Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 27 (1910)
- Issue
- 6 (11.2.1910)
- Date
- 1910-02-11
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Sette 112 Dr. Blochs Wochenschrift. Nr. 5 Jedem Emgewanderten, der in einem Gerichtshof eines Verbrechens überführt worden ist, soll die Erlaubnis tzum weiteren Aufenthalte im Lande verweigert werden, so daß er also deportiert werden mutz, wenn er schon jahrelang hier ist. Und wem der Aufenthalt untersagt wird, weil er entweder diesseits oder jenseits bestraft wurde, falls er dennoch den Versuch macht, sich in die Vereinigten Staaten einzuschleichen, kann zunächst mit einer Haftstrafe bis zu 2 Jahren belegt und dann erst abgeschoben werden. Uebrigens versucht das Overmansche Gesetz, die Härten dieser unerhörten Bestimmungen zu verdecken, indem ihm der Anschein gegeben wird, als richte es sich wesentlich gegen Mädchenhändler und unmoralische Frauen. Hier werden Zuchthausstrafen bis zu zehn Jahren ausgesetzt, und vielleicht wäre dagegen nichts einzuwenden, käme nicht auch der eingeborene dummstolze Nativismus zum Vorschein. Nach dem Ermessen des Handelssekretärs sollen nämlich auch alle einwandernden Mädchen, die das zwanzigste Lebensjahr noch nicht erreicht haben, ausgeschlossen werden können, wenn sie nicht von ihrem Vater oder ihrer Mutter begleitet sind oder wenigstens zu diesen reisen. „In Fällen," heißt es weiter, „wo es sich um weihe Sklaven handelt, soll die Frau das Recht haben, gegen den Gatten, der Gatte das Recht, gegen die Gattin zu zeugen. Es muh gezeigt werden, daß die amerikanische Verfassung nicht im Interesse der Ausländer geschaffen worden ist." Auch erkrankte Einwanderer, die seither zugelassen werden konnten, wenn sich in den Vereinigten Staaten ansässige Verwandte dafür verbürgten, dah sie nicht dem Gemeinwesen zur Last fallen, sollen nach dem neuen Gesetz nicht mehr zugelassen werden. Gegen die geplanten Erschwerungen der Einwanderung in Amerika. In Vertretung des „American Jewish Committee" erschien kürzlich Richter Julian W. Mack vor der „United Staates Immigration Commission" in Washington, um gegen einzelne Bestimmungen des von dieser Kommission dem Kongreß vorzulegenden Einwanderungs - Gesetzentwurfes zu protestieren. Richter Mack erinnerte daran, daß Amerika stets ein Asyl für die politisch Verfolgten aller Nationen gewesen, daß die jüdischen Einwanderer dem amerikanischen Bürgertum ein ausgezeichnetes Element zugeführt haben, die besonders durch ihren großen Eifer, sich moderne Kultur anzueignen und unter großen Opfern zu verbreiten, große Verdienste um die Vereinigten Staaten erworben haben. Richter Mack forderte die Abschaffung der zwei in Kraft stehenden Bestimmungen des Einwanderungsgesetzes, wonach Einwanderern, die körperlich „schwächlich" find oder deren Verhältnisse dermaßen sind, daß die Annahme berechtigt erscheint, daß der Einwanderer der öffentlichen Wohltätigkeit zur Last fallen könnte, die Landung verweigert werden könne. Abgesehen davon, daß die Juden ihre Armen stets versorgen, ist der Einwanderer durch die Unklarheit dieser Bestimmungen ganz der Gunst oder Mißgunst des Einwanderungsbeamten ausgesetzt. Mit allem Nachdruck protestierte Richter Mack gegen die von der Kommiffion vorgeschlagene Verfügung, daß in Zukunst jeder Einwanderer von seiner Heimatsbehörde ein Wohlverhaltungszeugnis beizubringen habe. Eine solche gesetzliche Bestimmung wäre mit der Ausschließung aller Juden, die den Bedrückungen ruffischer, rumänischer oder persischer und marokkanischer