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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1910-10-21 · 42 (21.10.1910) · page 12

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
27 (1910)
Issue
42 (21.10.1910)
Date
1910-10-21
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Sette 700 Dr. Blochs Wochenschrift. Nr. 4L der Leichenzug sich in Bewegung setzte, dem so früh Dahingeschiedenen, einen warmempfundenen Nachruf, in welchem er seinen gut iübifd&ein Sinn und dessen wohltätiges Wirken besonders hervorhob. An der^ Bahre trauern die Frau und zwei Kinder in jugendlichem Alter. Berlin. Der Vorsitzende des „Hilfsvereins der deutschen^ Juden", Herr James Simon ist zum Ehrendoktor der Philo-W sophischen Fakultät an der hiesigen Universität ernannt worden.W Berlin. Herr Prof. Dr. Jacob Barth ist zum U Geheimen Regierungsrat ernannt worden. U Sir Rufus Jfaacs — Generalstaatsamvalt. Der „N. I. ft." berichtet man aus London: I Der englische Sollizitator General Sir Rufus Jfaacs ist sunt Attorney General ernannt worden. Es ist das erstemal, daß ein Jude diesen hohen und verantwortungsvollen Posten bekleidet. Ei« jüdischer Polizeichef für Konftantinopel. Der Konstautinopeler Berichterstatter der „N. I. K." meldet: Samuel Effendi, früher Richter am Berufungsgerichtshof in Konstantinopel, ist zum Polizeichef für die Küstenbezirke der türkischen Metropole ernannt worden, übernimmt somit einen sehr verantwortungsvollen Posten. Bor kurzem wurde er anläßlich des Besuches des Prinzen Eitel Friedrich von Preußen, den er nach Jerusalem begleitete, durch die Verleihung des Roten Adlerordens ausgezeichnet. Ein jüdischer Sheriff in Hnll. Aus Hüll berichtet die „N. I. K.": Herr Edward Dumoulin in Hüll ist zum Sheriff der Stadt für das kommende Amtsjahr ernannt worden. Feuilleton Skizze« «ui» Studien zur Geschichte der Jude« i« Note«. Von Dr. Majer Balabau, Lemberg. VIII. Fortsetzung. Di« Brüder Abraham und Michael Esophowicz, Ritter von Delnva. (Finanzminister und Judenmeister.) Die Brüder Abrahams teilten das Schicksal ihrer Glaubensbrüder und gingen in Verbannung. Im Jahre 1503 waren die Verhandlungen betreffs der Wiederaufnahme der Juden zu Ende und die Verbannten kehrten heim. Sie verpflichteten sich, für den ftrieg mit Rußland 1000 Reiter zu stellen und den einzelnen Beamten und Behörden größere Summen zu zahlen?^) Aus der Zeit stammt die Steuer der litauischen Juden: Powörotne (Rückkehrgeld). Schon am 22. März 1503 verständigt der ftönig den Fürsten Alerander Jurjewicz, Starost zu Grodno, daß er mit seinen Räten beschlossen, die Juden in das Großsürstentum aufzunehmen, und ihnen erlaubt hat, in die alten Städte und Schlösser einzuziehen?^) Richtig bemerkt Bierschadski, daß seit der Verbannung und ihrer Rückkehr die Juden in ganz Litauen ein Ganzes bildeten und fast in allen Städten, wie auch 3*) Bie rfchadski: lütovrskie Jewrei (Die Juden Litauens). Petersburg 1883. Seite L63 ff. ”) R. I. A. I, Nr. 39 und 40. Einlaßdekret für die Juden von Grodno. bestätigt von König Johann Kasimir am 9. April 1654. dem Staate gegenüber dieselben Verpflichtungen übernahmen.^) Von Michael und Eisig (Jsak) Josefowicz hören wir bis zum Jahre 1514 gar nichts; es ist ein purer Zufall, denn in diesem Jahre finden wir Michael inmitten seiner Geschäfte. Er baut in Drogiczyn eine Brücke .an dem Bug und nimmt Brückenzoll ein. Der Großfürst i erlaubt ihm (1514), ein Wirtshaus am Brückenkopf zu bauen?