Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 27 (8.7.1910)
- Date
- 1910-07-08
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 451 Nr. 27 Dr. Blocks Wochenschrift. Nachdem Obgenannter der im Gesetze vorgeschriebenen Wehrverpflichtung als ausgedienter Kapitulant vollkommen Genüge geleistet hat, so wird derselbe seinem eigenen Wunsche gemäß hiermit aus dem Militär-Verbände entlassen und durch gegenwärtige Abschieds-Urkunde von jeder wie immer benannten Wehrpflicht gänzlich entledigt erklärt. Derselbe ist ausgezeichnet mit der silbernen Tapferkeits-Medaille zweiterKlasse für bewiesene Tapferkeit in der Schlacht. Ueberhaupt wird dem verabschiedeten Gemeimn Emanuel Maler hiemit die beste Anempfehlung zuteil und hiebei das Ersuchen ausgedrückt, demselben auf seine allfällige Bitte jeden tunlichen Vorschub leisten zu wollen. Vorbenannter Mann ist bei dem obigen Regimente mit Ende Juni 1864 außer Stand gebracht worden und tritt mit diesem Tage aus dem Genuffe aller Militar-Benefizien. Gegeben zu Linz am 30. Juni 1864. Unterschrift. Auf meine Anfrage, in was eigentlich die Tapferkeit in der Schlacht bestand, sagte mir Maler, daß er in der Schlacht bei Solferino zwei österreichische Offiziere, die in französische Gefangenschaft geraten wären, dadurch davor bewahrte, daß er einen französischen Soldaten niederschoß und den zweiten erstach, so daß die beiden Offiziere vor der Gefangennahme bewahrt wurden. _ Bewarb Robitschek. Urkunden in hebräischer Schrift — ungültig. Nachdem bereits das Reichsgericht entschieden hat, daß die hebräische Sprache keine in Oesterreich „landesübliche" ist, kam nun auch der Oberste Gerichtshof in die Lage, über die Frage zu entscheiden, ob Privaturkunden in hebräischer Sprache rechtsgiltig sind. Die Untergerichte hatten einen in hebräischer Sprache abgefaßten Provisionsvertrag als Prozeßgrundlage angenommen und in der Sache selbst entschieden. Der Oberste Gerichtshof hat jedoch der Revision des Klägers Folge gegeben, das Urteil des Berufungsgerichtes aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. In der Begründung wird gesagt: Die Entscheidung des Berufungsgerichtes beruht ebenso wie jene des Prozeßgerichtes erster Instanz auf dem Inhalt des Provifionshriefes, der von den beiden unteren Instanzen als Privaturkunde gewürdigt, wird. Dieser Brief ist in hebräischer Sprache abgefaßt. Nach dem Hofkänzleibekret vom 22. Oktober 1814 sollen in hebräischer Sprache oder mit hebräischen oder jüdischen Buchstaben geschriebene Instrumente für ungültig und nichtig angesehen werden und nach den Hofdekreten vom 20. Dezember 1842 und vom 19. Februar 1846 find Namensfertigungen mit hebräischer oder jüdischer Schrift nur als Handzeichen anzusehen. Eine ausdrückliche oder stillschweigende Aufhebung dieser gesetzlichen Vorschriften ist bisher nicht erfolgt. Daß insbesondere die Bestimmungen des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867 hierauf keine Beziehungen haben, bedarf keiner weiteren Ausführungen. Die erwähnten gesetzlichen Vorschriften enthalten eine Einschränkung hinsichtlich der schriftlichen Form bei Abgabe einer Willenserklärung. Nach Artikel VII des Einführungsgesetzes zur Zivilprozeßordnung sind diese Vorschriften durch die Einführung der Zivilprozeßordnung unberührt geblieben und hienach noch als aufrecht bestehend anzusehen. Der Provifionsbrief in hebräischer Sprache ist sonach als