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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1911-03-31 · 13 (31.3.1911) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
28 (1911)
Issue
13 (31.3.1911)
Date
1911-03-31
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nt. 13 De. Vlochs Wochenschrift Sette 203 lichen, arbeitsfähigen Elemente müssen an Ärbeitsstätten abgegeben werden, wo sie durch Gewöhnung an Arbeit und durch die Erlernung eines Handwerkes wieder zu produktiven Mitgliedern der Gesellschaft gemacht werden können. Bei den ausländischen Wanderarmen wird zu prüfen sein, ob sie in ihrer Heimat eine Daseinsmöglichkeit haben. Wo dies nicht der Fall ist, müssen solche Unglückliche im Inlande ebenso behandelt werden, wie die einheimischen Wanderarmen. Auswanderer und Rückwanderer dagegen sind auf der kürzesten Linie nach ihrem Bestimmungsorte Zu bringen, wobei die geplante Organisation allerdings auf die Mithilfe der groben jüdischen Organisationen angewiesen sein wird. Diesen Grundsätzen entsprechend, schlägt der Referent folgende Organisation vor: 1. Errichtung von Ortsarmenkassen für den Wanderbettel in allen Gemeinden, wo solche noch nicht bestehen. 2. Zusammenschluß der Ortsarmenkassen zu Provinzial-, resp. Kreisarmenkassen. 3. Die Provinzial-, resp. Kreisarmenkassen konstituieren eine Zentralstelle für jüdische Wanderarmenfürsorge in Wien, deren Wirksamkeit sich über das ganze Reich erstreckt. 4. In den Grenzstädten werden Grenzbureaus errichtet, deren Aufgabe es sein wird, die emwandernden Armen auf ihre Würdigkeit und Bedürftigkeit zu sichten. 5. Die Mitglieder jeder einzelnen Kultusgemeinde verpflichten sich. Hausbeltlern keine Unterstützung zu gewähren, sondern einen Teil des bisher hierfür aufgewendeten Betrages freiwillig an die Ortsarmenkasse abzuführen. 6. Jede Ortsarmenkasse führt vier Fünfteile ihrer Einnahmen an jene Provinzial-, resp. Kreisarmenkassen ab, zu welcher sie eingeteilt ist. Der jährliche Beitrag der Kultusgemeinden zu den Ortsarmenkassen wird peczentuell fixiert. Die Provinzial-, resp. Kreisarmenkassen führen von den ihnen aus den Ortsarmenkassen zufließenden vier Fünfteilen ein Fünfteil an die Zentralstelle ab. 7. Die Ortsarmenkassen bestreiten mit dem ihnen verbleibenden einen Fünfteil die Auslagen in außerordentlichen und dringenden Fällen. Die Provinzial-, resp. Kreisarmenkassen übernehmen die Sichtung der Wanderarmen nach den oben angeführten Grundsätzen, befördern Aus- und Rückwanderer auf der kürzesten Linie zur nächsten Provinzial-, resp. Kreisarmenkasse oder zum nächsten Grenzbureau, sorgen für die Errichtung von Arbeitsstätten und für die Abgabe arbeitsfähiger Wanderarmer an dieselben und befördern ausländische Wanderarme, soweit fie hilfsbedürftig sind, in ihre Heimatsgemeinden. 8. Die Zentralstelle sorgt dafür, daß die in ihre Heimaisgemeinde beförderten Wandsrarmen daselbst als Ortsarme, event. mit Hinzuziehung der kommunalen Armenpflege unterstützt werden. Sie subventioniert leistungsschwache Provinzialkassen und Grenzbureaus, führt Verzeichnisse über die Prosessionsbettler und vermittelt den Austausch dieser und sonstiger Mitteilungen zwischen den Provinzialkassen. Sie wacht darüber, daß einheimischen Armen außerhalb des Wohnsitzes keine Unterstützung gewährt wird und vermittelt den Verkehr mit den politischen Behörden, wenn es sich um die Erringung von Aufenthaltsbewilligungen für ausländische Arme handelt. Aufgabe der Zentralstelle wird es auch sein, einen Zentralarmenfond aus Zuweisungen wohlhabender Glaubensgenossen, aus Legaten und Stiftungen zu sammeln und den.Zwecken der Gesamtorganisation entsprechend zu verwalten. Hierauf ergreift Prof. Philippsohn, mit lebhaftem Beifä.lle begrüßt, das Wort, um seiner Freude darüber Ausdruck zu geben, daß nunmehr auch in Oesterreich eine Organisation zur Regelung