Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 27 (8.7.1910)
- Date
- 1910-07-08
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. L7 Dr. Blochs Wochenschrift. Seite 457 veröffentlichte im „Anhaltischen Staats-Anzeiger" ein mit seinem Namen unterzeichnetes Eingesandt, in dem es u. a. heißt : Ein angesehener Bürger habe ihm mitgeteilt, der Dessauer Oberbürgermeister Dr. Ebeling habe beim Neujahrsempfang 1909 in einer Ansprache an die ihn beglückwünschenden zehn städtischen Bureaüchefs geäußert: Wie der Kaiser im Zeughause seine Generale, so versammle ich im kleinen meine Beamten . . . Meine Neuwahl steht bevor. Man will mich ja wohl nicht wieder wählen, aber die kleinstädtischen Banausen werden mich ja doch wählen, weil sie die 5000 bis'6000 Mk. Pension nicht bezahlen wollen. In dem Eingesandt des Dr. Cohn heißt es dann weiter, daß der Oberbürgermeister im Sommer 1909 vor einem Privatmann und mehreren Beamten, als ihm eine Mitteilung über einen Bau vorgelegt wurde, geäußert hat: Wir wollen die Sache selbst ausarbeiten. Den schafsköpfigen Stadtverordneten muß wieder mal etwas gezeigt werden. Dann wurde in dem Eingesandt weiter behauptet, er (Dr. Cohn) habe zuverlässige Beweise dafür, daß der Oberbürgermeister ihn mehrere Male in seiner Abwesenheit in Gegenwart anderer Personen Iudenlümmel genannt habe. Endlich behauptete der Angeklagte, der Stadtrat Müller habe während seiner Dienststunden für den Bruder des Oberbürgermeisters eine Assessorarbeit gefertigt und ein städtischer Bote sei in dieser Sache wiederholt in Berlin gewesen. Wegen der letzteren Beschuldigung schwebt bereits ein Disziplinarverfahren gegen das Dessauer Stadtoberhaupt bei der herzoglichen Staatsregierung. Für die Richtigkeit der ersteren Behauptung nannte Dr. Cohn acht Zeugen, für die der letzteren drei Zeugen. Beide Male verbürgte sich der Gewährsmann selbst. Dr. Cohn sagte zum Schlüsse seines Eingesandt: Eben jetzt geht mir wieder von meinem Gewährsmann eine Zuschrift zu. in ber es heißt: ..Der Oberbürgermeister hat heute die Beamten vom Neujahrsempfange eine von ihm verfaßte Erklärung unterschreiben lassen, daß sie das Wort „Banause" nicht gehört haben." Er bemerkte dazu, was von einer derartigen Erklärung der Beamten, solange sie nicht unter ihrem Eid aussagen, zu halten ist, überlasse ich der Beurteilung der Oeffentlichkeit. Die Beamten fühlten sich beleidigt und stellten Strafantrag. Einmal deshalb, weil sie behaupteten, der Angeklagte habe es so dargestellt, als machte einer von den Beamten den Zuträger von Vorgängen, die sich zwischen denc Oberbürgermeister und den Beamten abspielten, zum Angeklagten. Dann aber, weil der Angeklagte behauptete, den Beamten sei nur unter ihrem Eid zu glauben. Die Verhandlung ergab eine geradezu glänzende Rechtfertigung des Angeklagten, sie deckte ein vom Dessauer Oberbürgermeister beliebtes System aus, das die schärfste Geißelung durch den amtierenden Gerichtsvorsitzenden erfuhr. Es wurde festgestellt, daß der Oberbürgermeister die Dessauer Stadtverordneten tatsächlich ..Banausen" beschimpft hatte, daß der Stadlchef den Angeklagten, Dr. Cohn, ..Iudenlümmel" und „Judenjunge" genannt hatte. Endlich mußten alle Beamten unter ihrem Eid zugeben, daß der Oberbürgermeister Ihnen ein von ihm verfaßtes Schreiben zur Unterschrift vorgelegt hatte, das in der öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt gemacht wurde und in dem alle Beamte vor dem breiten Forum der Oeffentlichkeit die falsche Behauptung aufstellen mußten, der Ausdruck „Banause" sei nicht gefallen. In der Verhandlung vor dem Schöffengericht beschwor ein Baukommissär, der Ausdruck sei gefallen, während die übrigen Beamten ihre früher gemachte bestimmte verneinende Aussage dahin modifizierten, sie könnten sich des Wortes „Banause" nicht mehr entsinnen. Dann wurde