Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 39 (30.9.1910)
- Date
- 1910-09-30
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr 39 Dr. Blochs Wochenschrift. Seite 651 wurden, welches über sie das grausame Arteil fällte. Es war ein .zusammengesetztes Gericht" (Iudicium compositum) und bestand aus folgenden Männern: Johann Stanislaus Iablonowski, Wojewode von Reutzen, Ianusz Wisniowiecki, Kastellan von Krakau, Stephan Humiecki, überdies gehörten dem Gerichte der Grodrichter und der adelige Judenrichter an. Das Gericht fand die Brüder Reizes und den Rabbiner von Szczerzec für schuldig und erliefe folgendes Arteil : Allen dreien sollen die Zungen aus dem Schlund herausgerissen und die Hände abgesengt werden, nachher soll man sie lebend am Pranger vierteilen und dann verbrenne n.*) Der Rabbiner von Szczerzec entfloh aus dem Kerker und flüchtete sich in die Türkei, Josue Reizes (der Jüngere) erdrosselte sich selbst im Kerker (v i o 1 e n t e s manus in guttur adegit et est combustus) und nur seine Leiche wurde verbrannt: der einzige, an dem man das Urteil ganz vollstrecken konnte, war Chaim Reizes. Der Kirchenbehörde lag daran, ihn zum Christentum zu bekehren, da er Rabbinatsgerichtsobmann in Lemberg und gewählter Rabbiner in Kamionka war. Er war sehr einslutzreich in der Gemeinde und gehörte dem Ausschüsse der reussischen Iudenlandmannschaft an. Das Iesuitenkolleg beorderte den Pater Zoltowski, dem Reizes im Kerker Gesellschaft zu leisten und ihn dort zu belehren. Drei Tage „belehrte" der Pater den Rabbi, versprach ihm die Milderung, nachher sogar das Erlassen der Strafe, begleitete ihn sogar auf den Rabenstein, konnte >aber nichts wirken und warf den Unglücklichen der Verdammung heim. „Nihil evicitin obstinat o p e c t o r e, nichts hat er erwirkt im verstockten Herzen", notiert der Iesuitenkronikar fleitzig der Nachwelt zur Kenntnis, als ob er das Kolleg von aller Schuld reinwaschen wollte. Am Rüsttage des Pfingstfestes — am 13. Mai 1728 — nachmittag bestieg Chaim Reizes mutig den Scheiterhaufen. Er murmelte leise vor sich das Gebet hin und nachher wandte er sich entschlossen an den Henker, der sein grausames Werk begann. Um den Rabenstein waren das Stadtvolk, die Geistlichkeit und der Adel versammelt, um den Tod des Ketzers zu bewundern. Langsam vollbrachte der Henker sein Werk, er vierteilte sein Opfer mit Behutsamkeit, denn das Urteil lautete, datz Chaim lebend verbrannt werde. Bald zündete ein Henkersknecht das Holz an, und die Feuerflamme loderte gewaltig auf und verzehrte den halbtoten Chaim und den Leichnam des Josue Reizes. Die Judengemeinde kaufte die Asche beider Märtyrer los und beerdigte sie in einem Ehrengrabe am alten Lemberger Friedhof. Ein hoher Gedenkstein schmückt bis nun das Grab beider Brüder, und der Anfang der Inschrift zeugt von ihrem unglücklichen Ende: "N s-pt» -iwx ns“i®n rx 122' bx-i®’ rva „Und das ganze Haus Israel weinte um den Brand, den entzündet hat der Herr." Am 3. Juni schrieb der Warschauer Korrespondent an sein Blatt nach Paris: „On mande de Leüoüpold quon y avoit ecartele et brüte l’un de deux Rabbis, qifon y avoir arrestez, pour y avoir fait abjurer le Ckristianisme au Juif dont on parle dans les dernieres nouvelles (Nr. 27, vom 3. Juli, S. 316). Das Vermögen beider Brüder (Iosue war Kaufmann) wurde konfisziert und für die Reparatur der Festungswerke bestimmt. Schon am 18. Juni 1728 wird in einem Dokument *) Definitiva sententia et conclusio stetit, ut linguae a tergo evellerentur, manus infero exurerentur, sub patibulo tandem vivi in partes secti, ut cremarentur. (Historia collegii leopol. Soc. Jesu, pag. 684.) im Grodarchiv die Frau Lipka (Libe), Witwe des Ehaim Reizes, genannt. * * Seit der Zeit wird das Andenken beider Märtyrer in der alten Lemberger Synagoge gefeiert. Jahraus jahrein nimmt man am Rüsttage des Pfingstfestes beim Abendgebet (Mincha) den Vorhang von der Bundeslade herunter, und die wenigen Frommen hören mit Grauen, wie der Kantor die Erzählung von dem Tode der beiden Brüder vorliest. Alljährlich wird berichtet: „. . .wie Chaim beim Sonnenuntergang sein Abendgebet verrichtete, wie er sein Herz gen' Himmel emporhob. obzwar die Augen zur Erde gerichtet waren, wie er den Henker gebeten, er möge ihn schneller umbringen". Auch Erzählt das alte Gebet von Josue Reizes, „den man während der Folter mit Pferden geschleift und nicht zerreitzen konnte. Und man gab dem Henker 35 Goldgulden für den Todesstotz... für einen tödlichen Stich. . . . Und das Blut beider Brüder schreit zum Himmel um Rache und der Herr hört diese Stimme und wird Rache nehmen an asten Bösewichtern .... der Herr wird den Märtyrern ewige Ruhe verleihen, der Herr wird ihr Anteil sein und sie werden in Frieden ruhen . . . und das Volk sage Amen."