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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1910-07-22 · 29 (22.7.1910) · page 14

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
27 (1910)
Issue
29 (22.7.1910)
Date
1910-07-22
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Seite 494 Dr. Blochs Wochenschrift. Nr. 29 königlichen Hofe nahe. König Stefan Batory (1570—1586) schätzte ihn hoch und König Sigismund III. ernannte ihn am 7. Juni 1589 zum Hofdiener oder Hoffaktor: „Da wir — schreibt der König — die treuen Dienste und den besonderen Fleiß unseres Untertanen, des Juden zu Brzesc, Saul Judycz wahrgenommen haben, ernennen wir ihn zu Unserem Diener, tanit er Unsere königliche Gnade erkenne. Wir befreien seine Person, wie arch seine Liegenschaften und sein ganzes Vermögen von der Jurisdiktion aller Land-, Schloß-- und Siadtämter. . . bis an sein Lebensende, so daß er keinem Beamten in jedweder großen .oder kleinen Sache Rede stehen soll und nur von Uns gerichtet werden darf."-0) Dieser Titel eines „Königlichen Dieners" war in jener Zeit nicht selten, und die damit verbundene Eiemption von der normalen Gerichtsbarkeit kam sehr oft vor. Zur Zeit Sigismund I. ha2en dieses Privilegium speciale alle jüdischen General-Steuerpächter, wie Abraham der Böhme, Franz von Kasimir, Sohn Ester's, der schon genannte Michael Esophowicz, dann alle Generalrabbiner Ascher und Perez in Krakau, (1518), Dr. Fischel und Schalom Schachna (I. 1541) erlangt.^) Vom Jahre 1551 hatten dieses Recht alle von den Landmannschaften ernannten Landesrabbiner von Großpolen, (Posen), Kleinpolen, (Krakau, Lublin), Reussen (Lemberg) usw., auch wurde mehreren portugiesischen Juden, die in Polen einwänderten, dieses Vorrecht erteilt. Auch halte der Nachfolger und Sohn Sigismund's III., vielen Juden dieses D i e n e r a m t samt dem EXemptionsrecht verliehen. So erhalten zwei Lemberger Juden (1634), Isaak Sohn Nachmans und Isaak Sohn Abrahams denselben Titel und werden von der Gerichtsbarkeit aller Beamten befreit und direkt der Jurisdiktion des Königs Vorbehalten.^) Als Obmann der Judengemeinde in Brzesc-Litewski hat Saul vollauf zu tun. So wie in allen anderen Städten Polens und Lithauens, so führten auch die Juden in Brzesc einen langwierigen Streit mit den christlichen Bürgern dieser Stadt: es handelte sich um einen Anteil der Juden an den Staatseinnahmen, deren vierten Teil Sigismund I. am 22. August 1529 der Judengemeinde zugewiesen hat. Auf Fürbitte der Bürger nahm der König am 20. Mai 1531 das Privileg zurück und beließ dem Stadtmagistiat .alle Einnahmen. Im Jahre 1580 erhoben die Juden wieder ihren Anspruch auf das Viertel der städtischen Einnahmen und König Stephan Batory setzte am 10. Februar 1580 eine Kommission ein, die die Sache prüfen sollte. Am 14. März kamen die Kommissäre: Ostafi Wolowicz, Kanzler Lithauens und Starost von Brzesc und Kobryn, Nikolaus Pac, llnterkämmerer von Brzesc und Adam Pociej, Landrichter von Brzesc, zusammen und luden beide Parteien vor Gericht. Die Iudenschaft repräsentierten die Aeltesten der Judengemeinde: Tobias Bogdanowicz, Lasar Sohn Abrahams, Saul Iudycz, Bieniasz Sohn Süßkinds, Lazar Sohn Hoseas, Süssel (Süßmann) Jesudic (?) und Abraham Sohn Ruben's, die Stadt vertraten mehrere Räte (Consules) Schöffen (Scabini) unter Führung des Prokonsuls IosefHanski und des Bürgermei st ers Matias Spakowicz.-b) Der Prozeß dauerte einige Jahre: am An- 20) Akly juzno i zapadnoj Rosyi (Akten von Südwest-Rußland) Bd. I, Nr. 190. 21) Balaban: Prawowoj stroj Jewrejew w Polschie (Gesetzliche Verfassung der Juden in Polen), in der Zeitschrift „Ietvrejskaja Starina". St. Petersburg 1910. Heft I—II (russisch). 22) Balaban: Zydzi lwowscy. Allegat Nr. 91. 2S) Akten der Wilnaer Kommission Bd. V, S. 8—11. fang wollten die Stadtverordneten den Kommissären nicht Rede stehen, indem sie sich auf 58 Artikel des III. Buches des Sahsenspiegels beriefen, der sie von allerlei Kommissionen befreite und direkt an den König wies, nachher gab die Stadt nach und es begann ein regelrechter Prozeß, der mit der Zurückweisung der Ansprüche der Juden endigte. .Immerhin gewannen die Juden in dem Prozeß die Bestätigung ihrer alten Privilegien, vermöge derer sie frei Handel und Gewerbe — ohne Störung seitens der Zünfte — ausüben durften. (Schluß folgt.) Hitrrat«r. Grätz, Geschichte der Juden. Fünfter Band. Vierte verbesserte und ergänzte