Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 28 (1911)
- Issue
- 9 (3.3.1911)
- Date
- 1911-03-03
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 140 Dr. Blochs Wochenschrift. Nr. 6 mus werde nicht einmal mehr von den Konservativen gebilligt. Für die militärische Karriere dürfe nur die Tüchtigkeit maßgebend sein, sonst nichts. Der Sozialdemokrat Schöpflin sagte, mit der Zurückweisung jüdischer Offiziere werde Recht und Gesetz gebrochen. Der Vertreter der Antisemiten hätte den Juden ihren Geschäftsgeist vorgeworfen. Niemand hätte so viel Geschäftssinn wie die Antisemiten, welche alle Geschäftskniffe Nachgemacht hätten und alle drei Jahre die Firma wechseln, wenn die alte bankerott gemacht hat. Abgeordneter Kopsch von der freisinnigen Volkspartei bemerkte von der Rede Raabs, sie müsse niedriger gehängt werden und charakterisiere die antisemitische Kampfesweise. Der Widerwillen im Haus wäre allgemein gewesen. Der Frcikonservative v Oertzen sagte, es sei ganz gleich, ob einer Jude oder Christ wäre, wenn er nur anständig sei. Juden hätten sich als Offiziere und Beamte bewährt, es sei nicht richtig, daß sie sich nicht zu Offizieren eignen. Der Kriegsmruister v. Heeringen verwahrte sich gegen persönlichen Antisemitismus. Er kenne keine christlichen oder jüdischen Soldaten, sondern nur deutsche. Auch der Kaiser würde bei einem offenkundigen Verfaffungsbruch sofort -eingreifen. Der Bestand antisemitischer Strömungen in der Armee als Wirkung politischer Bewegungen lasse sich nicht leugnen. Doch wurden sie im Kriegsministerium bekämpft und verurteilt. Eine Erklärung des Kriegsministers machte allerdings die praktische Folge seiner und der anderen Erklärungen für die nächste Zeit illusorisch. Die Wahl der Offiziere müsse jedem Regiment nach wie vor Vorbehalten bleiben. Das heißt mit anderen Worten, daß die von alten Vorurteilen und der modernen antisemitischen Lügeuhetze befangenen Offiziere keinen jüdischen Kameraden wählen werden. Sie lassen dabei das Beispiel Kaiser Wilhelms außeracht, der mit einer ganzen Reihe jüdischer wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Kapazitäten verkehrt, welche die Größe des Deutschen Reiches schaffen und erhalten halsen. Was nun eine Handvoll Offiziere tut oder läßt, daraus kommt es nicht an. Viel wichtiger ist der große Protest durch die Volksvertretung gegen ihr Vorgehen und den Antisemitismus überhaupt, der für einen lächerlichen Popanz von gestern erklärt wird. Dieser Protest ist laut genug, um über die Grenzen Deutschlands und der Gegenwart gehört zu werden, und er ist eine wertvolle Hilfe für den allgemeinen Kampf aller Juden um ihr Recht. Ko«,m«nal-Hygiene des Talmuds.^) Von Dr. S. Funk (Boskowitz). „Das kostbarste Kapital der Staaten und der Gesellschaft ist der Mensch. Jedes einzelne Leben repräsentiert einen bestimmten Wert. Diesen zu erhalten und ihn bis an die unabänderliche Grenze möglichst intakt zu bewahren, das ist nicht bloss ein Gebot der Humanität, das ist auch in ihrem eigensten Interesse die Aufgabe aller Gemeinwesen.“ (Kronprinz Rudolf in der anlässlich der Eröffnung des XI. internationalen bygien. Kongresses in Wien gehaltenen Ansprache.) Diese schönen Worte, die vor vierunddreißig Jahren von einem erlauchten Fürstensohne g prägt wurden, können uns den Umstand erklären, daß im Talmud wie überhaupt im gesamten jüdischen Schrifttume so zahlreiche Gesetze und Verordnungen zu finden find, die sich mit der Gesundheitspflege befaßen. Der Talmud, dieses merkwürdige Werk, das uns uralte Ueberlieferungen bewahrt hat, Ueberlieferungen, die in die vorbiblische Zeit hinaufreichen (die schriftliche Endredaktiou der Mischna des älteren Teiles erfolgte um 200 n. Ch., die des babylonischen Talmuds sKommentarsj um 500 und die des palästinischen um 370 n. CH?)) *) Aus dem für die Dresdener Intern. Hygiene-Ausstellung im Verlage von K. A. Lingner, Dresden, demnächst erscheinenden