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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1910-12-30 · 52 (30.12.1910) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
27 (1910)
Issue
52 (30.12.1910)
Date
1910-12-30
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 862 Nr. 52 Dr. Vlochs Wochenfchrfft. bergec Juden eine ungeheure Aufregung. Da hat der „Kol Machsike Hadas", das Organ des „Beizer Zadik", Welcher selber bekanntlich kein einziges polnisches Wort versteht, plakatiert, dass Juden nur polnisch als Umgangssprache schreiben sollen. Auch diese Vorgänge 'sind eine eigenartige Illustration unserer 'Rechtszustände. Gegen die Ausweisung der galirischen Familien aus Ungarn. Endlich rührt sich die ungarische Staatsbehörde und gebietet den Willkürlichkeiten ihrer Grenzpolizei gegea die aus Galizien eingewanderten jüdischen Familien Halt. Die ungarischen Tagesblätter veröffentlichten vorige Woche haarsträubende Dinge über Ausweisungen von achtbaren jüdischen Familien, die jahrzehntelang in Ungarn wohnen. Aus telegraphischem Rekurs gegen diese Willkürlichkeiten hat nun, wie aus Budapest gemeldet wird, der Vizegespan Julius Dokus die Vollstreckung des Ausweisungsbefehles in bezug auf alle Betroffenen suspendiert. Ehr Kol-Nidre-Prozch in Ungarn. Aus Marosvasarhely wird gemeldet: Der rumänische Journalist Dr. Sever Dan veröffentlichte vor einiger Zeit in dem Blatte „Gazeta Transilvanei" einen Artikel, in Welchem es hiess, in dem Gebete der Juden, das finit „Kol nidre" beginnt, werde den Juden gestattet, falsch zu schwören und ihre Gelübde zu brechen. Eben deshalb, meinte der Artikelschreiber, sollte man die Juden zum Eide gar nicht zulassen. Die Staatsanwaltschaft erhob gegen Dr. Sever Dan die Anklage wegen Aufreizung gegen eine Konfession. Hierüber fand kürzlich die jHauptverhandlung vor dem hiesigen Geschworenengerichte statt. Der Gerichtshof vernahm im Laufe der Verhandlung als Sachverständige die Rabbiner Doktor Franz Löwy und Aron Mandelbaum, sowie den Handelsschulprofessor Dr. Andreas Antalffy, die den Tert des jüdischen Gebetes übersetzten und damit den Beweis lieferten, dah von dem, was der Angeklagte behauptete, in dem Gebete nichts enthalten sei. Angeklagter Doktor Sever Dan gab an, dass er den inkriminierten Artikel nicht geschrieben, sondern bloss aus einem rumänischen Blatte entnommen habe. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten frei. Interessant ist, dass einige Tage vorher in Budapest der Redakteur Habar für Artikel, die er gegen das Koalitionsministerium aus anderen Quellen nachgedruckt hat, zu schwerer Strafe verurteilt wurde. Em Kol-Nidre-Prozetz vor dem deutschen Reichsgericht. Das Landgericht I in Berlin hat diese Frage bejaht, das Reichsgericht dagegen hat es dahingestellt gelassen, ob die Frage zu bejahen ist. Es handelte sich um ein Urteil des erwähnten Landgerichtes vom 14. Juni, durch das der Redakteur der „Staatsbürgerzeitung", Wilhelm Buchow, auf Grund des § 166 zu einer Woche Gefängnis verurteilt worden ist. Er hatte am 21. Mai einen Artikel „Jüdische Eide" veröffentlicht, in dem eine „sensationelle Feststellung" des antisemitischen „Bukowinaer Volksblattes mitgeteilt wurde. Danach wäre in dem Kol- Nidregebet den Juden die Freiheit gegeben, Eide mit Vorbehalt zu schwören und sie nicht einzuhalten. Das Gericht hat in Anbetracht der „änderst rohen Form" der Kritik in dem Artikel eine Beschimpfung des Judentums und des Kol-Nidregebets, einer Einrichtung der jüdischen Religionsgesellschaft, erblickt und aus der Tendenz der „Staatsbürgerzeitung" auf die Absicht der Beschimpfung gefolgert. — In seiner Revision bestritt der