Privaturkunde ungültig und nichtig. Indem das berufungsgerichtliche Urteil auf den Inhalt dieser Schrift gestützt ist, beruht es auf einem nicht gesetzmäßigen Beweismittel. Es ergibt sich also die Notwendigkeit, den Inhalt des von den Parteien geschlossenen Provisionsvertrages durch andere Beweise festzustellen. Pariser Heine-Erinnerungen. Die Pariser Annalen widmen eine Nummer einer Ehrung Heinrich Heines, und zwar „dem großen Manne, dem Freunde und langjährigen Gaste Frankreichs". Während Emile Faguet den deutschen Dichter mit Frankreichs größtem Lyriker, Alfred de Muffet, vergleicht und eine Reihe in Frankreich noch unbekannter Gedichte in französischer Uebersetzung dargeboten wird, erzählt Adolphe Briffon Erinnerungen aus Heines Pariser Zeit, die ihm ein bekannter Journalist der Vierziger-Jahre, der Chroniqueur der „Letzten Tage der Boheme". Philibert Audebrand, mitgeteilt hat. Um das Jahr 1840 pflegten sich die einflußreichsten Kritiker des damaligen Paris in einem Cafe der Porte-Montmartre zu versammeln. Da erschienen Gerard de Nerval, Theophile.Gautier, Eugene Sue und Paul de Saint-Viktor. „Bisweilen gesellten sich zu diesem zwei auffallende Erscheinungen. Ein großer, blonder Bursche mit frischem Teint, jüdischem Profil und Wachshänden: Henri Heine, und eine Art Zwerg, ein hitziger, redseliger, kreischender Mensch, von Paradoxen übersprudelnd: Alexander Weill, der Freund und- Tischgenosse Heines. Manchmal begleitete sie auch eine junge Frau von wunderbarer Schönheit. Heine liebte Mathilde und konnte sich nicht von ihr losmachen; Mathilde, die sich unentbehrlich fühlte, hatte böse Launen; und Weil diente zwischen ihnen als Puffer." Der Ruhm Heines, die spitzige Grazie seiner Unterhaltung und die bizarre Eigenart seines Lebens machten ihn sogleich zum Mittelpunkt der Gesellschaft. Wenn er vor seiner Taffe Milchkaffee und der Schüssel mit rosigen Radieschen saß, aus denen sein frugales Mahl bestand, dann herrschte die Heiterkeit in der Porte-Montmartre. Eine Flut von Witzen ergoß sich über den kleinen Weill, der ruhig den Kopf unter die Traufe hielt, und wenn der Zwerg auf irgend ein Epigramm boshaft schlagend erwiderte, dann sagte Heine: „Gut geantwortet, Weill, das Wort mußt Du irgendwo gestohlen haben." Audebrand ging bei Heine bald aus und ein und gewann einen Einblick in das Menschliche. Allzumenschliche dieses merkwürdigen Zusammenlebens. Vieles erfuhr er auch durch den klatschhaften Weill und wir werden diese Schilderungen mit Vorsicht aufnehmen müssen, besonders wo die ehelichen Streitszenen zwischen ihm und Mathilde in allzu grelles Licht gerückt sind. Mathilde war Verkäuferin in einem Handschuhgeschäft der Paffage Choiseul gewesen, wo Heine sich seine Handbekleidung von ihr anmessen ließ, sich in sie verliebte und ihr den Vorschlag des Zusammenlebens machte. „Ein deutscher Dichter, was bringt das ein?" fragte Mathilde die Besitzerin des Ladens. „Das bringt etwas weniger ein als ein französischer Poet." antwortete die Patronin. Nach Audebrands Darstellung wäre diese wilde Ehe ein ewiges Gezänk gewesen: „Er hatte keine Geduld und sie keine Nachgiebigkeit; sie machte ihm Szenen und er schlug sie ... Er schlug sie gewöhnlich Montag und versicherte, daß diese wöchentliche Züchtigung für sie unerläßlich wäre. Ihre Verteidigung bestand in einem Strom von Tränen, sonst wehrte sie sich wenig, zog ihn nur manchmal an den Beinen. Dann rollten