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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1910-07-08 · 27 (8.7.1910) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
27 (1910)
Issue
27 (8.7.1910)
Date
1910-07-08
Page
– (sequence 10)
Language
German
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€*tte:,4&8 Nr. 37 Dr. Blochs Wochenschrift. Mädchen und Frauen und auch nicht die Mißhandlung von Kindern und Greisen, ebenso wenig die jüngste Vertreibung von tankenden jüdischen Familien, die das von Jahrzehnte langer Schlafkrankheit befallene „europäische Gewissen" zur Rührung bringen .sollen. Nein, wegen machtloser Juden rührt sich kein Gewissen. Ein viel wichtigeres Ereignis ist eingetreten, das Europa aus der Ruhe bringt: Die Verfolgung der Deutschen in Rußland. Der russische Ministerrat hat nämlich soeben einen Gesetzentwurf ausgearbeitet,, der sich mit der Begrenzung der Rechte der Deutschen in Rußland befaßt. Mit diesem Gesetze, das demnächst der Duma vorgelegt werden soll, wird den Deutschen — ohne Rücksicht darauf, ob sie deutsche oder rusiische Untertanen sind — verboten, in den Gouvernements von Kiew, Podolien und Wolhynien Grundbesitz zu erwerben. In der Motivierung dieses Gesetzentwurfes weist die Regierung darauf hin, daß die Zahl der deutschen Kolomsten in diesen Gebieten von Jahr anwachse. In Wolhynien zum Beispiel befindet sich mehr als ein Zehntel des ganzen/ Gouvernements in ihren Händen. Die Hoffnung der früheren Regierungen^ von den Deutschen Nutzen zu ziehen, hat sich praktisch nicht bestätigt. Die deutschen Kolonisten gewinnen die Oberhand über die russischen Bauern, die zur Auswanderung nach Sibirien gezwungen werden. Andererseits bleiben die Deutschen abgesondert von den Russen und hängen an ihrem alten Vaterlande uud nicht -an Rußland. Die russische Regierung hält es nun für dringend geboten, das Anwachsen der deutschen Kolonisation eiuzudämmen, und schlägt zu diesem Zwecke vor, auch den Deutschen russischer Staatszugehörigkeit nicht nur den Erwerb, sondern auch die Pachtung in den genannten Gouvernements zu verbieten. Klingen die in diesem Gesetzentwürfe den Deutschen gemachten Vorwürfe nicht genau so, wie sie ungerechterweise seit Jahx uud Tag den Juden gemacht wurden? Aber während sich um die Juden, trotzdem es ihnen gegenüber nicht all.in bei so geringfügigen Rechtsbegrenzungen blieb, sondern auch ihr nacktes Leben dem aufgehetzten Mob preisgegebeu wurde, niemand kümmerte und Deutschland und mit ihm ganz Europa ruhig blieb, rückt jetzt der ganze deutsche, offizielle Apparat heraus und weist in scharfen Worten selbst den Versuch einer solchen Rechtsverletzung mit den schärfsten Ausdrücken zurück, und die „Hamburger Nachrichten", die für die Opfer der Pogroms nie ein wärmeres Wort übrig hatten, versteigen sich jetzt sogar zu der Bemerkung, daß die Agitation gegen die Deutschen in Rußland keinen Erfolg haben werde, denn „wir Deutschen haben auch wen (!) in Petersburg!" Es hat sich eben wieder die alte Erfahrung wiederholt, daß der Antisemitismus niemals bei den Juden Halt macht, denn die Judengüter sind bald verzehrt und der einmal gereizte Appetit der rohen Volksmasse nach fremdem Gute muß nach wie vor gestillt werden. Es ist die Unterlassungssünde der europäischen Mächte, die ihre Früchte zu zeitigen beginnt. Ei» Jude als ex-vSv-Verteidiger eines Huligans. Huligan ist die Benennung jener willenlosen blinden Werkzeuge der russischen Berufsantisemiten, die gegen Bezahlung einiger Flaschen Schnaps auf einen Wink von oben über die Juden herfalleu, sie plündern und morden, ihre Häuser in Brand stecken, mit einem Worte einen Pogrom ausführen in dem sicheren Bewußtsein, daß, selbst wenn sie vor Gericht gestellt und sogar verurteilt werden, die Gnade des Zaren sie von jeder Strafe befreien wird. Ein solcher Huligan, der Hauptheld des Pogroms vom Jahre 1905 in Saratow stand dieser Tage vor Gericht. Es ist nun für die ganze niedrige Denkungsweise der russischen Behörden bezeichnend, daß das Saratower Gericht einem .