Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 43 (28.10.1910)
- Date
- 1910-10-28
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 706 Dr. Blochs Wochenschrift. Nr. 43 ist es. den wir österreichische Juden, und nicht wir Juden allein, seit einem Jahrzehnt erheben und der neuestens in der ruhigen, abgeklärten, aktenmäßigen Form einer Eingabe des ehemaligen Verteidigers Hilsners an die Generalprokuratur seinen Ausdruck findet. — Ich fahre in der Darstellung des Prozesses fort. Derselbe erscheint nun als Vexierbild. Der Kassations- Hof hat mit Erkenntnis vom April 1900 auf Grund eines von ihm direkt eingeholten Gutachtens der medizinischen Fakultät der tschechischen Prager Universität den Wahrspruch der Geschworenen und das Urteil des Preisgerichtes in Kuttenberg aufgehoben. „Das Motiv der Tat, so sagt der Kassationshof, sei für die Schuldfrage belanglos. Zufolge des nunmehr vorliegenden Fakultätsgutachtens sei Vlutentziehung zum Zwecke irgend einer bestimmten Verwendung des Blutes als Tatmotiv schlechthin auszuschließen." Die Fakultät verweise das Motiv der Tat in die sexuelle Sphäre. — Unzweifelhaft richtig! Aber wie verhält sich dies zu allem dem!, was den Geschworenen früher in Kuttenberg und später in Pisek vorgeführt und was in der von dem Kassa-» tionshofe aufrechterhaltenen Anklageschrift an Beweismaterial geboten wurde!? Denn, wie ich bereits erwähnte, nur der Wahrspruch und d as Urteil von Kutten - borg wurden ausgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung dem Schwurgerichte in Pisek zugewiesen. Aber die Sache wird nicht in das Stadium der Untersuchung zurückgeleitet, die Anklageschrift bleibt und den Piseker Geschworenen werden die Hauptzeugen vorgeführt, die bestätigen, wie drei Juden, einer mit dem in Papier eingewickelten Schächtermesser, in den Brzezina Wald zum Tatort eilen, wie auf 900 Schritte Entfernung die drei Juden, unter ihnen der Hilsner, gesehen, welche Judengespräche belauscht werden u. dgl. m. Was hat aber das alles, was haben diese abergläubischen Suggestionen mit dem Motiv aus der sexuellen Sphäre zu tun? Und nun gar noch die Erörterungen der Anwälte der Mutter Hruza, welche die Entschädigungsansprüche gegen den blutarmen, vom Bettel lebenden Schustergesellen Hilsner erheben, d. h. unter diesem falschen Scheine blutrünstige Ritualmordreden vor den Geschworenen in Kuttenberg und in Pisek hielten? — „Als Ruualmvrdp vpß — sagt Liszt — wird der Fall Hilsner in der Kulturgeschichte fortleben." — Hierin liegt die „Erklärung für den sonst kaum begreiflichen Wahrspruch der Geschworenen." — In Pisek wurde noch eine zweite Mordanklage gegen Hilsner erhoben. — Ein SUläbdjen, Marie Klima, war am 17. Juli 1898 verschwunden. Am 27. Oktober 1898 war eine weibliche Leiche im herrschaftlichen Walde von Polna gesunden worden. Die Hauptbelastungszeugen gegen Hilsner' waren in den Fällen Hruza und Klima dieselben, ein Umstand, den auch der Kassationshof hervorhob und als „auffallend" bezeichnete. In dem Falle Klima hätte man ein Alibi Hilsners als mit größter Wahrscheinlichkeit erwiesen anzunehmen. Auch dieses Mordes wurde Hilsner schuldig erkannt. — Am 14. November 1900 sprach das Schwurgericht in Pisek einstimmig den Leopold Hilsner der Morde >an den Mädchen Hruza und Klima schuldig. Ein unbeschreiblicher Jubel der fanatisierten Volksmenge folgte der Verkündigung des Todesurteils. Die erhobene Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Kassationshof am 23. April 1901 verworfen: die Todesstrafe wurde im Gnadenwege in lebenslangen schweren Kerker -umgewandelt. Wer über den denkwürdigen Prozeß, dem kein Ruhmesblatt in der Geschichte der modernen Rechtspflege gebührt, genauer informiert sein will, lese die geradezu klassischen