Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 41 (14.10.1910)
- Date
- 1910-10-14
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 680 Dr. Bkochs Wochenschrift. Nr. 41 Gerichtes gegen die Verfolgungen, denen Sie ausgesetzt waren, anriefen. Es war nicht notwendig, es erst aus dem Munde des Lichters zu erfahren, dass Sie nicht derjenige sind, welcher die Würde und das Ansehen der Religionsgenossenschaft, an deren Spitze Sie stehen, herabgesetzt hat. Die gefertigten Mitglieder der israelitischen Kultusgemeinde Mödling billigen vollständig Ihr Vorgehen und sprechen Ihnen ihr vollstes Vertrauen aus. Wir hoffen, dass auch der Kultusvorsteher endlich die.seines Vorgehens gegen Sie einsehen und Sie nicht mehr in die Notwendigkeit versetzen wird, gegen seine Angriffe die Hilfe des Gerichtes anzurufen. Genehmigen Sie den Ausdruck unserer besonderen Hochachtung “ Unterzeichnet Haben die Adresse unter andern auch nachstehende Persönlichkeiten: Isidor Bermau«, Kultusvorsteher-Stellvertreter. Heinrich Beck in Bruck a. d. L. Dr. Joses Brust, Advokat. Dr. Adolf Brock. I. Glasier, Oberrevident. Viktor Herz in Guntramsdorf. Dr. Emil Löwy in Sulz-Stangau. Alfred Löwy, Direktor. Doktor Oskar Löweustamm. Sigm. Mayer, k. k. techn. Finanzober- Kontrollor. Alexander Rosenfeld. Daniel Schwartz, Direktor. Dr. Max Stern. Advokat. Ferner zahlreiche andere hochangesehene Gemeindemitglieder. Es braucht kaum erwähnt zu werden, daß das oben erwähnte Urteil des k. k. Bezirksgerichtes Mödling, das über die Angeklagten empfindliche Geldstrafen verhängte, vom k. k. Landesgerichte in der am 20. v. M. stattgefundenen Berufungsverhandlung bestätigt wurde. Auf die Frage des Vorsitzenden des Gerichtshofes erklärte Dr. Bardowicz auch in dieser Verhandlung, daß er zu einem Vergleiche gerne bereit fei. Die Angeklagten weigerten sich jedoch auch diesmal, einen Vergleich einzugehen. Es wurde darum zur Verhandlung geschritten, in welcher nach den Verteidigern, die in sehr langen Plaidoyers das erstrichterliche Urteil zu bekämpfen sich bemühten, der Klageanwalt, Herr Dr. Heinrich Böhmer, das Wort ergriff. Er suchte durch Belege aus dem jüdischen Schrifttum gegen die Anwürfe der Angeklagten nachzuweisen, daß es dem Israeliten von Religionswegen wohl gestattet sei, sein Recht bei den öffentlichen Gerichten zu suchen. Er betonte ferner, daß es sich hier nicht bloß um diesen einzigen Fall handle, sondern um kontinuierliche Kränkungen, denen sein Mandant seit langem ausgesetzt sei, und wies schließlich darauf hin, daß die seinem Mandanten zugesügten Beleidigungen schwerer Art seien. Dies hatte bereits auch der erste Richter in seinem Urteile hervorgehoben, daß nämlich die Angeklagten den Dr. Bardowicz „durch Mitteilung von erdichteten bezw. entstellten Tatsachen fälschlich bestimmter unehrenhafter Handlungen beschuldigt haben, welche diesen in der öffentlichen Meinung verächtlicht zu machen und herabzusetzen geeignet sind." „Beleidigungen“, heisst es daselbst ferner, „welche ihrem Charakter nach dem Privatankläger als geistlichem Oberhaupt der Gemeinde das Vertrauen der Mitglieder entziehen müssen, wodurch derselbe in der Folge unmöglich gemacht und seine wirtschaftliche Existenz auf das schwerste bedroht wird.“ Der Gerichtshof schloß sich den Ausführungen des Doktor Böhmer an, und nach kurzer Beratung verkündete der Vorsitzende die Bestätigung des vom k. k. Bezirksgerichte Mödling gefällten Urteils. Aus der umfangreichen Begründung des erstrichterlichen Urteils feien hier mit Rücksicht auf den verfügbaren Raum nur folgende Sätze mitgeteilt: „Der Privatankläger wurde in seiner doppelten Eigenschaft als Mensch und Priester schwer beleidigt und hat, als ihm von Belai keinerlei Genugtuung zuteil wurde, den Klageweg besehritten. Inwiefern durch die Geltendmachung eines guten Rechts die Würde des Rabbiners und des Judentums herabgesetzt werden soll, ist nicht erfindlich, denn es gibt keine Gebräuche, welche die Handhabung eines gesetzlich gewährleisteten Rechtes zu einer diffamierenden Handlung stempeln würden. Aber auch die Behauptung, dass der Privatankläger es war, der durch sein Verhalten die Kultusangelegenheiten geflissentlich in die Oeffentlichkeit gezogen hat, steht mit den erwiesenen Tatsachen in direktem Widerspruch. Denn auch nach eingebrachter Klage hat Dr. Bardowicz keineswegs auf der Durchführung der Hauptverhandlung bestanden und er wäre zu jedem Ausgleich zu haben gewesen, wenn ihm das zur Erhaltung seiner Selbstachtung erforderliche Entgegenkommen von Seiten Belai’s in Form einer angemessenen Ehrenerklärung geboten worden wäre. Eine solche hat aber Belai rundwegs abgelehnt und nicht der Privatankläger, sondern der Vorstand der Kultusgemeinde selbst war es, der durch Antretung eines von vornherein haltlosen Wahrheitsbeweises, den er in der Folge auch wegen Aussichtslosigkeit aufgeben musste, die Angelegenheiten der Kultusgemeinde in einer vierstündigen Verhandlung zjur breitesten Diskussion stellte.