Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 10 (11.3.1910)
- Date
- 1910-03-11
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 10 beite und als die Absicht der Regierung bekannt wurde, den Juden, gleich anderen Konfessionen gewählte Mandate Zuzubilligen, da erhoben die radikalen Serben sowohl in der Presse, wie auch bei der Regierung energische Proteste gegen dieses Vorhaben. Diese Proteste, die in Abschrift unseren Akten beiliegen, haben einen Umschwung in der günstigen Stimmung herbeigeLührt. Was es aber zu bedeuten gehabt hätte, wenn in einer modernen Verfassung, gegeben im Jahre 1910 und aufgebaut auf konfessionellen Wahlkurien, die jüdische Konfession «ausgeschlossen wäre, brauche ich Ihnen wohl nicht auseinanderzusetzen. Die Vekämpfer der jüdischen Wahlkurie hielten den bosnischen Juden vor, daß sie ja ohnehin in der 'Lage wären, in der Handelskammer und Advokatenkammer 'Mandate zu erlangen. Es ist jedoch klar, daß die Juden in der Handels¬ und in der Advokatenkammer, die nicht auf konfessionellen Kurien aufgebaut sind, dort auch nicht als Gewählte der jüdischen Konfession erscheinen und ihre eventuellen Mandate nicht als ein Aeguivalent für die konfessionelle Wahlkurie der Juden aufgefaßt werden können. Alle diese.und noch andere Schwierigkeiten wurden glücklicherweise überwunden. Um dies zu erreichen, haben wir uns mit allen größeren Gemeinden Oesterreichs in Verbindung gesetzt und im Namen der gesamten Judenschaft, also im Namen von V-U Millionen Juden sind wir mit Eingaben und Protesten gegen die geplante Zurücksetzung unserer Konfession bei der Regierung, sowohl der österreichischen, als der gemeinsamen, vorstellig geworden. ~ Wir haben auch alle jüdischen Reichsratsabgeordneten zur Mitarbeit in dieser uns alle im gleichen Matze berührenden Sache eingeladen, sie sind auch alle erschienen und haben, ohne Unterschied ihrer Parteizugehörigkeit, ihr Bestes getan. Wenn ich einen von diesen Abgeordneten, Herrn Hofrat Dr. Kuranda besonders hervorhebe, fo geschieht dies deshalb, weil derselbe zu jener Zeit, als Mitglied des Annerionsausschusses des österreichischen Abgeordnetenhauses naturgemäß daselbst besser Gelegenheit hatte, der Sache zu dienen. Parallel mit unserer Aktion haben die leitenden Kreise der Iudenschaft Ungarns, welche allerdings eine mit uns gemeinsame Aktion aus politischen Gründen ablehnten, bei der ungarischen Regierung interveniert. Wir haben schließlich eine Virilstimme für den jeweiligen Chacham-Vaschi von Sarajevo und ein gewähltes Kurienmandat für die Juden erlangt. Unmittelbar nach der Publikation der Verfassung tu Bosnien und der Herzegowina ist an mich das folgende Telegramm eingelangt. (Liest:) „Anläßlich der Gewährung zweier Mandate an die Judenschaft zum bosnischen Landtage erachten wir es als unsere Pflicht, Ihnen, hochverehrter Herr Präsident, für die wackere Unterstützung unserer Sache tiefempfundenen Dank zum Ausdruck zu bringen. Vorstände der sephardischen und österreichisch-ungarischen Kultusgemeinden. Eine wirksame Lehre für uns, wie durch Einigkeit vieles erreicht werden kann, während es außer Zweifel steht, daß bei anhaltender Uneinigkeit zwischen den sephardinischen und askenasischen Juden in Bosnien dieser Erfolg nicht hätte erzielt werden können. Bei diesem Anlasse muß ich hier, in öffentlicher Sitzung, meinen besonderen Dank abstatten, dem Sekretär des „Allgem. Oesterr.