Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1911-05-05 · 18 (5.5.1911) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
28 (1911)
Issue
18 (5.5.1911)
Date
1911-05-05
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3020846-3021927-3021946--20170-3045194
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

Nr. 18 Dr. Vkochs Woch enMift Seite 39L sich demnächst nach Paris begibt, um Verhandlungen wegen einer neuenrussischenAnleihe anzuknüpfen. Wenn auch nur ein Teil wahr wäre, von dem, was Werner Sombart über die kapitalistische Bedeutung des Judentumes der Welt verkündet, müßte es eigentlich ganz undenkbar sein, daß das Reich, in welchem sechs Millionen Juden unter so unerhörtem Drucke leiden, die Möglichkeit hat, in der westeuropäischen Finanzwelt eine Stütze zu finden. In dem Berichte heißt es u. a. : Das Maß der Leiden, dem die Juden im russischen Reiche ausgesetzt sind, war durch die zahlreichen blutigen Pogroms nicht voll geworden. Die gegenwärtige dritte Duma mußte kommen, um einerseits unseren verfolgten Glaubensgenossen in ihrer Hoffnung auf die Hilfe einer Volksvertretung die bitterste seelische Entäuschung zu bereiten, andererseits dem immer härter und rücksichtsloser werdenden reaktionären Regime quasi eine moralische Stütze zu bieten. Wenn seit Anfang der 80er Jahre die konsequente Zurückdrängung der Juden nur auf Grund sogenannter temporärer Maßregeln und ministerieller Verordnungen geschah, deren Legalität oder dauernde Geltung in Zweifel gezogen werden konnte, so besteht jetzt die unverhohlene Tendenz, die politische und bürgerliche Entrechtung in der schärfsten Form für die Juden gesetzlich festzulegen. Dabei werden immer neue Erlässe hinausgesandt, um ihnen das Leben noch schwerer zu machen. Es ist ein kleinlicher Rachekrieg, der gegen sie von den obersten Stellen hauptsächlich deshalb geführt wird, weil sie während der Freiheitsbewegung als Bedrückte und Verfolgte sich den oppositionellen Parteien anschlossen. Vor einigen Wochen erschien in der vom ehemaligen Präsidenten der Vereinigten Staaten Mr. Theodor Roosevelt redigierten Zeitschrift „Outlook“ eine Darstellung der gegenwärtigen Judenverfolgung unter der bezeichnenden Ueberschrift „Martyrdom of tlie Russian Jew“. Der Herausgeber bemerkt dazu, kein Amerikaner könne diesen Artikel lesen, ohne voll Mitgefühl die Frage zu stellen: „Könnten wir nicht etwas zur Abhilfe tun?" Unser Verein hat, über die Drangsalierungen fortwährend aufs genaueste unterrichtet, ebenfalls diese Frage im verflossenen Jahre oft und oft an sich selbst stellen müssen. Aus den Tagesblättern erfuhren hin und wieder auch weitere Kreise, daß zahlreiche Juden, manchmal mitten im Winter, in der russischen Kälte, aus diesem oder jenem Orte plötzlich vertrieben wurden: aus Moskau, Kiew, Ekaterinoslaw, Tschernigow, Charkow, Sebastopol, Tula, Tiflis, Zarizin, Tomsk, Smolensk u. a. Orten. Der furchtbare Eindruck dieser Nachrichten wurde dann mitunter durch Meldungen abgeschwächt, wonach angeblich die Aufhebung der „Anfiedlungszone" und Erteilung der Freizügigkeit an die Juden geplant sei, und daß 168 Dumaabgeordnete einen Antrag in diesem Sinne eingebracht hätten. Fernstehende wissen nicht, daß die traurigen Gewaltmaßregeln häufig gerade mit einer zugunsten der Juden versuchten Intervention in inniger Verbindung stehen. So oft nämlich in der Duma, in der, wie in der offiziellen Presse, nur der blutrünstigste Judenhaß ungehindert zu Worte kommt, sich Stimmen hervorwagen, um — sei es auch nur lediglich im russischen Staatsinteresse — auf die Notwendigkeit der Abschaffung der Anfiedlungsgrenzen hinzuweisen oder sonst eine menschenfreundliche Erleichterung für die bedrückten Juden zu verlangen, entfalten die an höchster Stelle begünstigten „echtrussischen" Parteien einen derartigen einschüchternden Terrorismus, daß die Provinzgouverneure, um ja über ihre judenseindliche Gesinnung keinen Zweifel zu laffen, die Schlinge noch enger zusammenziehen und die meist unklaren und dehnbaren, ministeriellen Verordnungen mit größtmöglicher Strenge anwenden^ (So wurde erst jüngst in Moskau den Sanatorien verboten, jüdische Kranke aufzunehmen. In Kiew dürfen neuestens die dort wohnberechtigien jüdischen Kaufleute keine Angestellten ihres Bekenntnisses aufnehmen.) Die Folge ist, daß im weiten russischen Reiche, vom Baltischen Meere bis an den