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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1910-12-02 · 48 (2.12.1910) · page 7

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
27 (1910)
Issue
48 (2.12.1910)
Date
1910-12-02
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Dr. Blochs Wochenschrift. Seite 799 Nr. 48 die Zahl der Binder christlicher Konfession auf 150 Knaben und 271 Mädchen, zusammen 421 gestiegen war, wurde ein Konkurs behufs Besetzung der Oberlehrerstelle an der allgemeinen Volksschule für Knaben und Mädchen in der Weise verlautbart, daß ein Oberlehrer mit der Fähigkeit zum Subsidiarunterricht in der katholischen Religion verlangt wurde. Ueber Rekurse des Kultusvorstandes wurde diese Ausschreibung sistiert und dem Bezirksschulräte der Auftrag erteilt, bis zum Ablauf von 5 Jahren feit Beginn der gegenwärtigen Einschulungs- Verhältnisse mit der Konkursausschreibung inne zu halten. Der gegen diesen Auftrag beim Ministerium für Kultus und Unterricht eingebrachte Rekurs, in welchem ausgeführt wurde, datz die Schulleiterstelle sofort nach dem Tode des Herrn Philipp Brunner auszuschreiben war und datz der 5 jährige Durchschnitt der damaligen Zeit als matzgebend zu erscheinen hat, wurde am 28. März 1909 abgewiesen, und es wurde die Entscheidung des Landesschulrates bestätigt. In der Zwischenzeit war die Zahl der Kinder mosaischen Glaubens unter dem Provisoriate des Herrn Johann Wese im Wege der Ausschulungen, Einschulungen und des eingeschränkten Schulsprengels an der Knabenschule von 289 auf 70, an der Mädchenschule von 251 auf 104 gesunken, während die Zahl der katholischen Schüler von 174 auf 179 Knaben und 146 auf 161 Mädchen gestiegen war. Herr Johann Wese wurde zum Oberlehrer bestellt. Der Verwaltungsgerichtshof hat in Würdigung dieses Tatbestandes der Beschwerde der israelitischen Kultusgemeinde Wien stattgegeben und unter Berücksichtigung der von ihrem Vertreter, Vizepräsidenten Doktor Gustav Kohn, gemachten Ausführungen die in dieser Richtung getroffenen Matznahmen der Schulbehörden als nicht gesetzlich begründet bezeichnet. Er begrünet dieses Erkenntnis wie folgt: „Wenn § 48 des Reichsvolksschulgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 2. Mai 1883, RGBl. Nr. 53. anordnet, datz als verantwortliche Schulleiter nur solche Lehrpersonen bestellt werden können, welche auch die Befähigung zum Religionsunterrichte jenes Glaubensbekenntnisses Nachweisen, dem die Mehrzahl der Schüler der betreffenden Schule nach dem Durchschnitte der vorausgegangenen fünf Jahre angehört, und wenn § 1 des n.-ö. Landesgesetzes vom 25. Dezember 1904, LGBl. Nr. 99, vorschreibt, datz der Konkurs, wenn die Stelle eines Schulleiters in Wien besetzt werden soll, sogleich aus- Euschreiben ist. so ist es klar, datz das Gesetz bei dieser Bestellung jene Verhältnisse berücksichtigt sehen will, welche zur Zeit der Erledigung des betreffenden Schulleiterpostens bereits bestanden, keineswegs aber zulassen wollte, datz für dessen Besetzung durch Zuwarten erst neue Verhältnisse geschaffen werden. Ohne auf die Bemerkungen der Beschwerde bezüglich der Neueinteilung der Schulsprengel im 1. Wiener Gemeindebezirke und die sonstigen, zweifellos im fachmännischen Ermessen der Schulbehörde gelegenen, die Schulen in der Werdertorgasse betreffenden organisatorischen Aenderungen weiter einzugehen, mutzte der Gerichtshof aus dem obigen Sachverhalte entnehmen, datz die neuen jEinschulungsverhältnisse bereits im Jahre 1905 definitiv festgestellt waren und datz. da die Aenderung der Einschulungsverhältnisse nur in der Verkleinerung des Schulsprengels bestand, das Religionsbekenntnis der Mehrzahl der nach dem Gesetze in Betracht kommenden Kinder nach den vorausgegangenen fünf Schuljahren zu ermitteln, zweifellos möglich war (§ 111 der Schul- und Unterrichtsordnung), endlich datz