Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 15 (15.4.1910)
- Date
- 1910-04-15
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seite 260 Dr. Blochs Wochenschrift. N-. 15 Die ottomaui-chen Juden an den König von Bulgarien. Der Direktor der Großrabbinatskanzlei in Konstantinopel überbrachte dem König Ferdinand von Bulgarien anläßlich dessen Besuches beim Sultan, die Grüße und Glückwünsche der ottomanischen Juden. Zur großen Revue, die der Sultan seinem königlichen Gäste gab, wurde auch der Chacham Baschi N a ch u m zugezogen und ihm ein Ehrenplatz eingeraumt. König Ferdinand äußerte sich in einem Gespräche in sehr anerkennenden Worten über die Juden, die er sowohl in Bulgarien, wie auch in Ungarn schätzen lernte. Erweiterung der Rechte der Juden in Tunis. Die französische Deputiertenkammer nahm in erster Lesung einen Gesetzentwurf an, durch welchen, wenn er Gesetzeskraft erlangt, ein alter Wunsch der tunesischen Juden in Erfüllung geht. Bis nun mußten sie, wenn sie auf Grund einer Militärdienstzeit um die Naturalisierung in Frankreich ansuchten, fünf Jahre in der Fremdenlegion Dienst leisten. Das neue Gesetz räumt nun den tunesischen Juden das Recht ein, ihren Militärdienst in einem französischen Regimente in der Metropole zu absolvieren. Die rumänische Regierung verfolgt die Juden auch im Auslande. Die rumänische Regierung scheint sich nicht damit zu begnügen, ihre Juden im eigenen Lande zu rechtlosen „Fremden" degradiert zu haben. Seit einiger Zeit machen sich Anzeichen dafür fühlbar, daß die rumänische Regierung die Juden ihres Landes mit ihrem Hasse bis über die Landesgrenze hinaus verfolgt, besonders, wenn sie im Auslande ihren Studien obliegen. Bisher hatten jüdische Studenten, die ein rumänisches Gymnasium absolvierten, auf den französischen Universitäten dieselben Studienrechte, wie die rumänischen und französischen. Ebenso hatten jüdische Studenten aus Rumänien, wenn sie an einer französischen Universität die Prüfungen bestanden, das Recht, in Frankreich als Aerzte zu praktizieren. Wie nun der Korrespondent des „Haint", L. Pap er in, aus Paris berichtet, hat die rumänische Regierung beim französischen Bildungsminister interveniert. daß den jüdischen Studenten aus Rumänien die Rechte der rumänischen Studenten aberkannt werden. Das französische Ministerium soll, dieser Meldung zufolge, bereits eine Zusage in diesem Sinne gemacht haben. Sollte sich dies bewahrheiten, würden Hunderte von Studenten nach Absolvierung ihrer Studien vis-a-vis de rien gestellt sein. Die jüdischen Studenten aus Rumänien organisieren sich bereits, um für den Fall, als sie hiezu gezwungen würden, die öffentliche Meinung Frankreichs auf diese neueste Art rumänischer Judenverfolgung aufmerffam zu machen und um ihre Unterstützung zu bitten. . Das antisemitische Jndustriegesetz in Rumänien. Die rumänische Regierung hat der Depütiertenkammer nun doch das längst angekündigte, judenfeindliche Jndustriegesetz vorgelegt, in welchem alle mit Schutzzoll arbeitenden Industrien, d. i. alle rumänischen Industrien, nur mehr höchstens 25 Prozent Fremde (lies: Juden) anstellen dürfen. Bei der Eigenart der rumänischen Jndustrieverhältnisse und Arbeiterverhältnisse bedeutet diese Bestimmung den Ruin zahlreicher Fabriken. Die fortan bei den Jndustrieunternehmungen sich ergebenden freien Stellen müssen mit christlichen Rumänen besetzt werden, und überdies werden die Fabriken' verpflichtet, alle rumänischen Lehrlinge, die das