-Jsrael. Bundes", Herrn Jakob Krausz, der in musterhafter Weise diese Angelegenheit durchgeführt hat. Es ist ja klar, daß es sich hier um wichtige und oft sehr schwierige Fragen handelte, deren Seite 175 Behandlung bedeutende Sachkenntnis und Takt erforderte, und ich kann nur wiederholen, daß wir allen Grund haben, mit den Leistungen des Herrn Krausz zufrieden zu sein. (Bravo!) Vrigittenauer Israel. Tempelverein. In den am 4. März d. I. erschienenen Nummern der jüdischen Blätter wird ein Bericht über die am 28. Februar d. I. stattgehabte außerordentliche Generalversammlung des Vrigittenauer Tempeloereines publiziert, aus welchem zu entnehmen ist. daß in dieser Versammlung von dem Schriftführerstellvertreter Herrn Jakob Kohn ein Referat erstattet wurde, dessen Inhalt teils den Tatsachen widerspricht, teils durch die Art der Darstellung zu irrigen Auffassungen Anlaß geben muß. Herr Kohn führte einleitend aus, daß der einzige Grund der Mandatsniederlegung „die Art und Weise, wie der Kultusvorstand die Eingaben des Vereines behandelt habe", gewesen sei. Es wird im Referate darauf hingewiesen, daß am 1. Mai 1908 seitens des Tempelvereines in Angelegenheit der vom Kultusvorstande beabsichtigten Statutenänderung eine Eingabe anher gerichtet worden sei, die bis heute noch keine Erledigung gefunden habe. Dazu bemerkt der Präsident, daß dem Kultusvorstande eine Reihe von Eingaben vorliegen, welche die verschiedenartigsten und dioergierendsten Wünsche hinsichtlich Statutenänderung beinhalten. Es sind alle derartigen Eingaben dem Komitee, welches sich mit dieser Frage besaßt, zugewiesen worden. Die Statutenänderung befindet sich dermalen noch im Stadium der Beratung, und es konnte naturgemäß eine Erledigung der vom Bethausvereine Brigitwnau zitierten Eingabe ebensowenig erfolgen. wie der sonstigen in dieser Angelegenheit vorliegenden Anträge. Gegenüber dem oft erhobenen Begehren des Brigittenauer Tempelvereines um Bestellung eines eigenen G emeinderabbiners wurde dem Vereinsvorstande wiederholt bedeutet, daß dem Kultusvorstande eine solche Anstellung eines neuen Gemeinderabbiners neben den jetzt fungierenden 16 Gemeinderabbinern nicht akzeptabel erscheine. Auf Grund einer vorgelegten Rechnungstabelle wurde seitens des Vereines pro 1910 eine höhere Subvention als die im Vorjahre bezogene beansprucht. Da jedoch die Prüfung dieser Rechnung ergab, daß die Jahreseinnahmen für Betsitze nur mit einem Zwölftel des Betrages. die Ausgaben dagegen mit dem vollen Jahresbetrage eingestellt waren, hat das Plenum dem Vereine pro 1910 die erfahrungsgemäß bisher hinreichende Subvention von 5000 Kronen bewilligt. Ueber die Klage des Vereines, daß iihm wiederholt Einladungen zu Besprechungen, sowie zu einem im Vereinstempel vorgenommenen Lokalaugenschein nicht zugekommen seien, war einigen Herren des Vereinsoorstandes vor einigen Tagen die hieramtlich bescheinigte Erpedition der Einladung, vorgewresen worden. Gegenüber den Ausführungen des Referenten, daß der Vrigittenauer Tempelverein seitens des Kultusvorstandes nicht das gleiche Entgegenkommen fände, wie die anderen Tempelvereine, verweist der Präsident darauf, daß seinerzeit zur Erbauung des Bethauses aus 'den Mitteln der Kultusgemeinde 60.000 Kronen gewidmet wurden, daß weiters dem Vereine seitens der Gemeinde ein Darlehen von 30.000 Kronen und seitens eines Mitgliedes des Kultusvorstandes weitere 20.000 Kronen darlehensweise zur Verfügung gestellt wurden. Wie schon erwähnt erhält der Verein überdies eine jährliche Subvention von 5000 Kronen und erhielt weiters zu Adavtierungszwecken im Vorjahre einen Betrag von 630 Kr.; der Rabbiner wird seitens der Kultusgemeinde honoriert: Dr. Blochs Wochenschrift.