Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 48 (2.12.1910)
- Date
- 1910-12-02
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3020846-3021873-3021922--19772-3044774- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 798 Nr. 48 Dr. Blochs Wochenschrift. vorgezogen hat, die Parteifahne vollständig in die Tasche zu stecken; daß fie den zionistischen Namen abgelegt und nur als „jüdische Demokraten" den Wählern sich präsentiert hat; daß sie ferner den Wahlauruf im Tone und im Stile ältester Assimilanten eingeleitet, mit dem Zuruf: „Jüdische Mitbürger!" „Kultuswähler" und aus den Wahlflugblättern jeden Hinweis auf den Zionismus, ja jede Erwähnung des Wortes „Zion" oder „Palästina" ausgemerzt, — das alles wollen wir ihr nicht hoch anrechnen. Die idealen Zille der Partei mußten dem Mandatshunger weichen. Dagegenhat man am vorletzten Tage vor der Wahl ein abscheuliches Wahlmanöver ausgesührt, welches die schärfste Brandmarkung heraus fordert. Das offizielle Parteiorgan Nr. 47, ausgegeben Freitag den 25. November 1910, überraschte die Wiener Judenschaft mit der erlogenen Meldung, daß der einzige Sohn des verewigten, unvergeßlichen Vorstehers Baurates Wilhelm Stiaßny, Herr Dr. Stiaßny, „Apostat" geworden sei. Nun ist Herr Dr. Sigmund Stiaßny mit Leib und Seele ein treuer Jude, man sieht ihn täglich morgens und abends beim jüdischen Gottesdienst, da er im Trauerjahre Kaddisch sagt, und er kennt sich im jüdischen Gebetbuch recht gut aus, im Gegensätze zu einigen Kultusratskandidaten der zionistischen Partei, für welche hebräische Buchstaben rätselhafte Hieroglyphen bilden. Die Urheber dieses unwürdigen Wahlmanövers, welche geglaubt haben mochten, durch solche Täuschung der Oeffentlichkeit naive Wähler in das Lager der Opposition zu treiben, entschuldigen sich vergebens, daß ein „Irrtum" vorläge, eine Verwechslung mit einem k. k. Regimentsarzt Dr Eugen Stiaßny. Als ob es so schwer gewesen wäre, vor der Publikation durch eine telephonische Anfrage über den wahren Sachverhalt Aufklärung zu erlangen. Gleichzeitig mit der Verübung dieses Heldenstückleins und zu seiner Unterstützung treten diese Ehrenmänner als Ankläger gegen die „Oesterreichische Wochenschrift" auf, daß wir „privilegierte Meschumodim" aus der Apostatenliste weglassen, weil wir „im Vorjahre den Namen der Sängerin Schnabel aus Bielitz, welche laut Apostatenbuches der Kultusgemeinde vom Judentum abgefallen war, im Gegensatz zur „Jüdischen Zeitung" nicht veröffentlicht" haben. Das ist nun allerdings richtig und wir bekennen uns offen zu dieser „Praktik". Fräulein Klara Schnabel, geboren 1867 zu Bielitz-Biala, hat am 9. Dezember 1909 ihren Austritt aus dem Judentum angemeldet und wir haben ihren Namen in der Apostatenliste nicht veröffentlicht. Die Dame hat nämlich schon am 16. Dezember 1909 ihren Wiedereintritt in das Judentum vollzogen. Wenn jemand uns erklärt, daß er über den vollzogenen Austritt aus dem Judentum Reue empfinde und Anstalten treffe, den getanen Schritt unwirksam zu machen — so unterlassen wir gerne vorläufig die Publikation des Austrittes. Daß die zionistischen Skribenten trotzdem nicht Anstand nehmen, den Namen dieser Dame in die Oeffentlichkeit zu zerren — entspricht nur ihrer „jüdischen Gesinnung". Was Herrn Ministerialrat S. Sonnenschein anlangt, so wurde sein Austritt von der „Neuen Nationalzeitung" gemeldet; zwei hervorragende Wiener Schriftsteller in hochangesehener Stellung haben dem Herausgeber der „Oesterreichischen Wochenschrift" erklärt, daß Herr Ministerialrat S. jene Meldung entschieden und nachdrücklich dementiere. Als aber seine Trauung in der Wiener evangelischen Kirche in der Dorotheergasse stattfand, haben wir das Geschehnis pflichtgemäß unseren Lesern zur Kenntnis gebracht. All diese Rekriminationen über angebliche Lücken in der Apostatenliste der „Oesterr. Wochenschrift" sollen dem einzigen Zweck dienen, die gemeine Lüge, daß der einzige Sohn des verewigten Baurates Wilhelm