Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 28 (1911)
- Issue
- 16 (21.4.1911)
- Date
- 1911-04-21
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 16 Dr. Bkochs Wochenschrift n —: Sette 257 Volkswehr", das „Grazer Wochenblatt", den „Steyrer Alpenboten". ,die „Leitmeritzer Elbepost", den „Tullner Bezirksboten", hie „Wiener-Neustädter Zeitung", die „Egerer Neueste Nachrichten", die „Linzer Fliegenden", mit Erfolg eingeschritten und haben nicht nur deren Vefchlagnahme erwirkt, sondern in einzelnen Fällen auch erreicht, datz den Staatsanwaltschaften die Nichtbean - standung solcher Verhetzungen ausgestellt wurden. Daß gegen die Juden nicht nur in Zeitungen und Versammlungen, sondern auch von der Kanzel herab durch verleumderische Anwürfe und offene Beschimpfungen der Hatz der christlichen Bevölkerung erregt wird, ist wiederholt vorgekommen. In den letzten Monaten sind bei uns diesbezügliche Beschwerden gegen einen Geistlichen namens Jes in Ropczyce (Galizien) und gegen den Pfarrer von Skotschau (Oesterr.-Schlesien) eingelaufen. Gegen IeZ lag die Anzeige vor, datz er auch eine Hetzschrift nach der Messe unter den Bauern verteilen lasse. Wir sind gegen diese durch das Amt der Hetzer doppelt gefährlichen Treibereien bei den kompetenten Behörden mit dem grötzten Nachdrucke eingeschritten. Einen sehr erfreulichen Erfolg hat unsere seit Jahren konsequent .durchgeführte Aktion gegen die Mädchen emtführungen zind Weglaufen in Galizien erzielt. Die oberste Justizverwaltung hat gegen diese flagranten Verletzungen des Elternrechtes sehr energische Maßnahmen ergriffen und es darf mit Befriedigung konstatiert werden, datz durch die nun konstant geübte Oberaufsicht des Justizministeriums die Entscheidungen der galizischen Gerichte sich kn einer dem Gesetze entsprechenden Richtung bewegen und datz auch die Entführungen und Wegtaufen nahezu vollständig aufgehört haben. In. unserem letzten Jahresberichte haben wrr über die Verurteilung der jüdischen Greislerin Esthera Frisch in Krakau wegen der Verwendung eines -mit dem Christusbilde öersehenen Zeitungsumschlages als Makulatur.vapier und die Bestätigung dieses Urteils durch den obersten Gerichtshof berichtet. Mit herzlicher Freude können wir nun hinzufügen, datz es den Bemühungen des von unserem Rechtsschutzbureau bestellten Anwaltes. Herrn Dr. Edmund Kornfeld, gelungen ist, die vollständige Begnadigung der Verurteilten durch S. M. den Kaiser zu erwirken. — Einen Erfolg können wir auch gegenüber den ungesetzlichen Marktbeschränkungen der Stadlgemeinde Boskowitz, welche die Bewohner der Judenstadt Boskowitz erst zu einer späteren Stunde auf den Markt zulassen wollte, verzeichnen. Die mährische Stattballerei hat diese der Marktordnung widersprechenden Beschränkungen aufgehoben. — Gegen die fälschliche Anzeige eines Gendarmen, auf Grund welcher eine jüdische Geschäftsinhaberin in Klosterneuburg zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, haben wir Beschwerde erhoben und wurden infolge derselben vom Landesverteidigungs- Ministerium Erhebungen eingeleitet. Auf Grund des Ergebnisses dieser Erhebungen wurde das Straferkenntnis von amtswegen behoben und gegen den schuldtragenden Gendarmen mit einer Verwarnung vorgegangen. Prinzipiell und praktisch von großer Bedutung ist der Sieg, den unser Ehrenmitglied, Herr Landesschulrat Dr. Gustav K o h n, namens der Wiener Kultusgemeinde vor dem Verwaltungsgerichtshofe in Angelegenheit der ungesetzlichen Bestellung eines christlichen Oberlehrers an der Volksschule in der Werdertorgasse errungen hat. Die christlich-soziale Schulpolitik versucht mit allen zulässigen und unzulässigen Mitteln die gesetzliche Bestimmung, nach welcher der Oberlehrer jener Konfession zugehören müsse, welcher die Mehrzahl der Schüler nach dem