festgestellt, daß der Oberbürgermeister in einem Schreiben an den Angeklagten zugegeben hatte, ihn mit einer ähnlichen Aeußerung wie „Iudenlümmel" beschimpft zu haben, drei Beamte, die die Beschimpfung gehört hatten, aber veranlaßt hatte, eine von ihm verfaßte Erklärung zu unterschreiben, daß nie das Wort „Iudenlümmel" gefallen sei. Unter dem Eide wurde aber doch ein Beamter, ein Bauassistent, schwankend und gab zu, daß der Oberbürgermeister den Angeklagten „Iudenlümmel" beschimpft hatte. Das Gericht sprach den Angeklagten in allen Punktenfrei. In der Urteilsbegründung wurde der Angeklagte glänzend gerechtfertigt, der Wahrheitsbeweis für erbracht erachtet, eine Beleidigung verneint und das Verhalten des Oberbürgermei st ers scharf gegeißelt. Die Eltern vertrieben, die Kinder getauft. Die Petersburger russische Zeitung veröffentlicht fast täglich herzzerreißende Szenen aus den Tragödien, die sich in jüngster Zeit in Kiew abspielen. Eine der charakteristischesten ist die folgende: In einem der dunkeln, schmalen Gäßchen der Odeffaer Judenstadt wohnte der jüdische Kleinhändler Herrstein. Zur Zeit der großen Pogrome im Jahre 1905 drangen Huligans in die Wohnung, demolierten die sämtliche Behausung, raubten was nicht niet- und nagelfest war und schlugen schließlich Herrstein selbst so mörderisch, daß seine Frau ihn am dritten Tage halbtot nach Kiew brachte, um ihn dort heilen zu lassen. Ihre zwei Kinder, im Alter von drei und fünf Jahren nahm sie mit sich. Herrstein eclag gleich nach seiner Ankunft in Kiew seinen Verletzungen. Bald darauf erkrankten die beiden Kinder. Mit Rücksicht auf die Krankheit der Kinder erhielt die Mutter auf unbestimmte Zeit das Wohnrecht in Kiew. Die arme Frau suchte und fand auch bald Arbeit, durch welche sie ihre Kinder, wenn auch kümmerlich erhalten konnte. Vor einiger Zeit nun schien frühmorgens ein Polizeiwachtmeister an der Schwelle der Kellerwohnung, in welcher Frau Herr stein mit zwei anderen armen jüdischen Familien wohnte und ricf: „Ziwjah Herrstein! Kommen Sie zur Polizei. Es erliegt dort für Sie eine Unteistützung!" „Was für eine Unterstützung? ' frug die Frau. „Geld, viel Gelv!" antwortete der Wachtmeister. „Rasch, vorwärts!" Die arme Frau schenkt der Amtsperson Glauben, läßt ihre Kinder zurück und folgt dem Wachtmeister auf das Polizeiamt. Hier erfährt sie nun, daß sie in Kiew kein Wohnrecht besitze und sofort „mit der Etappe" in ihre Geburtsstadt abgeschoben werde. Es halfen weder Bitten, noch Tränen, der unglücklichen Mutter wird nicht einmal gestattet, sich von ihren Kindern zu verabschieden, am selben Tage ging sie „mit der Etappe". Einen Monat lang hält es die verzweifelte Mutter fern von ihren Kindern aus. Da sie über den Verbleib der Kinder keine Nachricht erhielt, faßte sie sich ein Herz und ging allen Gefahren trotzend wieder nach Kiew, um ihre Kinder zu holen. Hier erfuhr sie nun, daß ihre Kinder seinerzeit in das christliche Waisenhaus gebracht, daselbst getauft wurden und nun sich bei einem russischen Bauer auf dem Lande in Pflege befinden. Die Kinder heißen nicht mehr Medechai und Feige Herrstein, sondern — Lazar und Klaudia Philippow. Nun rennt die arme Mutter von Amt zu Amt, um die Zurückgabe der Kinder zu erbetteln, um sie dem Judentume zurückzuführen. Dies ist ihr wohl noch nicht gelungen, aber eines hat sie — allerdings unfreiwillig erreicht, die Administration erlaubt ihr mit Rücksicht auf ihre getauften Kinder vorläufig den Aufenthalt in Kiew. Das europäische Gewissen rührt sich. Es hat den Anschein, als ob das berüchtigte „europäische Gewissen" denn doch aus feinem tiefen Schlafe aufgerüttelt werden und zu den Vorgängen in Rußland Stellung nehmen soll. Allerdings sind es nicht die von der russischen Regierung inszenierten Pogroms gegen wehrlose Juden, nicht die ungestrafte Schändung zahlloser jüdischer