Ministerium ihnen zuzuschicken für Mt findet, aufzunehmen und in die Lage zu versetzen, das Gewerbe zu erlernen. Bei dieser Gelegenheit geht die Regierung auch in der schärfsten Weise gegen Kartelle vor. Alle, die sich als Händler oder Fabrikanten an Kartellen beteiligen, werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit hohen Geldstrafen belegt. Die russische Reichsduma hat in ihrer letzten Sitzung den Antrag der Landesverteidigungskommission, die Ausnahme von Juden in die militär-medizinische Akademie völlig zu verbieten, angenommen. Der Geist, der im Parlament des konstitutionellen Rußland nach Betätigung ringt, ist wieder einmal glänzend in die Erscheinung getreten. Das konstitutionelle Rußland nimmt sich heute bereits wie ein blutiger Hohn auf die Revolution aus, deren Blutströme der Ausrichtung einer konstitutionellen Aera galten. Der Schlachtruf „Konstitution" wurde den Revolutionären aus dem Munde genommen und gezähmt, um entgegengesetzten Zielen dienstbar gemacht zu werden. Was ehedem im Namen Pobjedonoszews geschah, das besorgt heute die russische Volksvertretung. Während des russischjapanischen Krieges haben sich jüdische Aerzte, wie offiziell hervorgehoben wurde, auf den Schlachtfeldern der Mandschurei hervorragend ausgezeichnet und in vielen Schlachten mit Todesverachtung den Verwundeten Hilfe gebracht. Von der Opposition wurden diese Tatsachen auch in der letzten Sitzung vorgebracht, aber, bezeichnend für das konstitutionelle Rußland vyn heute, die Oktobristen stimmten zusammen mit den Nationalisten, und den Juden wurde der Eintritt in die Akademie völlig abgeschnitten. So zahlt das konstitutionelle Rußland seinen Söhnen ihre Verdienste heim. Die zähe Konstitution der armen russischen Juden hat schon so viel ertragen, warum soll sie nicht auch diese Konstitution ertragen? Ausweisung jüdischer Familien aus Kiew. Aus Petersburg, 9. d., wird telegraphiert: Wie verlautet. sollen die Iudengesetze in Südwest-Rußland mit besonderer Strenge durchgeführt werden. Aus Kiew hier eingetroffene Nachrichten besagen, daß mehrere hundert jüdische Familien in Kiew, die keine gesetzliche Berechtigung zum Aufenthalt dortselbst besitzen, bereits Ausweisungsbefehle erhallen haben. Das Gesuch um Aufhebung zurückgewiesen. Petersburg, 13. April. Wie verlautet, sei die Bitte einer aus Kiew hier eingetroffenen Kommission um Aufhebung der für demnächst verfügten Ausweisung von etwa 3000 Juden aus Kiew abschlägig beschieden worden. Vermischtes. KranzablösuugSfpendenzugunsten der Chewra-Kadischa in Wie» I., Seitenstetteugaffe 4 für arme kranke Glaubensgenossen. Anläßlich des Ablebens des sel. Adolf Breuer: Von E. B. 10, R. B. 10, F. B. 10. Zusammen K 30. , Anläßlich des Ablebens der sel. Malvine Weinberger: Von Sofie Bergmann K 20, Moritz Pick 10. Zusammen K 30. Anläßlich des Ablebens des sel. Ludwig Weiler: Von Familie Seiler L 30. Anläßlich des Ablebens des sel. E. H.: Von Heinrich Mandl K 20. ' Anläßlich des Ablebens des sel. Leopold Reiß: Von der Depositenabteilung des Wiener Bankvereines K 20. Anläßlich des Ablebens der sel. Jobanna Bauer: Von der Lebensabteilung der Assikurazioui General K 18, M. Ehrenstein 5, Familie Steinbof, Hotowitz, 40. Zusammen K 63. Anläßlich des Ableben des sel. Moriz Sandor: Von Otto Löwy K 10. Anläßlich des Ablebens des sel. Josef St eine r: Von Arthur Frankl K 20, Dr. Adolf Guttmann 10. Zusammen K 30. Anläßlich des Ablebens des sel. Moriz Kraus: Von Familie Leopold Klein L 10.