“ Ein Vorsteher, der auf seine Ehre etwas hält, hätte zweifellos die Konsequenz eines solchen Gerichtsurteils für seine Person gezogen. Mährisch-Budwitz. Sonntag den 12. Oktober, halb 1 Uhr mittags, fand die feierliche Einweihung des neuerbauten, würdevollen Tempels statt, um dessen Zustandekommen sich das rührige Tempelbaukomitee mit dem Obmann Herrn Alois Freund an der Spitze besonders verdient machte. Den Plan entwarf und den Bau kwllführte der hiesige Baumeister Herr Josef N e j e s in gelungener Weise. Nachdem die Thorarollen mit Psalmgesang unter dem Baldachin aus dem alten Betsaale zur neuen Synagoge gebracht wurden, hielt der Vereinsvorsteher Herr Max Fried eine böhmische Ansprache an die Versammelten und an den Bürgermeister und weißgekleidete Schulmädchen überreichten demselben den Schlüssel. Während des Einzuges in die Synagoge spielte Herr Respizient R e s ch e l ein erhebendes Präludium, worauf der Ehor das Boruch habo in exakter Weise anstimmte. Daran knüpfte Herr Kantor und Religionslehrer Adolf K o h n seine Begrüßungsrede und ein Dankgebet in rührender Weise. Nachher Ma towu in C-dur von Sulzer und die üblichen Umzüge. Sodann wurden die Thorarollen in die Bundeslade gestellt und das S'u scho'rim und Ex chajim von Tintner gesungen, bei dem sich die mitwirkenden Damen Frau Tilda Fried, Fräulein Therese Pächter, Fräulein Karoline Schwarzbart, Fräulein Frieda K o h n, Fräulein Anna Fried und besonders Fräulein Fanny Pächter als Solistin auszeichneten. Hierauf folgte dos Anzünden des Ner tomid durch Se. Ehrwürden Herrn Rabbiner Dr. Max Huß aus unserer zuständigen Kultusgemeinde Schaffa, worauf Se. Ehrwürden Herr Rabbiner Dr. H. Schwenger aus Neuhaüs in Böhmen in böhmischer Sprache ein erhebendes Weihegebet, eine formvollendete Festrede, nebst Kaisergebet hielt, welches allgemeine Begeisterung hervorrief. Nach Rezitierung des Psalm 30 hielt Herr Dr. Huß eine ergreifende Weiherede mit darauffolgendem Kaisergebet in deutscher Sprache. Der Chor sang hierauf die Volkshymne. Nun wurde das Halljoh in A-dur von Sulzer gesungen, das Minchagebet verrichtet und mit dem Adon olom die erhebende, schöne Feier geschloffen. Anwesend waren: Der Bezirks Hauptmann, der Bezirksrichter mit den Beamten, der Bürgermeister mit den Gemeinderäten, die Schuldirektoren, sowie Delegierte der Kultusgemeinden Schaffa, Znaim, Trebitsch und Jamnitz. Diesen, sowie den hochherzigen Spendern, besonders dem löblichen Kuratorium des Mährisch-jüdischen Landesmassafondes, welche zu diesem heiligen Werke wesentlich beigetragen haben, ebenso den Gratulanten auf schriftlichem und telegraphischem Wege sei hiemit der tiefgefühlteste Dank gesagt. Mißglückte Bodenspekulation in der Türkei. Mit der Einführung der Konstitution in der Türkei erwachte besonders in der ruffisch-jüdischen Bevölkerung Rußlands der Glaube und die Hoffnung, daß es möglich sein werde, sich in der Türkei anzufiedeln und ein neues Leben zu beginnen. Abgesehen von der Auswanderung nach Palästina bewegte sich ein Teil des Emigrationszuges auch nach de.r europäischen Türkei und besonders nach Konstantinopel und Umgebung. Gewissenlose Agenten haben diese Sehnsucht nach Freiheit und Bodenbesitz noch geschürt und so entstanden hauptsächlich in Rußland jüdische Konsortien mit dem Zwecke, nach Konstantinopel auszuwandern unddort oder in der Umgebung sich anzukaufen. Zahlreiche jüdische Familien haben Alles zu Geld gemacht, die von den Agenten vorgelegten Kaufverträge unterschrieben und größere Anzahlungen geleistet. Und als die ersten jüdischen Familien aus Konstantinopel nachhause berichteten, daß sie tatsächlich für sehr billiges Geld Boden erhalten hätten, nahm die türkische Bodenspekulation in Rußland bedeutenden Umschwung. Um diese Zeit erschienen auch in jüdischen Blättern Mitteilungen darüber, daß zahlreiche russische Juden in der Umgebung von Konstantinopel Boden erworben hätten. Nun stellt sich nur allzu rasch die Enttäuschung ein. Die russischen Ansiedler in der europäischen Türkei kommen jetzt dahinter, daß der Boden, der ihnen zur Verfügung gestellt werde, schlecht und für den Ackerbau durchaus unbrauchbar und nicht einmal den billigen Preis wert ist, um den er erworben wurde. Die Meisten haben sich bereits ihres Besitzes wieder entäußert und stehen nun fast mittellos in Konstantinopel und trachten nun entweder nach Amerika oder wieder nach Rußland zu kommen.