*) Hitrratvr. Sefer Masath Benjamin, Homilien und Schrifterklärungen nach den Wochenabschnitten der Thora geordnet, von E. Reich, Rabbiner in Tyrnau, Ungarn. Wenn vom Dichter verlangt wird, daß ein jedes seiner Gedichte ein Gelegenheitsgedicht sei, so gilt diese Forderung — womöglich noch in höherem Maße von der Homilie oder aggadischen Schrifterklärung. Wer die sogenannten Maggiduth-seforim mit Aufmerksamkeit liest, muß sich jedoch davon überzeugen, daß ihre Verfasser in vielen Fällen diese Forderung außer Acht ließen; daher soviel minderwertiges, fast unverdauliches unter den llhiduschim und Pernschima lha Thora. Weil nämlich die Verfasser sich zum Ziele setzten, die ganze Thora zu erklären, so durften sie. sollte keine Lücke in der Bearbeitung entstehen, keine Sidra leer ausgehen laffen. Darum müssen die bekannten „schweren Midraschim" herhalten, das Bibelwort wird gedreht und gedeutelt, und geht es nicht willig, so brauchen sie Gewalt, um nur ja nicht den Vorwurf auf sich lasten zu lassen, sie hätten zu dieser oder jener Sidra nichts zu sagen gehabt. Das ist eben der Fluch des Asoth seforim 6n kez. Ganz anders der Berufsmaggid, der, einem schönen, alten Brauche gemäß, "iQ Trßtt» seiner Gemeinde homiletische Vorträge hält» dessen Arbeit sich also auf die ganze Thora erstrecken muß. Geht der nun daran, seine Homilien herauszugeben, braucht er keine Arbeit ad hoe zu leisten, er bedarf keiner Lückenbüßer, das Ganze liegt fertig vor ihm, er hat bloß zu sichten, da und dort die bessernde Hand anzulegen im Sinne des nnna trana *ian p« fpinö irxv “irrt rv In einer solch glücklichen Lage befindet sich unser Verfasser, der nun dem ersten Bande Masath Benjamin (I. und II. Teil) den zweiten (III. und 17. Teil) folgen läßt. Das beste von dem, was er in jahrelangen Vorträgen seiner Gemeinde geboten, liegt vor uns und wir freuen uns, wieder einmal bestätigt zu finden das alte Wort: Aggadah mosche* ches es halew. Wo wir blättern, überall weht uns ein frischer Geist entgegen, wo wirs packen, überall ists interessant. Eine ungeheuere Kenntnis der Talmud- und Midraschliteratur, aber auch in allem, was das moderne Leben bewegt, ist der Verfasser zuhause. Dazu kommt die leicht fließende, reine, klare hebräische Sprache; köstliche Frucht in anmutiger Schale. Prediger der alten und auch der neuen Schule kommen da auf ihre Rechnung. Das Werk sei ihnen darum aufs beste und wärmste empfohlen. Dr. M. Bauer. Charles Dickens, Bleakhaus. Deutsch von Gustav Meyrink. München 1910. Albert Langen. An die prächtige Uebersetzung des David Copperfield schließt sich „Bleakhaus" würdig an. In Fragen des Geschmackes gibt es allerdings keine allgemein giltigen Normen. Doch werden wohl nicht wenige unser Urteil unterschreiben, wenn wir dieses Meisterwerk als die gelungenste Leistung des großen Menschentrösters bezeichnen. Wie die verschiedensten Episoden die Aufmerksamkeit des Lesers vom Hauptgegenstande für einige Zeit ablenken und doch wieder alles in den mächtig flutenden Hauptstrom mündet, zeugt von genialer Komposition. Diesmal hat Dickens den Juristenzopf aufs Korn genommen und einen endlosen Prozeß mit allen Konsequenzen an den Pranger gestellt, doch mit so viel Grazie und echtem Humor, daß auch die Herren Rechtshüter und -Pfleger ihm nicht zürnen werden. Uebersetzung und Ausstattung find musterhaft. L. *) Das ist der Text des PI mole Rach’mim, der in der Synagoge und in vielen Siddurim enthalten ist. Einen anderen Text aus einem alten Kodex druckte S y r k i n in dem I. Bande der Jewrejskaja Starina S. 277 ab.