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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1911-02-24 · 8 (24.2.1911) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
28 (1911)
Issue
8 (24.2.1911)
Date
1911-02-24
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Nr. 8 ... , ■ i:. pmra^üpGhasa^^.r'ssp’si^^ Sette 122 Dr. Blocks Wochenfckrfft. der Anklage gegen Leopold Hilsver viel weniger die Reden des Anklägers und des Verteidigers in Betracht kamen, als die schamlose und ganz unerhörte Hetze der christlichsozialen Partei und ihrer Helfer. Welche Entscheidungen konnten wohl Geschworene aus dem Volke treffen, wenn selbst hohe Geistliche von der Kanzel herab den Bestand eines Ritualmordes und die Schuld des Angeklagten gleichsam dekretierten, wenn man Leuten aus dem Zuschauerraum die Leitung der Verhandlung überließ, Dutzende von Blättern in geradezu aufrührerischer Weise für den Schuldspruch hetzten, von Seite der höchsten Behörde schließlich die Untersuchung auf Mangel an Blut angeordnet wurde? Die Geschworneu hätten Helden, Gelehrte, Philosophen sein müssen, um diesem Sturm und Drang antisemitischer Gemeinheit standhalten zu können, welche von der christlichsozialen Partei mit ihrer seither auch öffentlich entlarvten Korruption angefacht wurde. Schon das äußere Bild der Hilsuerprozesse müßte durch seine Abscheulichkeit bei unseren Justizbehörden das dringende Verlangen Hervorrufen, das Verfahren noch einmal und diesmal mit strenger Zurückweisung agitatorischer Versuche in der Ruhe und Würde des heiligen Rechtes durchzuführen. Man darf wohl überzeugt sein, daß sich unsere Justizbehörden von dem angedrohten Lärm der christlichsozialen Partei nicht abschrecken lassen, daß ihnen das Recht für den armen Schustergesellen Hilsner maßgebender ist, als die Macht aller Politiker und Journalisten zusammen. Allerdings ist bei uns der Formelkram im Justizverfahren ein großer und überwiegender Ballast. Aber haben wir nicht auch Bestimmungen über die nochmalige Durchführung eines ungenügenden Verfahrens? Wenn die Behörden sich dieses Argumentes bedienen wollten, könnten sie aus den stenographierten Prozeßberichten im Nußbaumbuche Begründungen mit vollen Händen greifen, monströse Zeugenaussagen, ein Verhör voll schreiendem Widersinn. Aber ins Kleinere und Einzelne braucht die oberste Justizbehörde einer Großmacht wohl gar nicht zu gehen, wenn der Grundsatz wahr ist, daß das Gesetz nicht seinem Buchstaben, sondern seinem Geist nach gilt. In einem Prozeß hat nicht das Recht, sondern die Politik, nicht der Richter, sondern der Agitator das Urteil bestimmt. Deshalb erheischt es die Ehre unseres Staates, den großen Beispielen Frankreichs und Deutschlands zu folgen. Auf der österreichischen Justiz lastet ein schweres Unrecht, der Hilsnerprozeß. Gi« offene« Mort zur Kemderger Juden Guquete. Von Alexander Scharr. lieber das Resultat der zur Sanierung der großen Notlage der armen jüdischen Bevölkerung in Galizien nach vierjähriger Verschleppung seitens des galizischen Landesausschujses endlich im vorigen Monat zu Stande gekommenen viertägigen Enquete schweigen sich die Mitgliederderselben gründlich aus. Dieses Schweigen sagt uns aber noch viel mehr, als der nach Schluß der Enquete von dem geschätzten Initiator derselben, dem einflußreichen Landtags- und Reichsrats- Abgeordneten Herrn Dr. Nathan v. L ö w e n st e i n, im Abendblatte der „Neuen Freien Presse" vom 10. d. M. über „Die Lage der Juden in Galizien" veröffentlichte Artikel. In demselben wird das schreckliche Maffeuelend der galizischen jüdischen Bevölkerung getreulich geschildert. Nach eingehender Aufzählung all der bekannten Ursachen, durch welche die Existenzen von Tausenden jüdischen Familien nach und nach vernichtet wurden, wie die Bildung von christlichen Organisationen verschiedener Produktiv- und Wirtschafts-Genossenschaften, wodurch den Juden der Zwischenhandel in Stadt und Land entzogen wurde; die Uebernahme des Salzverschleißes seitens des Landesausschnsses in eigene Regie; die auch den