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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1910-08-19 · 33 (19.8.1910) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
27 (1910)
Issue
33 (19.8.1910)
Date
1910-08-19
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Sette 554 Dr. Blochs Wochenschrift. Nr. 33 Tätigkeit beginnen soll. Bezüglich der Besetzung des Direktorpostens find bisher drei Angebote eingelaufen; der diesbezügliche Termin lauft im Oktober ab. Dann wird das Komitee auch bezüglich der Besetzung der Prosefsorenstellen entscheiden. Die ungarische Grenzpolizei an der Arbeit. Aus den ungarischen Grenzkomitaten werden neuerdings unglaubliche Uebergriffe der Grenzpolizei gemeldet. Besonders russisch klingen die folgenden zwei Fälle: Der Rabbi von Dolina in Galizien weilte in dem Marmaroser Badeorte Wiskoz zur Kur. Vorige Woche wurde er von der Grenzpolizei plötzlich ausgefordert, Ungarn binnen 24 Stunden zu verlassen. Nur mit schwerer Mühe wurde dann ein achttägiger Aufschub erwirkt. Einige Tage später haben die Grenzpolizisten den Rabbiner des galizischen Städtchens Skole, der sich mit seinem Sohne in dem Badeorte Kelecsen zur Kur befand, zur Gendarmerie nach Oekörmezö eskortiert. Das „Verbrechen" des Rabbiners bestand, darin, daß zwei Grenzpolizisten unter Eid aussagten, sie hätten durch das Schlüsselloch gesehen, daß der Rabbiner eine Frau „mit einer Medizin geschmiert" habe. Hierauf wurde er mit 10 Kronen bestraft und den Grenzpolizisten ausgefolgt, um ihn per Schub nach Galizien zu transportieren. Wie von zuverlässiger Seite versichert wird, hat der unschuldige Rabbiner sich niemals mit dem Melier eines „Wunderrabbi" abgegeben. Die Grundlagen des Friedensschlusses in Jerusalem. lleber manche Punkte des Friedensschlusses zwischen den beiden Gemeinden in Jerusalem durch den Großrabbiner der Türkei anläßlich seiner jüngsten Anwesenheit in Palästina wird einem Budapester Blatte folgendes mitgeteilt: Die Anwesenheit des Lhacham Baschi Rabbi Lhaim Nahum in Jerusalem benützte der aus Ungarn stammende Rabbiner und Direktor der „Kolel Holland und Deutschland", Horowitz, um den Großrabbiner über verschiedene jüdische Angelegenheiten zu befragen. Auf die Frage, welche staatliche Rücksichtnahme die jüdischen Soldaten auf .ihre religiösen Pflichten zu gewärtigen haben, antwortete Rabbi Nahum: „Was die Beobachtung des Sabbath betrifft, ist es mir gelungen, vier Stunden für das Gebet zu erwirken, aber bezüglich der Feiertage erreichte ich eine Befreiung vom Dienste während aller Feiertage. Hingegen konnte ich in Bezug auf Koscher-Kost gar nichts erwirken. Aber für den vergangenen Peffach bemühte ich mich insoferne mit Erfolg, als den jüdischen Soldaten für ihre Kost Bargeld und dazu noch eine Feiertagszulage gegeben wurde. Ein Geldgeschenk für jeden Mann gab auch die Konstantinopler jüdische Gemeinde. Die Jeschiboth — sagte ferner der Großrabbiner — haben auf mich großen Eindruck gemacht. Es freute mich ungemein, zu sehen, daß Hunderte jungverheiratete Männer und auch Jünglinge sich dem Studium der heiligen Lehre eifrig widmen. Das Thora-Studium in Jerusalem muß nicht nur aufrecht erhalten, sondern noch gestärkt werden und ich habe bereits an maßgebender Stelle die Genehmigung zu dem Vorschläge erhalten, daß die Jeschiboth in Jerusalem und in Palästina überhaupt gesetzlich als Rabbinerschulen anerkannt werden sollen, nur müssen sie sich im Sinne des Gesetzes folgendermaßen organisieren: Die Jeschiboth sollen in Klassen eingeteilt werden. Jedes Jahr steigen die Schüler von Stufe, zu Stufe in eine höhere Klasse auf. Und es wird eine Zeit festgesetzt werden, nach deren Ablauf der Schüler den Titel „Lhacham" erhält. Rach Abschluß des Studiums werden die Schüler vor dem Rosch-Jeschibah und vor dem „geistigen Komitee" Prüfung