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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1911-04-07 · 14 (7.4.1911) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
28 (1911)
Issue
14 (7.4.1911)
Date
1911-04-07
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 14 Dr. BLochs Wochenschrift Veite 335 „Warnungstafeln" für Mädchen anbringen lassen. Diese Tafeln tragen die gemeinsame Unterschrift der jüdischen und christlichen Schutzkomitees von Paris. Das Londoner Komitee hat im Vereine mit verwandten Organisationen durchgesetzt, daß dem englischen Parlament demnächst ein Gesetzentwurf wegen strengerer Strafbestimmungen gegen Frauenhändler und ihre Agenten unterbreitet werden wird. Nicht minder wichtig war die Tätigkeit der jüdischen Organisation in der Richtung der Feststellung derjenigen Personen, die hauptsächlich den Frauenhandel, betreiben, und als jüngst die Londoner „Times" in einem Artikel die Behauptung aufstellten, daß der grötzte Teil des Frauenhandels sich in Händen russischer und galizischer Juden befinde, war das Sekretariat in der Lage, auf Grund authentischer Beweise dies zu widerlegen. Der Geldhandel der I«de« im Mitteialter. Eine der schwersten Anklagen, unter deren Wucht die Inden Jahrhunderte zu leiden hatten, war wohl die des Wuchers. ES dürfte sich darum verlohnen, diesen Dingen näher ins Auge zu blicken und die Stellung der Juden im Geldhandel der Welt urkundlich zu beleuchten. In seiner Monographie hat Moses Hoffmann *) diese Frage bezüglich der deutschen Juden im Mittelalter in wissenschaftlicher, der historischen Forschung vollkommen entsprechender Weise behandelt, über welche Schriftsteller Prof. Dr. H. Bloch in einem Artikel des „Pester Lloyd" berichtet: Noch bis in die neueste Zeit wird es selbst von ernsten Forschern bis zum Ueberdrusse wiederholt, daß die Juden durchs ganze Mittelalter das Bestreben begleitet, leicht und mühelos zu erwerben. Und doch ist es eine geschichtlich festgestellte Tatsache, daß die Juden im Mittelalter dort, wo sie sich in größerer Zahl niedergelassen haben, auch Ackerbau betrieben. Im arabischen Spanien zum Beispiel bildete der Landbau die vornehmlichste Beschäftigung und den Haupterwerb der Juden. „Sie pflegten den Boden mit großer Sorgfalt und verwandelten durch ihre hingebende Arbeit schlechtes Land in blühende Besitztümer. Sie verwandten viele Mü' e und große Kosten auf Neupflanzungen. Die Parzellierung der Stücke behufs Teilung unter die Familienmitglieder führte dem Landbau immer neue Kräfte zu. Aehn» liche Verhältnisse gab es in Frankreich und Deutschland, und zwar bis ins zwölfte Jahrhundert. Allein bei der Unsicherheit ihrer bürgerlichen Stellung, bei den stets drohenden Verfolgungen, Vermögenskonfiskationen und Landesverweisungen ist es begreiflich, daß die Juden danach streben mußten, ihren Besitz mobil zu erhalten. Der Grundbesitz war nämlich zu offenkundig und mußte dle Habgier ihrer Verfolger reizen. Auch war er im Falle einer Landesverweisung meist nur tief unter dem Werte zu veräußern. Dazu kam, daß die Kirche eine entschiedene Gegnerin des jüdischen Grundbesitzes war, weil sie befürchtete, daß der jüdische Grundherr ihr nicht die kirchlichen Abgaben zahlen werde." So waren denn die Juden auf eine andere Erwerbsquelle gewiesen, und diese bot ihnen der Handel. Sie nahmen daran teil wie die Angehörigen vieler anderer Stämme, so etwa wie die Friesen, Bulgaren, Griechen, Syrer und die weltgewandten italienischen Kaufleute. Wir finden unter den jüdischen Handeltreibenden den kühnen Seefahrer, den soliden Großkaufmann, den willkommenen Lieferanten der gepriesenen Orientware, den schwatzhaften Hausierer