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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1910-07-29 · 30 (29.7.1910) · page 13

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
27 (1910)
Issue
30 (29.7.1910)
Date
1910-07-29
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Nr. 30 Dr. Blochs Wochenschrift. Seite 509 richt, daß es Judensachen nicht nach dem polnischen Landrecht, sondern nach dem Magdeburger Recht richte, was den Juden zu schaden pflegt. Der König erläßt ein Dekret (10. Oktober 1592), in dem er dem Stadtrat und dem Schöffengericht befiehlt,^ in Judenangelegenheiten nach polnischem Landgesetz Recht zu sprechen. Dieses Dekret war für die Juden Lithauens von durchgreifender Wichtigkeit, denn es befreite sie ein für alle Mal von dem äußerst strengen Magdeburger Rechts kein Wunder, daß sie es in das Buch der Gesamtprivilegien der Judenschaft in ganz Lithauen aufnahmen und allen Königen zur Bestätigung vorlegten. So ist es im Gesamtprivileg Johann Kasimirs aus dem Jahre 1679,24) König Johann III. aus dem Jahre 1676 und August II. des Sachsen aus dem Jahre 1720 enthalten.* 2^) Die späteren Geschlechter lasen die Formel, mit der das Dekret beginnt: „Es klagte Uns (dem König) Unser Diener, der Jude aus Unserer Stadt Brzesc, Schaul Judycz, in eigenem Namen, und im Namen aller Juden der Gemeinde von Brzesc.. Ein ^Jahr später (1593) führt Saul wieder Klage gegen den Starosten von Brzesc, daß er Rechtsstreitigkeiten zwischen Zuden entscheidet, obwohl diese Angelegenheiten der Judengemeinde Vorbehalten sind. Es handelte sich um die autoritative Interpretation des Wortes „Judenrichter". Seit Jahren zahlte die Judengemeinde dem Starosten 50 Gulden jährlich als „Geschänk", was dann den späteren Starosten zu wenig schien. In einem Dekret vom 14. Juni 1593 ordnete der König „auf.Fürbitte des königlichen Dieners Saul I u d y c z" an, daß Rechtsstreitigkeiten zwischen Juden nur das „geistliche Judengericht" (Dajanim) zu entscheiden habe und daß dem Starosten nur 50 Gulden pro Jahr die Judengemeinde von Brzesc schulde. Damit war endgiltig die autonome Gerichtsbarkeit der Juden in Lithauen geregelt und der Willkür der Beamten ein Riegel vorgeschoben.2^) Noch einmal notieren die Akta das Auftreten Sauls. Im Jahre 1595 stand er einer Deputation der ganzen Stadt Brzesc vor, die beim König um die Rückgabe eines zufallsweise verbrannten Zollprivilegs vorsprach. — Mit dem Jahr verschwindet sein Name aus den archivalischen Quellen, obwohl' er bis zum Jahre 1617 am Leben ist und seiner Gemeinde viel Gutes leistet. Er kauft einen großen Platz in Brzesc und baut ein Lehrhaus (Beth-ha Midrasch), eine Klaus, eine große Zahl von Schulzimmern (Chedarin), in denen die Jugend von aller Herren Ländern Unterricht genießt. Er hinterläßt auch einen Fond von 20 000 Gulden, von denen die Zinsen an die armen Familienmitglieder verteilt werden sollen."2^) Als man in der ersten Hälfte des XIX. Jahrhunderts auf Befehl der Baubehörde die große Synagoge niederriß, fand man an der Westwand der Frauenschule folgende defekte Inschrift: uni' «v paart jn biK» *ö patpn rmri? ü’tw bv noan m na kihbö rvjpnsn b“i mm ma um -dj*? myrta .Tnbb: npi [-n *th n] ro mann nöbiyb na.nn» *8) nnan .rn mta ...... Der Herr Saul sohn des Gelehrten Samuel Juda Padua baute die Weiberschul' zum Andenken au seine selige Frau Debora Tochter des Herrn D a w i d Drucker. ») ibidem S. 144—151. 25) Akten der Wilna'er Kommission, Bd. V, S. 297—306. 26) Akten von Sirdwest-Rußland Bd. I, S. 248, Nr. 209. 