darunter z. B. Berditschew mit 87%, Minsk mit 54% Juden), aber das erlassene Gesetz statuiert in Absatz VI: „Bis zur Revision der die Juden betreffenden Bestimmungen (d. h. ad calendas graecas) dürfen sich Juden weder aktiv noch passiv an den Semstwo-Wahlen beteiligen! — Ein anderes für die kleinen Orte und Landgemeinden (Wolosti) von der Duma angenommenes Gesetz schließt die Juden ebenfalls von jedem Wahlrecht aus. Eine Verschärfung der stüheren Ausnahmsgesetze hat im verflossenen Jahre auch mit Bezug auf die Zulaffung der Juden zum Besuche staatlicher Schulen stattgefunden. Während in früheren Jahren die perzentuelle Beschränkung der Aufnahme jüdischer Schüler (3 jüdische auf 100 christliche Schüler in Petersburg, Moskau und in anderen Städten außerhalb des Rayons und ein Maximum von 10 Prozent in den vorwiegend von Juden bewohnten Städten) nur für den Besuch der staatlichen Anstalten selbst Geltung hatte, wurde fie in den neuesten Verordnungen auch auf die Prüfung von Externen ausgedehnt, so daß nicht einmal privat vorgebildete Knaben und Mädchen zur Ablegung eines Examens über die minimale Anzahl hinaus zugelaffen wird. Ferner wurde die Maßregel auf Privatschulen ausgedehnt, welche dadurch an Orten, wo es christliche Schüler gar nicht oder in zu geringer Anzahl gibt und die Anstalten überhaupt nur durch die jüdische Frequenz bestehen konnten, ganz geschloffen werden mußten. In der Gouvernementstadt Mohilew z. B. war vor 3 Jahren mit Genehmigung des Handelsministers eine Kommerzschule entstanden, der großmütig das Recht zugestanden wurde 50% jüdische Schüler aufzunehmen, d. h. für jedes jüdische Kind, obwohl die Schule hauptsächlich von Juden nnd für Inden begründet war, nachdem den christlichen Knaben alle Erziehungsanstalten offen stehen, mußte erst ein nichtjüdischer Mitschüler gesucht werden. Woher aber solche nehmen? Durch eifrige Agitation bei armen nichtjüdischen Handwerkern, Dienern, Hausmeistern usw. wurde erwirkt, daß sie ihre Kinder in diese Handelsschule schicken, wobei für fie das Schulgeld, das für jüdische Schüler 120 Rubel (300 Kronen) jährlich betrug, auf 25 Rubel herabgesetzt wurde. Zwei Jahre bestand nun die Anstalt in dieser Weise, da kam der Befehl, daß die Zahl der Juden auf 35% herabgesetzt werde, so daß für das laufende Schuljahr kein einziger jüdischer Knabe mehr ausgenommen wurde. Emigration. Angesichts dieser trostlosen Verhältnisse und des Mangels an irgend einen Hoffnungsschimmer für die nächste Zeit, daß auch uur die geringste Besserung eintreten werde, da die politische Konstellation leider eine solche ist, daß weder die europäische öffentliche Meinung etwas ausrichten kann, noch auch an eine Intervention seitens der sonst für die Jntereffen der Menschlichkeit eintretenden Großmächte zu denken ist, ist es kein Wunder, daß die ruffischen Juden immer mehr in der Auswanderung ihr einziges Heil suchen. Wenn die Emigration nichtsdestoweniger derzeit nur innerhalb gewiffer Grenzen bleibt und nicht die Merkmale einer Maffenbewegung zeigt, so ist dies auf die ganz bedeutenden Erschwerungen zurückzuführen, die in jüngster Zeit der Einwanderung in Nordamerika gemacht wurden, sowie auf den nahezu gänzlichen Ausschluß armer Einwanderer in England und in Kanada. Immerhin ist die seit 1906 wesentlich zurückgegangene Emigration im vorigen Jahre wieder erheblich gestiegen. Durch den Hafen von New-Aork allein find trotz Mer Einschränkung 50.570 russische Juden eingewandert. Da jedoch in den Bereinigten Staaten beinahe ausschließlich nur Personen zugelassen werden, die über Barmittel verfügen (wenigstens 125 Kronen per Person, außer der selbstbezahlten Schiffskarte), so war für die allerärmsten Emigranten, die auf die Unterstützung der Hilfsorganisation angewiesen find, vorwiegend Argentinien das erreichbare