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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1910-12-30 · 52 (30.12.1910) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
27 (1910)
Issue
52 (30.12.1910)
Date
1910-12-30
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 62 Dr. Bkochs WvcheMM. Seid- 869 erkläre. Den Judenfeinden mußte der Kamm gewaltig schwellen. Sie hatten nun leichtes Spiel bei ihren Bemühungen, die Religion der Juden als ein rabbinisches Sammelsurium aus abergläubischem Brauche und religiösem Christenhaß hinzustelleu Wenn die sächsische Regierung die von den Juden seit Jahrhunderten geübte Art des Schächtens als Barbarei verdammte und verbot, und wenn weiters sich ein ganzer Staat gegen die Juden erklärte, - so war das eine direkte Aufforderung an den Einzelnen, mit seiner Nachfolge in der Grsi.mung nicht zu säumen. Diese Wirkung wurde durchaus nicht nur auf Sachsen geübt. Die Antisemiten wußten auch, was für sie auf dem Spiele stünde, und warfen ihre ganze Kraft auf das deutsche Königreich. Welches Freudengeschrei, als sie in einem kulturhistorisch bemerkenswerten Augenblick tatsächlich siegten und nun durch ein weithin sichtbares Beispiel auf dem ganzen Kontinent eine moralische, besser gesagt eine unmoralische Unterstützung bekamen. Welche eigentümliche Wendung nun nach wenigen Jahren! Ein Kampfobjekt, um welches ein trojanischer Kampf geführt wurde, wird nun von den Siegern so achtlos weggeworfen. als hätte es sich um ein Nichts gehandelt, um ein Spielzeug, das von einem Kind unter heftigen Szenen verlangt und erreicht und einige Stunden später in die Rumpelkammer geworfen wurde. Und das Meer der öffentlichen Meinung, seinerzeit bis zum Grunde aufgewühlt, wirft jetzt nicht einmal die leisesten Wellen. Vollständig unbeachtet ist das große Ereignis vor sich gegangen. Das ist kein einzelner Sieg der Juden oder der Freunde der Gerechtigkeit, es ist mehr als das. Die Aufhebung des Schächtverbotes ohne das geringste Aufheben ist das deutlichste Zeichen, daß sich niemand mehr um den Antisemitismus kümmert. Man hat einsehen gelernt, daß dieser nur ein Vorhang für die Reaktion war, daß er die schlechtesten Elemente und eine rückständige Herrschaft an die Oberstäche gebracht hat. Die kolossalen Wettrüstungen, die unerträglichen Steuern haben den Völkern andere Sorgen gebracht. Sie geben sich nicht mehr dem Vergnügen öer Menschenversolgung hin, sie arbeiten für ihre soziale Organisation und Stärkung und lassen von ihren wirklichen Feinden den Blick nicht mehr auf die Juden ablenken. Kein Grund für diese, ihre Positionen zu verlassen. Auch der Asemitismus, die gesellschaftliche und staatliche Boykottierung der Juden, muß mit ihren vereinten Kräften bekämpft werden. Aber mit dem alten Radauantisemitismus werden die Juden nicht mehr zu kämpfen haben. Dafür haben sie jetzt in Sachsen eine wertvolle Bestätigung bekommen. * * * In der Ausgabe des „Dresdner Journals (Sächsischen Staatsanzeigers), vom 22. Dezember wird folgende Ministerialverordnung betreffs des Schächtens veröffentlicht : Verordnung Mer das Schachten vom 20. Dezember 1910: (Zur Ordnung des Schlachtverfahrens wird unter Aushebung der Verordnung, das Betäuben der Schlachttiere betreffend, vom 31. März 1892, verordnet, was folgt: §§ 1—3 enthalten allgemein gültige Vorschriften und §§ 4 unb 5 Vorschriften über die zu betäubenden Schlachttiere.) - 8 6. Aus das Schlachten nach jüdischem Ritus finden die Vorschriften int 8 4 und 5 keine Anwendung. Hierfür gelten die folgenden besonderen Vorschriften: 1. Das Schächten von Rindern, Kälbern und Schafen darf nur in öffentlichen Schlachthäusern vorgenommen werden. Die Schlachthofverwältungen haben das .Schächten durch geeignete Beamte beaufsichtigen zu lassen, auch