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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1911-04-21 · 16 (21.4.1911) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
28 (1911)
Issue
16 (21.4.1911)
Date
1911-04-21
Page
– (sequence 4)
Language
German
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€*iie 28g %tJ i(> fit. BLochs WocheMrkft. Vorsitzender Vizepräsident Dr. Ornstein eröffnete die Versammlung mit der Konstatierung, daß die gesetzlichen Erfordernisse derselben erfüllt seien und erteilte demSekretär, Herrn Siegfried Fleischer, das Wort Zu folgendem Rechenschaftsbericht: Unsere Jahresübersicht über die politische Lage im allgemeinen und die Rechtsstellung der Juden im besonderen bietet auch heuer nicht viel Erfreuliches. Die Dekomponierung und Zermürbung des Bürgertums unter der Herrschaft des nationalen Radikalismus ist so weit gediehen, der Sinn für die verfassungsmäßigen Rechte des .Volkes und für die fteiheitliche Entwicklung des Staatswesens so sehr abgestumpft worden, daß die bürgerlichen Parteien fast jede Selbständigkeit eingebüßt und sich willig unter das Joch der klerikal-antisemitischen Reaktion gebeugt haben. Die nach dem Ableben des Führers der christlich-sozialen Partei und der Aufdeckung der in ihren Reihen herrschenden Korruption rege gewordene Erwartung auf einen raschen Zerfall dieser Partei hat sich nicht erfüllt. Die öffentliche Moral ist bereits so tief gesunken, daß selbst der Mißbrauch einzelner Mandate zu selbstischen Zwecken bisher keinen erheblichen Eindruck auf die Massen zu üben vermochte. Eine Absplitterung und Rückkehr christlich-sozialer Anhänger ins Lager des bürgerlichen Freisinns ist nirgends erfolgt, wohl aber hat sich fast überall, in Böhmen, in Mahren, in der Bukowina rund in den Alpenländern eine Annäherung, ja selbst Anbrüderung der sogenannten deutschfreiheitlich rn Elemente an die christlich-sozialen und radikal-nationalen Antisemiten vollzogen. Das Bürgertum vermag aus dem fehlerhaften Zirkel, in dem sich seine Politik seit Jahren bewegt, keinen Ausweg mehr zu finden. Seine Preisgebung freiheitlicher Grundsätze aus nationalen Gründen hat die Sozialdemokratie groß und stark gemacht, und aus Furcht vor dieser wirst es sich nun vollständig der klerikal-antisemitischen Reaktion in die Arme. Die jüngsten Reichsratsersatzwahlen in Warnsdorf und Hartmanitz sind hiefür ein ebenso sprechender Beleg wie die Tatsache, daß die bürgerlichen Parteien aus Liebedienerei für die Christlich-Sozialen fast ausnahmslos für das unmenschliche, auf die Vernichtung der kümmerlichsten jüdischen Eristenzen zielende Hausiergesetz gestimmt haben. Dieses traurige Bild wird noch um einen Schatten tiefer gestimmt durch die politische Zerklüftung, welche sich in solchen Wahlkreisen manifestiert, wo die Juden, vermöge ihrer Zahl, von ausschlaggebender Bedeutung sein könnten. So haben wir bei den letzten Ersatzwahlen in den Landtag einen häßlichen Kampf im eigenen Lager im zweiten Wiener Bezirke erlebt, aus welchem nicht der bürgerliche Freisinn, sondern die Sozialdemokratie Nutzen zog. Leider ist nur geringe Aussicht vorhanden, daß eine solche Uneinigkeit bei den bevorstehenden allgemeinen Reichsratswahlen vermieden werde. In gleicher Weise waren wir in den letzten Tagen Zeugen eines beklagenswerten Bruderkampfes in der Bukowina, der die joormals so bedeutende Position der jüdischen Bevölkerung in diesem Kronlande zugunsten der Christlich- Sozialen erheblich schwächte. Einen Lichtpunkt in dieser Wirrnitz bildet die energische Stellungnahme der jüdischen Wählerschaft des ersten WahWrpers der Inneren Stadt gegen den Versuch, ihr bei. den Gemeinderatswahlen im April 1910 Kandidaten aufzudrängen, die teils politisch unverlätzlich waren, teils ohne innere oder äuhere Nötigung mitten im heißesten Kampf um die Ehre und Rechte unseres Volkes die Fahne verlassen hatten und vom Judentume abgefallen waren. Unter der