und den geschmeidigen Hofjuden. Aber auch dieser Beschäftigung sollten sie nicht lange froh bleiben. Die grausamen Verfolgungen zur Zeit des ersten Kreuzzuges haben ihrem Handel die elfte schwere Erschütterung gebracht. Unmöglich aber war ihnen der Warenhandel dadurch gemacht, daß dieser nur den Mitgliedern der Kaufmannsgilden und Bruderschaften gestattet war, zu denen jedoch ein Jude nicht zugelaffen wurde. Vom Handel abgeschnitten, vom Grunderwerb ausgeschlossen, mußten sie sich ganz allein dem Geldgeschäft widmen. Aber darin standen sie nicht etwa isoliert da, vielmehr betrieben auch die Christen einen schwunghaften Geldhandel. Mag auch die Theorie Lamprechts, wonach die Darlehensgeschäfte in Deutschland bis zum zwölften Jahrhundert von der Geistlichkeit, im dreizehnten Jahrhundert von Bürgern und Adel und im vierzehnten Jahrhundert von den Juden betrieben wurden, bezüglich der Zeitbestimmung nicht vollständig beweisbar sein, richtig ist sie jedoch darin, daß alle diese vier Klaffen der Bevölkerung am Geldhandel beteiligt waren, daß demnach die Juden nur ein Faktor unter anderen in gleicher Weise demselben Zwecke dienenden Faktoren waren. Und was für die Juden als Erklärungsgrund geltend zu machen ist, das kann zugunsten der anderen Bevölkerungsschichten nicht nam- *) Der Geldhandel der deutschen Juden während deS Mittelalters bis zum Jahre 1350. Ein Beitrag zur deutschen Wirtschaftsgeschichte im Mittelalter von Moses Hoffmann. Leipzig, Duncker und Humblot. 1910. Heft 153 der von Gustav Schmoller und Max Sering herausgegebenen „Staats- und sozialwiffenschaftliche Forschungen". hast gemacht werden. Die Geistlichen haben trotz des kanouischen Grundsatzes von der Unfruchtbarkeit des Geldes und von der Verwerflichkeit jede- Gewinnes aus Geldgeschäften sich von diesem Handelszweige nicht nur nicht ferngehalten, sondern sich in hervorragendem Maße daran beteiligt. Die Konzilien, welche den weltlichen Wucher rügen, wenden sich mit scharfen Beschlüssen gegen das gewinnsüchtige Treiben der Kleriker. Ja selbst die Kurie, welche in der Theorie mit großer Entschiedenheit für das kirchliche Zinsverbot eintrat, förderte doch in der Praxis den Wucher und das Geldgeschäft, indem sie von den Kirchenfürsten — so zum Beispiel im dreizehnten Jahrhundert in Deutschland — immer höhere und fast unerschwingliche Servituten forderte. »Diese waren genötigt, von den mit der Kurie liierten italienischen Gioßkapitalisten zu hohen Zinsen zu leihen. Die gewandten Italiener wußten wohl, warum sie den geistlichen Fürsten einen Kredit einräumten, welchen sie den weltlichen niemals gewährt hätten. Denn hinter ihnen stand der Papst, welcher ihnen ihr Geld verbürgte und eventuell durch kirchliche Machtmittel die Zahlung erwirkte." Die geringe Widerstandsfähigkeit der Kirche gegenüber dem lockenden Gewinn aus den Geldgeschäften belegt eine Anzahl von eklatanten Fällen und Schilderungen. Um nur einen zu erwähnen: Der Bischof Herrmann von Bamberg wurde durch seinen Klerus beim Papste verklagt, daß er die in der Jugend erlernte Geld- und Wucherkunst nunmehr noch viel eifriger betreibe. Nicht anders verhält es sich um den Adel. Wohl gatten Handel und offenes Geldgeschäft im Mittelalter für unwürdig eines Edelmannes. Gleichwohl haben die Edelleute ihre Kapitalsmacht und die Ueberfchüffe ihrer Wirtschaft zu ihrem Vorteil verwertet und die kapitalsschwächeren und von ihnen abhängigen Bevölkerungsklassen, besonders die freien Bauern und eine zeitlang die aufstrebenden Städte ausgebeutet. »Die Pariser Synode 8^9 entrüstet sich darüber, daß die Großgrundbesitzer die kleinen Bauern durch Erpressung und Wucher so heimsuchen, daß ihnen