Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 43 (28.10.1910)
- Date
- 1910-10-28
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 43 Seite 709 Dr. Blochs Wochenschrift. Aufführungen gefeiert; endlich hat im Geburtsorte Karl Goldmarks an dem bezeichneten Tage, am 18. Mai 1910, in Gegenwart des Jubilars die feierliche Enthüllung einer Gedenktafel stattgefunden. Trotzdem hält Herr Bürgermeister Dr. Neumayer an einem irrtümlichen Datum, das vielleicht ein veralteter Lexikonartikel verschuldet hat, und an unvollkommenen Informationen fest. Wenn die Genauigkeit des Wiener Magistrates in diesem Falle auch unanfechtbar wäre, bliebe noch immer die Frage offen, ob angesichts der seltenen und im höchsten Grade auszeichnenden Ehrungen, die Karl Goldmark in diesem Jahre empfangen hat, der Wiener Gemeinderat sich der allgemein und höchsten Orts beglaubigten Anschauung, daß Karl Goldmark die Ehrungen des Achtzigjährigen verdiene, verschließen dürfte. Der „Neuen Fr. Presse" schreibt Goldmark: Ich bin 1830 geboren. Als ich vor längerer Zeit — 1844 — zu Studienzwecken nach Wien ging, erhielt ich so eine Art Paß, ein „Zertifikat", von meiner damaligen Zuständigkeitsgemeinde Deutschkreuz in Ungarn. Damals brauchte man noch solche Reisebegleiter, um in Wien sich aufhalten zu dürfen — diese vormärzliche Reliquie besitze ich noch. Dieser Unglückswurm hat mein Geburtsjahr mit 1832 angegeben. Natürlich glaubte ich daran und demgemäß auch der Meldezettel der Wiener Polizei. Aber 1868, nach dem Tode meines Vaters, fand ich in seinem Nachlasse ein Buch, auf dtssen Innenseite der Decke folgendes von seiner Hand geschrieben stand: „Heute wurde mir ein lieber Sohn — Karl — geboren. Keszthety, 18. Mai 1830." Die Matriken meines Geburtsortes, der Stadt Keszthely, haben diese Angaben später bestätigt. Dr. Karl G o l d m a r k." Schießübungen an Samstagen. Auf eine Eingabe des Kuitusvorstehers Herrn Doktor Ludwig Bendiener in Prag an den k. k. Landesschulrat in Böhmen, daß in Aussicht genommene Schießübungen nicht an Samstagen statlfinden mögen, erhielt derselbe nachstehende Erledigung: K. k. Landesschulrat in Böhmen. Nr. 53.465 ai. 1910 Prag, am 6. Oktober 1910. L. S. R. In Erledigung Ihres Ansuchens vom 23. September 1910 wird die Mitteilung gemacht, daß bezüglich der nicht obligaten Schießübungen an Mittelschulen bis sitzt seitens des k. k. Ministeriums keinerlei Verfügungen getroffen worden, doch wird der Umstand, auf den Euer Wohlgeboren hingewiesen haben, soweit der Schulbehörde gegenüber dem Militärkommando eine Einflußnahme auf die Bestimmungen des Tages für die eventuell einzuführenden Schießübungen zugestanden werden sollte, vom k. k. Landesschulrate im Auge behalten werden. Für den k. k. Statthalter: T o b i s ch in. p, Wohlgeboren Herrn Dr. Ludwig Bendiener, Advokat in Prag. Mitglied des k. k. Landesschulrates. Ein Gebührenstreit der Prager israelitischen Kultusgemeinde. Wien, 12. Oktober. Ein Prager Komitee hat im Jahre 1844 ein israelitisches Hospital in Karlsbad errichtet und in dem später ausgefertigten und behördlich genehmigten Stiftsbriefe war die Bestimmung enthalten, daß. wenn dieses Hospital aufgelöst werden sollte, der Erlös einem anderen in Böhmen bestehenden israelitischen Hospitale zufallen sollte. Die Wahl stehe der Prager israelitischen Knltusgemeinde-- Repräsentanz unter Genehmigung der politischen Landesstelle zu. Das Spital in Karlsbad, bestimmt für arme Israeliten des In- und Auslandes, stellte sich im Laufe der Jahre als nicht genügend für die immer mehr wachsende Anzahl der Aufnahmewerber heraus. Die israelitische Gemeinde in Karlsbad baute unter Benützung einer größeren Spende von Wohltätern ein neues, modernes Hospital und das alte wurde von der Prager R prüsentanz mit Genehmigung der Prager Statthalterei als gegenstandslos ausgelöst. Der