Führung der „Oesterr.?Israelit. Union" bildete sich ein neues Wahlkomitee, welches den kurzen, aber heftigen Kampf siegreich durchführte. Mit Zweidrittelmajorität errangen unsere Kandidaten den Sieg. Nicht eine konfessionelle, sondern ehre Frage des Charakters und des Ehrgefühls war es, daß die jüdische Wählerschaft, die nie einen Unterschied zwischen freisinnigen.Christen und freisinnigen Juden kannte, nicht ihr Vertrauen Personen von wankender Gesinnung bekunde. Sie ging dabei von der richtigen Erwägung aus, daß eine zielbewußte und konsequente Vertretung ihrer Interessen von Männern, die es mit ihrem Glauben nicht ernst nehmen, nicht zu erwarten sei. Die Wahl vom 29. April 1910 beweist, daß die Erziehungsarbeit, welche die „Union" 25 Jahre lang nach Innen gegen den „semitischen Antisemitismus" verrichtete, keine vergebliche war und daß die Juden durch den.Antisemitismus vieles einbüßen konnten, nur eines nicht, ihre Ehre. Der Rechtsschutz blieb auch im abgelaufenen Jahre der wichtigste Zweig unserer Tätigkeit, denn trotz der vom Ministerium Vienerth verkündeten Gesetzmäßigkeit der Verwaltung haben wir noch immer in allen Kronländern teils mit der lässigen Außerachtlassung, teils mit der listigen Auslegung der Gesetze durch zahlreiche Unterbehörden und autonome Körperschaften zu kämpfen. Die durch soviele Jahre von der Regierungsgewalt geduldete Judenhetze hat eben auch unsere Verwaltung vielfach beeinflußt und das Urteil mancher ihrer Organe über das Maß der Gleichberechtigung der jüdischen Bevölkerung getrübt. Flagrante Beispiele für die Richtigkeit dieser Behauptung bietet eine ganze Reihe gesetzwidriger Kon kur saus sch reib ungen für öffentliche Beamtenstellen. Am Laibacher Staatsgymnasium, an der k. k. Fachschule für Metallindustrie in Nirdorf, bei der Bezirkshauptmannschaft Blatna, von den Stadtgemernden Wiener-Neustadt und Tetschen wurden öffentliche Stellungen ausgeschrieben, für welche der Nachweis der christlichen Konfession gefordert wurde. Es ist nun sehr charakteristisch, wie in einzelnen Fällen unsere diesbezüglichen Beschwerden erledigt wurden. Der krainische Landesschulrat und die Wiener Statthalterei haben ohneweiteres die Ungesetzlichkeit zugegeben und die nötige Remedur eintreten lassen. Die Ungesetzlichkeiten in Nirdorf, Blatna und Tetschen dagegen fanden bei der böhmischen Statthallerei zwar kerne direkte Gutheißung, doch versuchte die genannte Behörde die von uns geforderte Nichtigkeitserklärung der gesetzwidrigen Ausschreibungen durch unhaltbare Auslegungen zu umgehen. Wie weit der gesetzliche Sinn der Behörden auf diese Weise geschädigt wird, beweist der Fall in Tetschen. Die dortige Bezirkshauptmannschaft hat unsere Beschwerde einfach Hamit beantwortet, daß sie uns den. Wortlaut der Aeußerung des dortigen Bürgermeisteramtes zur Kenntnis brachte, ohne zu derselben selbst . Stellung zu nehmen. In dieser Aeußerung wird der Standpunkt vertreten, daß die diesbezügliche Bestimmung des Staatsgrundgefetzes nur auf die Staatsämter, nicht aber auf die von autonomen Verwaltungen zu besetzenden Stellen Anwendung finden könne. Durch die kritiklose Weitergebung dieser merkwürdigen Aeußerung hat sich die Bezirkshauptmannschaft Tetschen mit deren Inhalt geradezu identifiziert. Wir sind in allen Fällen, wo unsere Beschwerde keine befriedigende Erledigung fand, an die höheren Instanzen gegangen und werden, sofern auch diese dem Gesetze nicht voll entsprechen sollten, Entscheidungen des Reichsgerichtes herbeifuhren. Die publizistische Hetze gegen die Juden hat im allgemeinen eine Abschwächung erfahren. Trotzdem waren wir gezwungen, eine Reihe von Blättern, welche entweder die jüdische Religionsgenossenschaft als solche oder einzelne Berufsstände der Juden beleidigten, oder zum Boykott gegen jüdische Geschäftsleute aufreizten, energisch zu verfolgen. So sind wir gegen die „Gablonzer

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