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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1910-05-27 · 21 (27.5.1910) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
27 (1910)
Issue
21 (27.5.1910)
Date
1910-05-27
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 358 Dr, Mochs Wochenschrift. . Nr. 21 Zu den bevorstehende« Landtagswahlen in der Leopold stadt. Sehr geehrter Herr Rednkteur! Der Leitartikel in der letzten Nummer Ihres geschätzten Blattes „Aemterhäufung bei den Freisinnigen" enthält Anregungen und Mahnungen, welche die Wähler nicht genug beherzigen können. Es find elementare Wahrheiten, die durchaus nicht den Reiz der Neuheit besitzen, aber immer wiederholt werden müssen, weil so oft Parteiegoismus und persönliche Eitelkeit zusammenarbeiten, diese Wahrheiten zu verdunkeln uud vergessen zu machen, die Tatsachen zu entstellen, um das Urteil zu trüben. Ihr Artikel kam auch a tempo, um aus eine wichtige Angelegenheit die öffentliche Aufmerksamkeit zu lenken. Unsere Leopoldstadt rüstet sich zur Landtagswahl und eine heiße politische Schlacht steht uns bevor. Der Sieg des verstorbenen Dr. Lueger bei der letzten Landtagswahl war erklärlich und erwirkt durch die ungeheuere Popularität und die faszinierende Persönlichkeit des verstorbenen Führers der herrschenden Wiener Partei. Viele Wähler, welche gar nicht zur christlich-sozialen Partei zählen, haben in dem Wahlkampf für Dr. Lueger die Stimme abgegeben. Dabei haben tausende Gründe mitgespielt. Bei der kommenden Wahl wird das wohl anders sein, denn ein zweiter Dr. Lueger erscheint nicht auf der Bildfläche. Dabei hat sich auch das Wählermaterial wesentlich zugunsten einer freisinnigen Kandidatur verändert, so daß der Wahlkampf nicht ohne Chancen ist, wenn man es ernstlich unternimmt, den Wahlbezirk wieder zu erstreiten. Bei der Auswahl des Kandidaten muß natürlich Ihre Mahnung beherzigt werden. Wer bereits im Besitze eines Mandates ist, sei es für den Gemeinderat, sei es für den Reichsrat. kann und darf als Kampfkandidat für die Landtagswahl nicht in Betracht kommen. Die Anzahl der geistigen Kapazitäten, welche wir in die politische Arena entsenden und welche unseren Kampf im öffentlichen Leben führen, soll vermehrt und nicht vermindert werden. Die Vereinigung zweier Mandate in einer Hand ist eine Schädigung jüdischer und freisinniger Interessen und Sie haben das trefflich mit der Parole gekennzeichnet: „Biele Leute für die wenigen Posten, nicht viele Posten für wenige Leute". Wir müssen alles anwenden, die Zahl unserer öffentlichen Wortführer zu vermehren, nicht durch Vereinigung mehrerer Mandate in. einer Hand künstlich zu dezimieren. Wenn die „Königsmacher" in verblendetem Egoismus und in unwürdiger Liebedienerei gegen alle Voraussetzungen der gesunden Vernunft ein anderes Verfahren belieben und einen anderen Weg einschlagen, dann wird es wiederum einmal Sache der Wähler sein, die Herren Führer zu korrigieren und auf den richtigen Weg zurückzuführen. Jedenfalls haben Sie sich, Herr Redakteur, durch Ihr Mahnwort, welches zur rechten Zeit kam, ein Verdienst um die gute Sache erworben. Genehmigen Sie den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung ganz ergebenst Ein Wähler der Leopoldstadt. „Semitischer Haß" «nd arische Liebe! (Eine Klage gegen Bürgermeister Dr. Neumayer.) Im Bureau des LGR. Doktor v. Braitenberg im Zivillandesgerichte fand am 19. d. M. die erste Tagfahrt in dem Prozesse statt, den Frau Therese Schäfer durch Dr. Wilhelm Tezner gegen den Bürgermeister von Wien Dr. Josef Neumayer auf Zahlung von 2400 K angestrengt hat. Dem Vertreter des Beklagten, Dr. Karl Ruzicka, wurde eine vierwöchentliche Frist zur Klagebeantwortung eingeräumt. Ueber den Inhalt der Klage berichtet die „Ostdeutsche Rundschau": „Eine in der Josefftädterstraße 9 wohnende Frau, die Private Therese Schäfer, hat Dr. Josef Neumayer wegen Zahlung von 3000 K geklagt. Nach den Angaben der Frau soll der jetzige