können sie es auf bestimmte Tage und Stunden beschränken, 2. Rinder sind durch Winden oder ähnliche Vorrichtungen auf dem Boden des Schlachtraumes niederzulegen. Hierbei soll insbesondere der Kopf des Rindes gehörig unterstützt und so geführt werden, daß sein Aufschlagen auf den Fußboden und Bruch der Hörner vermieden wird. Die Verwendung von Niederlegapparaten und dergleichen Vorrichtungen, die eigens für diesen Zweck hergestellt sind, ist gestattet, wenn sie die Ortspolizei geprüft und für zweckmäßig befunden hat. Ortspolizeibehörde im Sinne dieser Verordnung ist in Städten mit revidierter Stadtordnung der Stadtrat, in anderen Städten der Bürgermeister, in übrigen der Gemeindevorstand oder Eutsvorsteher. 3. Bei dem Riederlegen der Tiere muß der Schächter bereits zugegen sein, der unmittelbar darauf den Schächtschnitt sicher und schnell zu vollziehen hat. 4. Zur Beschleunigung des Ausblutens ist darauf zu achten, daß sich die durchschnittenen großen Blutgefäße nicht tzurückziehen und verstopfen. 5. Vom Niederlegen an bis zum Aufhören der durch die Verblutung entstandenen Muskelkrämpfe ist der Kopf gehörig feslzulegen. Die Benützung von Kopfhaltern ist zuläffig, wenn ihre Zweckmäßigkeit ortspolizeilich geprüft und anerkannt ist. Vom Jahrmarkt des Lebens. Internat. Hygiene-Ausstellung Dresden 1911. Gruppe: Hygiene der Juden. An weiteren Beiträgen (vgl. die früheren Mitteilungen in der »Oesterr. Wochenschrift") find eingegangen (*) oder zugesagt worden: Israelitische Erziehungsanstalt Ahlem: Modelle, Pläne, Photographien, Statistiken und Tabellen der Anstalt. — Amsterdam. Rosenthal'sche Bibliothek: Bücher mit einschlägigen Abbildungen. — (*) Bamberger, Rabbiner Doktor. Schönlauke: Die Hygiene im Schulchan Aruch, Ms. — (*) Bamberger, Rabbiner, Wandsbek: Die Beschneidung, Ms. und Beschneidungsutenfilien. — (*) E. Baneth, Berlin: Praktische Bedeutung der Hygiene der Juden, Ms. — Berlin. Lokalkomitee s. den besonderen Bericht. —(*) Jüdischer Frauenbund: Satzungen rc. — Bibliothek, Die kgl. in Berlin: Einschlägige Literatur. — Bloch S., Straßburg i. E.: Kopshalter zum Schächten. — Hugo I. Bondi, Frankfurt a. M.: Beschueidungsutenfilien. — Breslau. Synagogengemeinde: Darstellung des Schächtverfahrens usw., (*) Bilder der Badeanstalt rc. Dozent Dr. Brann: Modell des 2. Tempels, Druckschriften über die Breslauer jüdischen Wohltätigkeitsanstalten. (*)JüdischeS Spital: Festschrift. — Francis L. Cohen, Rabbiner, Sidney: Photographien der dortigen jüdischen Wohltätigkeitsinstitute. — (*) Ephraim Cohn, Direktor der Lämelschule, Jerusalem: Vermittlung der Bestellungen für Palästina (Gräber, Wafferleitungen rc. rc.). — (*) Profeffor Doktor Gotth. Deutsch, Cincinnati: Berichte über Chicago, Cincinnati und andere Arbeiten für Amerika. — Rabbiner Dr. E. Deutsch, Breslau: Hygienische Exzerpte aus Maimuni's Mischne Thora, Ms. — (*) DreSden, Israel. Gemeinde: Statistisches Material. — (*) Oberrabbiner Dr. Ehrenfeld, Prag: Statistisches Material. — Dr. H. L. E i s e n st a d t, Berlin: Literarische Beiträge. — Prof. Dr. Euting, Straßburg: Knochenkiste und Gipsabguß eines jüd. Grabverschluffes. (*) Amulette. — Doktor I. Faitlovitsch: Bilder aus dem Leben der Falaschas. — Dr. E. Fink, Hamburg: Die jüd. Hygieniker der neuesten Zeit, Ms. Statistisches Material. — Frankfurt a. SR.: Besonderer Bericht. — Frankfurter Städtisches Histvr. Museum: Beschneidungsmeffer, Ansichten von Frankfurt. Judaicis rc. — (*) Dr. Freimau n. Bibliothekar: Bibliographie der Hygiene der Juden, Ms. — (*) Dr. Fun k, Landesrabbiner-Stellvertreter: Hygiene im Talmud, Ms. — Rabbiner Dr. Ginzburger, Sulz (Ober-Elsaß), Photographien; jüdische Hygiene im Elsaß, Ms. — G. Grunewald, Messersabrik,

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