Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 34 (26.8.1910)
- Date
- 1910-08-26
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 34 Dr. Blochs Wochenschrift. Seite 565 Jüdische Kankkonzessionen im Mittelalter. Von Prof. Dr. G. Schwarz (Agram). Die naiionalökonomische Bedeutung der Juden im Mittelalter, insbesondere ihre gewaltige Mitwirkung an der Förderung des Handels ist wohl im allgemeinen bekannt, jedoch die Größe und Ausdehnung dieser Kulturarbeit eines zumeist unterdrückten und verfolgten Teiles der Menschheit ist der Nachwelt noch zu wenig erschlossen. Die jüdische Wissenschaft im XIX. Jahrhundert, wie der Phönix-Vogel zu neuem Leben erwacht, hat dieses Feld bisher brach liegen lassen, denn es ist von undurchdringbaren Hecken und Gestrüpp umgeben und viel mit Vorliebe jenem Gebiete zugewendet, das dem Bearbeiter weniger Schwierigkeiten bietet, der Leidens- und Verfolgungsgeschichte der Vergangenheit — das sind die passiven Leistungen — und den idealen Leistungen der Juden, die sie mit der Entwickelung der religiösen Ideen und des darauf fußenden religiösen Lebens wie auch mit dem Ausbau der Wissenschaft und deren Verbreitung durch Uebersetzuug wissenschaftlicher Werke bewiesen haben. Und doch waren die Juden ein ebenso wichtiger Faktor im realen Leben der Vergangenheit wie im idealen, befruchteten nicht nur die Intelligenz und die Wissenschaft, also die Gedankenwelt, sondern hoben durch Handel und Geschäft das Volksvermögen, förderten die Volkswirtschaft. Es geht nicht, an über die diesbezügliche Kulturtätigkeit der Juden mit einen hämisch hingeworfenen „Wucherer" den Stab zu brechen. Zuerst lebte der größte Teil der Juden vom redlichen Handel, der doch gewiß als bedeutender volkswirtschaftlicher Faktor anerkannt wird, dann waren diese vielgeschmähten „Wucherer" — im übrigen von König und Obrigkeit zu dem gar nicht verbotenen Wucher gezwungen und privilegiert — nicht geduldet, sondern gerne gesehen, ja oft vielgesuchte Helfer dem Bargeld benötigenden Handelsstande. Mit dem Wucher ist das so eine eigene Sache. Die Bibel verbietet jedes Zinsnehmen. Die modernen Gesetzgebungen sind toleranter und anerkennen als Wucher nur die Ueberschreitung des gesetzlich zulässigen Zinsfußes. Die kleinen — und oft auch großen — Banken überschreiten sub titulo verschiedener Gebühren das Maximum des Zinsfußes, ohne mit dem Gesetze in Konflikt zu geraten. Heute ist nun das Wort Wucher verpönt, während mit den Zinsnehmen unser ganzes wirtschaftliches Leben eng und untrennbar verknüpft ist. Im Mittelalter war das Zinsnehmen vom kanonischen Gesetz verboten, in den Augen der Menschen, also, vom moralischen Standpunkt, war es weder häßlich noch' verwerflich. Es wucherte, d. h. es machte Geldgeschäfte derjenige, der es besaß. Das Gewerbe war nicht auf eine Konfession beschränkt. Das Augsburger Bankhaus Fugger arbeitete in Millionen, zählte Könige und Fürsten zu seinen Klienten und ging mit ihnen gar nicht glimpflich um. Shylock ist ein Typus. Den Juden in ihm erweckt die Verachtung und hündische Behandlung, mit der ihm die stolztuenden, aber gelddurstigen Nobili begegnen. Das entfacht in ihm das Rachegefühl. Man brauchte die Juden als Geldgeber, und wo es keine gab, wollte man welche haben, denn man zog sie den christlichen Geldgebern vor, gewiß nicht aus Sympathie für ihre Religion. Eine andere Fiage, die damit im Zusammenhänge steht, soll hier nur gestreift werden. Woher oen Juden die Barmittel, die ihnen das Gewerbe des Geldleihens ermöglichten? Was bisher darauf erwidert wurde, ist nicht zureichend, so zum Bti'piel die bescheidene Lebensweise, als ob damals die anderen Leute dem Luxus nachgingen; das Verbot des Jmmobilienbesitzes, als ob dieses Verbot allgemein gültig gewesen wäre, während es den Juden im Mittelalter zumeist frei stand, Häuser und Felder zu erwerben, wie weiter unten auch ein Beweis angeführt werden wird. Vielmehr