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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1910-09-30 · 39 (30.9.1910) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
27 (1910)
Issue
39 (30.9.1910)
Date
1910-09-30
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Str. 39 Dr. Blochs Wochenschrift. Seite 643 weiter: „Weiter wird die Ehrfurcht gegen die Eltern zur Pflicht gemacht . . . und endlich das Verbot aufgestellt, zu töten, Unzucht zu treiben, zu stehlen, falsch Zeugnis abzulegen oder sich mit Unternehmungen zu befassen, deren Zweck es sein würde, sich des Eigentums des Nächsten mit einem Schein des Rechts zu bemächtigen". So werden hier die anderen fünf Gebote in ein „Verbot" zusammengefaßt; und es werden so insbesondere die das Begehren betreffenden Gebote in einer offenbar fehlerhaften Paraphrase wiedergegeben, bei der das Begehren des fremden Weibes einfach ausfällt, während es wiederum im Deuteronomium an die erste Stelle getreten ist. Der Verfasser zitiert seinerseits nur diese Umschreibung. und er begründet dieses Zitat in der Anmerkung : „Mit den im ^ext gebrauchten Worten erklärt Schultz in der zweiten Auflage seiner alttestamentlichen Theologie (S. 322) das (Exod. 20, 17), wie ich glaube, mit Recht; denn sonst wäre dieses Gebot allerdings „merkwürdig", wenn es „ins Innere der Gesinnung hineingriffe", wie Strauß, (Der Alte und der Neue Glaube, § 22) es bezeichnet." Also, „Du sollst nicht gelüsten" muß eine „Unternehmung" bedeuten, weil sonst dieses Gebot „ins Innere der Gesinnung hineingriffe", was „merkwürdig" wäre. So urteilt Strauß, so urteilt auch Schultz und daraufhin urteilt auch Ziegler so. Man bedenke nun auch den Nebensinn, der hier der „Unternehmung" anstatt der Begierde beigegeben wird: „deren Zweck es sein würde, sich des Eigentums des Nächsten mit einem Schein des Rechtes zu bemächtigen". Also die Begierde soll einen Schein des Rechtes zur unrechtmäßigen Bemächtigung andern Gutes enthalten. Das ist beinahe das Stärkste, was diese Umschreibung an Entstellung und Verdächtigung leistet. Die Begierde an sich soll nicht verboten werden, denn sie ginge auf die Gesinnung; aber sie wird unterstellt als ein angenommenes Rechtsmittel, als ein „Schein des Rechtes". Indessen sehen wir von dieser, wie sehr leider lehrreichen Uebersteigerung des Grundirrtums ab; halten wir uns an den materiellen Tatbestand. Jedem gebildeten, geschweige gelehrten Bibelleser sollte es bekannt sein, daß der Dekalog im Deuteronomium wiederholt wird und daß, abgesehen von der Begründung des Sabbatgesetzes, besonders das Verbot des Begehrens in beiden Fassungen einen veränderten Wortlaut hat. Während im 2. Buch Moses steht: „Du sollst nicht gelüsten nach dem Hause Deines Nächsten. Du sollst nicht gelüsten nach dem Weibe Deines Nächsten" (20, 13, 14), heißt es im 5. Buche: „Und Du sollst nicht gelüsten nach dem Weibe Deines Nächsten und sollst nicht begehren das Haus Deines Nächsten" (5, 18). Es ist also hier zwischen der Begehrung des Eigentums und der des Weibes durch ein neues Wort für die letztere Begierde ein Unterschied hervorgehoben. Offenbar wollte diese Schrift diese beiden Arten der Begierde, die nach Eigentum und die in der Geschlechtsliebe wurzelnde auch durch einen Terminus unterscheiden. Wenn in den zehn Geboten ein solches, eine besondere Art der menschlichen Leidenschaft bezeichnendes neues Wort auftritt, so sollte das doch wahrlich beachtet werden, schon weil es an sich sittengeschichtlich und moralpsychologisch wichtig ist; wie ja schon die Voranstellung des Weibes sich aus diesem Gesichtspunkte erklärt. Wie kann ein solcher ethisch wichtiger Unterschied sich der Beachtung entziehen? Man befleißigt sich doch sonst der gründlichen Erforschung des genauen Wortlautes. Der Verfasser hat gar kein Hehl daraus gemacht, mit welcher Voraussetzung er die zehn Gebote liest: .