Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 39 (30.9.1910)
- Date
- 1910-09-30
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 39 Dr. Blochs Wochenschrift. Seite 647 Die beiden Gendarmen Ambros Gyarmaty und Ludwig Tellagy unternahmen am selben Tage, in Gegenwart der Geschworenen Johann Wassily und Josef Lovas, die Vorerhebungen, und es wurde festgestellt, daß die Möglichkeit dessen ausgeschlossen sei, daß dasjenige, was das Mädchen erzählte, hätte geschehen können. Laut ihrer eigenen Aussage, hat dieser fremde Israelit, als sie ihm das Wasser ins Zimmer brachte, sie nicht zurückgehalten, sondern sie blieb von selber bei der Türe stehen, und da die Tür nicht verschlossen war, hätte sie nach Belieben aus dem Zimmer herauskommen können. Auch die Behauptung, daß der Unbekannte ihr den Mund zugestopft habe, ist nicht wahr, denn er hätte dies nur mit ihrer Einwilligung tun können, weil ihre beiden Hände frei waren und die Tür offen war. Wenn sie sich gegen die Verstopfung ihres Mundes hätte wehren wollen, brauchte sie nur die Schwelle des Zimmers zu übertreten und sie wäre auch schon draußen gewesen. Zweifelhaft macht das Geschehen dieses Falles auch der Umstand, daß laut Behauptung des Mädchens der Betreffende, als er sie unter das Bett gesteckt, sie dort gelassen, und sich zum Fenster gestellt habe. Dieses Fenster ist 10 Schritte vom Bett entfernt, und da ihre Hände und Füße frei waren hätte sie von unter dem Bette herauskommen, sich den Mund freimachen und um Hilfe schreien können, zumal damals alle Fenster im Zimmer offen waren. Noch weniger konnte die angebliche Beförderung des Mädchens nach dem Boden geschehen, weil der Buchsbaumsche Hof offen ist. auch zur Gasse hin weder ein Tor, noch eine Planke hat, und jene Küchentür, durch welche der angebliche Täter das Mädchen hinausgeführt haben soll, 13 Schritte von der Gasse und die Bodentreppe von dieser Türe 17 Schritte entfernt ist. Cs ist also vollkommen ausgeschlossen, daß er das Mädchen mit zugestopftem M^>nde über den Hof hätte führen können, ohne daß es jemand gesehen hätte, weil die Lage des Hofes eine solche ist, daß er von den Nachbarn ganz übersehen wird. Uebrigens soll der Betreffende, wie das Mädchen selbst sagt, ihre Hand nicht gedrückt, sondern ihre linke Hand schwach gefaßt, die rechte aber freigelassen haben. Wenn also wirklich die Beförderung des Mädchens nach dem Boden geschehen wäre, hätte sie ja während des Ganges über den Hof Gelegenheit gehabt, mit ihrer rechten Hand ihren Mund vom Knebel zu befreien, und um Hilfe zu schreien oder aber ihre Hand von der Hand des Betreffenden loszureißen. Schließlich kann auch jene Behauptung des Mädchens nicht wahr sein, daß sie auf dem Boden war, und von dort heruntergesprungen ist. Denn der Hof ist gepflastert, der Boden aber ist 3 Meter hoch, da hätte sie sich beim Sprunge unbedingt verletzen müssen. An dem Mädchen, welches von den Gendarmen in Gegenwart der beiden erwähnten Zeugen untersucht wurde, war jedoch nicht die geringste Spur einer Verletzung vorhanden. Gleichzeitig melde ich, daß, nachdem der durch das Mädchen bezeichnete angebliche Täter von niemandem gesehen und auf Grundlage des Obenangeführten festgestellt wurde, daß die Erzählung des Mädchens unwahr ist, nach dieser Richtung hin die weitere Nachforschung eingestellt wurde, und da nicht einmal eine Spur einer strafbaren Handlung vorhanden zu sein scheint, wurde von dem Falle nirgendhin eine Meldung erstattet. i Auf der Rückseite dieser Meldung konstatierte der Staatsanwalt folgendes: Nachdem im vorliegenden Falle eine strafbare Handlung nicht obwaltet, nehme ich die Meldung zur Kenntnis. Adelsverleihung. Die letzte Nummer des ungarischen Amtsblattes meldet, daß Herrn Desiderius Kanitz, dem Generaldirektor der Agrarsparkasse in Eger (Ungarn), in Anerkennung seiner auf wirtschaftlichem und finanziellem Gebiete entfalteten Tätigkeit der ungarische Adel mit dem Prädikate „von Nagy-Ecsär" taxfrei verliehen wurde. Im Komitate Heves wird