Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 45 (11.11.1910)
- Date
- 1910-11-11
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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Seite 760 Nr. 45 Dr. Blochs Wochenschrift. Es halfen nicht die Einsprüche der Juden und am 13. Oktober sprach die Kommission das gunze Viereck im Ghetto den Jesuiten zu. Es befanden sich dort folgende Häuser: das Haus des Aron Rubinowicz (Sohn Rubens), die Häuser der Erben Isaak Nachm an owicz', also des Markus und seiner Frau Jutta und des Nach man und seiner Frau Rosa, die Bauten der Nachfolger des I a k o b M o s i s, Sobn (MojLeszowicz), des Salomon Askenassy, Isaaks Sohn Sützkinds, Mose Schames Haus und die neue Synagoge, gegründet von Isaak Nachmanowicz und verwaltet von seinen Söhnen Markus und Nachman. fölaebarskagasse 25—31 und Boimowgasse 35—43 überdies die Szklarskagasse und die Gasse Za zbrojowniq.] Die Synagoge war nicht mehr Privateigentum, sondern war Eigentum der Gemeinde, die ihren Gottesdienst darin abhielt. Die alte Synagoge an der Stadtmauer war klein und unheimlich??) * * * Die Juden verloren nicht den Mut und strengten einen Prozeß der Stadt und den Jesuiten an. Am 15. Oktober schrieb Nachman Isaakowicz im Namen her Gemeinde einen Rekurs in die Grodakta ein und überreichte ihn gleichzeitig an das königliche Gericht in Krakau. In dem Schreiben beleuchteten die Juden die ganze Angelegenheit, stellten ihre Kosten zusammen und. verlangten für den Fall, daß man ihnen die Häuser nehme, 100.000 Mark Entschädigung. Den schwersten Standpunkt hatte der Stadtrat: er hatte von den Juden schweres Geld genommen und wollte es nicht zurückstellen. Zweimal ließen sich daher die Repräsentanten der Stadt kontumazieren und suchten einstweilen den Reichskanzler Zamojski und Hetman Zolkiewski zu gewinnen. Die beiden Männer verteidigten die Stadt auf dem Landtag zu W i s z n i a, wagten sich aber an den König nicht heran, da am Hofe die Jesuiten das große Wort führten: der Hofmarschall Bobola, das Fräulein Mejerin (Meier), der berühmte polnische Prediger Pater Skarga und unzählige Lehrer, Prediger und Beichtväter ließen keinen Menschen an den König heran. *3) * * * Die Verhandlung fand im Hofgericht am 15. Jänner 1604 unter Vorsitz des Königs statt. Die Ausführungen der Stadtverordneten und der Juden trafen zur Ueberzeugung des Königs und daher sistierte der Gerichtshof die Entscheidung der Lemberger Kommission. Der König ernannte drei neue Kommissäre und befahl ihnen, an Ort und Stelle die Angelegenheit zu prüfen und binnen vier Wochen Bericht zu erstatten. Ernannt wurden: M athias Pstrokoüski, Bischof von Przemysl und Vizekanzler, Stanislaus Golski Wojewode von Reußen, Jan Lahodowoski, Herr auf Winniki^) und die beiden Herren Stadnicki. Schon am 20. Januar verständigten die Kommissäre die Juden und den Stadtrat, daß sie am 3. Februar die Amtshandlung vornehmen wollen. Und richtig kamen die Herren nach Lemberg am bestimmten Tage und luden die Parteien ein. Inzwischen suchten die streitenden Teile durch Protektion und Geld die Kommissäre für sich zu gewinnen. ") Lemberger Grodarchiv, Bd. 356, pag. 1359—1367. 12) Die alte Synagoge (Boimowgasse 54) wurde im Jahre 1797 demoliert und on ibre Stelle eine neue große Synagoge im Jahre 1801 aufgebaut. Die Synagoge des Isaak Nachmancw i c z steht bis heute und heißt „Kleine S ch L1* oder „Ture Sahaw Schü 1". 