erzielte Erlös von 234.560 Kronen wurde dem Siechenhospital der Kaiser Franz Joseph-Jubiläumsstiftung für Sieche in Prag Angewiesen und ausgefvlgt. Bon dieser Uebertragung haben die Finanzbehörden die für unentgeltliche Uebertragnng geltenden 10 Prozent per 234ö6 Kronen bemessen, welche Entscheidung auch vom Finanzministerium bestätigt wurde. Die Prager israelitische Kultusgemeinde richtete die Beschwerde au den Verwaltungsgerichtshof. Bei der heute durchgeführten Verhandlung machte ihr Vizepräsident Dr. Ludwig Bendiener geltend, daß für den Fall der Auflösung des alten Karslbader Hospitales schon ursprünglich als Rechtsnachfolger ein jüdisches Spital in Böhmen bestimmt worden sei, dessen Auswahl der Prager isr. Kultusgemeinde unter Genehmigung der Statthalterei zustand. Die israelitischen Hospitäler m Böhmen hatten dieses Recht bereits erworben, und wenn der Erlös einem außerhalb Böhmens liegenden Hospitale zugewiesen worden wäre, hätten sie das Recht gehabt, dies im Rechtswege anzufechten. Die Auswahl unter den Spitälern sei ein formeller Akt, der eine Gebührenpflicht nicht beinhalte. Der Regiernngsvertreter eutgegnete, für das dem Prager Siechenhause zugewendete Vermögen stände diesem ein klagbarer Anspruch nicht zu. Die Uebertragung sei eine unentgeltliche und es sei darüber eine besondere Urkunde und ein Stiftungsbrief auSgefertigt worden und die Bemessung der Gebühr sei vollkommen begründet. Der Verwaltungsgerichtshof unter Vorsitz des Senatspräsidenten Baron Schenk erklärte die angefochteue Entscheidung als gesetzlich nicht begründet, indem er anerkannte, daß die bloße Auswahl unter den israelitischen Spitälern in Böhmen keinen gebührenpflichtigen Akt begründet, daher die Gebühr von 23.456 Kronen nicht zu bemessen war. Jüdische Proteste gegen Bürgermeister Nathan. Die „Germania" teilt mit, daß vor Kurzem in Berlin eine Versammlung von Israeliten stattgefunden habe, die folgende Entschließung faßte: „Die heute in der Brauerei Königstadt tagende, zahlreich besuchte jüdische Volksversammlung nimmt mit Entrüstung von den Angriffen und Beschimpfungen Kenntnis, welche der Bürgermeister von Rom, Namens Nathan, der seiner Geburt nach leider dem Judentum« angehört, gegen die katholisch: Kirche und gegen das Papsttum gerichtet hat. Indem die Versammlung streng auf dem Boden des auf Sinai geoffenbarten Judentums steht und jede Verunglimpfung desselben scharf zurückweist, erkennt sie das gleiche Recht in logischer Folge allen anderen positiven R-ligionen zu und achtet die ehrliche Überzeugung deren Bekenner. Zugleich lehnt sie jede Gemeinschaft mit Elementen, gleichgültig ob jüdischen Stammes oder nicht, die teils unter der Maske der Wissenschaft, teils im Namen sogenannter Aufklärung auf Rednertribünen, in Zeitungen, Witzblättern und anderen Orten das Heiligtum des Glaubens niederzureißen trachten, entschieden ab." Das genannte Zentrumsblatt fügt hinzu, daß diese Entschließung eine Anzahl von Unterschriften erhalten habe, die bei seiner Redaktion hinterlegt seien. Die katholische „Kölnische Volkszeitung" veröffentlicht übrigens auch noch in der gleichen Angelegenheit eine Zuschrift des Breslauer Universitätsprofessors Dr. phil. Arthur Sachs, in welcher es heißt: „Ich habe gestern von der Protestversammlung der Katholiken Berlins gegen die Rede des Bürgermeisters Nathan in Rom gelesen. Ich fühle mich veranlaßt, Ihnen mitzuteilen, daß ich. obwohl ich nicht Katholik, sondern gläubiger und überzeugungstreuer Jude bin, vollkommen mit diesem Proteste einverstanden bin. Ich habe vor einigen Tagen mit einem einflußreichen Mitgliede der Breslauer jüdischen Gemeinde über die Rede des Herrn Nathan Rücksprache genommen, und wir stimmten darin überein, daß diese Rede in der Tat eine nicht zu entschuldigende Beschimpfung der katholischen Kirche und ihres Oberhauptes bedeutet."