^) Michael pachtet viele Mauten und Zölle und führt überall den Titel: Großfürstlicher Zöllner. So lesen wir in einem Brief des vormaligen Zollpächters zu Drogiczyn, Iwsice und Ciechanowiez folgende Ueberschrift: Meinem Freund, dem lieben Michael Esophowicz, dem großfürstlichen Zöllner von Danko Eskowicz, dem Juden, Gruß und brüderliche Freundschaft"?^) Diesen Michael ernennt Siegismünd I. im Jahre 1514 (27. Februar) zum Seniorund Richter aller Juden in Litauen. „Nachdem wir die treuen Dienste unseres Juden Michael zu Brzese gesehen," — schreibt der Großfürst^) — „gaben wir ihm folgende Rechte; er hat alle euere Angelegenheiten vor Uns zu vertreten und wird ein Senior über euch alle sein. Ihr aber sollet nur durch seine Vermittelung euch an Uns wenden und in allem ihm gehorchen. Und wem er befehlen wird, zu Uns mitzukommen, der soll ihm folgen. Er hat euch zu richten und über euch zu walten nach der Sitte eurer Rechte, und die Schuldigen unter euch zu strafen, jeden gemäß seinem Verschulden. Und alle Steuern, wie auch die Silbergulden, die Wir diesmal auf Unser ganzes Vaterland, das Großfürstentum Litauen, aüferlegt und' für die Zukunft auferlegen werden, alles sollet ihr ibm geben, und er hat es Uns zu übermitteln. Daher sollet ihr ihn als Aelteren halten, ihm immer gehorchen und in allen Angelegenheiten sich an ihn wenden. Und wir wollen euch durch ihn in allen Dingen Gerechtigkeit willfahren lassen. Und alle Steuern, die ihr Uns gebet, sollet ihr ihm einhändigen und er wird sie an Uns abliefern. Auch haben wir ihm erlaubt, einen Doktor bei sich zu halten, den er wählt, und der IVI in allen Fällen des Ungehorsams ihm behilflich sein." Michaels Gewalt erstreckte sich laut diesem Dekret — auk die Gerichtsbarkeit, die Intervention beim ftönig und das Inkasso der Steuern. Diese letztere Attribution war. wie es scheint, das Leitmotiv der Ernennung. Der ftönig spricht von den Steuern zweimal und beide Mal sehr ausführlich, alles andere wird nur nebenbei angeführt. Der Iuden - Hochmeister sollte eigentlich ein Steuereinnehmer sein und zu dem Zweck erhielt er eine so große Gewalt über seine Glaubensgenossen. Die Ungehorsamen sollte Michael mit dem Bann belegen, und da er kein Rabbiner war!, wurde ihm ein Doktor, d. i. ein Rabbiner zur Seite gestellt. Dieses Ernennungsdekret aus dem Jahre 1514 ist das einnge, welches vom H o ch m ei st e r a nt t e Michaels spricht; weder in jüdischen Quellen, noch in denselben Akten läßt sich die kleinste Notiz über dieses Amt finden, obwohl sehr viel von Michael gesprochen und geschrieben wird. Hatte er die Würde nicht angenommen oder legten die jüdischen Gemeinden einen Protest dagegen ein? Mich re! bleibt Vorsteher der einen Gemeinde zu Brzese und als solcher vertritt er die Gemeinde (zusammen mit seinem Bruder Jsaak-Eisik) in einem Prozeß im Jahre 1518. Es ist ein ftompetenzstreit zwischen dem 3*) Biersch ad ski l. c. S. 265. »).8fc I. A. I, Nr. 61. 3#) R. I. A. I, Nr. 66. Schreiben vom 24. XI. 1516: „Piyjatelu mojem u, milomu Michelu Esofowiczu, mytniku gosudarskomu, oi Danka Jeskowicza zyda, poklan i bratskaja prijazn.“ [S)anIo ist Daniel, Jeskowicz ist Sohn Jesajas.] **) R. I. A. I, Nr. 60.

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