Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 45 (11.11.1910)
- Date
- 1910-11-11
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Seite 74 5 ^r. 45 Dr. Blocks Wochenschrift. kaukasischen Polizeidirektors aus dem Jahre 1893 wird sogar ausdrücklich betont, daß die Bergjuden im ganzen Kaukasus unbeschränktes Wohnrecht besitzen. In den letzten fünf Jahren wurden wiederholt Versuche gemacht, die verschiedenen die Bergjuden betreffenden Erläffe zu deren Ungunsten zu deuten. In jüngster Zeit haben die Repressalien bereits die unhaltbarsten Formen angenommen. Man verwehrt den Bergjuden den Verkehr zwischen den einzelnen kaukasischen Ortschaften, indem man ihnen bei Verlassen ihres Wohnortes mit dem Verluste ihres Wohnrechtes droht. Nun haben sich die Mrgjuden an den Kriegsminister mit dem Ersuchen gewendet, ihre Rechte im Wege einer Gesetzesvorlage festzulegen und dafür zu sorgen, daß diese Rechte bis zur gesetzlichen Regelung derselben auf Grund der bisherigen Erlässe unangetastet bleiben. Wegen Beleidigung christlicher Gefühle. Die Judengemeinde in Smolensk (Rußland) hat vor nicht langer Zeit mit großen Opfern eine herrliche Synagoge bauen lassen. Obgleich die Baupläne vorher die behördliche Genehmigung erhielten, fand dieselbe Behörde — nach Fertigstellung der Synagoge, daß das jüdische Gotteshaus für die Juden zu schön sei und dadurch „die christlichen Gefühle der nichtjüdischen Bevölkerung beleidige". Die Judengemeinde wurde gezwungen, die Synagoge durch Abtragung der Kuppel zu verunstalten. Die Synagoge scheint aber noch immer ein Dorn im Auge der Schwarzen Hundertschaft von Smolensk zu sein, denn die Synagogenverwaltung erhielt kürzlich die bündige Aufforderung, die ganze Synagoge abtragen zu laffen, da eine Superrevifion angeblich ergeben habe, daß die Synagoge nicht genau nach den genehmigten Plänen gebaut worden sei. Vorläufig hat die Synagogenverwaltung den Rekurs an das Departement für geistliche Angelegenheiten ergriffen. Der Vorsitzende der Rabbinerkommifsion unter Anklage. Der Kischenever Rabbiner I. L. Bierelsohn, der bei der letzten von der Regierung angeordneten Rabbinerkonferenz in Petersburg den Vorsitz führte, wurde dieser Tage vom Kischenever Gericht unter Anklage gestellt. Das Verbrechen des allseits geachteten Rabbiners besteht darin, daß er in einem Artikel im „Beßarabstaja Schisnj" den Nachweis erbrachte, daß alle die offiziellen und nicht offiziellen Beschuldigungen, daß die Juden sich systematisch dem Militärdienst entziehen, pure Verleumdungen find. Wofür jüdisches Geld vom russischen Staat verwendet wird. Man schreibt der Berliner „Jüdischen Rundschau": In einer dieser Tage stattgehabten Sitzung der parlamentarischen Budget-Subkommission, die sich mit der Prüfung des Etats für das Ministerium des Innern befaßt, wurde auch die Frage der jüdischen „Korobka" (Licht- und Fleischsteuer) berührt. Der sozialdemokratische Abgeordnete Beloussow wies darauf hin, daß im genannten Etat für das Jahr 1911 die Verwendung von jüdischen Korobkageldern für Polizeizwecke offiziell bestätigt und ganz offen als staatliche „Einnahme" bezeichnet werde. Es heiße darin: 2900 Rubel von der Korobka in Belozerkow für die Unterhaltung von 20 Polizisten daselbst; 1730 Rubel von der Korobka in Fastow für den Unterhalt von 6 Polizisten daselbst; 120 Rubel von der Korobka in Ratik für einen Polizeidiener. 