Verhandlungsberichte aus jener Zeit in der „Neuen Freien Presse", ferner das vortreffliche Buch „Der Polnaer Ritualmordprozeß" von Dr. Artur Nußbaum mit der mehrmals oben zitierten Vorrede von Professor von Liszt. „Der Prozeß Hilsner", einen gewissenhaft gearbeiteten Aktenauszug von Maximilian Paul-Schiff, den im Druck erschienenen Bericht über die Versammlung der Wiener Kultusgemeinde im Jahre 1899, die den Gegenstand vorliegender Besprechung bildende Eingabe des Dr. Zdenko Aurednieek an die k. k. Generalprokurator, einen Bericht in der „Oesterreichischen Wochenschrift" über eine am 19. März 1908 unter dem Vorsitz des evangel. Superintendenten Professor Doktor Szcberinyi stattgefundene Versammlung des Wiener Vereins zur Abwehr des Antisemitismus, an welcher von Tausenden besuchten Versammlung unter anderen teilnahmen: Baronin Suttner, Gräfin Sermage-Wurmbrand, Graf Desfours-Walderode, Gräfinnen Hedwig und Adrienne Pötting, Frau Geh. Reg.-Rat Lazarus- Eugen von Miller zu Aichholz, Hans Schließmann, der Präsident der k. k. Akademie der Wissenschaften Doktor Eduard Sueß, Hosrat Universitätsprofessor Dr. Ernst Mach. Hofrat Universitätsprofessor Dr. Jodl Hofrat Universitätsprofessor Dr. Ritter von Gruben, Korvettenkapitän Julius Schöpkes, Generalkonsul Karl Prummler, Em. Freiherr von Pußwald usw. usw. Als Frau Baronin Suttner interpelliert wurde, ob sie den Prozeß kenne, erwiderte sie: „Zur Zeit des Prozesses Hilsner haben mein Mann und ich die Angelegenheit verfolgt und die Ueberzeugung gewonnen; daß es nur eine antisemitische H^etze war, die die Verurteilung des Mannes zustande gebracht hat. Als der Aufruf des Dr. Ellbogen erschien, habe ich mich nicht mir im eigenen Namen verpflichtet gefühlt, meine Unterschriftdarunter zu setzen, sondern auch das Andenken meines verstorbenen Gatten, der Gründer und Präsident der Liga gegen den Antisemitismus war, bestimmte mich dazu. Ich gebe meine volle Zustimmung zu 'dieser Aktion. Sollte jemand mir den Vorwurf machen, daß ich über die verschiedenen Phasen des Prozesses zu wenig unterrichtet bin, um ein richtiges Urteil abzugeben, so würde ich auf diesen Anwurf antworten: Wenn jemand meine Frau Nachbarin bezichtigt, daß sie gesehen wurde, aus dem Rauchfang, auf einem Besenstiel reitend, auf den Blocksberg geflogen zu sein, ich auch.erst keine Zeugenaussagen und auch keinen Gegenbeweis brauchen würde, um eine solche Beschuldigung zurückzuweisen. Die Beschuldigung des Ritualmordes steht genau auf der» selben Stufe!" Baronin Suttner hat in die prägnanteste Form das Wort gegossen, welches seit 11 Jahren Tausends und Hunderttausende unserer Mitbürger, vorurteilslose Christen, wie Juden allesamt sprechen und wiederholen. So wie dem furchtbarsten Vorurteil und Aberglauben die Anklagen wegen Hexerei und Teufelsbuhlschaft entsprangen, so stehen mit diesen in gleicher Linie dir Anklagen gegen Juden auf Vergiftung von Brunnen, deren Wasser sie selber tranken, Verstümmlung von Hostien, die durch blutigen Schweiß und himmlische Lichterscheinungen zu Anklägern wurden, rituelle Kindermorde behufs Gewinnung von Blut für religiöse Bedürfnisse. Die „Hexerei und Teufelsbuhlschaft", die „Brunnenvergiftung", die „Hostienverstümmlung", die Ritualmordlüge sind der Vernunft und Aufklärung gewichen. Dem hereinbrechenden Antisemitismus und seiner klerikalen Gefolgschaft ist es gelungen, der Ritualmordlüge, die auch schon eingesargt und begraben war. neues Leben einzuhauchen. In einem der letzten Herenprozesse des 18. Jahrhunderts wird durch „glaubwürdige Zeugen und Sachverständige" erwiesen, daß die Angeklagte Haken und Nadeln und Nägel in den Leib eines Kindes hineingezaubert, aus demselben hinausgezaubert und mit einem hüpfenden, froschgroßen Männchen — das war ihr Mit-