— jüdischen Advokaten namens A. M. Dunjewitsch den Auftrag erteilte, als ex-oLo-Verteidiger dieses Huligans zu fungieren. Die Antwort des jüdischen Advokaten Dunjewitsch an den Gerichtspräsidenten verdient verewigt zu Werdern Sie lautet: „Obgleich ich weiß, daß ich nicht das Recht habe, mich der Verteidigung zu entschlagen, halte ich es doch für meine Pflicht, Eurer Exzellenz folgendes mitzuteilen: Alles; was ich während der Pogroms auf Juden durchgemacht habe, lebt noch frisch in meiner Erinnerung. Ich habe nicht nur mit meinen eigenen Augen das Unglück meiner Brüder mitangesehen, sondern habe auch selbst physisch unter dem Pogrom gelitten. Mein Gewissen zwingt mich deshalb, zu erklären, daß ich mich nicht für geeignet halte, den Angeklagten zu verteidigen. Wohl sagt es mir mein Verstand, daß der Angeklagte bloß das Opfer seiner Unwissenheit und der niederträchtigen Agitation ist, aber die Wunden in meinem Herzen und auf meinem Leibe brennen zu stark, als daß ich mir zumuten könnte, die Interessen des Angeklagten mit jener Kraft und Wärme zu vertreten, wie es Pflicht eines jeden Advokaten seinem Klienten gegenüber ist. Ich bitte daher, mich des Auftrages zu entbinden." Die höhere Instanz erfüllte die Bitte des Advokaten. Der Eindruck des Pogrombildes. Zu der Entfernung des Bildes „Der Pogrom in Kiew" von dem Krakauer Maler Stanislaus v. Fabianski wird mitgeteilt: Das Bild hat auf den Zuschauer den nachhaltigsten Eindruck gemacht, so daß es lang lebendig vor seinen Augen steht. In einer engen Straße des Judenviertels in Kiew haben die „Exekutivmannschaften" gehaust und alles zerstört, was nicht niet- und nagelfest ist. Auf dem Pflaster liegt eine Anzahl Leichen von Männern und Frauen. Im Hintergrund, an ein Haus gelehnt, beklagt ein greiser bärtiger Jude als einziger Ueberlebender den Tod seiner Lieben. Eine Darstellung der Beteiligung amtlicher Kreise, von Soldaten usw. ist auf dem Gemälde nicht vorhanden. Das Gemälde war im Glaspalast stets von einer Anzahl Beschauer umlagert, die ihm ihre besondere Aufmerksamkeit zuwandten. Fabijanski hat. es verstanden, der fürchterlichen Szene, die vielleicht einem anderen Maler zu einem blutrünstigen Bild Gelegenheit gegeben haben würde, dadurch, daß sich die Nacht mit ihrem milden Mondlicht über die Vorgänge breitete, das Abstoßende zu nehmen. Dafür wird aber eine um so tiefer gehendere innerliche Wirkung erzielt. Das Gemälde wurde in Münchener Kunstkreisen mit zu den besten Bildern der derzeitigen Ausstellung im Glaspalast gezählt. Einsturz alter Ghettohäuser. (Einsturz einer 300 Jahre alten Jeschibah in Wilna.) Fast zur selben Zeit, als in Lemberg der Einsturz eines jüdischen Massenquartiers, über den die Tagesblätter ausführlich berichteten, mehrere Personen unter sich begrub, stürzte im alten Ghetto der berühmten russisch-polnischen Judenstadt Wilna ein Haus ein, das in der Geschichte der Juden Polens einst eine bedeutende Rolle gespielt hat. Es ist das der sogenannte „Ramilo-Hof", in dem sich eine der ältesten jüdischen Proseminarien befand. Das Haus, das vor mehr als 300 Jahren erbaut wurde, war seit dieser Zeit stummer Zeuge der zahllosen Leiden der Juden dieser wegen ihrer jüdischen Gelehrten „das littauische Jerusalem" genannten Stadt. Laut dem sogenannten „Magdeburger Gesetz" durften die Juden zu Beginn des XVI. Jahrhunderts in Wilna nicht wohnen. Das Wohnrecht der Juden war von der Zustimmung des städtischen Bürgerrates abhängig, der jedoch die Handelskonkurrenz der Juden fürchtete und ihnen daher das Anfiedlungsrecht verweigerte. Bloß die polnische Schlachta war von dem Magdeburger Edikte unabhängig und gestattete, daß die Juden in den ihnen gehörenden Häusern in Wilna wohnen. Später unter König Ladislaus IV. durften Juden in bestimmten Gassen wohnen, sogar Häuser erwerben und 12 Kaufläden eröffnen, in denen sie Kleider, Pelzwaren, Milcherzeugnisse und Juwelen feilbieten durften. Hier in diesem ersten Ghetto von Wilna entstand die jüdische Gemeinde. Der erste, Christ, der einem Juden sein Haus verkaufte, war der Bürger Iwan Ramilo von Wilna und von ihm erhielt bis aus ben heutigen Tag nicht nur das Haus, sondern auch

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