2000 Rubel von der Korobka in Smele für 11 Polizisten;' 720 Rubel von der Korobka in Jekaterinoslaw für einen Polizeibeamten usw. usw. Belouffow wandte sich darauf an den Abgeordneten Gololobow mit den Worten: „Als ich im vorigen Jahre in der Duma bemerkte, daß jüdische Gelder für Polizeizwecke verwendet wurden, da riefen Sie mir zu: „Falsch! Was sagen Sie nun sitzt dazu? Wer von uns hat damals eine Unwahrheit behauptet?" Gololobow geriet sichtlich in Verlegenheit und erwiderte „Wahrscheinlich haben die Juden selbst die Administration ersucht, Korobkagelder für Polizeizwecke auszugeben, um sie vor Pogromen zu schützen. Worauf Belouffow antwortete: „Die Regierung ist selbst verpflichtet, alle Bürger zu beschützen, und darf daher keine speziellen Fonds für Polizeizwecke verwenden." Die Kommiffion beschloß darauf, eine Anfrage an das Ministerium zu richten, auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmung Korobkagelder für Poljzeizwccke verwendet werden. Auch die Etats anderen Ministerien enthalten ein spezielles „jüdisches Budget". So weist der Etat des Bildungsministeriums über eine halbe Million Mark von Korobkageldern auf, die nur zum Teil für jüdische Schulzwecke bestimmt ist. Ein Teil der jüdischen Gelder dient zum Unterhalt allgemeiner Schulen, — jener Anstalten, in denen die Juden nur nach der famosen Prozentnorm und unter den größten Schwierigkeiten Aufnahme finden können!" Die Juden selbst find verdammenswert — ihr Geld bildet aber für die Zarenregierung ein höchst begehrenswertes Objekt. Jüdische Grundbesitzer in Rußland. Die Zahl der jüdischen Grundbesitzer ist in Rußland bekanntlich eine sehr geringe. Jüdische Bodeneigentümer finden sich fast ausschließlich in Chersoner und Jekaterinoslawer Gouvernement. Im letzteren Gouvernement finden sich, wie die Zeitung „Gut Morgen" mitteilt, im ganzen 1523 Grundbesitzer,, die zusammen 17.476 Desjatin Boden besitzen, mährend im Chersoner Gouvernement 4832 jüdische Grundbesitzer zusammen 43.973 Desjatin ihr Eigen nennen. Die Grundsteuer, welche diese jüdischen Grundeigentümer zu entrichten haben, ist eine unverhältnismäßig hohe. Sie beträgt in beiden Gouvernements zusammen jährlich 21.412 Rubel, so daß auf eine Person durchschnittlich 3 47 Rubel entfällt. Dieser Durchschnitt ist ein ungeheuer großer, da in den übrigen Gouvernements sich ein Durchschnitt von 2.70 Rubel pro Jahr und Kopf ergibt. Ehre judemeine Augenklinik. Aus Petersburg wird bexichtet: Der Dumadeputierte Fürst Wolkonski hat für die Errichtung einer Augenklinik m Schitomir 220.000 Rubel gespendet. Der edle Fürst hat jedoch an die Schenkung die Bedingung geknüpft, daß nicht nur das gesamte Aerzte- und Hilfspersonal dieser Heilanstalt aus Christen bestehen müsse, sondern auch, daß jüdischen Patienten selbst im Ambulatorium der Anstalt der Zutritt verweigert werden müffe. Derselbe russische Fürst sind Gesetzgeber hat bei einem anderen Anlaffe gefordert, daß die jüdischen Spitäler auch christliche Aerzte und Wärterinnen aufnehmen müßten!, weil in diesen Krankenhäusern auch nichtjüdische Patienten Aufnahme und Behandlung finden. Ein antisemitisches Buch eines Prager Gekehrten. Die russischen antisemitischen Blätter empfehlen ihren Lesern jetzt die Lektüre eines Buches des Prager Gelehrten Dr. Wrba. Das Buch, das in deutscher Sprache verfaßt ist und den Titel: „Die Revolution in Rußland" führt, widmet den Juden und ihrem Anteil an der Revolution in Rußland ein besonderes Kapitel. Mit abgedroschenen antisemitischen Schlagworten und an der Hand historisch unwahren Ziffernmaterials sucht der antisemitische Verfasser seinen Lesern den Glauben an die Herrschaft und llebermacht der Juden in der ganzen Welt beizubringen und stellt die direkt verleumderische Behauptung auf» daß die Gelder, welche laut Ausweis des „Jewifh Chronicle" für das Pogromopfer von den ausländischen Juden gesammelt wurden, eigentlich der Revolution überantwortet worden seien. Auf demselben Niveau, wie diese Behauptung, stehen auch die übrigen „Daten" und Behauptungen des Autors. Die reaktionäre Presse Rußlands spricht, den Wunsch aus, daß diese „wissenschaftliche Arbeit" ins Russische übertragen und in Rußland verbreitet werde.