Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 28 (1911)
- Issue
- 8 (24.2.1911)
- Date
- 1911-02-24
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. S Isihrskms XXVIII Dr. Bloch’s Zentralorgan für die gesamten Interessen des Judentums. -• □- Wien, 24, Februar 1911 Br scheint jeden Freitag. > Brief-Adresse: Wien. IX/i, Hahngaffe 15. t Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift, Wien. 0(7-- ' - — - o p Brjugapreia für ©eprrrritfj: Q Halbjährig 8 Kronen; Einzelexemplare 50 Heller. Für'» Ausland: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 Kronen. Anzeigen: Die 4malgespaltexte Perttzeile 24 Heller. C OP ■ —..QO og O S. ft. Pofisparkastenarnf CleartngssiDerftebr Nr. 810.976. Redattion und Administratton: O Wien IX/i. Hahngaffe Nr. 15. 'Telefon Nr. 14.847. Do Q OG: £>o Inhalt: Leitartikel: Essen—Paris—Polna. — Ein offenes Wort zur Lemberger Inden-Enquete. — Ein Brief des Begründers des Wiener Hauses Rothschild. — Korrespondenzen: Aus der Plenarsitzung des Kultusvorstandes vom 12. Februar 1911. Baron Albert Rothschild. Verband der israelitischen Religionslehrer an den österreichischen Mittelschulen. Persönliches über Tolstoi. Der zweite Kongreß der italienischen Kultusgemeinden. Pogromangst in Rumänien. Das Grand-Rabbinat von Algier. Beiträge zur Judenfrage. Von der Petersburger jüdischen historisch-ethnologischen Gesellschaft. Das Rubinstein-Museum in Petersburg. Amerikanischjüdisches Schutzkomitee. — Vermischtes. — Feuilleton: Vid Morpurgo. — Sinn der jüdischen Geschichte. — Literatur. — Briefkasten. — Notizen. — Inserate. Effen—Paris—Po1«a. Revision von Fehlurteilen. Auch die Justiz scheint ihr Gesetz der Serie zu haben. Aus mehreren Reichen zugleich treffen Nachrichten ein, daß man dort Prozesse zur nochmaligen Verhandlung bringt, in denen das erste Urteil unter dem Einfluß von Umständen gefällt wurde, welche dem Wesen des Rechtes widersprechen. Riesiges Aufsehen hat die Freisprechung der fünf Bergleute in Essen gemacht, welche wir bereits eingehend besprochen haben. Die Angeklagten waren vor fünfzehn Jahren wegen Meineides mit schwerer Zuchthausstrafe belegt worden, obwohl der Tatbestand mindestens zweifelhaft war. Aber damals hatte ein heftiger Kampf gegen die Sozialdemokratie getobt, der die Bergleute angehörten, und die Geschwornen hatten sich von der scharfen Hetze in ihrer Meinung bestimmen lassen. Trotzdem nun auch heute die Sozialdemokraten in Preußen bei den Behörden und bei dem überwiegenden Teil der Bevölkerung keine sonderliche Beliebtheit finden — im Gegenteil — glaubte man doch an den höchsten Stellen der Justiz, daß auf der staatlichen Rechtsprechung ein Makel liege und man bewilligte freiwillig eine Wiederaufnahme des Verfahrens, als sich der mindeste Anlaß ergab. Dieser Anlaß war ein aufgetauchter Verdacht gegen die Glaubwürdigkeit eines Zeugen bei der ersten Verhandlung. Die Rede des Staatsanwaltes enthielt einen scharfen Protest gegen den Einfluß der Politik auf das Recht. Das Pendant zu diesem Falle spielte sich nun während der vergangenen Woche in Frankreich ab. Hier wurde das Verfahren gegen den Führer der Eisenbahnarbeiter, Durand, als ungesetzlich erklärt und eine neue Verhandlung vor dem Kassationshofe angeordnet. Dieser Durand hatte während des letzten Eisenbahnerstreiks in Frankreich in einer Provinzstadt eine scharfe Rede gehalten. Bald darauf tötete in derselben Stadt einer der Streikenden einen arbeitswilligen Kameraden. Durand wurde wegen seiner Rede als moralischer Urheber des Totschlages bezeichnet, vor Gericht gestellt und zuerst zum Tode verurteilt, dann zu sieben Jahren Kerkers begnadigt. Auch diese Verurteilung war unter dem Eindrücke einer äußeren Stimmung erfolgt. In Frankreich herrschte eine riesige Erbitterung darüber, daß durch den Streik der Eisenbahnarbeiter der nationale Wohlstand schweren Schaden erlitt, Handel und Wandel ins Stocken gerieten und sogar die nationale Sicherheit an der deutschen Grenze gefährdet wurde. In zorniger Erwägung aller dieser Umstände beurteilten die Geschwornen nicht den einzelnen Fall, sondern sie wollten ein Exempel statuieren. Jetzt erkennt man jedoch, daß diese Absicht der Rechtsprechung geradezu Hohn spricht und eine Richterkommission, welcher das Revisionsgesuch des bereits in Haft befindlichen Durand unterbreitet wurde, beeilte sich, das neue Verfahren vor dem Kassationshof anzuordnen. Auch bei dieser Revision war nicht gerade eine Gefälligkeit gegen eine einflußreiche Gruppe im Spiel. Die französische Regierung hat allen Grund zur Schärfe gegen die Eisenbahnerverbände, welche von ihr nach erbitterter Kraftanstrengung, nach schwerem Kampfe zurückgeworfen wurden. Aber der Lärm des Tages darf nicht in ein Urteil dringen. Ohne daß diesmal ein Grund vorlag, wurde die Revision bewilligt, bloß weil der Agitator im heiligen Tempel des Rechtes seine Stimme erhoben hatte. So beeilen sich die Justizbehörden großer Kulturstaaten, ohne Seitenblick nach links und rechts, die Festigkeit der Rechtsprechung wiederherzustellen, welche ihnen bedroht zu sein schien. Sie erweisen damit der Zivilisation und dem Staatswesen überhaupt den größten Dienst. Denn von den Gerichten wird die Ordnung in jedem Reiche hergestellt, der Besitz gesichert, das Treiben der Übeln Elemente eingeschüchtert, jedem Bürger die Ruhe des Erwerbes und der Freiheit garantiert. Wir sehen an den Balkanstaaten und an Rußland, wie die ganze Entwicklung der Gesellschaft von der vorhandenen oder fehlenden Furcht vor der unbestechlichen Rechtsprechung abhängt. Deswegen trachtet man denn auch in allen Staaten, wo die Moral eine Großmacht ist. die Gerichte vertrauenswürdig und durch ihre Unabhängigkeit gebietend zu machen. Oesterreich hat in dieser Beziehung einen großen Rückstand. Auch bei uns müßte ein Prozeß wieder ausgenommen werden, bei welchem im Gebiete der Justiz alles durcheinander geschüttelt wurde und schließlich die Politik den Gerichtssaal und die Geschworenen beherrschte. Niemand wird, selbst bei gelassenster Betrachtung des Falles, in Abrede stellen können, daß bei den Verhandlungen