Angeklagte, die Grenzen der Kritik überschritten zu haben und behauptete, er habe nicht die Religion, sondern die Rasse angegriffen: auch wäre von einer Einrichtung der Rel-igionsgesellschafl hier nicht gesprochen worden. — Das Reichsgericht verwarf die Revision. Ausreichend festgestellt sei, dah die jüdische Religionsgesellschaft beschimpft worden sei. Bei dieser Sachlage sei es nicht erforderlich gewesen^ zu prüfen, ob das Kol-Nidregebet eine Einrichtung der Mischen Religionsgesellschaft ist. Wilna. Sehr geehrter Herr Redakteur! Wir möchten Sie hiermit höfl. bitten, in der nächsten Nummer Ihres geschätzten Blattes folgendem freundlichst Platz einzuräumen: Wir sind im Begriffe, zwei Sammelbücher (hebräisch und jüdisch) der aus erwählt besten jüdischen Witze herauszugeben. Pinnen kurzem wollen wir mit dem Drucke dieser ^Sammlungen beginnen, da es uns bereits gelungen ist, ein sehr, grosses Material dazu angesammelt zu haben. Dessenungeachtet .unterliegt es keinem Zweifel, dah es uns noch nicht gelungen ist, erschöpfend alle typischjüdischen Witze verzeichnen zu können, denen Aufnahme in unseren Sammlungen gebührt. Demzufolge erlauben wir uns, an alle diejenigen, die diesem Gebiete des volkstümlichen schöpferischen Geistes Interesse entgegentragen, unsere angelegentliche Bitte zu richten, uns zu diesem Werke hilfreiche Hand zu reichen und uns auf eine der endstehenden Adressen alle ihnen bekannten jüdischen Witze wiederzugeben. Dazu ^möchten wir noch zur Richtschnur beifügen: 1. Wir brauchen reine Witze, die von einzelnen Personen ^'willkürlich verfasst sind: uns interessieren und wir sammeln nur solche Witze, die im Volke populär sind Md einen spezifisch-jüdischen Charakter tragen. 2. Wir sammeln sowohl Witze, die verschiedene Seiten des Alltagslebens berühren und betreffen, wie auch solche, die sich unter „Thora-Witze" verstehen, ferner auch Anekdoten, die im Namen illustrer Talmudisten, wie auch anderer Mischer berühmter Männer traditionell von Mund zu Mund gehen. 3. Die Wiedergabe ist k u r z g ef a h 1 und klar erwünscht; jeglicher Wortüberfluss ist absolut zu vermeiden. 4. Die Notizen können Hebräisch, jüdisch, wie auch deutsch gemacht werden. 5. Die Einsendung der aufgenommenen Witze bitten wir uns nicht später gls gegen Ende März 1911 zugehen zu lassen. Wir werden allen denjenigen, die Witze aufnehmen und uns übergeben werden, ausserordentlich dankbar sein. Die Namen all dieser Personen werden in der Einleitung unserer,Sammelbücher zu Dank erwähnt werden. Mit vorzüglicher Hochachtung I. Eh. Rawnitzky: Al. Drujanow. Adressen: I. Ch. Rawnitzky, Odessa (Russland), Molo-Arnautskoja Nr. 9. Oder: A. G. Drujanow^ Wilna (Russland),. Soldatskija Nr. 3/11. Bericht über die Kuratoriumssitzung der israel. Erziehungsanstalt zu Ahlem am 4. Dezember 1910 Am Sonntag den 4. Dezember hat die diesjährige Kuratoriumssitzung derErziehungsanstaltAhlem, diesmal in den Räumen der Anstalt selbst, unter dem Vorsitz des Justizrates Dr. Berend, sowie unter Teilnahme einer grösseren Anzahl hannoverscher und auswärtiger Kuratoren, der Vorstandsmitglieder, sowie einiger Gäste aus Güttingen und Hildesheim, stattgefünden und, wie gleich bemerkt werden mag, einen sehr anregenden Verlauf genommen. Nachdem zunächst der seit der letzten Sitzung verstorbenen Mitglieder Dr. Horovitz, Frankfurt a. M„ Martin Lebrecht sen., Nürnberg, und Karl Beer, Darmstadt, in ehrender Weise gedacht war, wurden neu in das Kuratorium gewählt: Herr Kommerzienrat Louis Feist in Frankfurt a. M„ Herr Kommerzienrat Wilhelm Langenbach in Darmstadt, die Herren Kommerzienrat L. Metzger und

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