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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1910-07-15 · 28 (15.7.1910) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
27 (1910)
Issue
28 (15.7.1910)
Date
1910-07-15
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 470 Dr. Blocks Wochenschrift. Jüdische Kolonisation in Meinasien. Während das Projekt einer jüdischen Kolonisation zumindest als Vorläufig vertagt angesehen werden kann, tritt die Kolonisierung von Juden m Anatolien neuerdings in ernsterer Form aufs Tapet. Wie von unterrichteter Seite aus Konstantinopel gemeldet wird, ist das Gesuch der zweihundert jüdischen Familien aus Beffaradien, sich in Kleinasien niederlassen zu dürfen, von der türkischen Regierung zustimmend erledigt worden. Enthält diese Erledigung auch den einschränkenden Passus, daß die Ansiedlung nur in Gruppen von 4—5 Familien erfolgen dürfe, so kann hierin dennoch der Anfang einer neuen Aera auf dem Gebiete der jüdischen Kolonisation im türkischen Reiche erblickt werden. Nach den bestehenden türkischen Gesetzen erhält jeder Emigrant, der sich in Kleinasien niederlassen will, von der Regierung unentgeltlich Grund und Boden samt nötigem Fundus instructus und überdies noch während sechs Monate eine Unterstützung von der Regierung. Die Bedingung ist blotz, daß die Kolonisten öttomanische Staatsbürger werden und sich verpflichten, zumindest zehn Jahre hindurch auf ihrem Besitze zu bleiben und ihn zu bearbeiten. Vor 11 Jahren, noch unter der Herrschaft Abdul Hamids, haben 230 rumänische Juden von diesem Gesetze Gebrauch gemacht und in Kleinasien drei jüdische Kolonien gegründet. Der Versuch ist damals mißlungen. In einer dieser Kolonien gibt es heute überhaupt keine jüdische Familie mehr, während in den anderen zwei Kolonien die Zahl der jüdischen Familien auf 60 herabgesunken ist. Auch diese jüdischen Kolonisten sind immer auf dem Sprunge, die Kolonie zu verlassen. Die Ursache des Mißlingens dieser Kolonisationsverfuche liegt hauptsächlich darin, daß man seinerzeit bei der Kolonisierung systemlos vorging und ältere Leute zur Landwirtschaft heranzog, die diesem Berufe ganz fremd gegeMberstanden. Die Kolonisten waren daher ununterbrochen auf fremde Hilfe und Darlehen angewiesen, unter deren Last sie schließlich zusammenbrachen. ' Es wäre nur zu wünschen, daß die neue jüdische Kolonisaiionsbewegung nach Kleinasien auf gesünderer Grundlage aufgebaut und vor allein auf Grund gewissenhafter und vorsichtiger Auslese des Kolonistenmaterials erfolge, damit der jüdische Kolonisationsgedanke nicht in den Augen des heutigen Regimes in der Türkei kompromittiert werde, _ Der Fall Hilsner. Von Dr. Arthur Nußbaum (Berlin). (Aus der „Frankfurter Zeitung-.) Am 16. September 1899 wurde der Schuhmachergeselle Leopold Hilsner aus Polna (Böhmen) nach einer 16lägicen Verhandlung, der alle Welt mit Spannung folgte, durch das Schwurgericht in Pisek wegen Ermordung der Häuslerstochter Agnes Hruza und der Dienstmagd Marie Klima zum Tode verurteilt. Nach der Verhandlung sagte der Vorsitzende des Schwurgerichtes tieferschüttert den Verteidiger, mau habe heute einen Unschuldigen verurteilt. (Diese wichtige Tatsache hat die „Oesterr. Wochenschrift" unmittelbar nach der Verhandlung gemeldet.) Die Justizverwaltung ließ Hilsner zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigen, obwohl für eine Begnadigung nicht der geringste Grund ersichtlich war, wenn Hilsner wirklich der Doppelmörder gewesen wäre. Heute ist klar erwiesen, daß die Geschwornen einen Fehlspruch getan haben, und doch wird Hilsner festgehalten ohne Hoffnung auf Erlösung. Wie ist dies Furchtbare möglich geworden? Hilsner, ein jüdischer Proletarier, ist ein Opfer des Aberglaubens geworden, daß die Juden Christenblut für rituelle Zwecke brauchten. Dieser Aberglaube ist in der slavischen Bevölkerung besonders stark verbreitet und war