von ihren Weinbergen nichts übrig bleibt. Sie nutzen ihre Notlage aus und kaufen ihnen ihre Agrarprodutte oft zu einem Drittel des Wertes ab." Und auch die Bürger beteiligten sich rege an dem Geldhandel. Klöster und Stifte wenden sich in Verlegenheiten an städtische Kapitalisten, Bischöfe und Erzbischöfe nehmen, wenn sie anläßlich ihrer Wahl oder für Feld- und Römerzüge Geld brauchen, zu ihnen ihre Zuflucht. Auch der borgende Student fehlt nicht in diesem Bilde. Hohe Gewinne wurden bei diesen Geschäften erzielt. Aber in allen diesen Fällen handelte es sich doch, so oft auch geliehen wurde, um kein regelmäßiges und berufsmäßiges Geschäft. Dies betrieben professionell die Wechsler, Lombarden, Kawerschen (= Cauwereini, vielleicht von der französischen Stadt Cahors oder von dem piemontefischen Caorsa) und Juden. Und doch wird, wenn vom Geldhandel und Wucher während des Mittelalters die Rede ist, meist nur der Juden und ihrer ErwerbStätigkeit gedacht. »Das ist dem Umstande zuzuschreiben, daß die Juden allein ihre Darlehensgeschäfte offen betrieben, daß sie ihren gesetzmäßig bestimmten Zins frei nehmen durften, während die anderen Geldgeber durch die kirchliche Gesetzgebung, welche das Zinsennehmen unter schwere geistliche Strafe stellte, gezwungen waren, ihre Geschäfte zu verdunkeln und zu verschleiern, um auf jede mögliche Weise das wirtschaftlich unhaltbare Verbot zu umgehen." Und wenn man stets Klagen über jüdische Ausschreitungen vernimmt, so kann man darauf Hinweisen, daß von diesen weder der Adel, noch die Geistlichen, noch die Bürger freigesprochen werden können und daß für diese nicht einmal die Milderungsgründe geltend gemacht werden können, die, wie wir gesehen haben, für die Juden in Betracht kommen. ES gehörte nicht zu den Seltenheiten, daß christliche Geldhändler und Wechsler zu einem Zinsfüße von 32 bis 108 Prozent Geld verliehen, daß sie sich des Mißbrauches des Verkaufes schuldig machten. Sie kauften Korn und Weizen auf, um dadurch eine Preissteigerung hervorzurufen^. Im vierzehnten Jahrhundert bildeten sich förmliche Gesellschaften für diesen Handelszweig, an welchen Juden nicht beteiligt waren. Man lieh Geld vor der Ernte und Weinlese, um zur Zeit der Ernte die Früchte billiger zu erhalten. Selbst Kleriker beteiligten sich an diesen Geschäften. Wenn die Juden, die einzig und allein auf das Geldgeschäft angewiesen waren, sich solche Unzukömmlichkeiten zuschulden kommen ließen, erhoben sich immer wieder Stimmen in ihrer eigenen Mitte, die das Zinsnehmen vom moralisch-ethischen Standpuntte aus verwarfen. Die Gerechtigkeit erfordert es aber, daß gegenüber den Klagen über jüdische Ausschreitungen auch die Vorteile deS regulären, jüdischen Geldhandels betont werden, die auch im Mittelalter von einsichtigen und vorurteilslosen Beurteilern nicht verkannt wurden. Roscher erkennt den Juden ein dreifaches Verdienst für die Förderung der Wirtschaftsentwicklung im Mittelalter zu. »Ihnen ist zu verdanken die Einführung und offene konsequente Durchführung des Kapitalszinses, ohne den es keinen Kredit, keine Kapitalsbildung und keine Arbeitsteilung geben könnte. Ihrem Geschäftsbetriebe wurde zuerst offen zugebilligt der Schutz des bona üäe-Befitzeeiner gutgläubig erworbenen Sache. Und endlich ist ihnen mit zu verdanken die Einführung und Verbreitung des Wechsels." Als sicher steht fest, daß sich die christliche Bevölkerung mit den jüdischen Geldgebern nicht schlechter stand, als mit den christlichen. Vielfach wurden die Juden bevorzugt und gegen christliche Konkurrenz geschützt. Man sah die Juden gern in den Städten. Augsburg und Regens-

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