Sammelwerk »Die Hygiene der Juden« herausgegeben von Dr. M. Grunwald. *) Vgl. Funk, Entstehung des Talmuds. Göschen, Lpzg. 1910. enthält wohl Abhandlungen über die verschiedensten Dinge; daß aber gerade die Hygiene ein besonderes Lieblingsstudium der Talmudlehrer war, von denen doch nur zwei als berufsmäßige Aerzte namhaft gemacht werden, ist der Hochschätzung des menschlichen Lebens im jüdischen Volke zuzuschleiben. Sie sahen in der Lchre Gottes eine „Lehre des Lebens";, „die göttliche Weisheit war ihnen ein ez chajjim, „ein Baum des Lebens." „Groß ist die Lehre" (Gottes) lautet ein bekannter Spruch der Mischno, „denn sie verleiht Leben denen, die sie ausüben in diesem Leben wie im jenseitigen, wie es heißt: „Leben sind sie denen, die sie finden, und dem ganzen Körper Gesundheit."" (Spr. 4, 22.) Es ist daher naturgemäß, daß die Verkünder und Tradenten dieser Lehre auf jene Lebensregeln besonderes Gewicht legten, die ihnen zur Gesundheit des menschlichen Körpers als notwendig oder auch nur als zuträglich erschienen. Viele dieser Lehren haben nur den Charakter einer weisen Verhaltungsmaßregel, deren Durchführung der Einsicht der einzelnen Jndividu.'n überlassen wurde. Andere waren hingegen als Gesetze gedacht und können in gewissem Sinne als Polizeimaßregeln und Verordnungen gelten, deren Durchführung überwacht und eventuell auch erzwungen wurde. Zu den letzten gehören in erster Reihe solche, die das Interesse der Gesamtheit, der Gemeinde förderten, und deren Durchführung in der Hand der städtischen Verwaltung lag, wie z. B. der Reinhaltung der Lust, des Wassers usw. Wir werden darum zunächst jene Gesetze hervorheben, die sich auf die öffentliche Gesundheitspflege beziehen, und dann auch jene Verordnungen behandeln, die für die einzelnen Individuen gegeben waren, und deren Durchführung auch dieselben überlassen wurde. I. KommunalHygiene. 1. Organisation des öffentlichen Sanität s- Wesens. Solange Palästina eine eigene jüdische Verwaltung hatte,, war der oberste Gerichtshof die Sanhedrin, die Landesbehörde, zu deren Wirkungskreis auch die Aussicht über Bäder und andere sanitäre Einrichtungen gehörte. Zu diesem Zwecke wurden zu bestimmten Zeiten Delegierte ausgesandt?) Nach der Zerstörung Jerusalems ging diese Pflicht und dieses Recht auf die städtischen Verwaltungsbehörden über. An der Spitze stand in der Regel ein gelehrtes Oberhaupt, dem sieben Beiräte beigegeben waren?) Zu Gewaltmaßregeln bei der Durchführung der hygienischen Verordnungen werden sie aber selten Anlaß gehabt haben, da diese gleich den andern rabbinischen Gesetzen als heilig geachtet wurden und man es als religiöse Pflicht ansah, denselben in jeder Richtung Rechnung zu tragen. 2. D i e L u f t. Zunächst hatten die erwähnten Behörden für die Reinhaltung der Luft zu sorgen und diese vor schädlichen Einwirkungen zu schützen. Da die Bewohner der von Juden bewohnten Ortschaften zum großen Teile sich mit Ackerbau beschäftigten, mußte vor allem darauf gesehen werden, daß die Luft von dem beim Dreschen und Reinigen des Getreides entstehenden Staube frei bleibe, der aus kleinen Frucht- oder Strohteilchen entsteht und für die Atmungsorgane sehr schädlich ist?) Tennen durften darum nur in einer Entfernung von 50 Amma von der Stadt erbaut werden?) Eine gleich weite Entfernung von der Stadt war für die Errichtung von Kalkösei?) und Gerbereier?) vorgeschrieben. Von der gleichen Rücksicht auf die Gesundheit der Stadtbewohner ließen sich die Rabbinen leiten, wenn sie für ') 8chekalim I, 1. 2) Megilla 26 a, 27 a; grössere Aktionen wurden im Beisein der ganzen Gemeinde vorgenommen. Ebendas. 3) Vergleiche Gottlieb Merkel, die Staubinhalationskrankheiten. Lpzg. 188 >, 8. 209. 4) Mischna Baba b. II, 8. 5) Tosefta Baba b. I, 7. Ueber die Schädlichkeit des Kalkstaubes. Vgl. Hirt, Gewerbekrankheiten, Lpzg. 1882. 6) Mischna Baba b. II, 9. Ueber die Schädlichkeit ders. Vgl. Hirt ebendas. 8. 47.