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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1910-12-02 · 48 (2.12.1910) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
27 (1910)
Issue
48 (2.12.1910)
Date
1910-12-02
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Dr. Bkochs Wochenschrift. Seite 795 Nr. 48^ In der Stadt Kuebeck hat ein klerikaler Notar, Herausgeber einer vielverbreiteten klerikalen Zeitung in französischer Sprache, eine Reihe heftiger und schmutziger antisemitischer Artikel gegen das Judentum abgedruckt, voll böser Anklagen gegen das Judentum und die jüdische Religion. In diesen Artikeln werden wiederum einmal Stellen aus dem Talmud und anderen jüdischen Schriften angeblich wörtlich zitiert, welche Haß und Verachtung gegen das Christentum predigen sollen; und diese Zitate find sehr geeignet, die Gemüter der katholischen Bevölkerung gegen die Juden aufzureizen. Nach dem Vorgänge dieses Mannes in seiner Zeitung beeilten sich fast alle übrigen katholischen Blätter, antisemitische Hetzartikel zu publizieren, welche im gemeinsten Tone die katholische Bevölkerung, welche hier dreiviertel der Gesamtheit bildet, gegen die Juden aufreizen. Wir find dadurch nicht allein in unserer Ehre beleidigt und in unseren religiösen Empfindungen gekränkt; die Wirkung dieser Hetze macht sich auch in den ökonomischen Verhältnissen geltend, die jüdischen Geschäftsleute und Handwerker find schwer geschädigt. Aus diesem Grunde haben einzelne hervorragende Männer beim Kuebecker Kreis- und Landesgericht gegen den erwähnten Notar und antisemitischen Redakteur die Klage überreicht. Die Kläger wiesen nach, daß sie infolge der klerikalen Hetzereien in ihrem Erwerbe schwer geschädigt worden find und daß sie viele Verluste erlitten haben. In diesem Prozeß hat bereits der erste Verhandlungstermin stattgefunden. Der Angeklagte bekannte sich als Verfasser der gegen die Juden und die jüdische Religion gerichteten Artikel und erbot sich zum Beweis dafür, daß die von ihm zitierten Stellen aus dem Talmud, welche Haß und Verachtung gegen das Christentum lehren, in der Tat in dem Talmud enthalten seien und daß die jüdische Religion ihren Bekennern verwerfliche Lehren einschärfe. Daraufhin hat das Kuebecker Kreisgericht einen zweiten Termin zur Verhandlung angeordnet, bei welcher als Zeugen auch Rabbinen vorgeladen find, um den Richter zu überzeugen, welche von beiden Prozeßparteien im Rechte ist. Mit Rücksicht auf unsere besonderen Verhältnisse und die große Majorität der katholischen Bevölkerung wird diese Verhandlung nicht umhin können, nachhaltige Folgen nach sich zu ziehen. Wir richten deswegen an die geehrte Redaktion die ergebene Bitte im Namen unserer Gemeinde, uns die polemischen Schriften Ihres Herausgebers Herrn Dr. Bloch gegen den Prager Prof. Dr. R o h l i n g einsenden zu wollen. Denn es ist zweifellos, daß unsere Antisemiten die alten Sachen von Professor Rohling abgeschrieben haben und neuerlich dem katholischen Publikum vorlegen. Da der zweite Termin nahe ist, bitten wir um gütige Beschleunigung Ihrer Antwort, und zwar an meine ergebene Adresse. Mit tiefem Danke für Herrn Dr. Bloch zeichne ich Hochachtungsvoll Rabbi Hirsch Cohen Montreal, Kanada, 185—187 Dorchester Street East. Eine freche dumme Lüge. Das „Deutsche Volksblatt" vom Sonntag den 27. Nov' erzählt seinen Lesern: „Nach dem Talmud darf sich ein Jude taufen lasten unter der Voraussetzung, daß die Taufe nicht aufrichtig gemeint ist, denn wenn der Jude die Akum (Christen) täuschen kann, daß sie meinen, er sei auch ein Akum, so ist es erlaubt." Das ist eine ganz gemeine Lüge. Die in Eid genommenen Sachverständigen im Prozeffe des Kanonikus Prof. Rohling gegen Dr. Bloch erklärten wörtlich: („Zur Judenfrage", nach den Akten des Prozeffes Rohling-Bloch. Von Dr. Josef Ko pp, Seite 139): „Der Schulchan Aruch sagt in Jore Deah 151 a: „Es ist dem Menschen verboten, zu. s a g e n, daß er ein Goi sei, damit man ihn nicht umbringe, wenn er aber, damit man nicht erkenne, daß er ein Jude ist, zur Zeit des Dekretes (daß die Juden umgebracht werden