Bürgermeister der Stadt Wien vor etwa neun Jahren Beziehungen mit ihr angeknüpft und durch sieben Jahre unterhalten haben. Während, dieser : Zeit gewährte er ihrer Schwester ein Darlehen von 2400 L und schenkte ihr selbst einen Ring, den Frau Schäfer mit 600 K bewertete. Später soll Dx. Neumayer die Rückgabe des Ringes unter dem Vorwände verlangt haben, daß dieser ein Familienstück sei. und von seiner Frau vermißt werde. Da Dr. Neumay.'r der Frau Schäfer angeblich einen'anderen, noch wertvolleren Ring versprach, erhielt er auch den Ring zurück. Kurz nach der Rückgabe des Ringes löste sich das zwischen Doktor Neumayer und der Frau Schäfer bestandene Verhältnis auf. Letztere soll aber den ihr als Ersatz versprochenen Ring bis heute nicht, erhalten haben. Frau Schäfer klagt nun den Betrag von K 600.— für den Ring ein und fordert außerdem das ihrer Schwester gewährte Darlehen von K 2400—, und zwar deshalb, weil ihr Dr. Neumayer dieses Darlehen zur Zeit ihres Verhältnisses zu ihm ausdrücklich geschenkt habe." Der neue Wiener Bürgermeister Dr. N e u m a y e r hat das Schlagwort geprägt von dem „semitischen Haß"; er selber als „Deutschnationaler" präsentiert sich als Vorbild germanischer Liebe und Treue, er leuchtet den christlich-sozialen Familien Wiens voran durch die Reinheit seines Familienlebens. — Und diese Leutchen find unsere Sittenprediger! Preßklage wegen Aufreizung gegen das Judentum. Eine im Aufträge der Staatsanwaltschaft erhobene Preßklage wegen Vernachlässigung der pflichtgemäßen Obsorge, gerichtet gegen den verantwortlichen Redakteur des „Deutschen Volksblatt" Adolf Bannert, beschäftigte am 20. d. M. den Vorstand des Bezirksgerichtes Josefstadt, Oberlandesgerichtsrat v. Heidt. Am 16. März veröffentlichte das „Deutsche Volksblatt" unter dem Titel „Jüdische Unverschämtheiten" die Zuschrift eines Lesers, in welcher unter heftigen Ausfällen auf das Judentum Beschwerde über das Verhalten der den Leichenzug Dr. Luegers in der Kärntnerstraße betrachtenden Juden geführt wurde. In dem Inhalt des Artikels erbkickte die Staatsanwaltschaft das Vergehen der Aufreizung nach § 302 St.-G. und leitet in dieser Richtung die subjektive Verfolgung des verantwortlichen Redakteurs des Blattes ein, da der Verfasser des Artikels nicht eruiert werden konnte. In seiner Einvernahme vor dem Untersuchungsrichter verweigerte der verantwortliche Redakteur jede Auskunft, weshalb auf Antrag der Staatsanwaltschaft der Akt dem Bezirksgericht Josefstadt zur Amtshandlung gegen-den verantwortlichen Redakteur wegen Vernachlässigung der pflichtgemäßen Obsorge abgetreten wurde. In der Verhandlung ließ der Angeklagte durch seinen Verteidiger erklären, daß er den inkriminierten Artikel vor der Drucklegung gelesen und in Kenntnis seines Inhaltes zum Drucke befördert habe. Der staatsanwaltschaftliche Funktionär beantragte auf Grund dieser Erklärung, den Akt wieder an das Schwurgericht abzutreten. In Stattgebung des Antrages wurde hierauf die Verhandlung vom Richter abgebrochen. Kaiserin Elisabeth-Lehrmädchen- «nd Arbeiterinnen-Heim. Kürzlich fand die diesjährige Generalversammlung des Kaiserin Elisabeth-Lehrmädchen- und Arbeiterinnen-Heims statt, Zu derselben hatten sich, nebst zahlreichen Vereinsmitgliedern viele Ehrengäste, darunter Herr Reichsratsabgeordneter Doktor Ofner, in Vertretung des Präsidiums der Kultusgemeinde Herr Dr. Samuely, die Gemeinderäte Karl Moritz Mayer und Ernst Neustadt!, die Rabbiner Ehrwürden Dr. David und Dr. R o s e m a n n* der Herausgeber der „Oesterreichischen Wochenschrift" Herr Dr. Bloch, Schrift steller Moriz Gelber, als Delegierter der Baron Hirsch Kaiser-Jubiläumsstiftung deren Sekretär Herr Dr. Arnold Ascher, als Delegierter ber Israelitischen Allianz in Wien. Sekretär Dr. K a m i n k a, Direktor Heller vom israelitischen Blindeninstitute, sowie Abordnungen zahlreicher Frauenwohltätigkeitsvereine und viele Andere eingefunden.

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