diese Auszeichnung sehr sympathisch ausgenommen. Der Initiative des Generaldirektors Kanitz und seiner viele Jahre hindurch entwikelten zielbewußten Arbeit ist es zuzuschreiben, daß die finanziellen Interessen Egers und Umgebung die segensreiche Blüte eines geordneten Wirtschaftssystems unleugbar manifestieren. Desiderius Kanitz begann seine Laufbahn im Geschäfte seines Vaters, des Egerer Großkaufmannes Leopold Kanitz. Als man dort die Heveser Komitats-Kreditbank begründete, wurde er zur Leitung derselben berufen. Unter seiner Führung entwickelte sich diese Bank auf das vorteilhafteste und wurde später in die Agrar-Sparkasse Aktien-Gesellschast verwandelt, welche heute zu den ersten Instituten Oberungarns zählt. Desiderius v. Kanitz ist seit langen Jahren Mitglied der Miskolczer Handelskammer, des Munizipalausschuffes der Stadt Eger und des Komitates Heves, sowie von mehreren Fachkomitees derselben. Er ist Präsident der Egerer israelitischen Gemeinde, die dank seiner Fürsorge und Obhut einen nennenswerten Aufschwung zu verzeichnen hat. Desiderius Kanitz ist aber nicht nur auf wirtschaftlichem Gebiete mit Erfolg tätig, er hat auch große Verdienste in philanthropischer und allgemein kultureller Hinsicht. Er hat zwei Kinder, die gleichfalls in den erblichen Adelsstand erhoben worden sind. Seine Tochter heiratete den Debrecziner Gcoßkaufmann Alexander Nagy. Sein Sohn Ladislaus trat in die Fußstapfen seines Vaters. Er ging in die Schule der mächtigen deutschen Banken, war mehrere Jahre im Londoner Bankhause Rothschild tätig und ist zur Zeit in der Pariser Zentrale des Credit Lyonais angestellt. Israelitischer Landeslehrerverein in Böhmen. Die am 5. September abgehaltene Generalversammlung hat unter großer Beteiligung der Mitglieder aus allen Gegenden Böhmens stattgefunden. Sie wurde mit einem lehrreichen Vortrage „Die Kunst im Dienste des Religionsunterrichtes" des Herrn Dr. Feder, Rabbiners in Raudnitz, eingeleitet. In der Begrüßungsrede gedachte der Obmann, Oberlehrer Springer, des 80. Geburtstages des Kaisers, worauf die Absendung eines Huldigungstelegrammes an die Kabinetskanzlei beschlossen wurde. Als Delegierter der Prager Kultusgemeinde versicherte Dr. K o h n e r die Lehrerschaft der wärmsten Sympathie der Kultusrepräsentanz. Als Gäste waren ferner anwesend der Obmann des israelitischen Mittelschul-Religionslehrerverbandes Professor Dr. A. Deutsch, ferner Professor Salomon Knöpfe! macher, Rabbiner Dr. Klotz und Dr. A r j e, Rabbiner von Smichow. Der vom Schriftführer Rabbiner M. Freund (Bodenbach) erstattete Geschäftsbericht, an den sich eine lebhafte Debatte knüpfte, konstatierte, daß sich die materiellen Verhältnisse der Mitglieder gebessert und daß alle die Wichtigkeit des Vereines einsehen. Selbst größere Gemeinden, die ziemliche Gehälter ausschreiben, besetzen nur mit Hilfe des Vereines die ausgeschriebenen Stellen. Auch die Einnahmen sind durch die rührige Tätigkeit des Vorstandes bedeutend gestiegen, so daß es ihm möglich war, über 4000 Kronen an unverzinslichen Darlehen und über 200 Kronen an Unterstützungen an arme Mitglieder zu bewilligen. Der vom Kassier Religionslehrer D. L ö w y vorgetragene Bericht wurde genehmigt und dem Kassier der Dank votiert. Der seit 17 Jahren im Amte sich befindende Vorstand wurde einstimmig wieder- und statt des verstorbenen Herrn Stein Rabbiner Siegfried Kraus (Senftenberg) neugewählt. Ueber Antrag des Vorstandes wurde das um die israelitische Lehrerschaft hochverdiente Mitglied des k. k. Landesschulrates Herr Dr. Ludwig Bendiener einstimmig zum Ehrenmitgliede ernannt. In der auf die Generalversammlung folgenden Ausschußsitzung wurden wieder Oberlehrer Springer zum Obmann, Rabbiner S. A b e l e s (Zizkow) zum Stellvertreter, Rabbiner M. Freud (Bodenbach) zum Schriftführer und Schriftleiter, Religionslehrer D. L ö w y .(Prag) zum Kassier, Direktor M. Schwager zum Rechnungsführer, Rabbiner G o l d st e i n (Nimburg) und Rabbiner S. Kraus (Senftenberg) zu Ausschüssen gewählt.