Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 31 (5.8.1910)
- Date
- 1910-08-05
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 31 Dr. Blochs Wochenschrift. Seite 517 sä Das Elend der russischen Juden. Die Beschränkung des Wohnrechtes. Von einer mit den russischen Verhältnissen betrauten Persönlichkeit wird dem „Berliner Tageblatt" geschrieben: Der gegenwärtig der Duma vorliegende, von 166 Abgeordneten — fast 40 Prozent der Gesamtheit — Unterzeichnete Antrag auf Aufhebung der Wohnrechtsbeschränkung der Juden lenkt wieder einmal allgemein die Aufmerksamkeit auf die mittelalterlichen Zustände, die im russichen Reiche herrschen und sich dauernd weiter verschlimmern. Es hat hie und da überrascht, daß jener Antrag eine so große Zahl von Unterschriften gefunden hat; aber die Situation ist allmählich eine dem Staatswohle so abträgliche geworden, daß auch Abgeordnete, die sich sonst nicht gerade judenfreundlich gezeigt haben, die Notwendigkeit einer Abhillfe einsehen. Die Juden bilden in den 23 Gouvernements des ihnen zugewiesenen Ansiedlungsrayons und in Polen 11°5 Prozent der Gesamtbevölkerung, in den übrigen Gouvernements des europäischen Rußlands 0°25 Prozent, im Kaukasus 0 63 Prozent, in Sibirien 0 60 Prozent, in russisch Zentralasien 016 Prozent, alles in allem nur etwa 250.000 Seelen außerhalb des Rayons und des Königreichs Polen. Aber auch in dem Rayon selbst haben sie keine Bewegungsfreiheit. Seit 1882 ist jede Bodenerwerbung und Pachtung sowie Neuanfiedlung in den Dörfern, seit 1887 auch die Uebersiedlung von einem Dorfe in ein anderes untersagt, und selbst die wenigen von altersher privilegierten Dörfler werden endlos schikaniert, um sie in die Städte zu treiben. Und bei diesen Verhältnissen verhöhnt man die Juden noch mit dem Vorwurf, daß sie sich zu wenig mit dem Ackerbau abgeben! Der Prozentsatz der Juden in den Städten des Rayons beträgt im Durchschnitt über vierzig Prozent, in manchen Plätzen aber selbst sechzig bis siebzig Prozent. Kein Wunder, daß alle ihnen zugänglichen Berufe überfüllt sind, und es ist ein Räthsel, wie die zahlreichen Familien bei ihrem geringen Einkommen nicht verhungern. Dazu kommt der von den echt russischen Leuten inszenierte wirtschaftliche Boykott, der alle Erwerbszweige aufs Schwerste trifft. Dieses Elend genügt aber der russischen Regierung nicht. Sie will auch die noch nicht ganz „judenreinen" Bezirke säubern. Zehntausende sind es in den beiden letzten Jahren gewesen, die das Schicksal der Verweisung in den Rayon plötzlich und unerwartet getroffen hat. Von den Akademikern, die das Wohnrecht in ganz Rußland haben, hat man neuerdings einzelne Kategorien ausgeschieden, wie Apotheker und Apothekergehilfen, und ist gegen sie mit Ausweisung vorgegangen. Aus den sibirischen Bezirken werden auch andere Akademiker, Rechtsanwälte, Ingenieure und Aerzte vertrieben. Die Kiewer Vorgänge dieses Jahres sind bekannt. 1500 Familien erhielten Ausweisungsbefehle, von denen 450 zur Ausführung gelangt sind; in den Bezirken Smolensk, Jelnin, Roslawl, Miasma, Dorogobusch und vielen anderen find Ausweisungen vollzogen oder angekündigt. Neuerdings hat der Twerer Gouverneur ein Zirkular erhalten, nach welchem die Nichtwohnberechtigten nach dem Rayon zu befördern find. Nach dem „Retsch" steht eine Massenausweisung jüdischer Familien aus den Dörfern des Gouvernements Kielce bevor. Es scheint also mit dem System der Schikanierung zu langsam zu gehen und man will auch die polnischen Dörfer in schnellerem Tempo säubern. So leben innerhalb und außerhalb des Rayons die Juden in Unsicherheit darüber, was ihnen der nächste Tag bringen wird, und so vermehren nun die aus Wohnsitzen, die sie zum Teil lange Jahre inne hatten — es find Handwerker ausgewiesen worden, die 30—40 Jahre ruhig und tadelsfrei an einem Ort gelebt hatten — Vertriebenen das Elend in den Rayonsstädten. Und dieses Elend wird planmäßig gesteigert. Man will die Juden zu Proletariern letzten Gradrs erniedrigen. Darum beschränkt man ihnen die Bildungsmöglichkeiten. In diesem Jahre wird nicht eine einzige technische Hochschule jüdische Abiturienten