bereits im Jahre 1906 die Besetzung der Schulleiterstelle aktuell war und erfolgen konnte. Hiebei hatte der Gerichtshof keinen Anlatz, dermal schon die Frage zu lösen, ob bei Berechnung des Durchschnittes nach § 48 des Reichsvolksschulgefetzes im vorliegenden Falle für die Schuljahre vor der Durchführung der Schulsprengeländerung die Kinder aus dem Schulsprengel in seiner Ausdehnung vor der im Jahre 1904/05 durchgefuhrten Ausschulung oder nur die Kinder aus jenen Stadtteilen, welche nach dieser Ausschulung zur Schule eingeschult blieben, in Betracht zu ziehen sind. Wenn also die angefochtene Entscheidung für die Frage, welchem Glaubensbekenntnisse der zu bestellende Schulleiter angehören mutz, nicht die im Jahre 1906 bestandenen Verhältnisse, sondern jene Verhältnisse als matzgebend erachtete, welche sich nach Ablauf von fünf Jahren seit der Aenderung der Schulsprengeleinteilung ergeben werden, hat sie im Gesetze keine Stütze, weshalb sie aufgehoben werden mutzte." Verein für nnentgeltlichen Arbeitsnachweis, II., Taborflraße 59. Am Samstag den 26. November fand im Vereinslokale des israelitischen Humanitätsvereines „B'nai Brith" die XI. ordentliche Generalversammlung dieses Vereines statt. Den Vorfitz führte Kommerzialrat Eduard Wiener, der an Stelle des im April dieses Jahres verstorbenen ersten Präfidenten des Vereines, des Herrn Dr. Alois Klemperer, gewählt worden ist. Die Bekanntgabe dieser Wahl wurde von der Versammlung mit lebhaftem Beifall ausgenommen. Der Vorfitzende Kommerzialrat Wiener konstatiert die ordnungsmäßige Einberufung, sowie die Beschlußfähigkeit der Generalversammlung und begrüßt die zahlreich erschienenen Vereinsmitglieder und Gäste, namentlich Herrn kaiserl. Rat Jonas Weil, als den zur Generalversammlung delegierten Vertreter des Kultusvorstandes, ferner die Vertreter der israelitischen Humanitätsvereine „B'nai Brith". „Wien" und „Eintracht". des Vereines zur Unterstützung israelitischer Handwerker und Kleingewerbetreibender, die Herren Rabbiner Doktor M. Grunwald und Dr. D. Feuchtwang, sowie Herrn Reichsratsabgeordneten Dr. Julius Ofner. Die Herren David Ritter v. G u t m a n n, Oberrabbiner Dr. M. Güdemann, Herr Richard Bettel heim, Sekretär des Bankhauses S. M. v. Rothschild, und mehrere Mitglieder haben ihr Fernbleiben entschuldigt. Der Vorsitzende widmet den in diesem Jahre verstorbenen Vorstandsmitgliedern Dr. Alois Klemperer, Emil Horner. Baurat Wilhelm Stiaßny und Karl Hirsch, welche b:e Ziele dieses Vereines in edler, pflichteifriger und unermüdlicher Weise förderten, einen warmen Nachruf, der von den Anwesenden stehend angehört wurde. Der Obmann des Exekutivkomitees Dr. Bela T a u s s i g verliest den Jahresbericht, aus dem hervorgeht, daß sich die Vermittlungstätigkeit des Vereines trotz mancher widriger Umstände auf der Höhe des Vorjahres gehalten hat. Die Zahl der Besucher an den Schaltern des Bureaus betrug 40.402 und die Zahl der in diesem Jahre erzielten Vermittlungen betrug 3 8 0 5 gegen 3780 im Vorjahre. Seit dem Bestände des Vereines wurden insgesamt 3 1.3 6 4 Vermittlungen durchgeführt, wodurch Tausende jüdischer Glaubensgenossen vor dem Anrufen der Wohltätigkeit bewahrt wurden. Herr kaiserl. Rat Weil spricht dem Vorstande des Vereines die volle Anerkennung und den Dank der Kultusgemeinde für seine sehr ersprießliche und gemeinnützige Tätigkeit aus und beglückwünschte den Vereinsvorstand zu seinen Erfolgen. Nachdem der Schriftführer Herr Dr. Gustav L a n g st e i n die Tabellen über die Einzelheiten der Tätigkeit des Bureaus im abgelaufenen Berichtsjahre verlesen und der Kassier Herr Eduard Schwarz den Gebahrungsausweis und Rechnungsabschluß zum Vortrage gebracht hatte, bringt der Vorsitzende den Bericht und den Gebahrungsausweis zur Abstimmung. Dieselben werden einstimmig genehmigt.

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