es vor 10 Jahren wohl noch mehr als gegenwärtig. Da die Leiche der am 1. April 1899 nahe bei Polna tot aufgefundenen Agnes Hruza eine Halsschnittwunde und anscheinend einen starken Blutverlust aufwies, und da es ferner kurz vor Ostern war, so entstand sofort das Gerücht des Ritualmordes. Eine mit ungeheuerer Gewalt einsetzende klerikal-antisemitische und tschechisch-nationale Agitation — die Juden gelten den Tschechen als Deutsche — zwang bald durch die erzeugte Massensuggestion das ganze Prozeßverfahren in ihre» Bann und ließ die Verurteilung des Angeklagten durch die Geschworenen als unausbleiblich erscheinen, sobald man es zur Hauptverhandlung kommen ließ. Von welcher unglaublichen Dürftigkeit das Beweismaterial war, auf Grund dessen hier eine Anklage wegen Mordes erhoben und ein Mensch zum Tode verurteilt werden durfte, habe ich in meinem Buch „Der Polnaer Ritualmordprozeß" eingehend dargestellt. In dem Falle Hruza war die Hauptstütze der Anklage ein Schlosser Pesak, der drei Monate nach der Auffindung der Leiche, nachdem in der Zwischenzeit die Bevölkerung unablässig bearbeitet worden war, plötzlich mit seinem Zeugnis hervorträt. Pesak erinnerte sich jetzt — nach drei Monaten — er habe am Mordtage, kurz vor dem mutmaßlichen Zeitpunkt der Tat, Hilsner mit zwei Begleitern nahe der späteren Fundstelle der Leiche von einer zirka 700 Meter entfernten Chaussee aus gesehen. Derselbe Zeug«', gegen dessen Glaubwürdigkeit auch sonst die schwersten Bedenken obwalteten, erwies sich bei einer späteren Sehprobe, die an derselben Stelle und auf dieselbe Entfernung abgehalten wurde, nicht imstande, eine ihm bekannte und durch Hinken auffällige Person zu erkennen. Und dies mar — nach dem eigenen Geständnis des Staatsanwalts — der „Kronzeuge" der Anklage im Falle Hruza. In dem Fille Klima, den mau erst ein Jahr nach Beginn der Untersuchung mit heranzog, fehlte vollends jede Spur eines Schuldbeweises; die Verurteilung gründete sich im Ms etlichen auf eine angebliche Uebereinstimmung der Leichenbefunde, von der aus man auf denselben Täter glaubte schließen zu sollen. Professor von Liszt betont in dem Geleitwort, das cr meinem Buhe mitgegeben hat, daß die Verhandlung, von allem Anfang an unter dem Zeichen der Blutbeschuldigung gestanden habe; die Ueberzeugung, daß Christenblut zu jüdischrituellen Zwecken beschafft werden sollte, habe die Aussagm der Zeugen getragen, in ihr liege auch die Erklärung für den „sonst kaum begreiflichen Wahrspruch der Geschwornen"; der Fall Hilsner liefere einen Beitrag zur Psychologie der Aussage, der alle theoretischen Auseinandersetzungen über dieses Thema und alle experimentellen Untersuchungen in den Schatten stelle, er zeige in anschaulichster Weise die Macht der Suggestion : wie aus dem Volksaberglauben heraus die Phantasiebilder in den Zeugenaussagen entstehen, wie sie immer festere Gestalt gewinnen, anschauerlicher werden und zahlreichere kennzeichnende Einzelheiten aufnehmen. In der Folgezeit hat sich dann noch eine Reihe von Männern, die im öffentlichen Leben Oesterreichs eine Rolle spielen, zu Gunsten Hilsner ausgesprochen; ich nenne den Oberlandesgerichtspräsidenten a. D. Dr. Krall v. Krallenberg, den Strafrechtslehrer an der Universität Wien, Professor Stoos und Max Burckhardt. Verteidigt wird der Wahrspruch der Geschwornen eigentlich von keiner Seite mehr. Mau sollte meinen, daß sonach eine Wiederaufnahme des Verfahrens unschwer zu ermöglichen sein müßte, zumal da nach der österreichischen Strafprozeßordnung der Kassatioushof auf Antrag der Generalprokuratur ein Wiederaufnahmeverfahren auch dann einleiten kann, wenn „neue Tatsachen oder Beweise" nicht vorlregen. Gleichwohl ist trotz aller Aufklärungsarbeit, trotz aller Bemühungen eine Wiederaufnahme nicht zu erreichen gewesen, ja nicht einmal eine Begnadigung, mit der man sich

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