einschreiben und nur ganz wenige werden auf den Universitäten zur Immatrikulation zugelassen werden. Eine große Anzahl von Lehranstalten nimmt überhaupt keine Juden auf, die anderen einen Prozentsatz von drei bis zehn Prozent. Wer aber außerhalb Rußlands eine Hochschule absolviert, darf sich, im Gegensatz zu den in Rußland graduierten, nicht außerhalb des Anfiedlungsrayons niederlaffen. Selbst Feldscherer- und Hebammenschulen dürfen nach neuester Verordnung nur einen bestimmten Prozentsatz aufnehmen. Die Begründung neuer jüdischer Schulen wird vielfach gehindert, selbst dort, wo Wohltäter größere Summen für die Errichtung zur Verfügung stellen. Kein Jude kann Stadtverordnete wählen oder als solcher gewählt werden, nur der Gouverneur ist zur Ernennung berechtigt. Für die Ausübung der Advokatur bedarf es der Erlaubnis des Justizministers. 15 Jahre hindurch wurde kein jüdischer Rechtsanwalt zugelassen. In ganz Rußland gibt es einen jüdischen Richter, keinen Profeffor an einer höheren Lehranstalt, nur einige Privatdozenten, jüdische aktive Militärärzte so wenig wie in Preußen, obwohl die jüdischen Aerzte im russisch-japanischen Kriege ihre volle Schuldigkeit getan haben. Es gibt kein Mittel für die Juden, das Unerträglichste abzuwenden, als sich mit den Beamten zu verhalten. So wird das System der Regierung zu einer Quelle von Erpressungen, und diese an nachsichtige Beamte zu leistende Steuer beträgt viele Millionen Rubel jährlich — arm und reich, ein jeder hat nach seinen Verhältnissen seinen Obulus zu entrichten; die Folgen find die Demoralisierung der Verwaltung und die Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Arbeitskraft von Millionen. Der einzige Ausweg ist die Bewilligung der Freizügigkeit. Wird diese nicht bald gewährt, so wird die Verzweiflung zu Massenauswanderungen führen, die die unheilvollsten Folgen nach sich ziehen müssen. Im wesentlichen stehen heute zur Einwanderung nur die Vereinigten Staaten von Nordamerika und Kanada offen. Aber in diesen Ländern ist bereits eine rege Agitation gegen die jüdische Emigration tätig und kann nur solange niedergehalten werden, als der Zustrom sich in mäßigen Grenzen bewegt. Eine Verschließung dieser beiden Staaten würde eine Ueberflutung aller europäischen Länder, in erster Linie Deutschlands und Oesterreichs, zur Folge haben, und was dann?? Aus alledem ergibt sich, daß es sich hierbei nicht um rein innerrusfische Fragen handelt, sondern um solche von allgemeiner Bedeutung. Und daraus erwächst allen Regierungen die Verpflichtung, sich ernstlich damit zu beschäftigen, mag die russische auch noch so obstinat sich gegen die „Einmischung in interne Angelegenheiten" wehren. Aber es ist auch die Sache aller human empfindenden Menschen, laut und energisch Protest zu erheben gegen die unmenschliche Behandlung und Herabwürdigung von Millionen Unglücklicher, denen nichts vorgeworfen werden kann als ihre Zugehörigkeit zu einem nichtchristlichen Glaubensbekenntnis. Ein Zeuge der Belagerung von Jerusalem. Aus London wird geschrieben: Ein wichtiger Fund betreffend die Belagerung Jerusalems durch Vespafians Truppen unter Tiberius ist in Oberägypten gemacht worden. Er besteht aus einem hölzernen Paneel mit erhabenen Rändern oder Rahmen, mit einer lateinischen Inschrift von zirka 50 Reihen. 37 Reihen sind deutlich lesbar. Ganz abgesehen von seiner historischen Bedeutung ist dieser Fund mit Ausnahme einiger in Pompeji gefundenen Tafeln das wertvollste Eremplar altrömischer Kalligraphie, das man bisher entdeckt hat. Der Hauptwert dieses Paneels besteht aber in der Inschrift selbst. Diese enthält das Entlassungszeugnis eines Veteranen nach langen Jahren aktiven Dienstes unter den römischen Adlern. Als Soldat der zehnten (Fretenfiichen) Legion hatte er sich im jüdischen Feldzuge ausgezeichnet und an der Belagerung und Plünderung von Jerusalem teilgenommen, was in der Inschrift speziell erwähnt wird. Der Name des alten Kriegers war M. Valerius Quadratus. In dem kürzlich entdeckten Dokument bestätigt er formell, daß dasselbe ein Duplikat eines kaiserlichen Edikts sei, das zu seinen Gunsten und