brachte die Handelsbeschäftigung das Geld in die jüdischen Hände, und zwar der Großhandel. Darum bedarf eben dieses Kapitel unserer Geschichte eine grundlegende Bearbeitung, die das äußere Leben der mittelalterlichen Juden schildern soll. Dann wird auch ihre nationalökonomische Bedeutung ins richtige Licht gerückt werden und auch dem „Wucherer" wird Gerechtigkeit widerfahren. Zu diesem Kapitel soll folgende Darlegung einer jüdischen Bankkonzession einen Beitrag liefern, der, mit den heutigen Verhältnissen verglichen, nicht uninteressant ist, bezüglich der Vergangenheit einen typischen Fall schildert und darum für die Lage und Stellung der Juden manche beachtenswerte Angabe enthält. Im österreichischen Kronlande Dalmatien leben heute kaum hundert jüdische Familien, in den Städten Zara, Spalato und Ragusa. Im Mittelalter war es auch nicht besser. Die dalmatinische Küste unterstand der Herrschaft Venedigs. Die Herren von San Marco überließen den blühenden Küstenstädten und Handelsemporien ihre Autonomie und Privilegien und begnügten sich mit der ökonomischen Ausbeutung des besonders holzreichen Küstenstriches. Auch die Salzgewinnung war für die Republik erträglich. Der Reisende Giovanni Giustiano erzählt im Jahre 1553, daß früher in Cattaro der Salzhandel blühte, „der Venedig 12.000 Dukaten Erträgnis im Jahre brachte, während dieses Geschäft sich heute in den Händen der Juden beflndet, die zwischen Ancona und Castelnuovo den Handel beherrschen". Während am Rialto der jüdische Kaufmann unbehelligt war, wehrten ihm alle Gesetze den Eintritt und die Ansiedelung an der dalmatinischen Küste. Ein Erlaß des Dogen aus dem Jahre 1394 verbietet den Juden das Wuchern im Venetianischen, den Aufenthalt über fünfzehn Tage und befiehlt ihnen das Tragen des „Judenznchens" in der Größe eines Brotleibes. Eine Verordnung des Jahres 1423 klagt, daß sich viele Juden im Venetianischen aufhalten, die auf Zins Geld geben, Besitz erwerben, was gegen das göttliche Gesetz ist, und verordnet deshalb: daß kein Jude unter Strafe der Konfiskation Haus oder Land erwerben darf, und die jetzigen Grundbesitze im Laufe von zwei Jahren unter Strafe des Verlustes verkauft werden müssen, außer daß Einer eine besondere Konzessionsurkunde erhält. Um dieser Verordnung mehr Kraft zu leihen, wurde den Anzeigern der Zuwiderhandelnden eine Prämie gewährt, die Hälfte der angezeigten Sache, doch sollten die Juden außer dem Verluste des Objektes noch 500 Dukaten Pönale bezahlen. Dieselbe Verordnung wiederholt der Doge Leonardo Caurodanus im Jahre 1515 dem neueingesetzten Comes von Sebenico, nur läßt er die 500 Dukaten Pönale weg. Aus alledem geht klar hervor, daß das anfängliche Ansiedlungsverbot später zusammenschrumpfte zu einem Verbote des Jmmobilienbesitzes, und auch das Wucherverbot im Laufe der Zeit außer Kraft getreten ist. Dieser Wandel der Anschauungen zeigte sich auch in Zara, der heutigen Hauptstadt Dalmatiens. Die Forderungen des realen Lebens waren mächtiger als das Herkommen und die alten Gesetze. In der Stadt trat immer fühlbarer das Bedürfnis nach einer Bank hervor. Einige Ratsherren verfielen auf die Idee der Zulassung reicher Juden, um eine Bank zu gründen. Bald hatten sie den erwünschten Kapitalisten gefunden, wahrscheinlich in Venedig, und mit ihm einen Vertrag abgeschlossen. Die Mehrheit des Stadtrates stand jedoch noch unter dem Zauber des Judenverbotes und lehnte den Vorschlag ab. So geschehen im Jahre 1349. Die einmal aufgetauchte Idee war damit nicht begraben. Schon zwei Jahre später erwacht sie zu neuem Leben und tritt diesmal in das Stadium der Verwirklichung. Ein umfangreicher Vertrag zwischen der Stadt und den jüdischen Bankherren gibt Auskunft über Namen und Geschäftsgebahren der Bankiers, sowie über die ihnen eingeräumten Rechte.*) *) Anm. Mitgeteilt im Sammelwerke „Sotto Saa Marco“ von G. Sabatich, Zara 1901, im Artikel: „Ebrei a Zara“.