Auflage. Bearbeitet von Doktor S. Eppenstein, Rabbiner in Briefen, Wpr. Verlag Oskar Le in er, 1909. Leipzig, Königstraße 266. Die unbedingte Notwendigkeit einer Verbessernng oder Ergänzung des großen Werkes des Altmeisters Grätz war seil Jahren klar. Wenn ein König baut, haben Kärrner zu tun. Und es ist nur eine Ehre, am Baue mittätig zu sein, selbst, wenn es nur Handlangerarbeit wäre. Das ist es aber nicht. Die bisher in Neuauflage erschienenen Bände sind zum Teile Umarbeitungen und insbesondere ist in den gelehrten, höchst wichtigen Noten, welche das wissenschaftliche Qnellenmaterial für große und oft umstrittene Abschnitte der jüdischen., Geschichte liefern, der Fortschritt der Zeit und der Kenntnisse auf dem einschlägigen Gebiete klar und deutlich zum Ausdruck gelangt. Wer bezweifelt daß Grätz an hunderten Stellen geirrt und fehlgegriffm hat? Daß sein genialer Blick oft und oft falsch gesehen und seine Phantasie ihm manchen Streich gespielt hat. Es war eine Gigantenarbeit, die er zu leisten hatte, und es ist sein unsterblicher Ruhm, die bisher rohen Blöcke zurechtgehauen und zu einem ragenden B u ane nandergefügt zu haben. Kein Wunder, wenn Zwickel und Stützpfeiler da und dort brüchig geworden sind im Laufe der Zeit und mancher Tragbalken ausgetauscht werden muß. Auch in den großen Jcrtümcrn war er genial und in der manchmal großen Ungerechtigkeit immer originell und interessant; im Zorn wie in der Liebe hinreißend, im Aufreizen zum Widerspruch stark und stichfest. — Wer es unternimmt, einen Band Grätz dnrchznackern, umzuarbeiten und zu ergänzen, muß etwas sein. Ein Stümper auf historischem Gebiete darf es nicht wagen, seine Waffe an einen so großen Baum zu hängen. E p p e n st e i n ist gerade für den fünften Band autorisiert. Seine Arbeiten über die Epochen der Gaonen, welche er in der ..Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums" veröffentlicht hat, lassen ihn als ebenso gelehrten, wie feinsinnigen Historiker erscheinen und verleihen ihm das Recht, hinter Grätz reichliche Nachlese zu halten. Am Texte ist nicht viel geändert; nur hie und da wurden kleine Aenderungen vorgenommen. Es hätte nicht geschadet, wenn die bei Grätz ziemlich hänfigenFragezeichen, die er hinter historische Reflexionen oder Vermutungen setzt, durch sichere Resultate ersetzt worden wären, wo es möglich ist, oder aber gestrichen worden wären. Die Fußnoten und gelehrten Exkurse sind mit einer reichen Fülle wichtiger Ergänzungen versehen. Natürlich sind die Genisafunde und deren litcrar-historische Ergebnisse reichlich zu Korrekturen verwendet. Die Darstellung der Geschichte der sogenannten ..vier Gefangenen" mußte in das Reich der Dichtung verwiesen und noch manches, was Grätz als historisch betrachtete, als sagenhaft bezeichnet werden. So zum Beispiel die Ausführungen über „das Ende des Chazarenreiches, Entstehung des Vokalsystems, Ben Ascher" (Note 23); denn die auf Abraham ben Simcha zurückgehende Urkunde ist als gefälscht nachgewiesen. Die Ausführungen über Eldad, den Daniten (Note 19), bedurften ebenso vielfacher Richtigstellungen auf Grund der Arbeiten Epsteins und Schlössingers, wie die „jüdischen Sekten im Orient" (Note 18) auf Grund der vortrefflichen Arbeiten Harkevys und Poznanskis, die in der Neubearbeitung überhaupt viel zu Wort und Wert kommen. Das Kapitel über „Zeit und Bedeutuug der Saburäer" (Note 2) mußt nach Jsral Lewy verbessert werden. Auch der Exkurs über „Eine messianische Apokalypse mit historischem Hintergründe" (Note 16) mußt nach Steinschneiders Kritik rektifiziert werden. Eppensteins gründliche Untersuchungen über „B o st e n a i", über das gegenseitige Verhältnis zwischen Exilarch hatund Gaonat und die Lehrverfassung der Metibtas, die neues Licht in die Zeit der geonaischen Schulen in Babylonien bringen, kommen sehr zur Geltung. Und auch feine Nachweisungen für die Entwicklung der synagogalen Poesie und der Massora sind von hoher Wichtigkeit. Hier waren überall erbgesessene Jrrtümer zu korrigieren. Von großer Wichtigkeit ist auch das neueingcfügte Kapitel über die Entstehung des „Karäismus", für die ja H a r k e v y Autorität ist; die hinzugefügten Anmerkungen und Textbelege zur Geschichte des Karäismus sind besonders willkommen. Saadas Leben, Wirken und System bedürfte einer überaus gründlichen Durchprüfung auf Grund der neuen Forschungsergebnisse

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