Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 40 (7.10.1910)
- Date
- 1910-10-07
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Nr 40 Dr. Blochs Wochenschrift Seite 669 bei der Regierung und den Adeligen pachtetet) es hat den Anschein, als wenn wir vor uns einen winzigen, armseligen Juden hätten, der sich von seiner Schänke nicht trennen kann. Und doch war Michael einer der grötzten Potentaten seiner Zeit und der einflußreichste Mann im Lande. Nur böser Wille oder Unkenntnis der Verhältnisse können leichtfertig zur Tagesordnung über einen Mann gehen, der die erste Geige in Litauen spielte. * * * Die Vertreibung der Juden aus Spanien hatte in vielen Städten Deutschlands Nachahmung gesunden und halte, ihren Epilog in Litauen. Grobfürst Alexander vertrieb im Jahre 1495 die Inden aus seinem Reiche und erlaubte ihnen erst nach 8 Jahren, d. i. im Jahre 1503, zurückzukehren.. Die Geschichtsschreiber sind uneinig über die Ursachen der Austreibung. Czacki-') und Narbut"') legen der ganzen Sache einen kleinen Wert bei und erst Bierschadsk i") analysiert gründlich das Ganze und kommt zu folgendem Schluß: Religionshab und Proselytenmacherei einerseits und ökonomische Verhältnisse andererseits wären die Ursachen der Austreibung. Der Grobfürst und die Grobherren waren stark verschuldet und wollten um jeden Preis ihre Gläubiger los werden. Auch hatte die Erziehung des Großfürsten dazu beigetragen: er war nämlich ein Zögling des berühmten aber judenfeindlichen Historikers Jan D l ugysz (Johannes Longinus), der ein gelehriger Schüler des groben Kardinals Olesnicki gewesen. Olesnicki hatte seinerzeit den Mönch Kapistrano nach Polen gebracht, der das Volk gegen die Juden aufwiegelte, auch hat der Cardinal beim König Kasimir IV. erwirkt, dab derselbe die den Juden im Jahre 1453 verliehenen Rechte zurücknahm. Nun. reiften die Früchte der Olesnickischen Politik, nur die getauften Juden durften im Lande bleiben, die anderen muhten in kurzer Zeit das Land räumen. Ihre Häuser und Güter konfiszierte der Grobfürst oder verschenkte sie an seine Beamten und Diener, ihre Synagogen und Friedhöfe wurden an Kirchen und fromme Brüderschaften vergeben. So schenkte der Grohfürst seinem Kürschner S o w a die Wirtschaft des Juden Salomo in Troki, (8. Juni 1495)?-) den Meierhof Borotinow der Juden En ko und Jsak an die Hofleute S o r o k a und dessen Neffen (26. Juni 1495)?'') eine Reihe von Häusern in Grodno dem Bischof zu Wilna, Adalbert (15. Juli 1495)"), usw. usw?') Langsam verschenkte der Großfürst — der einstweilen zum polnischen König gewählt wurde — die Güter der verbannten Juden und suchte ihren Abgang durch deutsche Kolonisten zu ersetzen. Die Juden hatten zwei Wege: sich taufen zu lassen, oder aus dem Lande zu gehen. Wenige wählten das erste, meistens die reichsten, die sich von ihrem Gute nicht trennen konnten oder wollten: die Mehrheit ging in Verbannung und hielt sich einstweilen in den polnischen Städten auf. Die Armut dieser Leute war grob, sie waren hilflos, und nur die wenigsten hatten ihr Eigentum zu barem Geld: gemacht. König Johann Albert von Polen erlaubte ihnen im Jahre 1497, sich provisorisch in seinem Lande aufzuhallen, und dieses De- 8) Wolff ibidem ut supra. 8) Czacki: Rozprawa v Zydach i Karaitacb. 18 Narb.utt: Dzieje narodu litewskiege VIII 490. (Geschichte des litauischen Volke?). ") B i e r s ch a d s k i: Litowskie Jewreji (Litauische Juden), pag. 260 ss. 12) Russko-Jewrejski Archiv (Russisch-jüdisches Archiv). Petersburg. Bd. I. Nc 27. (Sign. R. I. A. I. II. III.) ") R. I. A. I, Nr. 28. “) R. I. A. I. Nr. 29. ") Eine Unmenge von Schenkungsurkunden aus den Jahren 1495—1501. Siehe R. I. A. I, Nr. 