Kaukasus, sowie in Sibirien und in den russischen Provinzen Zentralasiens, eine ununterbrochene Hetzjagd gegen jüdische Familien stattfindet, welche in den verflossenen Jahren, namentlich während der kurzen freiheitlichen Bewegung durch eine mildere Auslegung der Gesetze zur Anfiedlung zugelaffen wurden. Tausende von Existenzen werden ruiniert. Es handelt sich da in der Regel nicht um eine beschränkte Anzahl von Familien, die durch die Ausweisung zur Emigration gezwungen werden, sondern um eine im Umfang und in den Konsequenzen unberechenbare Zurückdrängung der Juden aus Gebieten, wo sie bereits Fuß gefaßt und ihren Lebenserwerb gefunden haben. Die durch die Vertreibung Verarmten wenden sich zunächst in der Regel nach den von jüdischen Proletariern bereits übervölkerten polnisch-lithauischen und südwest-rusfischen Städten, wo die Not immer mehr wächst und die Auswanderung verstärkt wird. Die Hoffnungslosigkeit wird noch dadurch gesteigert, daß unter der Herrschaft der Reaktion einflußreiche Korporationen im Geiste der obersten Kreise Resolutionen fassen, welche für die Juden eine noch schrecklichere Zukunft in Aussicht stellen. So hat die ruffische Adelsverfammlung die Forderung aufgestellt, daß die gänzliche Entrechtung und Degradierung der Juden als Bürger durch die vollständige Ausschließung derselben aus allen bürgerlichen Aemtern, ans der Advokatur und sogar aus dem Militärdienste verschärft werde. Bezüglich der Ausschließung vom Militär schwebt auch bereits ein Gesetzesprojekt in der Duma. Die Verhöhnung jedes Rechtes geht so weit, daß den Juden selbst in Städten, wo sie über die Hälfte der Bevölkerung ausmachen, nicht nnr nicht gestattet wird, Vertreter in die kommunale Verwaltung zu wählen, sondern sogar verboten wird, ihre eigenen religiösen Organisationen selbständig zu leiten. In Odessa hat der Stadtpräfekt General Tolmatschew sogar die freie Wahl von Vorstehern für die „Chewra Kadischa" verboten und eigenmächtig eine Verwaltung unter Vorsitz eines antisemitischen städtischen Funktionärs eingesetzt. Dabei erließ er die Verordnung, daß die sonst für wohltätige jüdische Zwecke zur Verwendung gelangenden Ueberschüffe in Zukunft nur mit Genehmigung der Behörde verteilt werden. Daß die großen Einkünfte der Koscherfleisch-Verpachtung in den jüdischen Gemeinden nur mit spezieller Genehmigung der Behörden für jüdische Kultus- und Wohltätigkeitszwecke verwendet werden dürfen, zu einem beträchtlichen Teile aber in den Gouvernementskaffen bleiben und für die Polizei oder für beliebige Ausgaben verwendet werden, ist eine der bereits seit Generationen in Uebung befindlichen Gewaktm aßregeln, an die man sich gewöhnt hat^ Eine Versammlung jüdischer Notabeln aus ganz Rußland, welche im vorigen Jahre durch eine ausnahmsweise erteilte Genehmigung in Kowno abgehalten werden durfte und in der beschloffen wurde, um die Erlaubnis anzusuchen, die jüdischen Kultusangelegenheiten durch Gründung von Gemeinden mit Selbstbesteuerung und eigener Vermögensverwaltung zu regeln, konnte nach dieser Richtung bei der Regierung nichts erreichen. Das jüngste Semstwo-Gesetz. Es hat vor kurzem in Europa Aufsehen erregt, daß der Ministerpräsident Stolypin den Reichsrat und die Reichs-Duma suspendieren ließ, um auf Grund eines 8 87 der ruffischen Verfassung ein „Semstwo"-(Landesvertretungs-)Gesetz für westrussische Provinzen zu oktroyieren, das vom Reichsrat abgelehnt worden war. Man konnte aus den Tagesblättern erfahren, daß das von der Regierung eigenmächtig erlassene Gesetz für die Wahlen in die betreffenden Provinzialvertretungen ein Kurien- System Vorsicht, durch welches die verschwindenden Minoritäten der Ruffen künstlich zu politischer Bedeutung erhoben und der teilweise kompakten polnischen Bevölkerung ein Gegengewicht bilden sollten. Was aber mit keiner Silbe in die Oeffentlichkeit drang und wohl nur sehr wenige wissen, ist das grandiose Unrecht, das wieder einmal mit der größten Ruhe, ja mit einem gewiffen Zynismus, in diesem Gesetze gegen die Juden begangen wurde. Es handelt sich nämlich bei diesem UkaS gerade um solche Gouvernements — Witebsk, Wolhynien, Kiew, Minsk, Mohilew, Podolien — welche neben Polen und Ruffen eine sehr starke jüdische Bevölkerung haben (zusammen etwa 1,500.000 Seelen) und die Juden find mit Bezug auf das Wahlrecht nicht etwa

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.