abzulegen haben. Wer diese Prüfung gut besteht, der bekommt das Diplom als „Lhacham" und solange er die Jeschibah weiter frequentiert, oder ein Gemeindeamt bekleidet, bleibt er militärfrei. Es sollen in der Gemeinde zwei Kommissionen organisiert werden. Das Amt des Lhacham Baschi und „Rischon L'Zion" wird in einer Person und zwar einer sephardischen vereinigt. Aber der Lhacham Baschi hat sich in finanzielle Angelegenheiten nicht zu mengen. Diese gehören zur Finanz- und Wirtschaftskommission." Die Finanzkommission wird genau so wie das „geistige Komitee" aus Aschkenasin und Sephardin zusammengesetzt sein. Der Präsident des geistigen Komitees wird ein Aschkenasi und der Vizepräsident ein Sephardi, hingegen der Präsident der Finanzkommission ein Sephardi und dessen Stellvertreter ein Aschkenasi sein. Natürlich müssen in der Jeschiboth.auch einige Stunden wöchentlich dem Studium der Landessprache und der Geschichte des Judentums gewidmet werden, aber bei der erwähnten Prüfung wird es nicht notwendig sein, die Schüler aus der Landessprache zu prüfen, bloß damit sie ein Gemeindeamt bekleiden können, denn nur ein solcher Lhacham wird angestellt werden, der türkisch versteht. Bezüglich der Befreiung vom Militärdienste jedoch herrscht hierin kein Unterschied. Außer den Rabbinern werden vom Militärdienste befreit sein: Lehrer, Chasanim, Schächter und Mohelim, wenn sie in irgend einer Gemeinde angestellt sind. Das Recht d?r Jeschiboth bleibt für ganz Palästina gleich und ich glaube dessen sicher zu sein, daß das Militärbefreiungsrecht der Jeschiboth unabänderlich bleibt. Daran knüpfe ich übrigens meine Stellung. Wenn diese Begünstigung für die Jeschiboth aufhören sollte, dann würde ich von meinem Amte abdanken. Ein folgenschwerer Erlaß in der Türkei. Der Konstantinopler Korrespondent der „N. I. K." berichtet: In ihrem Bestreben, dem ottomanischen Volke eine durchaus patriotische Erziehung zu sichern, hat die Regierung einen weittragenden Beschluß gefaßt, dessen Durchführung auf heftigen .Widerstand stößt und zweifellos schwierige Zustände schaffen würde, nicht zuletzt für die Juden. Dieser Beschluß besagt nicht mehr und nicht weniger, als daß es fortab Lehrern ausländischer Staatsangehörigkeit verboten sein soll, an Gemeindeschulen und Privatschulen zu unter richten. Ausnahme soll nur für diejenigen gemacht werden, deren" Lehrbefähigung von der türkischen Regierung anerkannt und die vor der Anstellung von ihr genehmigt werden. Auch wenn diese Verfügung nicht dem Patriarchate und dem bulgarischen Exarchen direkt zugestellt worden wäre, wäre es klar, daß sie sich gegen die beiden orthodoxen Nationalitäten richtete, bei denen panhellenische und panbulgarische Praktiken seitens ihrer ausländischen Lehrkräfte befürchtet werden. Aber die Verfügung ist durchaus verfrüht, da bei Entlassung aller dieser Lehrer die griechischen und bulgarischen Schulen einfach veröden und geschlossen werden müßten. Ottomanische Kräfte an ihrer Stelle sind absolut noch nicht vorhanden. Mit Recht haben daher die Ratskörper der beiden Völkerschaften dagegen protestiert. Das Exarchat hat verlangt, daß vor Erlaß einer solchen Order erst nationale Seminarien sowie nationale Universitäten gestattet und zur Entwicklung gebracht werden müßten, die die neuen Lehrkräfte schaffen könnten. Der neue Erlaß ist auch dem türkischen Großrabbinate zugegangen. Die Durchführung dieses Erlasses ‘ wird für die Juden die schlimmsten Folgen haben, denn ihr Schulwesen ist leider noch durchaus das wenigst entwickelte und mit ottomanischstaatszugehörigen Lehrern am wenigsten ausgestattet. Es ist schwer auszudenken, was beispielsweise aus all den mit sehr vielen ausländischen Kräften, besonders in der Leitung, besetzten Allianzschulen werden sollte.

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