Stiaßny Apostat geworden sei, zu unterstützen und glaubhaft zu machen, trotzdem sein Name in der Apostatenliste der „Oesterr. Wochenschrift" nicht figuriere, denn er zähle angeblich zu den „privilegierten Meschumodim". Dem Wahlzweck zu dienen, war kein Mittel zu abscheulich. Und in der zionistischen Partei erhebt sich keine Stimme des Protestes gegen solches Treiben. Voitt Verwaltungsgerichtshofe. Ueber die Beschwerde der durch ihren Vizepräsidenten Dr. Gustav Kohn vertretenen isr. Kultusgemeinde Wien beim k. k. Verwaltungsgerichtshofe gegen die Entscheidung des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 6. März 1909, betreffend die Besetzung einer Schulleiterstelle in der Werdertorschule, dürchgeführt in der öffentlichen, mündlichen Verhandlung am 22. September 1910, hat der Verwaltungsgerichtshof am 24. November 1910 unter der Nummer 9442 in Stattgebung dieser Beschwerde die angefochtene Entscheidung als gesetzlich nicht begründet aufgehoben. Vize-Präsident Dr. Gustav Kohn hatte bei der Verhandlung den Tatbestand in nachstehender Meise ausgeführt: Im Hause I., Werdertorgasse 6 befand sich und befindet sich auch noch derzeit eine Mädchen- und eine Knaben-Volksschule. In der Mädchenvolksschule füngierte der jüdische Lehrer Herr Philipp Brunner als Oberlehrer, der seinerzeit mit Rücksicht auf die gesetzlichen Bestimmungen, wonach für die Konfeffion des Oberlehrers die Konfession der Majorität der Schulkinder an der betreffenden Schule maßgebend ist, als Oberlehrer bestellt wurde; an der Knabenschule fungierte der katholische Lehrer Andreas Rzehatschek, welcher als solcher viele Jahre vor dieser gesetzlichen Bestimmung bestellt war und kraft der gesetzlichen Bestimmung auch weiter zu verbleiben hatte, wiewohl in beiden Anstalten die; Schüler mosaischen Glaubens in überwiegender Majorität, zeitweilig im Verhältniffe 2/3 zu 1/3 sich befanden. Am 25. Januar 1904 starb Oberlehrer Brunner, zu welchem Zeitpunkte die Mädchenschule 227 jüdische und 175 christliche Schulkinder hatte. Nach den gesetzlichen Bestimmungen war sofort die Schulleiterstelle auszuschreiben, und zwar in der Art, daß der betreffende Oberlehrer den Subsidiarunterricht in der Religion der Majorität der Schulkinder zu erteilen befähigt sei. Diese Ausschreibung erfolgte nicht und es wurde, im Gegensätze zu einem diesbezüglichen Normalerlasse des Landesschulrates, nicht ein jüdischer Lehrer, sondern eine katholische Weibliche Kraft mit der Leitung der Schule provisorisch betraut. Vielfache Urgenzen der Kultusgemeinde an den Landesschulrat und sohin die llrgenzen des Landesschulrates an den Bezirksschulrat blieben ohne Erfolg. In der Zwischenzeit wurde, da der Oberlehrer Andreas Rzehatschek damals schon nahe an 80 war, 56 Dienstjahre hatte und schon mehr als drei Jahre fortlaufend beurlaubt war, der Dienstlausch dieses Oberlehrers mit einem jungen Oberlehrer im 18. Bezirke vom Stadtrate genehmigt, welche Genehmigung über Eingabe des Kultusvorstandes vom Landesschulrate aufgehoben wurde. Nachdem dieser Diensttausch also nicht gelang, wurde der katholische Lehrer Johann Wese für den beurlaubten Andreas Rzehatschek als Provisor bestellt, in der Zwischenzeit die Klassen in den beiden Schulen in der Werdertorgasse durch Auslastung von Parallelklassen so reduziert, daß nach den Bestimmungen des Gesetzes die Mädchen- und die Knabenschule in der Werdertorgasse unter gemeinsame Leitung gestellt werden konnten, welche gemeinsame Leitung dem Provisor Johann Wese überlassen wurde. Es wurde aber weiters eine Aenderung des Schulsprengels durch die Verkleinerung desselben vorgenommen, es wurden jüdische Kinder ausgeschult, und trotzdem stellte sich für die Zeit vom Schuljahre 1901/02 bis 1904/05 noch immer der Durchschnitt auf 389 jüdische Kinder gegen 335 christliche Kinder. Am 10. April 1906, nachdem in diesem Schuljahre die Zahl der Kinder mosaischen Glaubens auf 126 Knaben und 146 Mädchen, zusammen auf 272 gesunken,