sollen) seine Kleidung ändert, so ist das erlaubt, wenn er nur nicht ausdrücklich sagt, daß er ein Goi sei." Die Haga fügt hinzu: „Das alles ist jedoch nur erlaubt bei Todesgefahr, wenn er aber, wo keine Todesgefahr ist, z. B. bloß deshalb Goikleider anzieht, damit man nicht erkenne, daß er ein Jude ist. und er so den (Juden-) Zoll umgeht, und dergleichen, so ist das verboten." Die bis in die neue Zeit bestandene Separatbelastung des Juden mit einer Abgabe, obgleich er alle anderen Steuern gleich den Christen zu zahlen hätte, war gewiß eine ebenso drückende, als herabwürdigende Maßregel, gleichwohl darf sich der Jude dieser Abgabe nicht dadurch entziehen, daß er die ihm anbesohlene jüdische Tracht (eine Schmach, für welche auch Thomas v. Aquino in seinem Briefe an die Herzogin von Brabant unter Berufung auf den Beschluß eines allgemeinen Konzils eintritt) ablegt — nur zur Rettung aus Todesgefahr ist diese Verstellung erlaubt, aber selbst bei Todesgefahr ist es dem Juden verboten, sich für einen Nichtjuden auszugeben, d. h. seine Religion auch nur mit einem Worte zu verleugnen." Jüdische Finanzminister in Frankreich. Paris, 16. November. Wie die Blätter melden, ist eine der bestgekannten Persönlichkeiten der hiesigen parlamentarischen Welt, Herr Lucien Klotz, in dem von Briand rekonstruierten Kabinett zum Finanzminister ernannt worden. Obgleich noch verhältnismäßig jung, hat Herr Klotz durch besondere Kenntnis finanzieller Angelegenheiten bezüglich des Budgets sich großes Ansehen erworben und schon seit Jahren schätzt man ihn als einen Politiker, der wie kein anderer befähigt ist, den ihm übertragenen Ministerposten zu bekleiden. In Paris am 11.Jänner1868 geboren, entstammt er einer Familie, die ursprünglich im Elsaß lebte. Die politische Laufbahn begann Minister Klotz als Journalist, in welcher Eigenschaft er eine radikale Zeitschrift, „Le Voltaire“, herausgab. Seitdem er im Jahre 1898 als Abgeordneter des Departements der Somme gewählt worden war, hat man ihn alle vier Jahre mit großer Stimmenmehrheit wiedergewählt. In der Deputiertenkammer nahm er bald infolge seiner immensen Arbeitskraft eine angesehene Stellung ein und wurde auch bei mehreren Gelegenheiten zum Mitglied der Budgetkommisfion ernannt. Auch als Referent für den Ankaufsplan der südlichen und westlichen Staatseisenbahnen sowie für das Budget des Landwirtschafts- und Kriegsministeriums hat er gewirkt. Erst kürzlich wurde er zum Präsidenten der Zollkommisfion ernannt, deren Arbeiten er seit zwei Jahren mit dem besten Erfolg leitete. Nach den diesjährigen Wahlen hatte man ihn zum Generalreferenten über das Budget des Jahres 1911 bestimmt. Diese verschiedenen Stufen seiner politischen Laufbahn beweisen, daß Herr L. Klotz für den ihm anvertrauten Ministerposten hervorragend geeignet ist, insbesondere zu einer Zeit, in der man finanzielle Reformen in Erwägung zieht. — Anläßlich der Beförderung des Herrn Klotz zum Minister dürfte es von allgemeinen Interesse sein, festzustellen, daß seit der Emanzipation der französischen Juden der nun erwählte Finanzminister der sechste Israelit ist, der einem französischen Kabinet angehört und der dritte jüdische Finanzminister überhaupt. Seine beiden jüdischen Vorgänger im Finanzministerium waren Michael Goudchaux und Achille F o u l d. Der erstere war allerdings erst nur wenige Tage als Finanzminister in der provisorischen Regierung von 1848 tätig, empfing aber dasselbe Amt unter dem Ministerium des Generals Caveignac wieder. Achille Fould dagegen wurde vom Prinz-Präsidenten Louis Napol6 on .1849 zum Finanzminister ernannt, welchen Regierungsposten er auch behielt, nachdem Louis Napoleon Kaiser geworden war. Auch Adolf Cremieux war bekanntlich ein Mitglied der provisorischen Regierung von 1848, nach dem Fall des dritten Kaiserreiches 1870 wurde er Mitglied der „National-Berteidigung" und Justizminister. Als solcher sicherte er den algerischen Juden die französische Naturalisation. Auch die dritte Republik hatte zwei jüdische Minister aufzuweisen: Herrn Eduard Milland

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