Tyrannen zu entrinnen trachten, gleichbedeutend. Hingegen stelle die amerikanische Judenschaft bereitwilligst ihre tatkräftigste Mitarbeit zur Hintanhaltung der Einwanderung all jener Elemente, die aktiv oder Paffiv an dem weißen Sklavenhandel beteiligt find, zur Verfügung, wobei allerdings betont werden müffe, was selbst der Bericht der Kommiffion zugeben muß, daß der Anteil der Juden an dem Mädchenhandel in Amerika ein verhältnismäßig geringer sei. Die Ausführungen des Vertreters des „Amerikanisch-Jüdischen Komitees" wurde mit großer Aufmerksamkeit angehört und die vorgebrachten Wünsche zu Protokoll gebracht. Vermischtes. Wien. Der Verein Chewra-Kadischa für den 16. und 17. Bezirk veranstaltet, wie alljährlich, am 7. Adar, das ist Donnerstag, den 15. Februar 1910, um 5 Uhr nachmittags, im Tempel, XVI., Hubergasse 8, ein Requiem für die verstorbenen Vereinsmitglieder. Bortrag aus jüdischer Geschichte, Literatur und Kultur. Donnerstag, den 17. Februar 1910, präzise halb 8 Uhr abends, findet im Festsaale des Ingenieur- und Architektenvereines, Wien, I., Eschenbachgasse 9, ein Vortrag des Herrn Rabbiner Dr. I. M. Bach statt. Thema: „Kaiser Friedrich II. von Hohenstaufen und die Juden". Eintritt frei, ohne Karten. Wien. (Oesterreichisch - Israelit. Union. Wien, IX., llniversitätsstraße 8.) Samstag den 12. Februar 1910, präzise 7Vs Uhr findet im Festsaale des Niederösterreichischen Gewerbevereines, I., Eschenbachgasse 11, ein Vortrag, des Schriftstellers Herrn Dr. Hugo Ganz über „Lessing! und das Judentum" statt. Wien. (Vortrag>.) Der Israelitische Religionsieh-, rerverein „E s r a" veranstaltet Samstag!, am 12. d. M. um 7y2 Uhr abends im Sitzungssaals der israel. Kultusgemeinde I., Seitenstettengasse 4 einen Vortragsabend, an welchem Herr Professor D. Kohn, akademischer Maler, über „Die Kunst im Dienste des israelitischen Religionsunterrichtes" sprechen wird. — Gäste bestens willkommen. Wien. (Verlobung.) Fräulein Adele P i n k a s, Tochter des Herrn Jacob P i n k a s, Restaurateur, Wien II., verlobte sich mit Herrn Hermann Groß, Wien II. Wien. (Trauung.) Sonntag, den 20. Februar 1910, I2V2 Uhr mittags findet im Tempel Döbling, Dollinergasse 3 die Trauung des Fräulein Emma Sternfeld, Tochter des Herrn Adolf Sternfeld, Religionslehrer, mit Herrn Leo Berger statt. Wien. (Goldene Hochzeit.) Samstag den 12. Februar 1910 feiert Herr M. Gutmann mit seiner Gattin das Fest seiner goldenen Hochzeit im Tempel IX., Müllnergasse. Herr G u t m a n n ist trotz seiner 80 Jahre nicht chloß ein regelmäßiger Besucher des Gotteshauses, er übt am Neujahrsfeste auch die Funktion als Baal Tokea aus. Jüdisches Museum. Die Maler Otto H e r s ch e l und S. B e n e s ch haben im jüdischen Museum eine Anzahl ihrer Werke, Oelgemälde und Aquarelle, zur Ausstellung gebracht. Dieselben sind kommenden Samstag und Sonntag zur allgemeinen Besichtigung ausgestellt. Wien. Kammersänger Sontheim ist anläßlich seines 90. Geburtstages vom König von Württemberg durch Verleihung des Kronen-Ordens in den Adelsstand erhoben worden. Jüdische Toynbeehalle XX., Othmargasse 46. Samstag den 5. d. M. fand ein Konzertabend statt, bei welchem die Opernsänger Bassist Reich und Tenorist Friedmanu durch herrliche Stimmittel und formvollendeten Vortrag von Liedern und Arien vielen Beifall ernteten. Ingenieur Lackuer erzielte durch den Vortrag träumerischer Weisen und Lieder auf der Mandoline schone Wirkung. Montag den 7. d. M. war der Vortragsabend einer Gedächtnisfeier an Ludwig August Frankl aus Anlaß der hundertsten