fünfjährigen Durchschnitte angehört. zu umgehen. So hat diese Politik auch an der Volksschule in der Werdertorgasse praktiziert und ist dabei von den Schulbehörden bis zur obersten Instanz hinauf unterstützt worden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes setzt nun diesen Praktiken eine Schranke. Datz da und dort in Oesterreich derRitualmordw a h n noch immer kn den Köpfen der ungebildeten Menge spukt, beweist ein 'Vorfall, der sich zu Ostern 1910 zu Lautschim im westlichen Böhmen zugetragen hat. Eine Frau Katharina Janda verbreitete dort das Gerücht, datz auf dem Bahnhofe in Taus eine Kiste eingelangt sei, welche ein lebendes Mädchen enthielt, dem der Mund vernäht war, so datz es nur durch ein Röhrchen im Munde Atem schöpfen konnte. Die Erzählung veranlatzte Ansammlungen vor dem Hause eines unserer Glaubensgenossen in Lautschim. Wir haben die gerichtliche Verfolgung der Urheberin dieses Gerüchtes veranlaßt, doch konnte leider eine Verurteilung nicht erzielt werden, weil durch die Zeugeneinvernahme der Beweis der Oeffentlichkeit der von Katharina Janda getanen Aeutzerungen nicht erbracht werden konnte. Unermüdlich hat unser Rechtsschutzbureau auch im abgelaufenen Jahre wie in allen vorangegangenen die Bemühungen um Wiederaufnahme desPolnaerRitualmordprozesses fortgesetzt. Es ist mit unserer Hilfe von Dr. Auredniöek neues Material zum Hilsner- Prozesse publiziert worden und wir haben in Polna und Umgebung weiterhin sorgfältige und eingehende Recherchen gepflogen, deren Ergebnis, wie wir hoffen, von großer, ja vielleicht ausschlaggebender Bedeutung werden wird. In der Umgebung von Rzeszow hat sich im Frühjahr 1910 eine Bauernbewegung bemerkbar gemacht, die immer deutlicher einen judenfeindlichen Charakter annähm und zu argen Erzessen gegen jüdische Einwohner in Fotuma führte. Unser Vertrauensmann in Rzeszow, Dr. Reich, hat gegen die Schuldigen die Strafanzeige erstattet und beim Bezirkshauptmanne die Verstärkung des Gendarmeriepostens bewirkt. Infolge der energischen Intervention unseres Vertrauensmannes wurden die Rädelsführer dem Gerichte überantwortet. In den letzten Wochen hat die „Oesterreichisch-Jsraelitische Union" eine weitausgreifende Aktion zum Zwecke der Regelung, resp. Einschränkung des jüdischen Wanderbettels in Oesterreich in Angriff genommen. Der jüdische Wanderbettel ist eine von Jahr zu Jahr wachsende Misere, unter welcher alle österreichischen Kultusgemeinden nicht nur materiell arg zu leiden haben, sondern auch moralisch schwer geschädigt werden, weil durch die große Zahl der Wanderbettler die Gehässigkeit gegen die seßhafte und arbeitsame jüdische Bevölkerung gesteigert wird. Wir haben für den 25. und 26. März d. I. eine Delegiertenkonferenz der bedeutenderen jüdischen Kultusgemeinden nach Wien einberufen, welcher auch der Vorsitzende der „Deutschen Zentralstelle für jüdische Wanderarmenfürsorge", Herr Prof. Dr. Martin Philippsohn aus Berlin, beiwohnte. Von dieser Konferenz, deren Einberufung alle Kultusgemeinden freudig begrüßten. wurde der von uns vorgelegte Organisationsentwurf mit lebhafter Befriedigung zur Kenntnis genommen und ein Exekutivkomitee unter Führung der „Union" mit dessen Durchführung beauftragt. Die Propaganda für die Bestrebungen der „Oester.-Israelitischen Union", für die Werbung von Mitgliedern ist auch im abgelaufenen Jahre eifrig betrieben worden. Der Leiter unseres Rechtsschutzbureaus hat in Linz, Salzburg, Budweis, Gablonz, Trautenau, Arnau, Böhm.-Leipa, Leitomischl, Aussig. Pardubitz und Mähr.-Ostrau Wandervorträge abgehalten und ist mit unseren Mitgliedergruppen und Vertrauensmännern in Pisek, Pilsen, Turnauj. Jiein. Horitz und Hohenelbe in persönlichen Verkehr getreten. Im abgelaufenen Bereinsjahre find der „Oesterr.-Jsrael. Union" 617 Mitglieder