27) Gdulath Saul. S. 236—24 a. 28) ibidem S. 20. Wir ersehen aus der Tafel, die heute im Vestibül der neuen Synagoge angebracht ist, daß Saul am Leben den Namen „Wahl" nicht führte und nur einfach : Saul, Sohn des gelehrten Samuel Juda aus Padua genannt wurde. Da dieser Denkstein die einzige zeitgenössische jüdische Quelle für Sauls Namen und Wirken in der Judenschaft bildet, müssen wir mit Recht behaupten, daß der Name ..Wahl" und der ständige Zusatz „C" (Sar^ Fürst — Herr) erst nach seinem Tode entstanden sind. Von den elf Kindern ^auls hatte Meier Wahl die führende Rolle des Vaters übernommen. Er war Rabbiner in Brzesc und einer der Begründer der autonomen Verwaltung der Judengemeinden Lithauens. Als sich im Jahre 1580 der erste Judentag in Polen (die.sogen. Vierländersynode) konstituierte, sind die Juden Lithauens der ganz Polen umfassenden Organisation beigetreten. Bald kamen aber Zwistigkeiten zwischen polnischen und lithauischen Juden zum Vorschein. Unter anderem war der Kampf zweier Gemeinden T y k o c i n (in Podlachien) und G r o d n o in Lithauen ausschlaggebend für die Separierung der Juden beider Reichshälflen.2^) Im Jahre 1623 tagte zum ersten Mal der Judenlandtag Lithauens. Majer Wahl führte bei den Beratungen das große Wort und da faßte der Tag folgenden Beschluß: „So lange Herr Maier am Leben ist, da er sehr alt ist und nicht aus- und eingehen kann, beschließen wir hiemit, daß der Landtag immer in Brzesc zusammentrete. Und da Herr Maier den Grundstein des Tages bildet und die Augen des ganzen Landes auf ihn gewendet sind, wird den Gemeinden anempfohlen, daß sie nur solche Delegierte wählen, die mit Herrn Maier nicht verwandt sind, damit er nie ausgelost werde."30) Wir finden die Unterschrift Rabbi Meiers fr*n "vhö auf dem Rechnungsabschluß des Landtages im I. 1627. Die Unterschrift ist nicht eigenhändig, denn Meier hatte eine wehe Hand und daher fertigte seinen Namen Jsach a r Beer, der Kahalsschreiber von Brzesc, „auf Befehl des Herrn und Präsidenten Meier Wahl, dem eine Hand weh' tut, Gott möge ihm Heilung spenden."34) In den Grod- (Schloß)Mkten von Brzesc finden wir im Jahre 1629 einen Prozeß auf, in welchem „der Herr Majer Szawlewicz (Sohn Sauls) und der Herr Boruch Meierowicz die Iudengemeinde repräsentieren. Die Gemeinde stand im Verdacht, daß eines ihrer Mitglieder, d. i. ein Jude von Brzesc, den Adeligen Johann Koscia vergiftet hätte. Der Gemeindevorstand mußte den Entlastungseid für alle Mitglieder ablegen, was die zwei obengenannten Vorsteher mit drei anderen Juden taten. Als Zeugen von christlicher Seite schwuren die Herren: Slawenski, Kuln und Bosiacki. Später zeigte sich heraus, daß Johann Koscia eines natürlichen Todes gestorben war?2) Maier Wahl heiratete die Tochter des berühmten Pinchas Horowitz, des Schwagers des bedeutendsten Gelehrten Polens Rabbi Mosche Jsserles. — Auch die anderen Kinder Saul's nahmen glänzende Stellungen ein und heirateten in die besten Familien ein. Jhire Nachkommen leben bis heute und besitzen sehr oft Stammtafeln, die bis auf Saul Wahl zurückgehen. Das ist das wahre Bild von Saul Wahl, wie es aus den spärlichen archivalischen Quellen entworfen 22) Dubnow: niLin jma nm im JubilaumSbuch zu Ehren Sokolows. Warschau 1904. S. 250—261. 30) n3’“Jön D3ps (Der Pinax der Judenlandtage Lithauens). Petersburg 1909—1910. Beilage zur Jewrejskaja Starina. Beschluß Nr. 68. 29 D o r t s e l b st. Beschluß Nr. 126. 32) Akten der Wilna'er Kommission, Bd. 38, Nr, 108, S. 135.

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