Juden, welche in Galizien schon den Sabbat als den von der Religion gebotenen Ruhetag feiern, auferlegte Sonntagsruhe und endlich die Benachteiligung der jüdischen Schenker bei der Verleihung der behördlichen Schankkonzessionen. Nun genügt es aber nicht, die bekannten Uebelstände bloß auszuzählen. Die Enquetemitglieder, und insbesondere der Initiator der Enquete, sollten uns auch die wirksamen Mittel angeben, wie der Arzt dem Kranken, zur Abhilfe des Hebels. Da findet Herr Abg. Dr. v. Löwcnstein nach Schluß des Konsiliums gerade jetzt als zeitgemäß, den armen Juden in Galizien den deplazierten Vorhalt zu machen, daß „sie sich durch Sprache, Kleidung, Sitte und Wirtschaftsweise von der übrigen Gesellschaft leider absondern". Und weiter: „Die politische Judenfrage haben die Staatsgrundgesetze prinzipiell erledigt, freilich bisher nur im Prinzipe. Die wirtschaftliche und soziale Judenfrage erwartet ihre Lösung nicht vom Gesetze, sondern vom Leben!" Diese ominösen zwei Worte „vom Leben" lassen tief blicken. Dieses „vom Leben" ist ein durchsichtiges Schleierwort für ein schlecht verhülltes Wort, das da sagen will: „B o n Polen gnaden". „Vom Leben" wird es geschrieben, offen und ehrlich ausgesprochen besagt es, daß die wirtschaftliche und soziale Judenfrage nicht nach Recht und Gesetz gelöst werden könnte, sondern von den das Land Galizien äe facto beherrschenden, alles Leben für sich in Beschlag nehmenden polnischen Herren des Landes, welche die Juden nicht leben lassen. Daß ein so angesehener Rechtsfreund und polnischer Patriot so wenig von der Wirkung des guten Rechtes der Juden und so ganz und gar nichts von der Wirkung des Gesetzes bei den Polen hält, begreife ich nicht. Bekanntlich sind es meistens die Polen, welche bei Verfechtung ihrer wirtschaftlichen Interessen, wie beispielsweise in der Wasserstraßen-Angelegenheit sich auf das beschlossene Gesetz berufen und auf dem Standpunkt stehen: Gesetz bleibt Gesetz! Dem Herrn Abg. Dr. v. Löwenstein ist es wohl bekannt, daß bestqualifizierte jüdische Bewerber, welche unstreitig sich „weder durchSprache, noch durchKleidung und Sitte von der übrigen G e se lisch aft ab so n d e r n", vom Lemberger Magistrat und Landesausschuffe, von der Galizischen Landesbank und Sparkasse in der Regel ferngehalten werden. Bei der jüngst stattgefundenen Enquete handelte es sich um eine rasche Hilfsaktion in der herzbeklemmenden Massennot der Juden, um eine Notstandsaktion, welche von der Politik nicht berührt werden sollte. Es ist dies eine reine Humanitäts- und Menschlichkeitsfrage, brotlos gewordenen Landeskindern zu helfen. In dieser tieftraurigen Notlage wird leider am unrichtigsten Platze und höchst unzeitgemäß „Politik" getrieben. Die Ausführungen des bezogenen Artikels gipfeln nämlich in einem und inopportunen Mahnwort an die — armen Juden mit folgenden Worten: „Ihren berechtigten Anspruch auf gleiche Pflege ihrer wirtschaftlichen Interessen werden sie aber nur dann wirksam begründen und durchsetzen können, wenn sie sich auch als treue Söhne des Landes fühlen, bekennen und betätigen werden". Ich wäre sehr begierig,, zu wissen, wie man uns die Worte „treue Söhne des Landes" näher definieren würde. Ist ja das Land Galizien, meines Wissens, unstreitig ein österreichisches Land, welches verschiedene Nationalitäten beheimatet. Selbst unter den Polen gibt es verschiedene Schattierungen, welche sich gegenseitig den Anspruch auf die Echtheit der Kindertreue zum Lande streitig machen. Heute ist Allpolentum Trumpf. Sollten die galizischen Juden sich heute zu dem gegenwärtig dominierenden Allpolentum bekennen? Es ist dies das altbekannte Rezept und das übrigens sich als zwecklos erwiesene All-Heil-Mittel des seligen galiz. Landtagsabgeordneten Dr. Bernhard Goldmann (Schwager des Dr. von Löwenstein), des Gründers des Assimilations-Vereines achim“ (Brüder-Bund), welcher schon deshalb als mißglückte Gründung ein kurzes Dasein fristete, weil bekanntlich zur Assimilierung zwei gehören.

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