Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 43 (28.10.1910)
- Date
- 1910-10-28
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3020846-3021873-3021917--19674-3044671- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Nr. 43 Dr. Bloch’s Jahrgang xrvil Zentralorgan für die gesamten Interessen des Judentums. -D~_ - Wien, 28. Oktober 1910 Erscheint jeden Freitag. Brief-Adresse: Wie», ix/i, Hahngaffe 15. Telegramm-Adresse: Bloch's Wochenschrift, Wien. Mr. S10.97S. RedaMon und Administration: Wien TS.li, Hahngaffe Nr. 15. Telefon Nr. 14.847. :. K Postsxarkarfenamt Oü .. ———O Q P Derugsprris für Drstrrrrich: p Halbjährig 8 Kronen: Einzelexemplare 50 Helle: - FLr's Ausland: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 Kronen. Anzeigen: Die 4malgefpaltene Petitzeils 24 Heller. e, nO _ —OO Inhalt: Leitartikel: Der Hilsner-Prozeß. — Christlichsozialcs Panama in der Bukowina. — Vom Jahrmarkt des Lebens Unterbrechung der Tätigkeit der „Jca" in der Türkei. Uuie.brechung der Amerikareise Dr. P. Nathcu s. Die österreichisch-ungarischen Dreadnougths. Karl Goldmark und der Wiener Gemeinder.u. Jüdische Proteste gegen Bürgermeister Nathan. Der Jude als Llterat. Ein Gebührenstreit der Prager isr. Kultusgemeinde. Schießübungen an Scln-. tagen. Eine gemeinsame Aktion der Kinderbekleidungsvereine. — Korrespondenzen: Abgeordneter Daszynskl in Amerika. „Eni Märchen aus Halbfett." Gewaltsame Kindertaufen in Ungarn. „Toleranz." Oskar Straus Verläßt seinen Konstantinopler Posten. Ter Sprachenstreit in Palästina. Ein atmosphärisches Phänomen in Jerusalem. Die Sonntagsruhe in Rumänien. Exkönig Manuel und die Londoner poitngr. fischen Juden. Die Galveston-Krise beigelegt. Kosaken-Sabatarier in der Synagoge. „Mich ziebt's nach Zion!" Eine Disputation. E.n russischer Polizeischerz. — Vermischtes. — Feuilleton: Skizzen und Studien zur ltz.schichie der Juden in Polen. - Literatur. — Briefkasten. — Notiz. — Inserate. Der Hilsner-Prozeß Von Dr. Alfred Stern, Präsident der Wiener israelitischen Kultusgemeinde. Vor mir liegt eine jüngst erschienene Schrift: „Materiale zum Prozeß gegen Leopold Hilsner, vorgelegt der k. k. General-Prokurator von Dr. Zdenko Auredniöek." — Nach dem § 362 des österreichischen Strafprozeßgesetzes ist der Generalprokurator berechtigt, jederzeit, in einem jeden, auch in einem längst abgetanen Falle zugunsten eines Verurteilten eine Entscheidung des Kassationshofes anzurufen, und dieser kann, wenn erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der dem Urteile zugrunde gelegten Tatsachen sich ergeben, nach Lage der Sache die Wiederaufnahme des Verfahrens verfügen, die Durchführung dem Gerichte auftragen, auch unmittelbar mit einer Freisprechung vorgehen usw. usw. Mit der Bitte um eine Antragstellung wegen Wiederaufnahme schließt im März 1908 die Vorlage des Prozeßmaterials, welches nunmehr, da der Generalprokurator der gestellten Bitte nicht willfahrte, der Oeffentlichkeit übergeben wird. — Eine ruhige, völlig objektiv gehaltene Zusammenstellung unbestreitbarer Tatsachen, eine jeder Kritik standhaltende Kritik von Zeugenaussagen, deren trübe Quelle — so weit man nicht schlimmere Motive annehmen könnte — in der damals wahre Orgien feiernden Ritualmordhetze offen zutage liegt. Doch läßt die vorliegende, aktenmäßig gehaltene Schrift all' das bei Seite, was über die suggestiven Wirkungen jener Hetze zu sagen wäre und sich in den Zeugen- und Sachverständigen-Aussagen —leider, nicht in diesen allein! — wiederspiegelt. Aber auch in der aktenmäßigen Nüchternheit wirkt die Schrift erschütternd, drängt sich dem Unbefangenen die Ueberzeugung auf, daß der wegen Mordes verurteilte, seit 11 Jahren in Kerkerhaft schmachtende jüdische Schuster Leopold Hilsner unschuldig ist. daß ein Unschuldiger sein Leben im Kerker auszuhauchen verdammt ist — von Rechts wegen! — Eine kurze Rekapitulation des Prozeffes. . Am 1. April 1899 — dem Tage vor Schluß der jüdischen Ostern — wurde am Wege von Polna -rach Wieznitz die neunzehnjährige Agnes Hruza mit einer großen Schnittwunde am Halse tot aufgefunden. Des Mordes ist der 22 Jahre alte jüdische Schustergeselle Leopold Hilsner vor dem Schwurgerichte in Kuttenberg angeklagt, schuldig erkannt und zum Tode verurteilt worden. — Der Mitschuld am Morde! Es bestand die Annahme, daß drei Juden das arme Mädchen abgeschlachtet hätten, und es sei nicht sichergestellt, welcher von den drei Juden, ob Hilsner oder ein andrer den tödlichen Schnitt geführt habe. Daher nicht unmittelbare Täterschaft, nur Mitschuld! Der Prozeß, das Verfahren, die ganze Verhandlung trug deutlich das Gepräge einer „Ritualmordanklage" an sich, und „dieses dem Strafprozesse gegen Hilsner von allem Anfang an gegebene Gepräge hat die Staatsanwaltschaft ihm nicht wieder zu nehmen vermocht", sagt Professor Dr. Franz von Liszt in seinem Vorworte zu dem Nußbaumschen Buche: „Der Polnaer Ritualmordprozeß". — Es hat damals der Wiener Kultusvorstand im Verein mit dem Rabbinate einen entschiedenen Protest dem Ministerpräsidenten, dem Justizminister und dem Kultusminist^ amtlich überreicht und durch die Journale veröffentlicht gegen die in jenen Prozeß hineingetragene tendenziöse Beschuldigung eines „jüdischen Ritualmordes", und es wurde dieser Protest erneuert in einer von Tausenden besuchten öffentlichen Versammlung der Wiener Kultusgemeinde am 7. Oktober 1899. - Es sei mir gestattet, aus den Worten, mit denen ich als Leiter der Versammlung dieselbe eröffnete. folgende Stelle zu zitieren: „Dieses versuchsweise neuerweckte Vorurteil ist der letzte Ueberrest jener finsteren Geschichtsepoche^ welche ihr sprechendes Spiegelbild findet in dem fluchwürdigsten Werke, das die Menschheit aufzuweisen hat, in dem muU6N8 malefiearum, dem Herenhammer, der Tod und Schrecken verbreitete und Hunderttausends schuldloser Opfer zum Scheiterhaufen führte. Das waren die Ritualmorde, vor deren Erinnerung heute noch die Menschheit schaudernd das Antlitz verhüllt. - Was wir hier Vorhaben, was wir wollen, was hier laut werben soll? Der Schrei nach Recht!" „Der Schrei nach Recht"