„Ins Innere der Gesinnung" rann das Alte Testament nicht eingreifen; das wäre „merkwürdig". Bei solcher allgemeiner Voraussetzung wird der einzelne Wortlaut nicht für würdig befunden, in seinem Tatbestände bemerkt zu werden. Wie wichtig dagegen, wie unentbehrlich unsere eigene Bibelexegese, die unserer Großen des Mittelalters, uns bleiben muß gegenüber aller dieser Gelehrsamkeit der modernen Bibelkritik, das möge an diesem Beispiele deutlich gemacht werden. Jbn Esra (gest. 1167) lehrt zu diesen Versen:') „Das Wort nvn hat in der heiligen Sprache zwei Bedeutungen: die eine geht auf die gewalttätige Bemächtigung von anderem Eigentum, die zweite aber auf die Begehrung im Herzen, die nicht zur Tat hinausgeführt wird. Gegenüber der Ansicht, daß es kein Vergehen gäbe für das Sinnen des Herzens und daher darauf auch nicht Vergeltung hat Mose in diesem Buche, indem er die Thora erläutert, für nQnn xb gesagt: msnn " 2). Jbn Esra will nicht länger bei dieser Frage verweilen, verweist aber dennoch auf einige Bibelstellen, welche das Herz als die Quelle der Handlungen bezeichnen, wie das Wort: „In Deinem Munde und in Deinem Herzen, es auszuführen", und er schließt die Erklärung mit dem Worte: „Und die Hauptsache aller Gebote ist, das Herz redlich zu machen." (bbrt -m^b matan b? ip-jro Mit einer solchen Aufmerksamkeit auf den sittlichen Inhalt hatte die Bibelkritik in Ebn Esra begonnen. Aber schon bei Spinoza hat sie den falschen Weg der Tendenz eingeschlagen, und von dieser Befangenheit hat sie sich auch heute noch trotz aller ihrer Verdienste nicht methodisch zu befreien vermocht. Sehr wichtig ist auch, was Mose ben Nachman (Nachmanides, geb. gegen Ende des 12. Jahrhunderts), hier bemerkt: „Unter den Oberbegriff der Chemda gehört auch die Thaewa; denn wenn ihn gelüstet, seinen Nächsten zu berauben, er es aber nicht kann, da dieser sein Nächster stärker ist als er, oder die Furcht vor der Obrigkeit ihn abhält, so vergeht er sich dennoch gegen dieses Verbot"?) Die bloße Begehrung ohne Handlung wird somit als Inhalt des zehnten Gebotes auf Grund der rabbinischen Satzung, nach der Zählung der 613 Gebote, festgeftellt. So tief wird in die Gesinnung nicht bloß „hineingegriffen", sondern so bestimmt wird sie gesetzlich ausgezeichnet. Das Gesetz, das ist vielmehr die Lehre, geht eben durchaus auf die Gesinnung. Wer die Rede Moses im Deuteronomium zu beherzigen vermag, der kann schlechterdings an diesem Spriugpunkt der Thora nicht zweifeln. Wie wäre auch nur das Gebot der Liebe zu Gott anders denkbar? Es verdient nun aber ferner auch beachtet und bedacht zu werden, daß in der neuen, noch im Erscheinen begriffenen Ausgabe der „Heiligen Schrift des Alten Testaments" von E. Kautzsch diese Veränderung des Wortlautes nicht verzeichnet wird. Die Uebersetzung lautet: „Du sollst nicht Verlangen tragen nach Deines Nächsten Weibe, noch sollst Du Verlangen haben nach dem Hause Deines Nächsten." (S. 250.) Also nur durch den Unterschied von Verlangen tragen und Verlangen haben wird das neue Wort angedeutet; während allerdings beim Dekalog im zweiten Buche die Uebersetzung lautet: „Du sollst nicht Deines Nächsten Haus begehren". Der Fehler verrät sich dadurch noch schlimmer. Das neue Wort, das aber nicht bezeichnet wird, veranlaßt jetzt auch die Veränderung von „Begehren" in das innerliche „Verlangen" haben. Dafür aber wird das alte Wort, anstatt wie im zweiten Buche mit Begehren, jetzt mit Verlangen tragen übersetzt, sodaß der Unterschied wieder ausgeglichen wird. Auch müßte doch die Anmerkung auf das neue Wort Hinweisen. Sie tut es nicht, obwohl sie die Voranstellung des Weibes und ihre Unterscheidung vou den Gütern hervorhebt. Auch im zweiten Buche, wo auf die Abweichungen des Deuteronomiums in einer ausführlichen Anmerkung eingegangen wird, wird dieser veränderte Wortlaut nicht erwähnt. Allerdings findet sich eine dunkle Andeutung davon, die aber die Sache sehr bedenklich verschlim- 0 Kommentar zu der angezogenen Stelle. 2) Kommentar zu der angezogenen Stelle.

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