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38. kret bestätigte sein Bruder und Nachfolger Grohfürst von Litauen. Alexander. In seinem Edikt vom 29. Juni 1498 konstatierte er selbst, dah die Juden, die aus Litauen verjagt wurden, sehr herabgekommen sind, und erlaubt ihnen noch ein Jahr lang in seiner zweiten Reichshälfte (Polen) zu verbleiben?'') Diese Prolongation des Aufenthaltes zeigt eine Aenderung der königlichen Pläne, obwohl der Klerus den König stark beeinfluhte. Pater Zborowski schrieb an den Großfürsten sofort nach seiner Wahl zum König von Polen: „Wenn Du der Apostel der Juden sein willst, so ziehe das Schwert aus der Scheide, damit sie wenn auch gezwungen - den christlichen Glauben annehmen".n) In Polen waren aber die Juden zu einflußreich beim Adel und in den Städten, dah man sie so leicht wie aus Litauen verjagen tonnte. Daher lenkte der König ein und gab nach. Richtig bemerkt Bierschadski. dah der Schlußpassus des Iudenprioilegs im L a s k i s ch e n Statut (1506) eher aus die stärke, als auf die Schwäche der Juden hinweist. Dort schreibt der König, dah er diese Judenordnung (aus dem Jahre 1264) veröffentlicht, nicht für die Juden, sondern zur Verteidigung vor ihnen. (Fortsetzung folgt.) Literatur. Antoninus und Rabbi. Von Prof ssor Dr. S o m n e l K r a u s z. XVII. Jahresbercht der Israelit,sch-TH> o'ogischen Lehranstalt in Wien. Wien I91<>. Der siebzehnte Jahre s pricht der Israelitisch-Theologischen Lehrai stalt bringt „ns erne höchst willkommene Gabe aus der bewährten Feder des P offssors für Geschichte an dieser Anstalt, der in der vordersten Reibe der jüdischen Gelehrten steht und dessen soeben erschienene talmndische Archäologie ein »Standard Work" zu werden verspricht. Die Antoninns-Rabbi Frage, scheinbar nnr eine kleine Episode im Gebiete der ungeheueren, großen Talmndforschung, wird rn dem Buche „Antoninus und Rabbi" aufs N.ue aufgerollt nnd einer voll- und endgiltigen Lösung zugeführt. Kraus; hatte bedeutende Vorarbeiter, welche sich mit der Anloninus-Frage beschäftigten, und es heißt den Kopf zwilchen Löwen stecken, wenn man mit Forschern, wie R apost o r t, Frankel, G r ä tz. H o f f m a n n,;n Gericht geht und ihre Aufstellungen als unrichtige zu erweisen sucht. Ich glaube, es ist Krausz gelungen, seine Behauptung mit ebenso viel tieigründiger, gelehrter Fo schling als Takt I'iio Gesch'ck unumstößlich ,u beweisen. Rabb'. der als Ve fasser der Mischnah gilt, wird rm Talmud , nd Midrasch an zahlreichen Stellen not einem Antoninus in Verbindung gebracht, lieber d 's Ve hältnis dieses Römers zum jüdischen Fürsten und Geleh ten Klarheit zn verschaffen, erwiesen sich die Arbenen der Forscher dis nun nicht völlig geeiqmt. Dre Periönl'chkeit des Römer« zn :dent>fifferen, wollte bei allem Bemühen nicht geling.,,. So nahe manche Gel.h te der Lösung zu sein schienen, so rasch entschwand wieder die Hoffnung. Sicherheit zu gewinnen. Und doch war von der richtigen Lösung der Frage dir Chronologie der ganzen talmudlschen Epoche, mithin die Festsetzung der Zeit der Redaktion der Misch, ab. der Beg'ündung der Akademien in Balylonien, die Kenntnis d.r politischen Verhältnisse und der Machtstellung des Patriarchen und dessen Stellung nrm römischen Reiche abhängig. Bald erblickte man in dem fraglichen Antoninus „irgend einen römischen Statthalter", bald Antoninus Pi''s, bald Marc Aurel, L>'cius Venrs, Commodus, Septimins Severus, Caracalla. Elagebal, Alexander Seveins. Krausz bearbeitet alle Stellen, an welchen von .Rabbi und Antoninus die Rede ist, es sind 35, mit scharfsinniger Anwendung alles archäologischen und historischen Materiales und ai f diesem sicheren, historisch-kritischen We^e gelingt es ibm, zu beweisen, daß unter Antoninus einzig und allein der g oße, den ganzen Orient beherrsch nde und allgemein gefürchtete Slaithalter und spätere Usm» ") Quia nos respectnm habentes ad teinporum conditionem, quibns Judaei ex ducatu Lituanie xpnlsi et regnum nostruu, incoleates gravantur, iu auiaque rebna et faeultatibns decreacunt et depauperantur . . . eara libertatem. quam superiori anno eisdem donavimua ad uuina anni decuraum ultra proiongavimns . . . quod intra unum aunum omnea praefati ex Lituania expulsi et per nos in reguum admiasi habitatum i: uoatra regalia oppida tenutae noatrae se conierant, eademque inbabitenl ipaa sibi per noa donata libertate fruentes etc. R. I. 21. III, 13. 17) Cura via eaae Apostolus ad convertendoa Judaeos, gladium e vagina educere satagis ut etiamsi coacti fidem feliciter accipiant [Jacobi Zborowski can. Sand, ad Sm Alexandrum regem. Anno 1502. Krakau bei Haller.