1S) Zaieski: Jezuiei w Polsce (Jesuiten in Polen). Bd. I, T. II, S. 502: Hofkamarilla. ") Quellen zu der Verhandlung im Stadtarchiv, Fol. 227, pag. 62, auch Eist. Coli., pag. 48. Am meisten schadeten den Jesuiten die Herren Zamojski und Zolkiewski, die sehr einflußreich beim Adel waren. Die Jesuiten halten aber ein probates Mittel und dieses wendeten sie hier an. Die Frau Zolkiewska hatte einen Beichtvater und diesem Pater G alesius gelang es, die Dame zu gewinnen. Ganz offen sagt es der Krouikur: Iiiani per Galesium sacerdotem nostrunij in aula semper confidenter agentem, usque et usque devincere contenderamus“ (H. Coll. pg. 47). Die Frau Zolkiewska beredete den Mann und er wirkte auf den Reichskanzler Zamojski ein. Noch ein Mittel wendeten die Jesuiten an, um den Juden die Verteidigung zu erschweren. Auf ihr Anraten klagte Johann Herburt die Juden an, sie hätten einen Jungen bewogen, eine Hostie aus der Kirche zu stehlen. Ganz kaltblütig notiert es der Kronikar, die Anklage sei nur den Juden zum Trotz und Schaden ersonnen. (H. Coll. pg. 54.) Trotzdem verloren die Juden nicht den Mut, denn sie hatten einen großen Teil des Adels auf ihrer Seite. Es war ja vor dem großen Aufstand des Zebrzydowski. Der Wojewode von Krakau korrespondierte zwar noch mit dem König, aber der Sturm war schon in der Luft. Der Adel wollte nicht das Regime Sigismund III. tolerieren und den größten Stein des Anstoßes bildeten die Jesuiten. Unter solchen Auspizien, kam die zweite Kommission zu Stande. Die Kommissäre ließen die Grundstücke der Juden abschätzen und verurteilten die Stadt zur Zahlung des Schätzungspreises von 8400 fl. an die Juden, wogegen die Grundstücke den Jesuiten zugewiesen wurden. Der Judenmeister Nachman Isaakowicz plaidierte, die Juden hätten für die Grundstücke allein 11.240 fl. bezahlt, daher belaufe sich die Summe samt den Häusern auf das Zehnfache. Auch wollte der Stadtrat die 8400 fl. nicht bezahlen und machte den Kommissären in ihrer Amtshandlung Schwierigkeiten. Als die Herren sahen, daß sie mit den Parteien nicht zu Ende kamen, erklärten sie sowohl den Stadtrat, als auch die Juden für schuldig und stellten beim Hofgericht den Antrag, beide zu bestrafen. Am 29. November 1604 kam die Angelegenheit vor das Hofgericht, zufleiß vom Reichskanzler P st r o k o n s k i, wegen ungünstiger politischer Konstellation so weit verschoben.' Es wurde lange über ein jedes Haus debattiert» besonders über die Synagoge. Die Juden legten die königliche Bestätigung (1581) des Platzkaufes vor, die Jesuiten bewiesen, in der Bestätigung stehe kein Wort davon, daß auf dem Platz eine Synagoge gebaut werden solle: die Juden erklärtem es sei keine öffentliche, nur eine private Synagoge, die keine besondere Erlaubnis erheische. Das Hofgericht verurteilte den Stadtrat, bei den Juden die Plätze und Häuser loszukaufen, und die Baukosten zu bestreiten, nurdie Synagogesolldemoliert und dem Könige übergeben werden. Gegen dieses Urteil machten Juden und Bürger einen Rekurs an die höchste Instanz, d. i. an den König?^) Zur Verhandlung in der höchsten Instanz bereiteten sich die Parteien gut vor. Die Jesuiten führten in Lemberg eine Untersuchung über den Umstand durch, ob die Synagoge öffentlich oder privat sei. Auch suchten sie durch Vermittlung der Königin den König zu gewinnen. Sigismund III. heiratete nach dem Tode seiner Frau ihre Schwester K o n st a n t i a, was in einem katholischen Staat wie Polen viel Aufregung verursachte. Da traten für die Sache die Lemberger Jesuiten ein und gratulierten den Neuvermählten. Im Gratulationsschreiben bemerkten sie ") Stadtarchiv, Folio 224, pag. 293.