Ziel. Wochenschrift Nr. is Das Wiener jüdische Reüounaleszentenheim. Jüdische Wohltätigkeit! Das ist ein Ausdruck, dessen Begriff kaum des Näheren erläutert werden muß: tatkräftigste Großzügigkeit gehört zu ihrem Wesen und altjüdischen Vorschriften entsprechend muß fie mit der zartfühlendsten Delikatesse ausgeübt werden. Lazarus führt in seiner „Ethik des Judentums" (Frankfurt 1899) als Beispiel für die Art, in welcher jüdische Wohltätigkeit geübt wird. Folgendes an: „Seit etwa 150 Jahren besteht innerhalb der jüdischen Gemeinde in Berlin ein Verein: „Mischan abelim" — Stütze der Leidtragenden; sein Zweck ist: bedürftige Familien, die durch den Tod eines ihrer Mitglieder — insbesondere auch, weil fie fich religionsgesetzlich in den Trauertagen jeder Arbeit enthalten — in Not geraten würden, zu unterstützen. Um das Ehrgefühl des Empfängers zu schonen, ist folgende Einrichtung getroffen. Der Vorstand des Vereines sendet in jedes Trauerhaus, gleichviel ob arm oder reich, zwei verschlossene Büchsen; in die Büchse Nr. 1 wird eine Summe gelegt, die dem Bedürftigen eventuell dargeboten werden soll; zu dieser Büchse erhält jeder Empfänger (unter Siegel) einen Schlüssel und er wird in einem Begleitschreiben ersucht, jedenfalls diese Büchse zu öffnen und zu entleeren. Je nach seiner Bedürftigkeit kann er nun den ganzen Inhalt der Büchse oder einen Teil derselben für fich behalten; — bedarf er aber der Unterstützung nicht, so ist er gebeten, den Betrag in die Büchse Nr. 2 zu werfen. Ebenso werden Wohlhabende ersucht, den Inhalt dieser Büchse aus ihren eigenen Mitteln zu vermehren, um den Zweck des Vereines damit erfüllen zu können. Diese Büchse Nr. 2 bleibt längere Zeit während ihrer Wanderung durch mancherlei Familien uneröffnet, so daß N i e m a n d, nicht einmal der Vorstand des Vereines wissen kann, wer gegeben, wer genommen hat." Gleiche und ähnliche Einrichtungen bestehen auch anderwärts, so z. B. in vielen Gemeinden Ungarns. Im XII!. Wiener Gemeindebezirke, Lainzerstraße 172 befindet fich das durch die Initiative des jüdischen Frauenvereines im VIII. Bezirke mit Hilfe namhafter Spenden edler Menschen gegründete, einzige jüdische Rekonvaleszentenheim. Nach unsäglicher Mühe und Arbeit war es dem Verein „Rekonvaleszentenheim Philanthropia für arme Frauen und Kinder", speziell seiner rührigen Präsidentin, Frau Amalie B e ck, vor ca. 3 Jahren gelungen, die Villa in der Lainzerstraße anzukaufen und für Zwecke eines Rekonvaleszentenheimes zu adaptieren. Mit Rücksicht auf die unzureichenden Mitteln konnte der Betrieb nur im Höchstausmaße von 12 zu gleicher Zeit zu verpflegenden Rekonvaleszenten ausgenommen werden, trotzdem Raum genug für 20 vorhanden ist. Der Verein hat während dieser 3 Jahre manch' trübe Erfahrung gemacht. Er ist eigentlich bis nun noch wenig populär. Beweis dafür: einerseits, der Andrang um Aufnahme in sein Heim, wo den Rekonvaleszenten tadelloseste Verpflegung und liebevolle Behandlung geboten wird, hat noch nicht die unabweisliche Notwendigkeit der vollen Betriebsaufnahme ergeben, wenigstens ist aus den Jahresberichten dergleichen nicht zu entnehmen, anderseits find die Mittel, um einer solchen eventuell eintretenden Notwendigkeit gerecht zu werden, nicht vorhanden. Der Verein hat zu kämpfen, um das Rekonvaleszentenheim in seinem jetzigen Bestände zu erhalten, (Siehe den Aufruf in Nr. 15 dieses Blattes.) Diese Tatsachen find umso verwunderlicher, als durch die seinerzeitige Errichtung dieses jüdischen Rekonvaleszentenheimes eine schon lange, sehr schwer fühlbare Lücke ausgefüllt wurde, in der stattlichen Reihe Wischer Wohlfahrts-Institutionen. Erklärlich werden fie nur durch den Umstand, daß man eben in der Organisation der „P h i l a n t h r o p i a" auf die Eigenart der jüdischen Bolkspsyche Bedacht genommen hat. Das