des Wanderbettels in Angriff genommen werde. Er sei der Ueberzeugung, daß in dieser Frage die österreichischen und die deutschen Juden Hand in Hand gehen müssen und daß sie, wie in allen, so auch in diesen Detailfragen sich als zusammengehörig fühlen und sich gegenseitig unterstützen müssen mit Rat und Tat. Aus dieser Ueberzeugung heraus habe er nicht gesäumt, bei dieser Konferenz zu erscheinen, um die Erfahrungen der „Deutschen Zentralstelle" den österreichischen Kultusgemeinden zu vermitteln. Redner schildert die Schwierigkeiten, welche auch in Deutschland der nunmehr durchgeführten und ersprießlich wirkenden Organisation lange Zeit im Wege gestanden sind. Die Dinge in Deutschland liegen allerdings vielfach anders als in Oesterreich. Die Ortsarmen seien im Deutschen Reiche nicht sehrzahlreich und die Mehrzahl der Wanderbettler bestehe aus Ausländern, d. h. aus Galizianern, Ungarn und' Russen. Die von der deutschen Organisation verwendeten Beträge kämen fast nur Ausländern zugute. Für die reichsdeutsche Reform wären dieselben Erwägungen maßgebend gewesen, die der. Referent angeführt hat. Es komme aber hierzu noch ein Moment, das besonders betont sein soll: das ist die Sorge für den moralischen Zustand der Wanderarmen selbst. Das Wanderbettlertum ist ganz zweifellos ein' Krebsschaden. Nicht nur wir selbst leiden unter diesem Uebel, sondern auch der Ruf unserer galizischen und russischen Brüder, weil durch dieses Schnorrertum Demoralisation in ihre Reihen hineingetragen und böse Beispiele gegeben werden. Gegenüber den arbeitsfähigen Gewohnheitsbettlern von „Rachmones" zu sprechen, wäre ein Frevel den wirklich hilfsbedürftigen Armen gegenüber. Man müsse bestrebt sein, diesen Zuständen ein Ende zu machen durch redliche Arbeit und durch redliches Wesen, soweit wir vermögen. Man wolle die Mittel, die bisher der Unterstützung der Wanderarmsn zugeführt wurden, nicht vermindern, sondern richtig verwenden. Das Wichtigste ist, daß die Privaten veranlaßt werden, nicht wahllos im Wege des Hausbetiels jedermann Geld zu geben. Redner betont die besondere Wichtigkeit der Einrichtung von Grenzbureaus, um gleich an der Grenze eine strenge Auswahl zwischen den Unterstützungswürdigen und Unwürdigen vorzunehmen. Eine zweite Grundsäule der Reform sei die direkte Beförderung der Aus- und Rückwanderer an ihre Bestimmungsorte. Die „Deutsche Zentralstelle" habe zu diesem Zwecke mit den Eisenbahnverwaltungen Verträge abgeschlossen, welche auch den Verkauf oder sonstige Mißbräuche der Freikarten unmöglich machen. Für die Beschäftigung jugendlicher arbeitsfähiger Armer bestehe in Berlin bereits eine Arbeiterkolonie, decen Organisation Redner auseinandersetzt. Ob auch in Wien eine solche Arbeiterkolonie errichtet werden könne, vermöge er nicht zu beurteilen. Es werde freilich notwendig sein, auch in änderen Städten, wie in Prag. Brünn usw., solche Institutionen zu schaffen. Es können Arme ja auch direkt bei Meistern, Unternehmern und Fabriken untergrbracht werden und zu diesem Zwecke seien die Arbeitsnachweise der B'nai B'rith mit in Betracht zu ziehen. In Deutschland werden in diesen Arbeitsstätten Bürsteä- und Besenbinderei, Buchbinderei, Holzpolierarbeiten und Herstellung von Sargbestandteilen durch selbständige Unternehmer betrieben. so daß die Arbeiter nach 2 3 Monaten mit einem nicht unansehnlichen Kapital die Arbeitsstätten verlassen. Redner empfiehlt die Annahme des vom Referenten vorgeschlagenen Organisationsentwurfes und schließt mit den Worten, daß guter Wille, Energie und rastlose Arbeit auch in Oesterreich gewiß zu dem erwünschten Ziele führen werden. (Lebhafter, andauernder Beifall.) Kaiser!. Rat Dr. Krüger (Zentralstelle Wien) stellt den Antrag, daß dae Versammlung ein Exekutivkomitee einsetze, welches unter Mitwirkung der „Union"

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