sie beide über den Fußboden und erhoben sich endlich, von Müdigkeit gebrochen und ganz ruhig. Weill und Audebrand überraschten sie mehr als einmal in dieser merkwürdigen Situation. Sie lachten alle zusammen darüber." Heine verglich sich gern mit Sokrates; er heiratete seine Xantippe und warf sich nach der Zeremonie an den Busen seines Freundes im Cafe Porte-Montmartre. „Ich habe mein Testament gemacht," erklärte er, „ich vermache all mein Gut Mathilde, unter der Bedingung, daß sie sich wieder verheirate. Ich will, daß es einen Menschen auf Erden gibt, der mich jeden Tag bedaure und sagen möge: „Warum ist der arme Heine tot? Wäre er nicht tot, hätte ich nicht seine Witwe." Neben seinen häuslichen Sorgen litt er unter beständigem Geldmangel. Er pumpte, um nicht selbst angepumpt zu werden. „Verfügt über mich," sagte er zu seinen Freunden, „eßt einen Teller Suppe bei mir. Aber bittet mich niemals um Geld. Erstens habe ich keines und dann will ich euch nicht als Freunde verlieren." Die großen Hoffnungen, die er auf eine Erbschaft von seinem reichen Onkel Salomon setzte, erfüllten sich nicht. Lachend zitterte er selbst grausame Bemerkungen, mit denen ihn der Hamburger Bankier gekränkt. „Na ja, mein lieber Neffe," schrie Onkel Salomon. „tust du immer noch nichts in Paris?" „Bitte um Verzeihung, lieber Onkel, ich mache Bücher." „Na, das ist's ja eben, was ich sage: Du tust nichts." Audebrand erzählte von jenem berühmten Frühstück, zu dem sich auf Einladung Weills hin Heine, Eugene Sue und Balzac vereinten. Die vorzüglichen Weine versetzten in eine angeregte Stimmung und die beiden Romandichter fingen an, mit einander über die soziale Frage zu streiten. Sue verfocht sozialistische Ideale und Balzac vertrat seinen mehr aristokratischen Standpunkt. Schließlich wandten sich die beiden eifrigen Streiter an den stumm dabei sitzenden Heine und fragten ihn um seine Meinung. Der hob sein Kelchglas, sckaute nachdenklich auf die weiße klare Flüssigkeit, in der Lichtreflexe aufblitzten, und sprach dann: „Die Zeit ist gewoben aus einer ewigen Abfolge von Tagen und Nächten. Der Tag ohne die Nacht, die Nacht ohne den Tag, sie wären unfruchtbar und leer. Die Natur bietet nur Verschiedenheiten dar und Kontraste. Der Mann und die Frau . . . Gegensätze ... Um ein gutes Geschäft zu machen, bedarf eines eines Schurken und eines Dummkopfes. Zwei Diffonanzen erzeugen eine Harmonie . . . Der Kontrast, sage ich euch, ewig der Kontrast . . ." Wieder versank er in die Betrachtung des goldhellen Weines, in dem beim Kerzenschimmer die leichten Perlen emporstiegen; er schien darinnen nach der Zukunft zu spähen und er schloß: „Ich will weder allein die Republik, noch die Monarchie. Ich will die eine und die andere und nicht die eine oder die andere, ich glaube, daß es nichts Dauerhafteres gibt als Regierungsform denn eine Monarchie, beherrscht von Replublikanern, oder eine Republik, geleitet von Monarchisten." Die beiden anderen lachten zu dieser originellen Lösung der Frage, über die sich schon so viele den Kopf zerbrochen, und Heiterkeit durchströmte wieder den Salon des Cafe Anglais, in dem Heine, Balzac und Sue tafelten ... König und Täufling. A. Teixera de MotoS ist der Abkömmling einer "utten spanisch-jüdischen Familie, deren eine Linie sich seinerzeit in Italien niederließ. A. Teixera, der es in Rom zum Staatsanwalt gebracht hat, glaubte nun genug lang Jude gewesen zu